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Aktuelle News und Infos.
Wir begrüßen nun offiziell ganz herzlich webald aka Volker Strähle in unseren Reihen. Er ist bereits seit 2013 bei uns im Forum aktiv und daher vielen von euch sicherlich nicht fremd, da er sich seither sehr hilfreich im Forum zeigt.
Er wird die Entwicklung der Shopsoftware unterstützen.

Auf gute Zusammenarbeit und herzlich Willkommen im Team!

Das modified eCommerce Shopsoftware Team
Bieten Sie ihren Kunden bereits die Möglichkeit, ihre Bestellung in Raten zu bezahlen? Der Ratenkauf hat sowohl für Händler als auch für Kunden zahlreiche Vorteile.

Wenn es schnell gehen soll: Ratenkauf direkt im Onlineshop

Die Waschmaschine gibt unerwartet den Geist auf, das Getriebe des Autos macht schlapp oder die aktuellen Modetrends sind einfach zu verlockend, um nein zu sagen. Manchmal müssen und wollen Ihre Kunden einfach Ausgaben tätigen, die so im Monatsbudget nicht eingeplant waren. Nun können Sie entweder darauf warten, dass sie den Weg zur Bank antreten und einen Kredit beantragen, um dann vielleicht den Einkauf in deinem Onlineshop zu tätigen. Oder Sie bieten ihnen einfach gleich den Ratenkauf in Ihrem Shop an!

Vorteile für Sie
Einfach - Leichte Einbindung durch das neue Plugin.Fair - Einfaches, transparentes Preismodell. Bei Aktionsteilnahme keine Gebühren bis Ende April 2018.Sicher - Maximaler Schutz der Zahlungsdaten hat höchste Priorität.Vorteile für Ihre Kunden
Sofort - Sekundenschnelle Kreditentscheidung im Zahlungsvorgang. Ganz bequem ohne PostIdent-Verfahren.Fair und transparent - Klare Darstellung der monatlichen Rate. Keine versteckten Kosten oder Gebühren.Flexibel - Wunschlaufzeit kann jederzeit angepasst werden. Vorzeitige Rückzahlung und Zahlpausen möglich.Das notwendige Zahlungsmodul für Ihren Shop finden Sie hier: MODUL: ratenkauf by easyCredit

Registrieren Sie sich online und das Team von ratenkauf by easyCredit setzt sich umgehend mit Ihnen in Verbindung: Klick mich!
Derzeit in aller (eCommerce-)Munde ist die ab dem 25.05.2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Online-Händler werden bis dahin mit einer Reihe von Neuerungen konfrontiert, da bis zu diesem Termin alle Strukturen und Prozesse zur Implementierung des nun EU-weit einheitlich geltenden und harmonisierten Datenschutzes angepasst sein sollten.

Unser Partner IT-Recht Kanzlei hat sich nun in einer aktuellen FAQ dieses Themas angenommen und beantwortet darin  die wichtigsten und gängigsten Fragen im Zusammenhang mit den neuen datenschutzrechtlichen Regelungen:

Aus dem Inhalt:
Muss ich meine Datenschutzerklärung ändern?Was leistet die künftige Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei?Welche Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung sind zusätzlich zur Datenschutzerklärung zu erfüllen?Können Kontaktformulare zukünftig weiter genutzt werden?Können in Zukunft weiterhin Cookies eingesetzt werden?Können Social-Plugins in Zukunft weiter verwendet werden?Was ist zu beachten, wenn Sie Einwilligungen (z.B. für den Newsletterversand) einholen möchten?Bleiben alte Einwilligungen wirksam?Können Daten in Drittländer (= außerhalb der EU) übermittelt werden?Brauchen Online-Händler einen Datenschutzbeauftragten?Was versteht man unter den sog. "Betroffenenrechten"?Können künftig Bonitätsprüfungen durchgeführt werden?Was gilt im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften der DSGVO?Die vollständige FAQ finden interessierte Onlinehändler hier:

FAQ zur Datenschutz-Grundverordnung im E-Commerce
Unsere FIBU-Schnittstelle modified 2 DATEV verbindet Ihren modified SHOP per php Bridge mit der Welt der Buchhaltung. Neben der Erstellung der Buchungsstapel für die Erlöse und Gutschriften im aktuellen DATEV Format bieten unsere Schnittstellen eine Reihe von weiteren Vorteilen. Zum Beispiel werden die Umsätze von Ländern, in denen die Lieferschwelle überschritten wurde, auf separate Erlöskonten gebucht.

Zusätzlich zur Ausgabe der Erlösbuchungen werden die Standard-Zahlungsanbieter PAYPAL und PAYPAL PLUS sowie AMAZON und AMAZON PAY verarbeitet. Dabei werden die Zahlungsdaten eingelesen und mit Ihren modified-Daten abgeglichen. Der daraus erzeugte Buchungsstapel im DATEV Format kann dann von Ihrem Steuerberater problemlos über die Stapelverarbeitung in DATEV verarbeitet werden kann. Dabei werden die offenen Posten in der Buchhaltung automatisch ausgeglichen und alle Gebühren direkt verbucht.

Das Handling der Schnittstelle ist dabei sehr einfach und über unser WIKI gut dokumentiert. Bei Bedarf kann jederzeit Unterstützung bei Installation und Einrichtung gebucht werden. Auch eine ausführliche Schulung kann gerne in Anspruch genommen werden.

Mit den verschiedenen Lizenz-Modellen Software KAUF und Software MIETE, die von der einfachen Lösung bis zur Multimandanten Lösung für die Übergabe an DATEV alles beinhalten, bieten wir Ihnen flexibel auf sie zugeschnittene und faire Schnittstellen-Lösungen an.

Im unserem WEB-SHOP finden Sie alles Wissenswerte zu unsere modified 2 DATEV Schnittstellen: www.fibu-schnittstelle.com

Laden Sie sich Ihre Test-Version einfach unter https://fibu-schnittstelle.com/web-shop-2-datev/modified-2-datev/ herunter.

JERA GmbH                             
Reutener Straße 4
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Deutschland

Tel:+49 7666 9137 150Fax:+49 7666 9137 152MAIL:info@jera-software.deWEB:www.jera-software.dewww.fibu-schnittstelle.de
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Mit dem Jahr 2017 geht im rechtlichen Bereich des Online-Handels wieder mal ein spannendes und ereignisreiches Jahr zu Ende. Wir nehmen das zum Anlass und schauen auf das in rechtlicher Hinsicht keinesfalls langweilige Jahr 2017 zurück. Unser Partner Protected Shops hat im folgenden Jahresrückblick die wichtigsten gesetzlichen Änderungen für Online-Händler zusammengefasst.

VSBG: Neue Informationspflicht- Verbraucherstreitbeilegung
Seit 01.01.2017 bestehen neue Informationspflichten für Online-Händler aus dem Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Mehr zu den Pflichten nach dem VSBG erfahren Sie hier.

Neues Verpackungsgesetz
Am 12. Mai hat das neue Verpackungsgesetz (VerpackG), das am 01. Januar 2019 in Kraft tritt, den Bundesrat passiert.
Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.

Keine Zusatzgebühren bei Kreditkartenzahlung
Online-Händler dürfen künftig keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen.
Die Änderungen treten zum 13. Januar 2018 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie hier.

ElektroG: Bußgelder bei Rücknahme Elektrogeräten
Das Elektrogesetz (ElektroG) verpflichtet Online-Händler zur Rücknahme von Altgeräten. Die Rücknahmepflicht wurde in diesem Jahr konkretisiert und hat auch Auswirkungen im Online-Handel. Händler, die Elektrogeräte vertreiben, sind seit dem 01. Juni verpflichtet, 5 Altgeräte einer Geräteart zurückzunehmen.
Mehr zu den Pflichten nach dem VerpackG erfahren Sie in diesem Beitrag.

Verbot von kostenpflichtigen 0180-Nummern bei Service-Hotlines
Lange erwartet wurde die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu kostenfreien Service-Hotlines. Der EuGH entschied im März (Urt.v.02.03.2017), dass Unternehmen, die eine kostenpflichtige 0180-Nummer für ihren Kundenservice eingerichtet haben, keine Extrakosten für Anliegen, die den Vertrag eines Kunden betreffen, verlangen dürfen.
Näheres zu dem Urteil erfahren Sie hier.

Kein Verkauf von Bio-Lebensmitteln ohne Zertifizierung
Online-Händler, die Bioprodukte vertreiben, müssen eine Zertifizierung vorweisen können. Dies hat der EUGH im Oktober entschieden (Urt.v.12.10.2017) und damit die lang umstrittene Frage beantwortet, ob die EU- Verordnung Nr. 834/2007 („EU-Öko-Verordnung“), die eine Zertifizierung von Bioprodukten vorsieht, auch für den Online-Handel gilt.
Mehr darüber erfahren Sie in diesem Beitrag.

Tabakwerbung auf Startseite ist wettbewerbswidrig
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) ebenfalls im Oktober entschieden hat (Urt.v. 05.10.2017), gelten für Webseiten von Unternehmen die gleichen strengen Verbote bei der Werbung mit Tabakerzeugnissen wie für Zeitungen.
Mehr zu dem Urteil erfahren Sie hier.

AUSBLICK: WAS ONLINE-HÄNDLER 2018 ERWARTET

Datenschutzgrundverordnung: Die DS-GVO wird verbindlich
Ein wichtiges Thema für Online-Händler wird im neuen Jahr die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Am 25.05.2018 werden die Regelungen der DS-GVO europaweit verbindlich. Datenschutzgesetze sind zwar in der EU nichts Neues, aber mit der DS-GVO kommen auf Online-Händler zahlreiche neue Dokumentations-, Informations- und Meldepflichten zu. Dazu gehören u.a. Datenfolgenabschätzungen und die Umsetzung datenschutzfreundlicher Voreinstellungen.
Online-Händler sollten frühzeitig mit der Anpassung beginnen, denn bei einem Verstoß gegen die DS-GVO drohen empfindliche Bußgelder, die bis zu zwei Prozent des gesamten Jahresumsatzes betragen können.
Unser Partner Protected Shops informiert Sie in allen relevanten Bereichen über die Änderungen und bietet Service bei der Umsetzung der Pflichten nach der DS-GVO an.

Widerrufsrecht bei Hygieneprodukten
Spannend bleibt auch wie sich der BGH zum Widerrufsrecht bei Hygieneartikeln äußern wird. Produkte, die aus Gründe der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind (z.B. weil sie entsiegelt wurden). Der BGH hatte einen Rechtsstreit über die Frage zu entscheiden, ob die Schutzfolie einer Matratze als Versiegelung anzusehen ist und die Matratze daher vom Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Da bei dieser Entscheidung EU-Recht eine Rolle spielt hat der BGH die Frage dem EuGH vorgelegt und das Verfahren damit ausgesetzt.
Der EuGH soll jetzt klären, welche Anforderungen an eine Versiegelung zu stellen sind.

FAZIT
Im Online-Handel ist das Risiko groß wegen der Nichtbeachtung von rechtlichen Vorgaben abgemahnt zu werden. Eine wichtige Rolle spielen auch die Vorgaben aus Europa, wie die Datenschutzgrundverordnung, die zum 25.05.2018 verbindlich wird und neue Herausforderungen für Online-Händler bereit hält. Welche Neuerungen 2018 darüber hinaus bringen wird, wird sich zeigen.

Den ausführlichen Beitrag unseres Partner Protected Shops finden Sie hier:
https://www.protectedshops.de/infothek/allgemein/jahresrueckblick-diese-themen-waren-wichtig-im-online-handel-2017

Über Protected Shops
Um vor Abmahnungen zu schützen, bietet unser Partner Protected Shops GmbH bereits seit 2009 deren Kunden die Erstellung und Aufrechterhaltung wartungsfreier Rechtstexte an.
Über einen einfachen aber präzisen Fragebogen werden die wesentlichen Punkte Ihres Geschäftsmodells ermittelt. So können Ihre Rechtstexte individuell und abmahnsicher gestaltet werden. Das kostet Sie nur wenige Minuten. Im Anschluss können Sie die Texte unmittelbar in Ihrem Shop einbinden. Hierzu stehen Plugins für nahezu alle gängigen Shopsysteme zur Verfügung. Weit über 9.000 Onlineshops nutzen Protected Shops und sind dadurch stets abmahnfrei, sorgenfrei und sicher.

Aktion: „Abmahnsicher ins Jahr 2018“

Jetzt 2 Monate kostenlos.
14 Monate nutzen und nur 12 Monate bezahlen.

Gutscheincode: PS-JAK2018
bei der Bestellung in das entsprechende Feld eingeben.

Infos und Bestellung unter
https://www.protectedshops.de/landing/aktion-abmahnsicher-ins-jahr-2018

Die Aktion läuft bis 31. Januar 2018.
Viele Online-Händler sind der Meinung, dass Sie beim Vertrieb von Waren ins EU-Ausland die Rechtsvorschriften Ihres Landes anwenden können; basierend auf der Annahme, dass grundsätzlich das Recht des Lieferstaates gilt. Die Schweiz wird in diesem Zusammenhang dann auch gerne mal einfach in die EU mit aufgenommen. Doch ganz so einfach gestaltet sich die Sache dann doch nicht. Es wurden zwar in Brüssel eine ganze Reihe von Regeln für den Onlinehandel in der EU vereinheitlicht. Gleichwohl gibt es noch eine ganze Reihe von Sondervorschriften in z.B. Frankreich, Großbritannien und Belgien zu beachten. Und da die Schweiz nun mal nicht zur EU gehört gelten dort eigene Rechtsvorschriften.

In folgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei werden zunächst die Rechtslage in den EU-Lieferstaaten Belgien, Frankreich und Großbritannien dargestellt und dann die Rechtslage in der Schweiz.

Die wichtigsten Punkte für einen Onlinehändler der in eines dieser Länder liefern will sind dabei
die Vorschriften zum VertragsabschlussAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)PreisrechtGewährleistungsregelnverpflichtender Gebrauch der jeweiligen Landessprache.Da das Widerspruchsrecht in den EU-Staaten vollständig harmonisiert ist benötigt dieses keine gesonderte Darstellung. Dieses gilt natürlich nicht für die Schweiz, für die EU-Recht keine Gültigkeit besitzt.

Frankreich
Frankreich ist traditionell ein Land, das im Verbraucherschutz stark in die Vertragsfreiheit des Händlers eingreift.

So ist dort zwingend vorgeschrieben, dass bereits die Produktbeschreibung im Onlineshop eines Händlers als verpflichtendes Vertragsangebot anzusehen ist. Das hat durchaus Praxisrelevanz. Zum Beispiel ist ein Händler grundsätzlich an eine irrtümlich falsche Preisangabe gebunden. Die Pflichtinformationen, die der Onlinehändler in seinen Onlineshop veröffentlichen muss, sind zwar EU-weit harmonisiert. Doch Frankreich geht einen Schritt weiter und verpflichtet den Onlinehändler, den Verbraucher in seinen AGB über die Regeln zum Gewährleistungsrecht zu informieren. Wenn er das nicht tut, kann er mit Geldbußen belangt werden.

Das Preisrecht ist relativ streng ausgelegt. So gelten verpflichtende detaillierte Vorschriften für Preisrabatte beim Schlussverkauf. Ein Zuwiderhandeln kann von den Wettbewerbsbehörden mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.

Das Gewährleistungsrecht für Verbraucher ist ähnlich wie nach EU-Standard ausgelegt. Die Beweislastregel für das Bestehen eines Mangels beim Empfang der Ware zu Lasten des Onlinehändlers ist allerdings zugunsten der Verbrauchers geändert worden. Nach EU-Richtlinien gilt die Vermutungsregel, dass der Mangel bereits bei Empfang der Ware bestanden hat, wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten aufgetreten und dem Onlinehändler gemeldet wird. In Frankreich ist diese Frist auf 2 Jahre verlängert worden. Dahinter verbirgt sich ein handfestes Problem für den Onlinehändler. Denn er muss bei Meldung des Mangels innerhalb von zwei Jahren beweisen, dass dieser Mangel erst nach Empfang der Ware entstanden ist, wenn er Ansprüche des Verbrauchers abwehren will. Dies kann im Einzelfall sehr schwierig oder sogar unmöglich sein. Frankreich kennt ein zweigeteiltes Gewährleistungsrecht. Zusätzlich zum Verbrauchergewährleistungsrecht kann sich der Verbraucher auf Ansprüche wegen versteckter Mängel berufen. Allerdings muss hier immer der Käufer den versteckten Mangel beweisen. Hier läuft die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren erst ab Entdeckung des Mangels und nicht ab Zustellung der Ware.

Zu guter Letzt ist gerade in Frankreich der verpflichtende Gebrauch der französischen Sprache für die Ausgestaltung des Onlineshops wichtig. Ein Zuwiderhandeln kann im Einzelfall mit Geldbußen geahndet werden. Außerdem kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass er Informationen z.B. zum Widerrufsrecht, die nicht in französischer Sprache abgefasst sind, nicht verstanden hat, so dass ein einjähriges Widerrufsrecht gilt.

Belgien
Belgien ist (zumindest aus französischer Sicht) die kleine Schwester von Frankreich. Viele Regeln zum Onlinehandel sind ähnlich wie in Frankreich ausgelegt.

Allerdings als in Frankreich gelten in Belgien Produktbeschreibungen im Onlineshop nicht als zwingendes Vertragsangebot des Onlinehändlers. Das belgische Recht ist relativ streng, was die Geltung der AGB des Onlinehändlers angeht. Der Onlinehändler muss sicherstellen, dass der belgische Kunde den Bestellvorgang nur beenden kann, wenn er erklärt, dass er die AGB gelesen und sie akzeptiert hat. Andernfalls gelten die AGB nicht für den Kauf der Ware. Hier ist gerade für Belgien die Sprachenfrage wichtig. Da es in Belgien drei Amtssprachen gibt, sollte der Onlinehändler eine „opt-in“ Klausel zur Geltung der AGB in Französisch, Niederländisch und Deutsch vorhalten. Belgien kennt bei den Pflichtinformationen des Händlers, die er auf seiner Webseite darstellen muss, eine Besonderheit. Der Onlinehändler muss bei Nichtbestehen eines Widerrufsrechts auf seiner Webseite fettgedruckt (in den drei Amtssprachen) den Hinweis einfügen: „Der Käufer hat nicht das Recht, auf den Kauf zu verzichten“. Fehlt dieser Hinweis, so wird der Käufer so behandelt, als ob er ein Widerspruchsrecht hat.

Beim Preisrecht gelten ähnliche Regeln wie in Frankreich insbesondere zu Schlussverkäufen. Bei der Preisauszeichnung kennt das belgische Recht die Besonderheit, dass die Versandkosten grundsätzlich im Preis einbezogen sein müssen. Das Gewährleistungsrecht ist ähnlich wie in Frankreich ausgestaltet. Auch in Belgien gilt der verpflichtende Gebrauch der Amtssprache, was besonders schwierig ist, da hier auf Grund des Sprachenstreits drei Amtssprachen gelten (Französisch, Niederländisch, Deutsch).

Großbritannien
Großbritannien ist sozusagen der Gegenpol zu Frankreich. Das britische Recht greift wesentlich weniger in die Vertragsfreiheit des Onlinehändlers ein. Es folgt bei den Fragen Zustandekommen von Verträgen, Geltung der AGB einer händlerfreundlichen Linie.

Anders sieht es allerdings beim Preisrecht und beim Gewährleistungsrecht aus.

Der Onlinehändler kann Preisrabatte geben, allerdings nur wenn er einen Vergleichspreis (früherer Preis des Onlinehändlers, Preis eines anderen Händlers, empfohlener Einzelhandels- und Herstellerpreis) benennt. Sonderrabatte für Schlussverkäufe, Einführungspreis sollten nicht länger als ein Monat gelten.

Das Gewährleistungsrecht ist im Wesentlichen ähnlich wie nach EU-Standard ausgestaltet. Allerdings gibt es im britischen Recht keinen Unterschied zwischen gebrauchter Ware und Neuware. Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers verjähren erst 6 Jahre (in Schottland 5 Jahre) nach Empfang der Ware.

Schweiz
Die Schweiz ist kein EU-Staat und hat sein eigenes Vertragsrecht, das grundsätzlich händlerfreundlich ausgelegt ist. Es gelten Besonderheiten was die Pflichtinformationen, Widerrufsrecht, Preisrecht, Produkthaftungsrecht und Einfuhrrecht angeht.

Die Schweiz kennt keine umfassenden vorvertraglichen Informationspflichten des Onlinehändlers auf seiner Internetpräsenz wie in Deutschland. Allerdings hat sich die Schweiz in vielen Punkten hier dem EU-Standard angepasst, so dass es ratsam erscheint, die nach EU-Standard üblichen Informationspflichten bei Lieferung von Waren in die Schweiz anzuwenden. Ein Widerrufsrecht wie in der EU gibt es nicht.

Sehr streng und kompliziert ist das Schweizer Preisauszeichnungsrecht ausgestaltet. Denn es muss grundsätzlich der Endpreis einschließlich der Abgaben und Zölle ausgewiesen werden. Dies ist allerdings auf Grund des komplizierten Schweizer Zollrechts ohne professionelle Hilfe kaum möglich.

Die Werbung mit Preisrabatten folgt in der Schweiz strengen Vorgaben. Der Onlinehändler muss einen Vergleichspreis ausweisen, den er tatsächlich früher angewandt hat oder einen Vergleichspreis benennen, den Konkurrenten gefordert haben. Bei einem Selbstvergleichspreis gilt eine Frist für die Rabattaktion von 2 Monaten.

Was die Produkthaftung angeht, so kann der Onlinehändler aus der EU grundsätzlich Waren in die Schweiz einführen, die EU-Vorgaben entsprechen. Allerdings gibt es hier zahlreiche Ausnahmen, so dass der Onlinehändler sich professionellen Rates bedienen sollte. Dies gilt insbesondere für Warengruppen, die einem Schweizer Einfuhrverbot (wie z.B. Lebensmittel, Edelmetalle und Tierprodukte) unterliegen. Auch hier ist professioneller Rat unabdingbar.

Passende, an das jeweilige Landesrecht angepasste, Rechtstexte für 17 Länder finden Sie hier.
Bis zum 31. Januar 1018 können modified eCommerce Nutzer im Rahmen der „2+6 Aktion“ den AGB-Service der IT-Recht Kanzlei 2 Monate kostenlos nutzen.

Die Highligts der Aktion:
AGB-Service für modified eCommerce 2 Monate kostenlosDanach nur 6 Monate MindestvertragslaufzeitDanach jederzeit monatlich kündbarGutscheincode: 20184me (bitte im Kommentarfeld bei der Bestellung eingeben)Aktionszeitraum: 01.12.17 - 31.01.18.Der AGB-Service zu den Sonderkonditionen ist hier bestellbar.

Über die IT-Recht Kanzlei
Unser Partner im Bereich „Onlineschutz & Rechtstextunterstützung“, die IT-Recht Kanzlei München betreut derzeit mehr als 14.000 Unternehmen im Bereich E-Commerce und gehört insoweit zu den Marktführern unter den Kanzleien. Das Alleinstellungsmerkmal: Die Kanzlei bietet jederzeit monatlich kündbare (!) Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung & Co) an. Diese sind für modified ecommerce-Nutzer für nur 9,90 Euro netto/mtl erhältlich.
Alternative Streitbeilegung war „das“ Schlagwort des Jahres 2017 und bildete den Auftakt des immer noch laufenden Jahres. Auch 2018 gibt es wieder konkrete – und unkonkrete – Pläne des Gesetzgebers, mit denen er den Online-Handel auf Trapp halten wird. Doch das große Motto des Jahres wird zweifelsohne die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sein. Wir haben einen Blick in die Zukunft gewagt.

In keinem anderen Gebiet schreitet die Entwicklung so rasant voran, wie im E-Commerce. Neben der flinken technischen Entwicklung ist vor allem die rege Abmahn- und Gerichtstätigkeit Grund dafür. Auch 2018 stehen wieder einige konkrete gesetzgeberische Pläne in den Startlöchern, die wir chronologisch nach ihrem Inkrafttreten sortiert haben:

Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches ab 01.01.2018
Den Auftakt des Jahres bildet eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dies bezieht sich zwar im Wesentlichen auf die Baubranche, hat aber auch Auswirkungen auf den Online-Handel. Weil nicht alle online georderten Waren einfach wieder in einen Karton gepackt und an Hersteller oder Händler zurückgesendet werden (z.B. Fliesen), muss die Rückabwicklung in der gesamten Lieferkette abgewickelt werden. Mit einer Änderung des BGB sollen diese Gewährleistungsfälle nun händlerfreundlicher werden. Zwar trägt der Händler die Ein- und Ausbaukosten weiterhin. Der Händler kann die ihm entstandenen Aus- und Einbaukosten aber nun (einfacher) in der Lieferkette zurückgeben und von seinem Vertragspartner, beispielsweise dem Großhändler oder Hersteller, Kostenersatz fordern.

Verbot von Zahlungsentgelten ab 13.01.2018
Nur wenige Tage nach dem Start ins neue Jahr sollten Händler endgültig die Kosten für Zahlungsarten aus ihren Shops entfernt haben. Ab 13. Januar 2018 dürfen Unternehmen keine zusätzlichen Gebühren mehr für bestimmte Zahlungsarten verlangen. Dabei ist es unbeachtlich, ob die Unternehmen im Internet oder lokal verkaufen. Betroffen sind jedoch noch nicht alle Zahlungsarten, sondern nur die Bezahlung mittels Lastschrift, Banküberweisung und Karte, z.B. Kreditkarte.

Außerdem werden mit dem Gesetz strengere Authentifizierungs-Anforderungen eingeführt. Künftig sollen Kunden die Zahlung nicht mehr nur über einen Parameter, z.B. die Pin, sondern noch über einen weiteren Weg, z.B. einen Fingerabdruck, autorisieren.

DSGVO ab dem 25.05.2018
Doch allen anderen Änderungen zum Trotz wird 2018 die DSGVO der größte „Brocken“ sein. Die neue Verordnung, die in allen EU-Staaten gilt, ist ausnahmslos auf alle Unternehmen anwendbar, die mit personenbezogenen Daten aus der EU arbeiten. Im Übrigen gilt das auch für den B2B-Bereich, denn Datenschutz ist kein reines Verbraucherthema.

Zahlreiche Webseiten und Behörden bereiten bereits jetzt auf die großen Rechtsänderungen vor, die unter anderem einer Erweiterung der Rechte der Betroffenen, als auch neue Informationspflichten umfassen. Auch wenn die DSGVO erst am 25.05.2018 in Kraft tritt: Es müssen zahlreiche Maßnahmen im Unternehmen und Abschnitte in den verwendeten Rechtstexten geändert werden. Die verbleibende Zeit ist daher eine gute Basis für eine intensive Vorbereitung.

Neue Energielabels für den Handel ab Herbst 2018
Die bunten Energielabels, die auf vielen Haushaltsartikeln angebracht sind, sollen Kunden auf den ersten Blick Informationen über den Stromverbrauch geben. Bisher hatte jedoch jedes Gerät eine andere Skala. Bis Herbst 2018 werden die Energie-Labels diverser Haushaltsgeräte überarbeitet und auf eine einheitliche Skala von A bis G angeglichen. Händler von Haushaltsgeräten sollten deshalb Augen und Ohren offen halten und sich frühzeitig um die neuen Labels kümmern. Für die zwingende Verwendung der neuen Labels haben Händler jedoch noch eine Übergangszeit bis 2019.

Geoblocking könnte Ende 2018 kommen
Findet ein Käufer das gleiche Produkt billiger auf einer anderen Länderseite, kann er dieses kaufen. Bisher haben viele Webseiten das beschränkt, sog. Geoblocking. Eine entsprechende EU-Verordnung soll das nun weitestgehend eindämmen und für einen florierenden grenzüberschreitenden Handel sorgen. Die Verordnung über das Verbot des Geoblocking wird endgültig 2018 beschlossen und gilt dann laut aktuellem Entwurf 6 Monate. Wann das sein wird, ist noch nicht abzusehen.

Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
Nicht dessen Inkrafttreten, wohl aber dessen Vorbereitungen sind auch 2018 Thema für den Online-Handel. Auch jetzt schon gilt: Online-Händler, dürfen nur Verpackungen an Endverbraucher versenden, die in Deutschland lizenziert sind. Mit dem technischen Fortschritt sind jedoch neue Methoden für die Verwertung von Verpackungsabfällen hinzugekommen und die Verpackungsverordnung damit teilweise veraltet. Aus der Verpackungsverordnung wird ab dem 01.01.2018 daher ein Verpackungsgesetz, was an dessen Stelle treten wird.

Gesetzgebungsvorhaben ohne konkrete Termine
Doch nicht für jedes Gesetzgebungsprojekt gibt es schon so konkrete Pläne. Beispielsweise stehen die Richtlinie zur Barrierefreiheit von Webseiten, ein einheitliches EU-Kaufrecht oder die Richtlinie über das Anbieten von digitalen Inhalten in den Startlöchern. Thema wird 2019 auch das Sperren von Webseiten durch Verbraucherschutzbehörden sein. Bisher sind die Gesetzgebungsprojekte jedoch noch Zukunftsmusik und werden voraussichtlich erst 2019 oder noch später eine keine Rolle spielen.

Der Händlerbund hilft!
Die Umsetzung der anstehenden Neuerungen wird vielen Unternehmen einen enormen Mehraufwand verursachen. Der Händlerbund steht Ihnen bei juristischen Fragen als kompetenter Partner zur Seite. Wenn Sie sich als Kunde von Modified jetzt für die kompetenten Rechtsdienstleistungen des Händlerbundes entscheiden, erhalten Sie mit dem Rabattcode P653#M1#2013 einen Nachlass von 30 Prozent auf das Mitgliedschaftspaket Ihrer Wahl. Jetzt informieren!
Anbei das Paket für Shopversion 2.x zur nachträglichen Änderung für die neuen Klarna/Sofort Zahlungslogos.

Die Änderung der gesamten Logos hat einige Zeit in Anspruch genommen, sowie die Erstellung der Pakete auch, daher freuen wir uns über ein wenig Anerkennung für die Pakete:

Download des Fixes: Klick mich

Das modified eCommerce Shopsoftware Team

[EDIT Tomcraft 13.09.2017: Fix-Paket aktualisiert.]
[EDIT Tomcraft 24.09.2017: Fix-Paket aktualisiert.]
[EDIT Tomcraft 12.10.2017: Fix-Paket aktualisiert.]
[ Für Gäste sind keine Dateianhänge sichtbar ]
Wer einen Online-Shop betreibt, muss eine Vielzahl von Vorschriften beachten. Es gelten nicht nur die herkömmlichen Standards des Geschäftsverkehrs, sondern auch Vorschriften, die speziell für den E-Commerce entwickelt worden sind. Shop-Betreiber stellt dies vor eine große Herausforderung, denn werden die Vorschriften nicht beachtet, drohen Abmahnungen, die nicht nur ärgerlich sondern auch kostenintensiv sind.

Vermeiden Sie Abmahnfallen und erkennen Sie anhand dieser 10-Punkte-Checkliste die häufigsten Fehler:
Korrekte PreisauszeichnungImpressumDatenschutzerklärungAllgemeine GeschäftsbedingungenArtikelbeschreibungUrheberrechte und ProduktfotosBestell-Button/BestellbestätigungWiderrufserklärungLink zur OS-PlattformInformationen zur außergerichtlichen StreitbeilegungVollständigen Beitrag lesen

Um vor Abmahnungen zu schützen, bietet unser Partner Protected Shops GmbH bereits seit 2009 deren Kunden die Erstellung und Aufrechterhaltung wartungsfreier Rechtstexte an.

Über einen einfachen aber präzisen Fragebogen werden die wesentlichen Punkte Ihres Geschäftsmodells ermittelt. So können Ihre Rechtstexte individuell und abmahnsicher gestaltet werden. Das kostet Sie nur wenige Minuten. Im Anschluss können Sie die Texte unmittelbar in Ihrem Shop einbinden. Hierzu stehen Plugins für nahezu alle gängigen Shopsysteme zur Verfügung. Weit über 9.000 Onlineshops nutzen Protected Shops und sind dadurch stets abmahnfrei, sorgenfrei und sicher.

[ Für Gäste sind keine Dateianhänge sichtbar ] Aktion: „Abmahngeschützt durch den Sommer“

Sparen Sie 60,00 € im Jahr im Vergleich zu den regulären Schutzpaketen von Protected Shops.

Gutscheincode PS-Sommer2k17 bei der Bestellung in das entsprechende Feld eingeben.
Infos und Bestellung unter www.protectedshops.de

Die Aktion läuft bis 21.09.2017.
Der Rabatt gilt für Schutzpakete ab einem jährlichen Wert von 154 € bei jährlicher Zahlungsweise.
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Wir sind stolz euch heute unsere Shopversion 2.0.3.0 rev 10907 nach vier monatiger Entwicklungszeit präsentieren zu dürfen!

Wenn euch unser Engagement und die Shopsoftware gefällt, dann freuen wir uns über eine finanzielle Unterstützung, da diese in der Vergangenheit doch sehr stark zurück gegangen ist!

Folgende Änderungen sind enthalten (Auszug aus dem Changelog):

Seit modified eCommerce Shopsoftware 2.0.3.0
- Fix #905  Diverse Erfolgsmeldungen im Template werden mit Klasse "errormessage" ausgegeben
- Fix #1010 Alle von shipcloud bereitgestellten Carrier unterstützen
- Fix #1011 Briefe, Bücher- und Warensendungen über shipcloud
- Fix #1012 DHL Höherversicherung über shipcloud
- Fix #1013 Beschreibung des Paketinhalts an shipcloud übergeben
- Fix #1014 Beschreibung des Sendungsinhalts an shipcloud übergeben
- Fix #1015 DHL Nachnahme über shipcloud
- Fix #1016 Vorankündigung für Sendungen
- Fix #1017 Gewichtsangabe bei Erstellung von Versandmarken über shipcloud
- Fix #1019 Fehlerhafte Anrede bei Mail Templates
- Fix #1029 Anzeige des noimage.gif wenn kein Kategoriebild angegeben wurde
- Fix #1031 Übergabe von c/o-Zusatz (bei Erstellung von Versandmarken über shipcloud)
- Fix #1109 Verbesserungsvorschlag: Fehlermeldungen Sicherheit vs Kundenfreundlichkeit
- Fix #1125 Cache-Lebenszeit wird bei Bestellbestätigungen nicht berücksichtigt
- Fix #1131 Zwei nachvollziehbare Fehler im PayPal Warenkorb Modul (paypalcart)
- Fix #1146 Fehler wenn "Konfiguration" -> "Maximum Werte" -> "Neue Artikel Liste" auf "0" gesetzt wird
- Fix #1149 Fehler bei paypalcart im Zusammenhang mit Kundengruppen-Rabatten
- Fix #1152 Bundesland ist im Backend Pflicht, selbst wenn unter Land "Bundesländer anzeigen" deaktiviert wurde.
- Fix #1157 Fehlende DB-Indizes
- Fix #1170 Fatal error bei PayPal bei /admin/paypal_payment.php
- Fix #1171 fehlender Parameter in categoriesModules->remove_product()
- Fix #1172 Grundsätzlich nur PHP Zeitfunktionen verwenden
- Fix #1173 Sortierreihenfolge nach IDs im Backend
- Fix #1176 Fehler in create_account.php bzgl. Neukunden Gutschein?
- Fix #1177 BUG in modified v2.0.2.2 --> create_account.php
- Fix #1179 Problem mit Spalte fck_wrapper / filemanager
- Fix #1184 for-Schleife optimieren in /includes/functions/sessions.php
- Fix #1185 nl2br() fehlt bei comments in order_mail.html u. order_mail_step.html
- Fix #1186 Installer Shopupdate: Fehler mit Passwortlänge
- Fix #1187 Warnmeldung Cannot modify header information
- Fix #1188 Fehlerhafte Umlaute in Text E-Mails
- Fix #1189 Keine Ausgabe der Attribut-Artikelnummer in Bestell-Mails und Rechnung/Lieferschein
- Fix #1190 fatal_error beim aufrufen von get_states.js.php in general_bottom.js.php
- Fix #1191 Doppelte define() für Kontakt-Form Errors
- Fix #1193 ENTRY_EMAIL_ADDRESS_ERROR_EXISTS create_account.php
- Fix #1194 Überarbeitung der PDF-Links der IT-Recht Kanzlei Schnittstelle
- Fix #1195 Zahlungsmodule Micropayment
- Fix #1196 Billpay Fehler
- Fix #1197 Login nicht möglich wegen offensichtlicher Captcha-Prüfung auf der Startseite
- Fix #1198 Fehler in checkout_success bei klick Druckansicht Bestellung drucken
- Fix #1199 Fehler Paypalcart bzw in ot_shipping.php
- Fix #1200 Datei-Link bei Artikel-Content fehlerhaft?
- Fix #1201 Fehler bei Cache löschen
- Fix #1203 Kundenkonto-Erstellung möglich trotz Einstellung, dass nur Gastkonten erlaubt sind
- Fix #1206 product_info.php - $product->buildDataArray auch als eigenständes Array
- Fix #1207 Beim Security Fix zur IT-Rechtskanzlei fehlt die Revision
- Fix #1209 Fehler bzgl. PayPal Changeset r10739 in älteren Shopversionen?
- Fix #1211 Über die Schnellkauf Funktion können auch nicht mehr verfügbare Artikel bestellt werden
- Fix #1212 Fehler: Erstmaliges anlegen eines Sonderangebots im Art. brutto/netto
- Fix #1213 Anmeldung im Shop leert Warenkorb
- Fix #1215 Erfolgsmeldung fehlt nach Erstellung einer Rezension
- Fix #1216 PayPal Zahlungsanweisung ohne Fälligkeitsdatum, wenn per Abbuchung gezahlt wird
- Fix #1224 define('DB_VERSION'...) in admin/inludes/application_top.php
- Fix #1226 Im Artikeldatenblat steht "zzgl. Versandkosten", obwohl sonst überall im Shop "inkl. ..."
- Fix #1229 PayPal Kommentar bei Rückzahlung auf 127 Zeichen begrenzen
- Fix #1235 Unsauberkeit in includes/modules/product_listing.php
- Fix #1236 Fehlerhafte Label-Erzeugung bei Erstellung einer Retour über Shipcloud
- Fix #1238 Fallback für {$PAGINATION} bzw. {$NAVIGATION} erstellen
- Fix #1241 Probleme bzgl. "Blacklist Logs"
- Fix #1248 [shipcloud] Trennung von Carrier, Service und Pakettyp
- Fix #1249 [shipcloud] "Advance Notice" wird immer verwendet
- Fix #1250 [shipcloud] Paketbeschreibung statt Sendungsbeschreibung bei DHL Express
- Fix #1252 PHP-Versionprüfung application_top.php
- Fix #1257 Rechtschreibung in lang_german.conf
- Update PayPal
- Update shipcloud
- Update Shopgate
- Update magnalister
- Update xs:booster for mysqli
- Update Moneybookers / Skrill API URL
- Neue Hookpoints verfügbar gemacht
- Kompatibilität mit InnoDB hergestellt
- Cross Selling im Adminbereich überarbeitet
- Fehler in Coupon-Einlösung korrigiert
- Update BillPay
- Verkaufs Report optimiert
- ShopVote integriert
Achtung: Seit Shopversion 2.0.2.0 rev 10591 setzen wir mindestens PHP 5.4 voraus!

An dieser Stelle sei auch nochmal an unser gedrucktes Handbuch für Shopbetreiber erinnert:

von: Tomcraft am 28. Oktober 2016, 15:55:18Das Handbuch richtet sich an alle aktuellen und zukünftigen Shopbetreiber, die modified eCommerce Shopsoftware im Detail kennenlernen möchten und eine fundierte Anleitung für die tägliche Arbeit mit dem Adminbereich wünschen.

Mit dem Kauf dieses Handbuchs bekommt der Leser eine detaillierte, intuitive Anleitung, einen Demoshop Schritt für Schritt selbst zu erkunden und unterstützt damit gleichzeitig das Projekt. Programmierkenntnisse sind für das Verständnis dieses Handbuchs nicht erforderlich.

Die Autorin (christel-pohl.de) arbeitet seit mehr als 14 Jahren freiberuflich als Layouter und Betreuerin von Gewerbetreibenden mit Internetshops. Durch die Erfahrung aus dieser Arbeit legt sie Wert auf einen leicht verständlichen Schreibstil mit möglichst wenig Fachausdrücken, damit auch Laien schnell zu einem Erfolgserlebnis gelangen.

Die Druckausgabe beinhaltet 324 Seiten im Format DIN A5 Softcover.

Das Buch ist im Buchhandel unter der ISBN: 978-3-7418-5676-1 und direkt bei der Autorin erhältlich: Klick mich!

Quelle: Gedrucktes "Handbuch für Shopbetreiber" veröffentlicht

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Ein responsive Template kann für 149€ netto über das Kontaktformular angefragt werden.

Wer vorab schon mal einen Blick auf das Responsive Template machen möchte kann im Dev Demoshop schauen.

Wir wünschen euch viel Spaß mit der neuen Version und freuen uns auf euer Feedback.

Bitte beachtet die Textdateien im Ordner "bitte_erst_lesen"!

Der Download ist wie gewohnt auf der Download-Seite zu finden.

Bitte bewertet unsere modified eCommerce Shopsoftware bei heise.de.

Wenn euch die Shopsoftware gefällt, dann freuen wir uns über ein wenig finanzielle Unterstützung.

Wir wünschen euch viel Erfolg bei der Umsetzung eurer Shop-Projekte mit der modified eCommerce Shopsoftware.

Das modified eCommerce Shopsoftware Team
Heute stellen wir Euch einen modified-shop Kunden vor, welcher mit Hilfe des Shipping Service Providers shipcloud seinen internationalen Versand aus zwei Online Shops betreibt.

David Nippel bietet mit seinen Online Shops www.drei-kaese-hoch.ch oder www.milkii.de alles, was junge Eltern so brauchen. Das Motto: „Eltern zu sein, ist stressig und braucht viel Zeit. Deshalb machen wir unsere Hausaufgaben und wählen für Sie die besten Baby-Produkte auf dem Markt aus!”

Versandt wird dabei nicht nur in der Schweiz, wo das Unternehmen gegründet wurde, sondern auch nach Deutschland und Frankreich. Warum zwei Shops? Wenn man im Dreiländereck Schweiz-Deutschland-Frankreich mit zwei Währungssystemen als Multi-Channel-Händler auftritt, braucht es halt auch zwei Onlineshops. Das Wachstum im Markt boomt also und um der wachsenden Zahl an Bestellungen Stand halten zu können, betreibt er seine Shops auf Basis des mitwachsenden Shopsystems von modified-shop. Die Herausforderung der stetig ansteigenden Sendungsanzahl sowie das aufwendige Ausdrucken der Etiketten bekam er schließlich mit shipcloud in den Griff.

„In der Schweiz versenden wir große Sachen mit DPD, den Rest mit der Schweizer Post. Und hier merkt man schon einen Unterschied. Alles was mit DPD versendet wird, können wir schnell und unkompliziert mit shipcloud verarbeiten - sogar mit dem eigenen Vertrag.” Für den Euroraum wird dann DHL genutzt. Als besonderen Vorteil von shipcloud nennt David das automatisierte Tracking. Sowohl er, als auch die Kunden wissen immer, wo sich die Sendung gerade befindet und können auch während der Zustellung noch darauf reagieren, wie diese am besten zum Kunden kommt.

Finales Urteil? „Bei dieser Technologie harmonisiert einfach alles miteinander und das Handling ist super einfach. Sie kombiniert so ziemlich alles, was man von einem Shipping Service Provider heute erwartet. Man spart Zeit und gewinnt wieder Spaß im Job.”

Neugierig geworden? Mehr Infos zu shipcloud und wie ihr euren Versand optimieren könnt, findet ihr hier.
           
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