Liebe Community,
leider ist uns gestern im Sicherheitspatch für die Shopversionen 1.00 bis 1.06 SP4 ein Fehler unterlaufen, der dazu führte, dass keine Artikel mit Optionen mehr in den Warenkorb gelegt werden können (Der Sicherheitspatch für die Shopversionen 2.x ist davon nicht betroffen!). Wir haben daher das Download-Paket von gestern nochmal aktualisiert und bitten um erneuten Austausch der Datei "/includes/classes/shopping_cart.php".
Download des Fixes: Klick mich
Gemeldet wurde uns die Lücke von Jens Justen von (web-looks).
Wir wünschen euch weiterhin gute Geschäfte und viel Spass mit unserer Shopsoftware.
Euer modified eCommerce Shopsoftware Team
Liebe Community,
wir haben eine Sicherheitslücke gefunden, die alle veröffentlichten Shopversionen von modified eCommerce betrifft.
Es ist jedem zu raten diese mittels angehängtem Patch zu schliessen.
Es muss nur die Datei ausgetauscht werden.
Download des Fixes: Klick mich
Gemeldet wurde uns die Lücke von Jens Justen von (web-looks).
Wir wünschen euch weiterhin gute Geschäfte und viel Spass mit unserer Shopsoftware.
Euer modified eCommerce Shopsoftware Team
Neue Server für mehr Rechenpower, das Lager erweitern, Software aktualisieren: Die meisten Shopbetreiber haben eine lange Liste mit Dingen, in die sie gerne investieren möchten. Wer dann zu seiner Bank des Vertrauens geht, muss erst einmal einen Antrag ausfüllen, in einem Gespräch überzeugen und mitunter Wochen auf die Zusage warten, um dann die Summe in Monatsraten abzuzahlen. Wir zeigen, warum der PayPal Businesskredit eine sinnvolle Alternative zum klassischen Bankkredit ist.
Wer sein eigenes Geschäft betreibt, will auch wachsen. Um dann im schnelllebigen eCommerce von neuesten Trends und neuen Märkten zu profitieren, sind Anpassungen meist unumgänglich. Dies ist mit teils hohen Kosten verbunden. Anstatt den Bankkredit in einer Filiale zu beantragen, haben Startups und Zahlungsdienstleister inzwischen attraktive Alternativen im Angebot. Besonders kleine und mittelständische Händler haben mit dem PayPal Businesskredit die Möglichkeit, unkompliziert ein Darlehen zu beantragen. Die Antragstellung erfolgt komplett online, über die Finanzierung wird direkt entschieden.
Wachsen statt warten: Kredit wird im Handumdrehen auf das PayPal-Konto überwiesen
Um im eCommerce erfolgreich zu sein, müssen Händler kontinuierlich ihr Sortiment anpassen, neue Produkte entwickeln, flexibel auf Nachfragewachstum reagieren und gegebenenfalls sehr kurzfristig den entsprechenden Lagerraum schaffen. Auch technische Updates, wie beispielsweise die Mobiloptimierung der Webseite, sind wichtig, um langfristig den steigenden Anforderungen der Kunden gerecht zu werden.
Solche Anpassungen müssen oft schnell erfolgen, sind aber auch mit hohen Kosten verbunden. Um als Unternehmer einen Kredit zu beantragen, ist das Verfahren zudem meistens kompliziert und bürokratisch. Je nach Umfang des Kredits kann die Wartezeit Tage, Wochen oder sogar Monate dauern.
Der PayPal Businesskredit ist eine attraktive Alternative zum klassischen Bankkredit, denn er erfüllt das Bedürfnis der Händler nach mehr Flexibilität und schnellem Fortschritt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online, die Kreditwürdigkeit wird vor allem anhand der PayPal-Umsätze sowie der PayPal-Kontohistorie geprüft und die Anfrage hat keinerlei Auswirkungen auf den Kreditscore. Händler werden sofort über den maximal verfügbaren Kreditbetrag informiert und können die Konditionen zur Abbezahlung von Kredit und Festgebühr selbst auswählen. Über den Antrag wird innerhalb von wenigen Minuten entschieden und der Kreditbetrag sofort danach auf dem PayPal-Konto bereitgestellt.
Per Mausklick zum Sofortkredit mit transparenter Festgebühr
Entscheiden sich Händler für den Businesskredit, zahlen sie eine einmalige Festgebühr, die vorab endgültig festgelegt wird. Weitere Kosten, Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühren fallen nicht mehr an. Händler müssen sich somit keine Gedanken über regelmäßige Zinszahlungen oder versteckte Kosten machen.
Die Rückzahlung erfolgt automatisch über die auf dem PayPal-Konto eingehenden Umsätze. Händler entscheiden bei der Antragstellung selbst, welchen Anteil ihrer PayPal-Umsätze sie für die Tilgung verwenden möchten – dieser kann bei 10, 15, 20, 25 oder 30 Prozent liegen. Alle 90 Tage müssen im Übrigen Mindestzahlungen in Höhe von mindestens 5 oder 10 Prozent des Gesamtbetrages zurückgezahlt werden – die bereits automatisch erfolgten Rückzahlungen werden dabei aber natürlich angerechnet.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Finanzierung
Wenn Antragsteller seit mindestens drei Monaten ein PayPal-Geschäftskonto haben, einen jährlichen Umsatz von mindestens 12.000 Euro und keinen laufenden PayPal Businesskredit abzahlen, können sie einen Online-Antrag stellen. Die Entscheidung wird innerhalb von Minuten getroffen und der Kreditbetrag sofort auf dem jeweiligen PayPal-Konto bereitgestellt. Den geplanten Investitionen für ein erfolgreiches Wachstum steht nichts mehr im Weg.
Hier geht es zum PayPal Businesskredit.
Nach den umsatzstärksten Tagen im Weihnachtsgeschäft folgt für viele Online-Shopbetreiber eine vergleichsweise ruhige Phase. Diese Zeit lässt sich optimal nutzen, um die Weichen für ein erfolgreiches Jahr zu stellen. Zunehmend wichtig für den Erfolg eines Online-Shops wird der Bereich Mobile Commerce. Wir verraten Ihnen, wie und warum Sie 2019 ihren Shop mobil optimieren sollten.
Wer 2019 mit seinem Online-Shop richtig durchstarten will, sollte seinen Fokus auf Mobile Commerce legen. Denn mobile Shopping ist auf dem Vormarsch. 34 % des Online-Umsatzes werden bereits hier erzielt.1 In Schweden liegt der Anteil der Einkäufe über Smartphone und Tablet sogar bei 64 %.2 Es lohnt sich also, in die Mobil-Optimierung des Online-Shops zu investieren. Lesen Sie hier, wie Sie mobile Shopper begeistern können.
1. Auf allen Geräten sichtbar sein dank responsive Design
An der Bushaltestelle auf dem Smartphone die neuesten Modetrends checken, oder zu Hause per Tablet einkaufen – mobiles Shopping findet auf vielen verschiedenen Geräten statt. Für Shopbetreiber heißt das, dass ihre Seite auf allen Geräten und Bildschirmgrößen richtig funktionieren muss (responsive Design) – vom 4-Zoll-Smartphone (10,2cm) bis hin zum großen Tablet. Bedenken Sie dabei, dass Ihre Kunden auch mit verschiedenen Betriebssystemen und Webbrowsern auf Ihren Shop zugreifen: iOs und Safari, Android und Chrome, Windows und Internet Explorer. Tipp: Versetzen Sie sich in die Lage Ihrer Kunden und proben Sie die Customer Journey auf unterschiedlichen Geräten. Schnell werden Sie merken, was funktioniert und wo noch nachgebessert werden muss.
2. Mit einfacher Navigation und tollen Bilder punkten
Wer mobil shoppt, will mit möglichst wenigen Klicks das finden, was er oder sie sucht. Komplizierte Menüführung oder Filterfunktionen sorgen da für Frust beim Online-Shoppen. Die Navigation sollte so einfach wie möglich sein – mit einer überschaubaren Auswahl gut platzierter Buttons, wenigen Hyperlinks und fester Navigationsleiste. Nutzen Sie auch aussagekräftige, professionelle Produktbilder, denn der Platz auf kleineren Bildschirmen ist beschränkt. Fassen Sie sich kurz bei den Produktbeschreibungen und setzen Sie die Bilder ins Zentrum.
3. Mobiles Bezahlen erleichtern
Der Bezahlvorgang ist einer der kritischsten Punkte, wenn es um die Zufriedenheit bei den mobilen Shoppern geht. Wer sich erst registrieren oder die lange Zahlenfolge einer Kreditkarte oder IBAN eintippen muss, wird möglicherweise den Kauf abbrechen. Zudem spielt das Thema Sicherheit eine immer größere Rolle. Aus diesem Grund sollten Sie eine einfache, sichere und schnelle Bezahlmethode etablieren, die für Mobilgeräte optimiert ist. So können Kunden zum Beispiel mit dem PayPal Express-Button mit nur drei Klicks einfach und sicher bezahlen. Wer OneTouchTM von PayPal nutzt, kann mit aktiver OneTouchTM-Funktion beim Gerät eingeloggt bleiben und sogar mit nur einem Klick bezahlen. Mobile-Shopper wissen solche Services zu schätzen und brechen seltener den Einkauf ab.
Fazit: Warum es sich lohnt, in die Mobil-Optimierung zu investieren
Fakt ist: Am Trend Mobile-Commerce führt kein Weg vorbei. Mit responsive Design, einfacher Navigation und guter Bildauswahl können Sie schnell die mobilen Shopper überzeugen. Um Kaufabbrüche beim Bezahlen per Smartphone und Tablet zu vermeiden, helfen mobil optimierte Zahlungslösungen wie PayPal. Händler sollten also bewusst in die Mobil-Optimierung ihrer Online-Shops investieren. Dazu werden oft externer Dienstleister und einige Investitionen benötigt. Um das zu stemmen, sind teilweise weitere Finanzmittel notwendig. Online-Banken und andere Zahlungsdienstleister bieten hier oft attraktive Kredite gegenüber den konventionellen Kreditinstituten. Beim PayPal Businesskredit können Händler zum Beispiel den Antrag komplett online ausfüllen und erhalten innerhalb weniger Minuten bereits das Feedback. Anstatt Zinsen, die die Kosten in die Höhe treiben, gibt es nur eine einmalige Festgebühr. Die Rückzahlung erfolgt über die PayPal-Umsätze – zu welchem Anteil, entscheiden die Kunden.
1 Forrester (2017): Mobile and Tablet Commerce Forecast, 2016 to 2021 (EU-7)
2 Ecommerce News (2018), Mobile accounts for 64% of Swedish ecommerce traffic, https://ecommercenews.eu/mobile-accounts-for-64-of-swedish-ecommerce-traffic
Das richtige Payment-Setup wird für den E-Commerce zum Zünglein an der Waage. Kreative Lösungen und innovative Checkout-Prozesse sind für Onlinehändler die entscheidenden Umsatztreiber. Wie sich Shopbetreiber dem Wettbewerb erfolgreich stellen? Der Ratenkauf macht’s möglich. Testen Sie jetzt drei Monate kostenlos den ratenkauf by easyCredit – Registrieren Sie sich hier und sichern Sie sich unser Angebot.
Der Ratenkauf zählt in Deutschland immer noch zu den beliebtesten Zahlungsarten. Laut den Einkaufswelten 2017 können sich nämlich gut zwei Drittel der Deutschen eine Ratenfinanzierung durchaus vorstellen. Ganze 41 Prozent reagieren sogar verärgert, wenn das favorisierte Bezahlverfahren gar nicht erst angeboten wird. Und jeder Neunte wünscht sich explizit den Ratenkauf als zusätzliche Checkout-Option. Die Gründe liegen auf der Hand: Der Ratenkauf entspricht den zeitgenössischen Konsumgewohnheiten. Kunden wollen immer seltener auf ein Produkt hinsparen; jetzt kaufen und in überschaubaren Raten bezahlen.
Ratenkauf optimiert Conversion Rate und steigert den Umsatz
Die ibi research-Studie Ratenkauf im deutschen Einzelhandel Status quo und Ausblick aus Händlersicht dokumentiert aktuell die Effekte und Akzeptanz des Ratenkaufs aus Unternehmersicht. Dabei schneidet der Ratenkauf durch die Bank weg positiv ab. 74 Prozent sehen allein das Angebot als Umsatztreiber und erhoffen sich deutlich lukrativere Warenkörbe. Und tatsächlich können fast drei Viertel der Händler, nachdem sie den Ratenkauf in ihr Payment-Portfolio aufgenommen haben, eine Umsatzsteigerung beobachten. Der Ratenkauf optimiert also messbar die Conversion Rate und generiert zudem nachweislich Neukunden. Außerdem wächst durch die Option der Finanzierung die Kundenzufriedenheit, was sich ebenso auf die Customer Loyalty und dadurch unmittelbar auf den Warenkorbwert auswirkt. Und erst einmal im Checkout-Prozess integriert, ist der Ratenkauf ein echter Umsatzbooster – und Ihre Chance auf mehr Umsatz!
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Garantiewerbung ist seit Jahren ein Thema und zugleich Fallstrick für Onlinehändler. Wer aktiv mit einer Garantie wirbt, kann sich oft in erhebliche Abmahngefahr begeben. Was viele nicht wissen: Auch das Verschweigen von bestehenden Garantien stellt einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß dar – ein „Teufelskreis“ mit entsprechender Sprengkraft für den Ecommerce!
Aus dem Inhalt
Worum geht es?Doppelte ProblemstellungErhebliche Schadwirkung für den OnlinehandelProblem Nummer 1: Die aktive GarantiewerbungProblem Nummer 2: Die unterlassene Information über eine bestehende GarantieProblem Nummer 3: Händler drehen sich im Kreis…Die Rechtslage ist leider eindeutigProblematik bereits im Jahre 2016 durch das LG München I entschiedenErhebliche Praxis- und RechtsproblemeWie sollten Händler sich nun verhalten?Exkurs: Unterschied zwischen Garantie und GewährleistungFazit1. Worum geht es?
Aktuell liegt der IT-Recht Kanzlei eine Abmahnung des IDO-Verbands aus Leverkusen hinsichtlich angeblich unlauterer Garantiewerbung vor.
Der abgemahnte Händler hatte pauschal mit einer bestehenden Garantie für die angebotene Ware geworben, ohne weitere Informationen zu dieser Garantie zu erteilen.
Soweit nicht ungewöhnlich, mahnt der IDO das aktive Werben mit Garantien - werden dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht erfüllt - doch schon seit Jahren hundertfach ab.
Bei genauerem Blick zeigt sich jedoch: Es wurde hier ein neuer Kurs eingeschlagen.
Der IDO vertritt in seiner Abmahnung die Ansicht, dass der abgemahnte Händler – der hier aktiv mit einer Herstellgarantie geworben hatte – künftig die Garantie nicht einfach verschweigen darf. Schließlich handele es ja um ein wesentliches Merkmal der Ware, besteht für diese Ware eine Herstellgarantie.
Den vollständigen Beitrag finden Sie hier.
Am 03.12.2018 trat die Geoblocking-Verordnung in Kraft. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Was ist Geoblocking?
Unter Geoblocking versteht man ganz im Allgemeinen die Unmöglichkeit einen Geschäft aufgrund des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit abzuschließen.
Beispiel für Geoblocking durch Sperrung:
Maria aus Spanien möchte auf eine belgische Seite zugreifen. Dabei erscheint der Text, dass dieser Service für Kunden aus ihrem Land leider nicht verfügbar ist.
Beispiel für Geoblocking durch Weiterleitung:
Als Maria auf eine andere belgische Seite zugreifen möchte, wird sie automatisch auf eine spanische Domain weitergeleitet. Dort findet sie die Produkte zu einem teureren Preis.
Beispiel für Geoblocking im Bestellvorgang:
Schließlich gelingt es Maria tatsächlich einen belgischen Shop zu finden, auf den sie auch tatsächlich zugreifen möchte. Nach Befüllen des Warenkorbs wählt sie als Zahlungsmethode das Lastschriftverfahren aus. Hier wartet aber bereits die nächste Hürde: Durch eine Voreinseinstellung kann sie lediglich belgische IBANs eingeben.
Warum soll Geoblocking reguliert werden?
Im Binnenmarkt soll Warenverkehr über die Landesgrenzen hinweg unproblematisch möglich sein. Es ist nicht mit dieser Freiheit vereinbar, dass Unternehmer im Internet Menschen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes aussperren. Daher soll die Regulation von Geoblocking die Grenzen auch im virtuellen Raum fallen lassen. Daraus soll eine Stärkung des Binnenmarktes folgen.
Für wen gilt sie?
Die Verordnung gilt für Anbieter von Waren und Dienstleistern, sowie für Kunden. Das Besondere: Unter Kunden versteht man in diesem Sinn nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmer, sofern sie Produkte erwerben, die nicht zum Weiterverkauf gedacht sind, wie zum Beispiel Büromaterial.
Welche Länder sind betroffen?
Die Geoblocking-Verordnung gilt für den europäischen Binnenmarkt, also für den Europäischen Wirtschaftsraum. Zu diesem Wirtschaftsraum zählen die Staaten der EU, zuzüglich Island, Liechtenstein und Norwegen.
Gilt die Verordnung für alle Wirtschaftssektoren?
Nein, die Geoblocking-Verordnung sieht zahlreiche Ausnahmen vor. Sie gilt nicht für:
FinanzdienstleistungenGesundheitsleistungenaudiovisuelle Dienste, insb. Streaming- und DownloaddiensteLeiharbeitTelekommunikationsoziale DiensteGlücksspielSicherheitsdiensteWelche Zahlungsmethoden muss ich anbieten?
Die Verordnung verpflichtet Händler nicht dazu, jedes im Binnenmarkt vorkommende Zahlungsmittel anzunehmen. Sie sind weiterhin frei in der Wahl, welche Zahlungsmethoden sie anbieten. Allerdings müssen die Bedingungen für alle gleich sein. Das bedeutet, dass eine Mastercard gleich eine Mastercard ist und zwar unabhängig davon, wo der Standort des Zahlungskontos ist, wo sich die Niederlassung des Zahlungsdienstleisters befindet oder welche Adresse der Ausstellungsort des Zahlungsinstrumentes hat.
Zum Beispiel: Akzeptiert die Händlerin die Kreditkarte der Marke der A, muss sie nicht auch gleichzeitig die Debitkarte der Marke A oder die Kreditkarte der Marke B annehmen.
Muss ich in jedes Land liefern?
Nein! Händler dürfen weiterhin frei entscheiden, in welches Land sie zu welchen Bedingungen liefern. Allerdings darf einem Kunden, der nicht im Liefergebiet lebt, der Vertragsschluss nicht deswegen verweigert werden. Vielmehr ist der Kunde in der Pflicht, eine Lieferadresse anzugeben, an die der Händler eine Lieferung anbietet.
Zum Beispiel: Maria aus Spanien bestellt in einem deutschen Shop eine Miniatur des Brandenburger Tors. Der Shop bietet keine Lieferung nach Spanien an. Maria gibt daher die Adresse einer in Deutschland lebenden Verwandten ein und organisiert von da aus den Rest der Lieferung selbst.
Muss ich Abholstellen für Kunden einrichten, für die ich keinen Versand anbiete?
Nein, hier gilt dasselbe wie bei den Lieferbedingungen: Der Händler ist nicht verpflichtet, eine Abholmöglichkeit zu schaffen. Bietet er aber ohnehin eine Selbstabholung an, so muss er dies für alle tun.
Zum Beispiel: Maria bestellt in Frankreich einen Sessel. Der Shop liefert zwar nicht nach Spanien, bietet aber eine Selbstabholung an. Da sich das Logistikzentrum direkt an der Grenze befindet, holt sie die Ware selbst ab.
Welche Adresse müssen Kunden angeben können?
Händler dürfen bei der Lieferadresse Einschränkungen treffen, da sie nicht verpflichtet sind, in jedes Land des Europäischen Wirtschaftraums zu liefern. Anders sieht es aber bei der Rechnungsadresse aus: Da notwendiger Inhalt der Rechnung die Wohnanschrift des Kunden ist, muss es hier möglich sein, alle Anschriften aus dem Binnenmarkt angeben zu können.
Was ist mit Weiterleitungen?
Es ist gang und gäbe, für den internationalen Handel pro Land andere Domains vorzuhalten. Diese sind spezifisch auf die bestimmten Länder ausgerichtet. Händler dürfen auch weiterhin unterschiedliche Seiten vorhalten. Lediglich die automatische Weiterleitung ist verboten. Was aber erlaubt ist, ist die Weiterleitung mit Erlaubnis. Diese Erlaubnis kann sich der Händler über ein Popup-Fenster vom Seitenbesucher einholen. Stimmt der Kunde zu, darf diese Zustimmung als Einstellung im Kundenkonto hinterlegt werden. Wichtig ist nur, dass der Kunde seine Zustimmung jederzeit widerrufen kann.
Welche Rechtsvorschriften finden Anwendung?
Hier ist zu unterscheiden, ob ein Händler sein Geschäfts auf ein Land ausgerichtet hat. Unter Ausrichten versteht man kurz gesagt das Bemühen um Kunden aus dem jeweiligen Land. Bietet ein Händler eine Lieferung in ein bestimmtes Land an, so ist davon auszugehen, dass er sein Geschäft auch auf dieses Land ausgerichtet hat.
Bestellt ein Kunde aus einem Land, nach welchem der Händler sein Geschäft nicht ausgerichtet hat, so finden die nationalen Bestimmungen des Händlers Anwendung.
Die nationalen Gesetze des Kunden werden erst dann relevant, wenn der Händler sein Geschäft auf dieses Land ausgerichtet hat.
Muss ich alle meine Seiten mit dem gleichen Angebot bestücken?
Nein. Die Verordnung erkennt an, dass Händler gute Gründe haben, in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Angebote zu gestalten. Kaufkraft und Nachfrage können stark variieren.
Zum Beispiel wird die Nachfrage für erzgebirgische Handwerkskunst in Spanien anders sein als in Deutschland. Man kann einen anderen Preis verlangen und auch die Kaufkraft der spanischen Kunden ist vielleicht eine andere.
Unter welchen Umständen ist Geoblocking gerechtfertigt?
Manchmal ist Geoblocking aber auch notwendig, um nationale Bestimmungen einzuhalten. Dann handelt es sich um gerechtfertigtes Geoblocking.
Erlaubtes Geoblocking wegen nationalen Verboten:
Eine Händlerin bietet europaweit Böller und Feuerwerkskörper an. Da der Verkauf nach Deutschland nur in einem bestimmten Zeitraum zu Silvester erlaubt ist, werden deutsche IP-Adressen den Rest des Jahres geblockt.
Erlaubtes Geoblocking wegen notwendiger Preisgestaltung:
Ein Händler vertreibt europaweit Wein. In Schweden wird Alkohol aber ganz anders besteuert. Besucht ein Kunde mit schwedischer IP-Adresse den Shop, werden die Preise automatisch angepasst.
Der Händlerbund hilft!
Die rechtliche Absicherung ihrer Internetpräsenzen verursacht vielen Online-Händlern einen enormen Mehraufwand. Der Händlerbund steht Ihnen bei juristischen Fragen als kompetenter Partner zur Seite. Wenn Sie sich als Händler jetzt für die umfangreichen Rechtsdienstleistungen des Händlerbundes entscheiden, erhalten Sie mit dem Rabattcode P653#M1#2013 einen Nachlass von 3 Monaten auf das Mitgliedschaftspaket Ihrer Wahl. Jetzt informieren!
Im Oktober 2016 erschien das gedruckte "Handbuch für Shopbetreiber". Seitdem hat sich Einiges getan. Neue modified eCommerce Shopversionen wurden veröffentlicht und die Datenschutzgrundverordnung hat viele Shopbetreiber verunsichert.
Aufgrund des Interesses und der guten Resonanz wurde die 2. Auflage des Handbuchs hinsichtlich einiger Shopfunktionen überarbeitet und erweitert. Es ist bereits seit einigen Wochen im Buchhandel unter der ISBN 978-3-746755-21-2 erhältlich.
Weiterhin eingeflossen sind die Recherchen der Autorin zur DSGVO.
Hinweis: Die Informationen hierzu stellen selbstverständlich keine Rechtsauskunft dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit und es besteht keinerlei Haftung für mögliche Rechtsfolgen.
Eine PDF-Datei mit einer Sammlung von vielen hilfreichen Informationsseiten und weiteren Information zum Thema steht beim Kauf direkt im Onlineshop der Autorin zum Download bereit.
Auch die zweite Auflage des "Handbuchs für Shopbetreiber" richtet sich wieder speziell an alle aktuellen und zukünftigen Shopbetreiber, die modified eCommerce Shopsoftware im Detail kennenlernen möchten und eine fundierte Anleitung für die tägliche Arbeit mit dem Adminbereich wünschen. Wenn das Handbuch sukzessive durchgearbeitet wird, entsteht ein Shop mit allen Funktionen die das System bietet. Installation, Templatebearbeitung und Modulprogrammierung ist aufgrund dessen bewusst ausgeklammert.
Die Druckausgabe beinhaltet 332 Seiten im Format DIN A5 hochkant, diverse Abbildungen und ist intuitiv aufgebaut.
Programmierkenntnisse sind nicht erforderlich. Installation, Programmierung etc. sind bewusst ausgeklammert.
Das Buch ist im Buchhandel unter der ISBN: 978-3-746755-21-2 und direkt bei der Autorin erhältlich: Klick mich!
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Liebe Leserinnen und Leser,
Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Es gab in der Anfangsphase viel Verunsicherung zu den Anforderungen an kleine Unternehmen, die sich inzwischen geklärt haben. Sollten Sie sich bisher immer noch nicht um das Verarbeitungsverzeichnis gekümmert haben, gelten jetzt keine Ausreden mehr, die Notwendigkeit dieser Dokumentation ist unbestritten.
Verpassen Sie nicht, noch dieses Jahr mit der Umsetzung anzufangen, um zu zeigen, dass Sie den Datenschutz ernst nehmen und um Bußgelder zu vermeiden.
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Die nächsten freien Termine für einen Online-Workshop:
07.November 2018, 15:30 - 17:00 Uhr16.November 2018, 10:30 - 12:00 Uhr22.November 2018, 15:30 - 17:00 Uhr28.November 2018, 10:30 - 12:00 UhrJetzt die Vorgaben der DSGVO komfortabel und rechtssicher umsetzen.
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maximal 10 TeilnehmerMarkus Kluge, Geschäftsführer der Protected Shops, führt Sie persönlich durch das Thema Erstellung des VerarbeitungsverzeichnissesCa. 90 Minuten Online-Workshop zu den Hintergründen und zur Bedienung des GeneratorsErste gemeinsame Schritte zum Anlegen des eigenen VerzeichnissesKlärung individueller FragenJetzt die Vorgaben der DSGVO komfortabel und rechtssicher umsetzen.
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Auch in DSGVO-Zeiten hat das Versenden von Werbe-E-Mails nichts an Bedeutung eingebüßt. Diese immer noch äußerst effektive und vor allem kostengünstige Form der Werbung erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. Welche Vorgaben gilt es allerdings zu beachten? Was ist unter Geltung der DSGVO noch möglich und wie kann ein Online-Händler seinem Pflichtenprogramm bestmöglich nachkommen? Die IT-Recht Kanzlei hat einen Leitfaden erstellt und sowohl die aktuelle Rechtsprechung, als auch die besonderen gesetzlichen Anforderungen einmal kompakt zusammengefasst.
Aus dem Inhalt:
E-Mail-Marketing rechtssicher gestalten – ein kurzer ÜberblickDSGVO: Was ändert sich in Bezug auf die E-Mail-Werbung?
Datenschutz nur bei personenbezogenen DatenRechtfertigung der DatenerhebungKEINE datenschutzrechtliche Einwilligung bei E-Mail-Werbung erforderlich, aber …Grundregel für E-Mail-Marketing: Vorherige ausdrückliche Einwilligung erforderlich
Welche Voraussetzungen muss eine wirksame Einwilligungserklärung erfüllen?Einwilligungserklärung für verschiedene WerbekanäleWer trägt die Beweislast für das Vorliegen der Einwilligung?Wie lange gelten Einwilligungen in zeitlicher Hinsicht?Erteilte Einwilligungen (vor Geltung der DSGVO) behalten (grundsätzlich) ihre GültigkeitAusnahme von der Grundregel: Einwilligung kann nach § 7 Abs. 3 UWG bei Bestandskunden entbehrlich sein
Erhebung der E-Mail-Adresse in Zusammenhang mit einem ProduktverkaufVerwendung für eigene ähnliche ProdukteKein Widerspruch des EmpfängersInformation über die Widerspruchsmöglichkeit des EmpfängersAlle Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG müssen vorliegenErforderlich: Informationen in der eigenen DatenschutzerklärungWas muss beim E-Mail-Marketing bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Mails beachtet werden?
Gebot der IdentifizierbarkeitImpressumspflicht in der Werbe-E-Mail (z.B. Newsletter)Transparenz in Sachen Preisangaben und LieferkostenEinzelfragen und-probleme
Weiterempfehlung durch Freunde (tell-a-friend-Funktion)Kundenzufriedenheitsanfrage (sog. Feedback-Anfrage) grundsätzlich nur mit Opt-InWerbung in Double-Opt-In- und Auto-Reply-Nachrichten nur mit Opt-InSonderfall: Produkt-Upgrade-Mail an registrierte NutzerWas droht bei Verstößen?FazitDen vollständigen Beitrag finden Sie hier.
Einen Ratenkauf im Onlineshop anzubieten gehört für viele Händler zum Standard-Zahlungsmix dazu – schlicht und ergreifend deshalb, weil Kunden ihn mittlerweile fordern. Doch häufig bringt dies ein finanzielles Risiko für den Händler mit sich und externe Lösungen sind so komplex konstruiert, dass der Check-out für den Kunden eher zum Albtraum, als zum Erlebnis wird.
Die TeamBank AG, der Anbieter von ratenkauf by easyCredit, hat eine Lösung entwickelt, die nicht ohne Grund verspricht, die „einfachste Teilzahlungslösung Deutschlands” zu sein.
Schlanker Bestellprozess, höhere Warenkörbe, weniger Kaufabbrüche
Der Bestellprozess ist einer der wichtigsten Prozesse für einen Händler und unterliegt ständiger Optimierung. Besonders ärgerlich ist es also, einen Kunden durch die falschen oder komplizierten Zahlungsarten zu verlieren. Der schlanke Bestellprozess von ratenkauf by easyCredit ohne PostIdent und mit verbindlicher Sofortzusage macht es dem Kunden ganz einfach. Hat der Händler die notwendigen Stammdaten des Kunden eingeholt, kann die TeamBank AG mit lediglich vier persönlichen Angaben entscheiden, ob ein Ratenkauf möglich ist. Durch den einfachen Aufbau sorgt die für alle Endgeräte optimierte Web-Anwendung dafür, dass deutlich weniger Kunden den Kauf abbrechen. Und diese Kunden schätzen die Zahlung in bequemen Monatsraten und greifen somit gerne zu höherpreisigen Produkten. Somit steigt der durchschnittliche Warenkorb. Das beste dabei: Der Händler kann sich vollkommen auf den Verkauf seiner Ware konzentrieren, denn das komplette Bonitätsrisiko trägt die TeamBank AG.
Nach dem Kauf ist vor dem Kauf – mit Service Stammkunden gewinnen
Eine Kundenbeziehung im E-Commerce aufrechtzuerhalten bedeutet eine Menge Arbeit und viel Pflege. Jeder Händler verwendet einen nicht unerheblichen Anteil seiner Ressourcen damit, die Customer Journey für den Kunden so attraktiv wie möglich zu gestalten. Umso wichtiger ist es, den richtigen Teilzahlungs-Partner zu finden, der den Kunden mit einem guten Serviceangebot über die gesamte Laufzeit fair, flexibel und vor allem individuell begleitet. Genau das bietet die TeamBank AG mit ratenkauf by easyCredit. Schließlich kann es vorkommen, dass durch ein unvorhergesehenes Ereignis mal eine Rate ausgesetzt oder angepasst werden muss.
ratenkauf by easyCredit verlängert den Sommer
Für alle modified-Kunden gibt es von ratenkauf by easyCredit zum Sommerfinale noch ein exklusives Angebot: Testen Sie jetzt ratenkauf by easyCredit bis zum Jahresende ganz ohne Risiko und vor allem kostenlos. Weitere Informationen und Details zum einfachsten Ratenkauf Deutschlands finden Sie hier.
Wie viel Zeit muss man als Händler heutzutage eigentlich noch für die Buchhaltung opfern? Gibt es keine praktische Komplettlösung für Online-Shop-Betreiber? Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Vorteile PayPal PLUS für Sie hat und wie viel Aufwand Ihnen ein vertrauenswürdiger Partner abnehmen kann.
Mit PayPal als Vertragspartner hat man es als Online-Shop-Betreiber einfach, denn Händler können ihren Kunden die vier beliebtesten Zahlarten* PayPal, Lastschrift, Kreditkarte und den Kauf auf Rechnung ermöglichen und gleichzeitig wird die Buchhaltung ungemein vereinfacht. Es war noch nie so leicht, den Überblick über Zahlungseingänge unterschiedlicher Zahlarten zu behalten, denn bei PayPal PLUS gibt es nur einen Vertragspartner und damit nur eine Kontoübersicht. Egal, mit welcher Zahlart Kunden bezahlen, das Geld erhalten Händler immer unmittelbar nach Kaufabschluss – sogar beim Kauf auf Rechnung. Und mit einer einheitlichen Transaktionsgebühr rundet PayPal sein Händlerangebot ab.
Im nächsten Quartal lohnt es sich übrigens besonders, PayPal PLUS zu integrieren, da Sie mit Ihrem Teilnahmecode PLUSPARTNER2018 die bis zum 10.12.2018 anfallenden Gebühren zurückerstattet bekommen. Seien Sie schnell, denn Sie können so bis zu 500 Euro sparen.
Die Teilnahmebedingungen für die PayPal PLUS Aktion haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Gehen Sie auf www.paypal.de/paypal-plus-centerCode PLUSPARTNER2018 eingeben und anmeldenIntegrieren Sie PayPal PLUSGenerieren Sie mindestens eine TransaktionErhalten Sie bis zum 10.12.2018 alle Transaktionsgebühren zurückEs hängt also von Ihnen ab, wie viel Geld Sie zurückerstattet bekommen. Wenn Sie noch heute PayPal PLUS integrieren, sparen Sie mehr. Integrieren Sie erst im Dezember, sparen Sie weniger.
Weitere Informationen, um Ihren Händleralltag zu vereinfachen und alles rund um die Komplettlösung für Ihre Onlinezahlungen finden Sie unter www.paypal.de/paypal-plus
* ECC Köln: ECC-Payment-Studie Vol. 22