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Aktuelle News und Infos.
Garantiewerbung ist seit Jahren ein Thema und zugleich Fallstrick für Onlinehändler. Wer aktiv mit einer Garantie wirbt, kann sich oft in erhebliche Abmahngefahr begeben. Was viele nicht wissen: Auch das Verschweigen von bestehenden Garantien stellt einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß dar – ein „Teufelskreis“ mit entsprechender Sprengkraft für den Ecommerce!

Aus dem Inhalt
Worum geht es?Doppelte ProblemstellungErhebliche Schadwirkung für den OnlinehandelProblem Nummer 1: Die aktive GarantiewerbungProblem Nummer 2: Die unterlassene Information über eine bestehende GarantieProblem Nummer 3: Händler drehen sich im Kreis…Die Rechtslage ist leider eindeutigProblematik bereits im Jahre 2016 durch das LG München I entschiedenErhebliche Praxis- und RechtsproblemeWie sollten Händler sich nun verhalten?Exkurs: Unterschied zwischen Garantie und GewährleistungFazit1. Worum geht es?
Aktuell liegt der IT-Recht Kanzlei eine Abmahnung des IDO-Verbands aus Leverkusen hinsichtlich angeblich unlauterer Garantiewerbung vor.

Der abgemahnte Händler hatte pauschal mit einer bestehenden Garantie für die angebotene Ware geworben, ohne weitere Informationen zu dieser Garantie zu erteilen.
Soweit nicht ungewöhnlich, mahnt der IDO das aktive Werben mit Garantien - werden dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht erfüllt - doch schon seit Jahren hundertfach ab.
Bei genauerem Blick zeigt sich jedoch: Es wurde hier ein neuer Kurs eingeschlagen.
Der IDO vertritt in seiner Abmahnung die Ansicht, dass der abgemahnte Händler – der hier aktiv mit einer Herstellgarantie geworben hatte – künftig die Garantie nicht einfach verschweigen darf. Schließlich handele es ja um ein wesentliches Merkmal der Ware, besteht für diese Ware eine Herstellgarantie.

Den vollständigen Beitrag finden Sie hier.
2019 09 Jan
Am 03.12.2018 trat die Geoblocking-Verordnung in Kraft. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.

Was ist Geoblocking?
Unter Geoblocking versteht man ganz im Allgemeinen die Unmöglichkeit einen Geschäft aufgrund des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit abzuschließen.

Beispiel für Geoblocking durch Sperrung:
Maria aus Spanien möchte auf eine belgische Seite zugreifen. Dabei erscheint der Text, dass dieser Service für Kunden aus ihrem Land leider nicht verfügbar ist.

Beispiel für Geoblocking durch Weiterleitung:
Als Maria auf eine andere belgische Seite zugreifen möchte, wird sie automatisch auf eine spanische Domain weitergeleitet. Dort findet sie die Produkte zu einem teureren Preis.

Beispiel für Geoblocking im Bestellvorgang:
Schließlich gelingt es Maria tatsächlich einen belgischen Shop zu finden, auf den sie auch tatsächlich zugreifen möchte. Nach Befüllen des Warenkorbs wählt sie als Zahlungsmethode das Lastschriftverfahren aus. Hier wartet aber bereits die nächste Hürde: Durch eine Voreinseinstellung kann sie lediglich belgische IBANs eingeben.

Warum soll Geoblocking reguliert werden?
Im Binnenmarkt soll Warenverkehr über die Landesgrenzen hinweg unproblematisch möglich sein. Es ist nicht mit dieser Freiheit vereinbar, dass Unternehmer im Internet Menschen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes aussperren. Daher soll die Regulation von Geoblocking die Grenzen auch im virtuellen Raum fallen lassen. Daraus soll eine Stärkung des Binnenmarktes folgen.

Für wen gilt sie?
Die Verordnung gilt für Anbieter von Waren und Dienstleistern, sowie für Kunden. Das Besondere: Unter Kunden versteht man in diesem Sinn nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmer, sofern sie Produkte erwerben, die nicht zum Weiterverkauf gedacht sind, wie zum Beispiel Büromaterial.

Welche Länder sind betroffen?
Die Geoblocking-Verordnung gilt für den europäischen Binnenmarkt, also für den Europäischen Wirtschaftsraum. Zu diesem Wirtschaftsraum zählen die Staaten der EU, zuzüglich Island, Liechtenstein und Norwegen.

Gilt die Verordnung für alle Wirtschaftssektoren?
Nein, die Geoblocking-Verordnung sieht zahlreiche Ausnahmen vor. Sie gilt nicht für:
FinanzdienstleistungenGesundheitsleistungenaudiovisuelle Dienste, insb. Streaming- und DownloaddiensteLeiharbeitTelekommunikationsoziale DiensteGlücksspielSicherheitsdiensteWelche Zahlungsmethoden muss ich anbieten?
Die Verordnung verpflichtet Händler nicht dazu, jedes im Binnenmarkt vorkommende Zahlungsmittel anzunehmen. Sie sind weiterhin frei in der Wahl, welche Zahlungsmethoden sie anbieten. Allerdings müssen die Bedingungen für alle gleich sein. Das bedeutet, dass eine Mastercard gleich eine Mastercard ist und zwar unabhängig davon, wo der Standort des Zahlungskontos ist, wo sich die Niederlassung des Zahlungsdienstleisters befindet oder welche Adresse der Ausstellungsort des Zahlungsinstrumentes hat.

Zum Beispiel: Akzeptiert die Händlerin die Kreditkarte der Marke der A, muss sie nicht auch gleichzeitig die Debitkarte der Marke A oder die Kreditkarte der Marke B annehmen.

Muss ich in jedes Land liefern?
Nein! Händler dürfen weiterhin frei entscheiden, in welches Land sie zu welchen Bedingungen liefern. Allerdings darf einem Kunden, der nicht im Liefergebiet lebt, der Vertragsschluss nicht deswegen verweigert werden. Vielmehr ist der Kunde in der Pflicht, eine Lieferadresse anzugeben, an die der Händler eine Lieferung anbietet.

Zum Beispiel: Maria aus Spanien bestellt in einem deutschen Shop eine Miniatur des Brandenburger Tors. Der Shop bietet keine Lieferung nach Spanien an. Maria gibt daher die Adresse einer in Deutschland lebenden Verwandten ein und organisiert von da aus den Rest der Lieferung selbst.

Muss ich Abholstellen für Kunden einrichten, für die ich keinen Versand anbiete?
Nein, hier gilt dasselbe wie bei den Lieferbedingungen: Der Händler ist nicht verpflichtet, eine Abholmöglichkeit zu schaffen. Bietet er aber ohnehin eine Selbstabholung an, so muss er dies für alle tun.

Zum Beispiel: Maria bestellt in Frankreich einen Sessel. Der Shop liefert zwar nicht nach Spanien, bietet aber eine Selbstabholung an. Da sich das Logistikzentrum direkt an der Grenze befindet, holt sie die Ware selbst ab.

Welche Adresse müssen Kunden angeben können?
Händler dürfen bei der Lieferadresse Einschränkungen treffen, da sie nicht verpflichtet sind, in jedes Land des Europäischen Wirtschaftraums zu liefern. Anders sieht es aber bei der Rechnungsadresse aus: Da notwendiger Inhalt der Rechnung die Wohnanschrift des Kunden ist, muss es hier möglich sein, alle Anschriften aus dem Binnenmarkt angeben zu können.

Was ist mit Weiterleitungen?
Es ist gang und gäbe, für den internationalen Handel pro Land andere Domains vorzuhalten. Diese sind spezifisch auf die bestimmten Länder ausgerichtet. Händler dürfen auch weiterhin unterschiedliche Seiten vorhalten. Lediglich die automatische Weiterleitung ist verboten. Was aber erlaubt ist, ist die Weiterleitung mit Erlaubnis. Diese Erlaubnis kann sich der Händler über ein Popup-Fenster vom Seitenbesucher einholen. Stimmt der Kunde zu, darf diese Zustimmung als Einstellung im Kundenkonto hinterlegt werden. Wichtig ist nur, dass der Kunde seine Zustimmung jederzeit widerrufen kann.

Welche Rechtsvorschriften finden Anwendung?
Hier ist zu unterscheiden, ob ein Händler sein Geschäfts auf ein Land ausgerichtet hat. Unter Ausrichten versteht man kurz gesagt das Bemühen um Kunden aus dem jeweiligen Land. Bietet ein Händler eine Lieferung in ein bestimmtes Land an, so ist davon auszugehen, dass er sein Geschäft auch auf dieses Land ausgerichtet hat.

Bestellt ein Kunde aus einem Land, nach welchem der Händler sein Geschäft nicht ausgerichtet hat, so finden die nationalen Bestimmungen des Händlers Anwendung.

Die nationalen Gesetze des Kunden werden erst dann relevant, wenn der Händler sein Geschäft auf dieses Land ausgerichtet hat.

Muss ich alle meine Seiten mit dem gleichen Angebot bestücken?
Nein. Die Verordnung erkennt an, dass Händler gute Gründe haben, in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Angebote zu gestalten. Kaufkraft und Nachfrage können stark variieren.

Zum Beispiel wird die Nachfrage für erzgebirgische Handwerkskunst in Spanien anders sein als in Deutschland. Man kann einen anderen Preis verlangen und auch die Kaufkraft der spanischen Kunden ist vielleicht eine andere.

Unter welchen Umständen ist Geoblocking gerechtfertigt?
Manchmal ist Geoblocking aber auch notwendig, um nationale Bestimmungen einzuhalten. Dann handelt es sich um gerechtfertigtes Geoblocking.

Erlaubtes Geoblocking wegen nationalen Verboten:
Eine Händlerin bietet europaweit Böller und Feuerwerkskörper an. Da der Verkauf nach Deutschland nur in einem bestimmten Zeitraum zu Silvester erlaubt ist, werden deutsche IP-Adressen den Rest des Jahres geblockt.

Erlaubtes Geoblocking wegen notwendiger Preisgestaltung:
Ein Händler vertreibt europaweit Wein. In Schweden wird Alkohol aber ganz anders besteuert. Besucht ein Kunde mit schwedischer IP-Adresse den Shop, werden die Preise automatisch angepasst.

Der Händlerbund hilft!
Die rechtliche Absicherung ihrer Internetpräsenzen verursacht vielen Online-Händlern einen enormen Mehraufwand. Der Händlerbund steht Ihnen bei juristischen Fragen als kompetenter Partner zur Seite. Wenn Sie sich als Händler jetzt für die umfangreichen Rechtsdienstleistungen des Händlerbundes entscheiden, erhalten Sie mit dem Rabattcode P653#M1#2013 einen Nachlass von 3 Monaten auf das Mitgliedschaftspaket Ihrer Wahl. Jetzt informieren!
Im Oktober 2016 erschien das gedruckte "Handbuch für Shopbetreiber". Seitdem hat sich Einiges getan. Neue modified eCommerce Shopversionen wurden veröffentlicht und die Datenschutzgrundverordnung hat viele Shopbetreiber verunsichert.

Aufgrund des Interesses und der guten Resonanz wurde die 2. Auflage des Handbuchs hinsichtlich einiger Shopfunktionen überarbeitet und erweitert. Es ist bereits seit einigen Wochen im Buchhandel unter der ISBN 978-3-746755-21-2 erhältlich.
Weiterhin eingeflossen sind die Recherchen der Autorin zur DSGVO.
Hinweis: Die Informationen hierzu stellen selbstverständlich keine Rechtsauskunft dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit und es besteht keinerlei Haftung für mögliche Rechtsfolgen.
Eine PDF-Datei mit einer Sammlung von vielen hilfreichen Informationsseiten und weiteren Information zum Thema steht beim Kauf direkt im Onlineshop der Autorin zum Download bereit.

Auch die zweite Auflage des "Handbuchs für Shopbetreiber" richtet sich wieder speziell an alle aktuellen und zukünftigen Shopbetreiber, die modified eCommerce Shopsoftware im Detail kennenlernen möchten und eine fundierte Anleitung für die tägliche Arbeit mit dem Adminbereich wünschen. Wenn das Handbuch sukzessive durchgearbeitet wird, entsteht ein Shop mit allen Funktionen die das System bietet. Installation, Templatebearbeitung und Modulprogrammierung ist aufgrund dessen bewusst ausgeklammert.

Die Druckausgabe beinhaltet 332 Seiten im Format DIN A5 hochkant, diverse Abbildungen und ist intuitiv aufgebaut.
Programmierkenntnisse sind nicht erforderlich. Installation, Programmierung etc. sind bewusst ausgeklammert.

Das Buch ist im Buchhandel unter der ISBN: 978-3-746755-21-2 und direkt bei der Autorin erhältlich: Klick mich!
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Liebe Leserinnen und Leser,

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Es gab in der Anfangsphase viel Verunsicherung zu den Anforderungen an kleine Unternehmen, die sich inzwischen geklärt haben. Sollten Sie sich bisher immer noch nicht um das Verarbeitungsverzeichnis gekümmert haben, gelten jetzt keine Ausreden mehr, die Notwendigkeit dieser Dokumentation ist unbestritten.
Verpassen Sie nicht, noch dieses Jahr mit der Umsetzung anzufangen, um zu zeigen, dass Sie den Datenschutz ernst nehmen und um Bußgelder zu vermeiden.

Das passende Angebot unseres Partners Protected Shops:
90 minütiger Online-Workshop „Der einfache Weg zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“3 Monate Zugriff auf Inhalte des DSGVO compliance Schutzpaketfür einmalig 249 Euro (zzgl. Ust.)

Ab dem 4. Monat lediglich 9,90 Euro (zzgl. Ust.) monatlich bei jährlicher Zahlungsweise für Zugriff auf Inhalte des DSGVO compliance Schutzpaketes.

Die nächsten freien Termine für einen Online-Workshop:
07.November 2018, 15:30 - 17:00 Uhr16.November 2018, 10:30 - 12:00 Uhr22.November 2018, 15:30 - 17:00 Uhr28.November 2018, 10:30 - 12:00 UhrJetzt die Vorgaben der DSGVO komfortabel und rechtssicher umsetzen.

DSGVO compliance Schutzpaket inkl. Online-Workshop bestellen

NEU: Für Kunden mit DSGVO compliance Paket bietet unser Partner Protected Shops nun DATENSCHUTZERKLÄRUNG und IMPRESSUM für Ihre "Webseite OHNE Shop-Funktion" gratis an. Nähere Informationen im persönlichen Kundenlogin von www.protectedshops.de im Bereich "DSGVO - Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten".

Setzen Sie gemeinsam mit unserem Partner Protected Shops in wenigen Schritten wesentliche Vorgaben der DSGVO um

Erfüllen Sie mit dem Generator für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten einfach und komfortabel die Dokumentationspflichten nach der DSGVO.
Beginnen Sie noch 2018 (!), um ein aktives Führen des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten lückenlos nachweisen zu können.
Mit dem exklusiven Online Workshop „Der einfache Weg zum Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten“ hilft Ihnen unser Partner Protected Shops bei den ersten Schritten zum Anlegen des Verzeichnisses.

Der Online-Workshop ist nur Teilnehmern zugänglich, welche das Schutzpaket „DSGVO compliance inkl. Online-Workshop“ gebucht haben.

In kleinen Gruppen werden offene Fragen geklärt und das Erstellen des Verarbeitungsverzeichnisses wird mit dem Protected Shops Generator so einfach wie möglich.

Interaktiver Workshop:
maximal 10 TeilnehmerMarkus Kluge, Geschäftsführer der Protected Shops, führt Sie persönlich durch das Thema Erstellung des VerarbeitungsverzeichnissesCa. 90 Minuten Online-Workshop zu den Hintergründen und zur Bedienung des GeneratorsErste gemeinsame Schritte zum Anlegen des eigenen VerzeichnissesKlärung individueller FragenJetzt die Vorgaben der DSGVO komfortabel und rechtssicher umsetzen.

DSGVO compliance Schutzpaket inkl. Online-Workshop bestellen

DSGVO compliance Paket inklusive Online-Workshop

Generelle Prüfung der DSGVO compliance des Onlinehändlers durch entwickelten „Self-Audit“.Einzelne Verfahren werden mittels eines intuitiven Erstellungsprozesses individuell erstellt.Rechtssicherheit durch kontinuierliche Pflege und Erweiterung durch Rechtsdienstleister Protected Shops.Mit vorgefertigten Vorlagen (ständig erweitertes Portfolio) für gängige Verarbeitungstätigkeiten zur Webanalyse, Bestellabwicklung oder zum Newsletter-Versand wird Ihnen das Anlegen des Verzeichnisses für Verarbeitungstätigkeiten leicht gemacht.Mit Online-Workshop „Der einfache Weg zum Verarbeitungsverzeichnis“ hilft Ihnen unser Partner Protected Shops das Verzeichnis schnell, komfortabel und rechtssicher anzulegen. Dabei wird auf Ihre individuellen Situationen und Fragen eingegangen.DSGVO compliance Schutzpaket inkl. Online-Workshop bestellen

Sie erhalten für 249€ (zzgl. Ust.) dreimonatigen Zugriff auf die Inhalte des DSGVO compliance Paketes inklusive Online-Workshop.
Sofern innerhalb der ersten drei Monaten keine Kündigung eingeht, wandelt sich der Vertrag in ein einjähriges Schutzpaket um, welcher drei Monate zum Vertragsjahresende gekündigt werden kann und sich ansonsten um jeweils ein weiteres Jahr verlängert. Ab dem 4. Monat kostet das Schutzpaket 9,90€ monatlich zzgl. Ust. bei jährlicher Zahlungsweise.

Rechtstexte für Ihre "Webseite ohne Shop-Funktion" jetzt gratis!

Für Kunden unseres Partner Protected Shops mit DSGVO compliance Paket bietet unser Partner nun DATENSCHUTZERKLÄRUNG und IMPRESSUM für Ihre "Webseite OHNE Shop-Funktion" gratis an. Nach Bestellung mit speziellem Gutschein-Code finden Sie die Rechtstexte unter Start -> Rechtstexte -> Rechtstextkonfigurator.

Nähere Informationen im persönlichen Kundenlogin von Protected Shops im Bereich "DSGVO - Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten".

Kunden ohne DSGVO compliance Schutzpaket können die Rechtstexte für "Webseiten OHNE Shop-Funktion" regulär für 5,90 Euro monatlich zzgl. Ust. bei jährlicher Zahlweise erwerben.

Inklusive ist die Haftungsübernahmegarantie und kostenfreie Updates während der Laufzeit bei Änderung der rechtlichen Gegebenheiten.

Rechtstexte für "Webseiten OHNE Shopfunktion" - regulä
Auch in DSGVO-Zeiten hat das Versenden von Werbe-E-Mails nichts an Bedeutung eingebüßt. Diese immer noch äußerst effektive und vor allem kostengünstige Form der Werbung erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. Welche Vorgaben gilt es allerdings zu beachten? Was ist unter Geltung der DSGVO noch möglich und wie kann ein Online-Händler seinem Pflichtenprogramm bestmöglich nachkommen? Die IT-Recht Kanzlei hat einen Leitfaden erstellt und sowohl die aktuelle Rechtsprechung, als auch die besonderen gesetzlichen Anforderungen einmal kompakt zusammengefasst.

Aus dem Inhalt:
E-Mail-Marketing rechtssicher gestalten – ein kurzer ÜberblickDSGVO: Was ändert sich in Bezug auf die E-Mail-Werbung?
Datenschutz nur bei personenbezogenen DatenRechtfertigung der DatenerhebungKEINE datenschutzrechtliche Einwilligung bei E-Mail-Werbung erforderlich, aber …Grundregel für E-Mail-Marketing: Vorherige ausdrückliche Einwilligung erforderlich
Welche Voraussetzungen muss eine wirksame Einwilligungserklärung erfüllen?Einwilligungserklärung für verschiedene WerbekanäleWer trägt die Beweislast für das Vorliegen der Einwilligung?Wie lange gelten Einwilligungen in zeitlicher Hinsicht?Erteilte Einwilligungen (vor Geltung der DSGVO) behalten (grundsätzlich) ihre GültigkeitAusnahme von der Grundregel: Einwilligung kann nach § 7 Abs. 3 UWG bei Bestandskunden entbehrlich sein
Erhebung der E-Mail-Adresse in Zusammenhang mit einem ProduktverkaufVerwendung für eigene ähnliche ProdukteKein Widerspruch des EmpfängersInformation über die Widerspruchsmöglichkeit des EmpfängersAlle Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG müssen vorliegenErforderlich: Informationen in der eigenen DatenschutzerklärungWas muss beim E-Mail-Marketing bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Mails beachtet werden?
Gebot der IdentifizierbarkeitImpressumspflicht in der Werbe-E-Mail (z.B. Newsletter)Transparenz in Sachen Preisangaben und LieferkostenEinzelfragen und-probleme
Weiterempfehlung durch Freunde (tell-a-friend-Funktion)Kundenzufriedenheitsanfrage (sog. Feedback-Anfrage) grundsätzlich nur mit Opt-InWerbung in Double-Opt-In- und Auto-Reply-Nachrichten nur mit Opt-InSonderfall: Produkt-Upgrade-Mail an registrierte NutzerWas droht bei Verstößen?FazitDen vollständigen Beitrag finden Sie hier.
Einen Ratenkauf im Onlineshop anzubieten gehört für viele Händler zum Standard-Zahlungsmix dazu – schlicht und ergreifend deshalb, weil Kunden ihn mittlerweile fordern. Doch häufig bringt dies ein finanzielles Risiko für den Händler mit sich und externe Lösungen sind so komplex konstruiert, dass der Check-out für den Kunden eher zum Albtraum, als zum Erlebnis wird.
Die TeamBank AG, der Anbieter von ratenkauf by easyCredit, hat eine Lösung entwickelt, die nicht ohne Grund verspricht, die „einfachste Teilzahlungslösung Deutschlands” zu sein.

Schlanker Bestellprozess, höhere Warenkörbe, weniger Kaufabbrüche

Der Bestellprozess ist einer der wichtigsten Prozesse für einen Händler und unterliegt ständiger Optimierung. Besonders ärgerlich ist es also, einen Kunden durch die falschen oder komplizierten Zahlungsarten zu verlieren. Der schlanke Bestellprozess von ratenkauf by easyCredit ohne PostIdent und mit verbindlicher Sofortzusage macht es dem Kunden ganz einfach. Hat der Händler die notwendigen Stammdaten des Kunden eingeholt, kann die TeamBank AG mit lediglich vier persönlichen Angaben entscheiden, ob ein Ratenkauf möglich ist. Durch den einfachen Aufbau sorgt die für alle Endgeräte optimierte Web-Anwendung dafür, dass deutlich weniger Kunden den Kauf abbrechen. Und diese Kunden schätzen die Zahlung in bequemen Monatsraten und greifen somit gerne zu höherpreisigen Produkten. Somit steigt der durchschnittliche Warenkorb. Das beste dabei: Der Händler kann sich vollkommen auf den Verkauf seiner Ware konzentrieren, denn das komplette Bonitätsrisiko trägt die TeamBank AG.

Nach dem Kauf ist vor dem Kauf – mit Service Stammkunden gewinnen

Eine Kundenbeziehung im E-Commerce aufrechtzuerhalten bedeutet eine Menge Arbeit und viel Pflege. Jeder Händler verwendet einen nicht unerheblichen Anteil seiner Ressourcen damit, die Customer Journey für den Kunden so attraktiv wie möglich zu gestalten. Umso wichtiger ist es, den richtigen Teilzahlungs-Partner zu finden, der den Kunden mit einem guten Serviceangebot über die gesamte Laufzeit fair, flexibel und vor allem individuell begleitet. Genau das bietet die TeamBank AG mit ratenkauf by easyCredit. Schließlich kann es vorkommen, dass durch ein unvorhergesehenes Ereignis mal eine Rate ausgesetzt oder angepasst werden muss.

ratenkauf by easyCredit verlängert den Sommer

Für alle modified-Kunden gibt es von ratenkauf by easyCredit zum Sommerfinale noch ein exklusives Angebot: Testen Sie jetzt ratenkauf by easyCredit bis zum Jahresende ganz ohne Risiko und vor allem kostenlos. Weitere Informationen und Details zum einfachsten Ratenkauf Deutschlands finden Sie hier.
Wie viel Zeit muss man als Händler heutzutage eigentlich noch für die Buchhaltung opfern? Gibt es keine praktische Komplettlösung für Online-Shop-Betreiber? Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Vorteile PayPal PLUS für Sie hat und wie viel Aufwand Ihnen ein vertrauenswürdiger Partner abnehmen kann.

Mit PayPal als Vertragspartner hat man es als Online-Shop-Betreiber einfach, denn Händler können ihren Kunden die vier beliebtesten Zahlarten* PayPal, Lastschrift, Kreditkarte und den Kauf auf Rechnung ermöglichen und gleichzeitig wird die Buchhaltung ungemein vereinfacht. Es war noch nie so leicht, den Überblick über Zahlungseingänge unterschiedlicher Zahlarten zu behalten, denn bei PayPal PLUS gibt es nur einen Vertragspartner und damit nur eine Kontoübersicht. Egal, mit welcher Zahlart Kunden bezahlen, das Geld erhalten Händler immer unmittelbar nach Kaufabschluss – sogar beim Kauf auf Rechnung. Und mit einer einheitlichen Transaktionsgebühr rundet PayPal sein Händlerangebot ab.

Im nächsten Quartal lohnt es sich übrigens besonders, PayPal PLUS zu integrieren, da Sie mit Ihrem Teilnahmecode PLUSPARTNER2018 die bis zum 10.12.2018 anfallenden Gebühren zurückerstattet bekommen. Seien Sie schnell, denn Sie können so bis zu 500 Euro sparen.

Die Teilnahmebedingungen für die PayPal PLUS Aktion haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Gehen Sie auf www.paypal.de/paypal-plus-centerCode PLUSPARTNER2018 eingeben und anmeldenIntegrieren Sie PayPal PLUSGenerieren Sie mindestens eine TransaktionErhalten Sie bis zum 10.12.2018 alle Transaktionsgebühren zurückEs hängt also von Ihnen ab, wie viel Geld Sie zurückerstattet bekommen. Wenn Sie noch heute PayPal PLUS integrieren, sparen Sie mehr. Integrieren Sie erst im Dezember, sparen Sie weniger.
Weitere Informationen, um Ihren Händleralltag zu vereinfachen und alles rund um die Komplettlösung für Ihre Onlinezahlungen finden Sie unter www.paypal.de/paypal-plus

* ECC Köln: ECC-Payment-Studie Vol. 22
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Die Shopversion 2.0.4.2 rev 11374 ist das zweite Bugfix-Update der Shopversion 2.0.4.0 rev 11204 bzw. 2.0.4.1 rev 11327, da es immer noch Probleme mit dem neuen Installer gab.

Wenn euch unser Engagement und die Shopsoftware gefällt, dann freuen wir uns über eine finanzielle Unterstützung, da diese in der Vergangenheit doch sehr stark zurück gegangen ist!

Folgende Änderungen sind enthalten (Auszug aus dem Changelog):

Seit modified eCommerce Shopsoftware 2.0.4.2
- Fix #1462 Fehler in customers_status.sql (Kundengruppe "Admin" wird nicht in deutscher Sprache angelegt)
- Fix #1468 eingeschalteter Cache führt zu Problemen bei Listingfiltern und Rezensionen
- Fix #1497 Umlaute in Kundengruppen werden bei Installation in UTF-8 nicht korrekt angelegt
Achtung: Seit Shopversion 2.0.4.0 rev 11204 setzen wir mindestens PHP 5.6 voraus!

An dieser Stelle sei auch nochmal an unser gedrucktes Handbuch für Shopbetreiber erinnert:

von: Tomcraft am 28. Oktober 2016, 15:55:18Das Handbuch richtet sich an alle aktuellen und zukünftigen Shopbetreiber, die modified eCommerce Shopsoftware im Detail kennenlernen möchten und eine fundierte Anleitung für die tägliche Arbeit mit dem Adminbereich wünschen.

Mit dem Kauf dieses Handbuchs bekommt der Leser eine detaillierte, intuitive Anleitung, einen Demoshop Schritt für Schritt selbst zu erkunden und unterstützt damit gleichzeitig das Projekt. Programmierkenntnisse sind für das Verständnis dieses Handbuchs nicht erforderlich.

Die Autorin (christel-pohl.de) arbeitet seit mehr als 14 Jahren freiberuflich als Layouter und Betreuerin von Gewerbetreibenden mit Internetshops. Durch die Erfahrung aus dieser Arbeit legt sie Wert auf einen leicht verständlichen Schreibstil mit möglichst wenig Fachausdrücken, damit auch Laien schnell zu einem Erfolgserlebnis gelangen.

Die Druckausgabe beinhaltet 324 Seiten im Format DIN A5 Softcover.

Das Buch ist im Buchhandel unter der ISBN: 978-3-7418-5676-1 und direkt bei der Autorin erhältlich: Klick mich!

Quelle: Gedrucktes "Handbuch für Shopbetreiber" veröffentlicht

Helft uns, diese Meldung zu verbreiten, und teilt es auf Facebook, twittert, blogt oder emailt es euren Freunden und Bekannten.

Ein responsive Template kann für 149€ netto über das Kontaktformular angefragt werden.

Wer vorab schon mal einen Blick auf das Responsive Template machen möchte kann im Dev Demoshop schauen.

Wir wünschen euch viel Spaß mit der neuen Version und freuen uns auf euer Feedback.

Bitte beachtet die Textdateien im Ordner "bitte_erst_lesen"!

Der Download ist wie gewohnt auf der Download-Seite zu finden.

Bitte bewertet unsere modified eCommerce Shopsoftware bei heise.de.

Wenn euch die Shopsoftware gefällt, dann freuen wir uns über ein wenig finanzielle Unterstützung.

Wir wünschen euch viel Erfolg bei der Umsetzung eurer Shop-Projekte mit der modified eCommerce Shopsoftware.

Das modified eCommerce Shopsoftware Team
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Die Shopversion 2.0.4.1 rev 11327 ist das erste Bugfix-Update der Shopversion 2.0.4.0 rev 11204.

Wenn euch unser Engagement und die Shopsoftware gefällt, dann freuen wir uns über eine finanzielle Unterstützung, da diese in der Vergangenheit doch sehr stark zurück gegangen ist!

Folgende Änderungen sind enthalten (Auszug aus dem Changelog):

Seit modified eCommerce Shopsoftware 2.0.4.1
- Fix #1072 Updater um Datenbank-Backup Möglichkeit erweitern
- Fix #1462 Fehler in customers_status.sql (Kundengruppe "Admin" wird nicht in deutscher Sprache angelegt)
- Fix #1464 Weisse Seite bei aktiviertem Cache
- Fix #1468 eingeschalteter Cache führt zu Problemem bei Listingfiltern und Rezensionen
- Fix #1470 Neuer Installer scheint Probleme auf Strato Servern zu haben
- Fix #1461 Passwort in Klartext im neuen Installer
- Fix #1467 Installer überarbeiten
Achtung: Seit Shopversion 2.0.4.0 rev 11204 setzen wir mindestens PHP 5.6 voraus!

An dieser Stelle sei auch nochmal an unser gedrucktes Handbuch für Shopbetreiber erinnert:

von: Tomcraft am 28. Oktober 2016, 15:55:18Das Handbuch richtet sich an alle aktuellen und zukünftigen Shopbetreiber, die modified eCommerce Shopsoftware im Detail kennenlernen möchten und eine fundierte Anleitung für die tägliche Arbeit mit dem Adminbereich wünschen.

Mit dem Kauf dieses Handbuchs bekommt der Leser eine detaillierte, intuitive Anleitung, einen Demoshop Schritt für Schritt selbst zu erkunden und unterstützt damit gleichzeitig das Projekt. Programmierkenntnisse sind für das Verständnis dieses Handbuchs nicht erforderlich.

Die Autorin (christel-pohl.de) arbeitet seit mehr als 14 Jahren freiberuflich als Layouter und Betreuerin von Gewerbetreibenden mit Internetshops. Durch die Erfahrung aus dieser Arbeit legt sie Wert auf einen leicht verständlichen Schreibstil mit möglichst wenig Fachausdrücken, damit auch Laien schnell zu einem Erfolgserlebnis gelangen.

Die Druckausgabe beinhaltet 324 Seiten im Format DIN A5 Softcover.

Das Buch ist im Buchhandel unter der ISBN: 978-3-7418-5676-1 und direkt bei der Autorin erhältlich: Klick mich!

Quelle: Gedrucktes "Handbuch für Shopbetreiber" veröffentlicht

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Ein responsive Template kann für 149€ netto über das Kontaktformular angefragt werden.

Wer vorab schon mal einen Blick auf das Responsive Template machen möchte kann im Dev Demoshop schauen.

Wir wünschen euch viel Spaß mit der neuen Version und freuen uns auf euer Feedback.

Bitte beachtet die Textdateien im Ordner "bitte_erst_lesen"!

Der Download ist wie gewohnt auf der Download-Seite zu finden.

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Wenn euch die Shopsoftware gefällt, dann freuen wir uns über ein wenig finanzielle Unterstützung.

Wir wünschen euch viel Erfolg bei der Umsetzung eurer Shop-Projekte mit der modified eCommerce Shopsoftware.

Das modified eCommerce Shopsoftware Team
Für moderne Unternehmen ist Facebook heutzutage schier unerlässlich: Auf den sogenannten „Facebook Fanpages“ können sie sich nicht nur adäquat präsentieren, sondern auch mit Kunden und interessierten Nutzern in Verbindung treten. Entsprechend wichtig ist das Portal für die Kundenbindung und den -service. Und gerade, weil die Fanpages für den Unternehmensalltag so überaus relevant sind, war das Aufsehen groß, als der Europäische Gerichtshof vor wenigen Wochen ein weitreichendes Urteil fällte.

Urteil rückt Datenverarbeitung auf Facebook in den Blick
In dem Urteil, das in der gesamten Online-Branche für große Schlagzeilen sorgte, entschied der EuGH darüber, wer für die Datennutzung und -verarbeitung auf Facebook überhaupt verantwortlich ist und dementsprechend haftet. Konkret ging es um die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, deren Facebook Fanpage-Nutzung vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz angekreidet wurde.

Dabei kam das Gericht zu dem Schluss, dass sowohl Facebook als auch die Tochtergesellschaft Facebook Ireland als „Verantwortliche“ zu betrachten sind. Doch auch die Unternehmen selbst werden dabei nicht aus der Verantwortung genommen, ganz im Gegenteil: Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes tragen die Betreiber der Facebook Fanpages ebenfalls eine Mitverantwortung für den Datenschutz. Diese Verantwortung ergibt sich unter anderem daraus, dass die Unternehmen an der Entscheidung beteiligt sind, wie und wozu die Nutzerdaten verarbeitet werden, und ebenfalls von diesen Daten profitieren.

EuGH-Urteil: Wo liegt nun die Problematik?
Eine gemeinsame Verantwortung von Facebook und den Unternehmen, die selbst Facebook Fanpages betreiben, hört sich vielleicht erst einmal recht unspektakulär an. Doch aus dem Urteil ergeben sich wichtige Änderungen für Händler, Dienstleister und alle anderen Unternehmen: Denn aus der Entscheidung resultiert die praxisrelevante Pflicht, bei Facebook Fanpages eine Datenschutzerklärung zu hinterlegen, in der sie die Nutzer im Detail darüber aufklären müssen, welche Daten gesammelt, wie und zu welchem Zweck verarbeitet und auch gespeichert werden.

Das Problem ist offensichtlich: Kein Unternehmen weiß, auf welche Nutzerdaten Facebook genau Zugriff hat, welche Daten wie verarbeitet werden und an welche dritten Parteien Facebook diese Daten in welchem Umfang eventuell noch weiter gibt. Aus diesem Grund ist es Unternehmen nicht möglich, die Besucher ihrer Fanpages umfassend über die Datensammlung, -verarbeitung und -speicherung zu informieren.

Kurz gesagt: Unternehmen haben keine Handhabe über die Datennutzung durch Facebook. Und genau aus diesem Grund wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Branche auch als realitätsfern wahrgenommen, denn die Mithaftung stellt die Unternehmen vor eine kaum zu überwindende Hürde.

Facebook muss transparenter werden
Was bedeutet das Urteil nun für Unternehmen und Betreiber von Facebook Fanpages? Die Richter sahen es im Rahmen ihrer Entscheidung als unumgänglich an, dass Facebook künftig mehr Mithilfe leisten muss. Der Netzwerkgigant müsse künftig transparenter arbeiten, um Nutzer explizit und transparent über die verwendeten Daten informieren zu können. Dies bestätigte mittlerweile auch die Datenschutzkonferenz (DSK). Und grundsätzlich sei hier angemerkt, dass auch Facebook selbst an einer Lösung des Problems interessiert sein dürfte, schließlich verdient der Konzern mit der Verarbeitung und Verwendung der Nutzerdaten Geld und profitiert dementsprechend auch von Unternehmensauftritten und Fanpages.

Während sich Facebook kurz nach dem EuGH-Urteil noch „enttäuscht“ zeigt, aber eher „keine unmittelbaren Auswirkungen“ auf Unternehmen sah, gibt es inzwischen erfreulichere Nachrichten für Unternehmen. Denn Facebook scheint sich mittlerweile der Bedeutung und eigenen Verantwortung bewusst zu sein und wolle nach Angaben eines öffentlichen Blogposts „notwendige Schritte“ einleiten, die es den Betreibern der Facebook Fanpages ermöglichen sollen, „ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen“.

Konkret werde man die „Nutzungsbedingungen bzw. Richtlinien für Seiten aktualisieren, um die Verantwortlichkeiten sowohl von Facebook als auch von Seitenbetreibern klarzustellen“. Weitere Details zu den geplanten Änderungen sind bis dato nicht bekannt.

Der Händlerbund hilft
Für Unternehmen heißt es aktuell, nicht den Kopf zu verlieren und Ruhe zu bewahren. Unternehmen, die nicht auf ihren Facebook-Auftritt verzichten können oder wollen, sollten sich in jedem Fall dringend Rat von fachkundigen Juristen einzuholen. Auch der Händlerbund bietet seinen Mitgliedern eine entsprechende Datenschutzerklärung für Facebook an, sodass sie ihren Informationspflichten bestmöglich nachkommen können. Darüber hinaus können Händlerbund Mitglieder auf konkrete Handlungsempfehlungen zum Einstellen der Datenschutzerklärung auf der Facebook Fanpage zurückgreifen. Mit dem Rabattcode Modified0618 sparen modified-Kunden 4 Monate auf alle Pakete. Jetzt informieren!
[ Für Gäste sind keine Dateianhänge sichtbar ]
Wir sind stolz euch heute unsere Shopversion 2.0.4.0 rev 11204 nach neun monatiger Entwicklungszeit präsentieren zu dürfen!

Wenn euch unser Engagement und die Shopsoftware gefällt, dann freuen wir uns über eine finanzielle Unterstützung, da diese in der Vergangenheit doch sehr stark zurück gegangen ist!

Folgende Änderungen sind enthalten (Auszug aus dem Changelog):

Seit modified eCommerce Shopsoftware 2.0.4.0
- Fix #197  VAT-ID-Prüfung Ländercode Griechenland falsch
- Fix #234  Rabatte und Skonto in der Umsatzstatistik
- Fix #509  Prüfung von griechischen UStID-Nummern nicht möglich
- Fix #906  Umzug der Informationen für "Mein Schnellkauf" ins Systemmodul
- Fix #913  Umsatzstatistik (stats_sales_report.php) rechnet falsch
- Fix #980  Verkaufs Report / Umsatzstatistik ignoriert Rabatte und Zahlungsaufschläge
- Fix #1035 .htaccess - Komprimierung von EOT & TTF
- Fix #1072 Updater um Datenbank-Backup Möglichkeit erweitern
- Fix #1151 Änderungen an PayPal Ratenzahlung (paypalinstallment) erforderlich
- Fix #1198 Fehler in checkout_success bei klick Druckansicht Bestellung drucken
- Fix #1199 Fehler Paypalcart bzw in ot_shipping.php
- Fix #1219 Datenschutzerklärung muss ab dem 25. Mai 2018 in die Bestell-Mails (DSGVO)
- Fix #1260 Problem beim hinzufügen von Artikeln zum Warenkorb nach Update wegen Erweiterung der shopping_cart Klasse
- Fix #1261 Datenbank Restore funktioniert nicht mehr
- Fix #1264 v2.0.3.0: Typo in Textkonstante, Id in Dateiheader nicht aktualisiert
- Fix #1268 Sofort wird nun Klarna
- Fix #1270 Datenbankname im Installer-Script nicht escaped
- Fix #1281 Fehler in admin/includes/head.php
- Fix #1287 mysql_* Funtionen ersetzen
- Fix #1290 Cache abfrage für box_orders_history geht auf box_newsletter
- Fix #1293 Problem mit SMTP Versand
- Fix #1297 Gültige griechische USt- / VAT Nummer wird im Shop abgewiesen
- Fix #1299 DB Manager - Collation bei Export entfernen
- Fix #1300 SEO-Modul kann kein Russisch
- Fix #1306 orders_info_blocks.php : Optimieren zweier Schleifen
- Fix #1307 Backend: Rechtschreibung, Grammatik, Umformulierung
- Fix #1309 ot_loworder_fee und ot_z_paylater_fee
- Fix #1310 PayPal-Plus-Modul ungeschlossenes {literal}-Tag
- Fix #1312 Paypal Warenkorb: Kommentar zur Bestellung wird nicht gespeichert
- Fix #1314 Fehler bei META_GOOGLE_VERIFICATION_KEY_DESC
- Fix #1316 Datenbankfehler in Freeamaount
- Fix #1321 Beim Registrieren fehl bei der Passwortangabe ein "mindestens"
- Fix #1323 Mobil wird die Kundenemailadresse durch die Shopemailadresse ersetzt beim bearbeiten der Kundendaten
- Fix #1325 Smarty: Google Analytics Funktion: Nicht definierte Variabe $account_domain bei Google Universal Analytics
- Fix #1327 Passwortlänge beschränkt auf 30 Zeichen
- Fix #1332 PayPal Modulbeschreibungen aktualisieren
- Fix #1333 shipcloud - Erheblich erhöte API Zugriffe seit Update auf Shopversion 2.0.3.0
- Fix #1334 Backend: Kein Status bei Bestellungen bei Kundensuche
- Fix #1336 PayPal - Spalte "transaction_id" fehlt bei Update von älteren Shopversionen?
- Fix #1339 Problem mit fehlenden ENGINE=MyISAM
- Fix #1340 modified-shop-Link im Footer ist immer noch http
- Fix #1360 Problem mit \callback\xtbooster\xtbcallback.php
- Fix #1364 set_ids_by_url_parameters.php Probleme
- Fix #1367 Problem mit glob in favicons.php
- Fix #1369 PayPal - Fehler bei Benutzung der Ajax Nachlade-Funktion
- Fix #1377 Verzeichnispfad-Fehler in account_history_info.php
- Fix #1382 Datenbank-Backup im Installer
- Fix #1384 Sicherheitslücke in Smarty relevant?
- Fix #1386 Fehler bei nachträglicher Währungsumstellung von Bestellungen
- Fix #1388 Pfad-Problem in /admin/print_order.php bei SSL?
- Fix #1394 Update jquery.alerts
- Fix #1398 XSS-Lücke in PHPMailer 5.2.23
- Fix #1400 UPS Shipping Modul bei Spracheinstellung Englisch trotzdem Deutsch
- Fix #1404 Bewertungssystem komplett deaktivieren, Link ausblenden
- Fix #1412 Meta Description erhöhen von 156 auf 320 Zeichen
- Fix #1414 Hinweis auf Zustellgebühr in Nachnahme Modul (cod) nicht vollständig deaktivierbar
- Fix #1419 tpl_modified_responsive Template: Links in Bestseller-Box nicht anklickbar
- Fix #1421 Fehler in cart_actions.php
- Fix #1422 "A non-numeric value encountered in File" ab PHP 7.1
- Fix #1426 Google Analytics-Konto speichert personenbez. Daten (PII)
- Fix #1429 PHP Mindestvoraussetzung anheben auf 5.5
- Fix #1430 Sprachkonstanten Versandmodul freeamount
- Fix #1431 PHP 7.2.x - Smarty
- Fix #1435 In /admin/includes/modules/customers_edit.php
- Fix #1439 Fehler in PAYONE Zahlungsmodulen für Händlerkunden ohne MwSt.
- Fix #1440 Newsletteranmeldung um Datenschutz erweitern DSGVO
- Fix #1442 PayPal - Umlaute der Adressen aus paypalcart werden als Entities in die DB geschrieben
- Fix #1445 Fehler create_account_guest.html
- Fix #1446 Funktion der print_order.php überarbeiten
- Fix #1449 Fehler im ShopVote Modul
- Fix #1452 Link für Download-Artikel in Textmail fehlt (downloads_content_txt)
- Fix #1455 PayPal, xtc_draw_form, fehlerhaft verwendet
- PHP Minimum Version angehoben auf 5.6
- Smarty aktualisiert
- PHPMailer aktualisiert
- PayPal aktualisiert
- Magnalister aktualisiert
- Shopgate aktualisiert
- ShopVote Modul aktualisiert
- Sicherheitsfixes
- Performance Optimierungen
- Installer komplett überarbeitet
- Datenbank Backup/Restore im Installer
- Integration easyCredit
- Gutschein / Coupon für Newsletter Registration
- Bugfixing
Achtung: Seit Shopversion 2.0.4.0 rev 11204 setzen wir mindestens PHP 5.6 voraus!

An dieser Stelle sei auch nochmal an unser gedrucktes Handbuch für Shopbetreiber erinnert:

von: Tomcraft am 28. Oktober 2016, 15:55:18Das Handbuch richtet sich an alle aktuellen und zukünftigen Shopbetreiber, die modified eCommerce Shopsoftware im Detail kennenlernen möchten und eine fundierte Anleitung für die tägliche Arbeit mit dem Adminbereich wünschen.

Mit dem Kauf dieses Handbuchs bekommt der Leser eine detaillierte, intuitive Anleitung, einen Demoshop Schritt für Schritt selbst zu erkunden und unterstützt damit gleichzeitig das Projekt. Programmierkenntnisse sind für das Verständnis dieses Handbuchs nicht erforderlich.

Die Autorin (christel-pohl.de) arbeitet seit mehr als 14 Jahren freiberuflich als Layouter und Betreuerin von Gewerbetreibenden mit Internetshops. Durch die Erfahrung aus dieser Arbeit legt sie Wert auf einen leicht verständlichen Schreibstil mit möglichst wenig Fachausdrücken, damit auch Laien schnell zu einem Erfolgserlebnis gelangen.

Die Druckausgabe beinhaltet 324 Seiten im Format DIN A5 Softcover.

Das Buch ist im Buchhandel unter der ISBN: 978-3-7418-5676-1 und direkt bei der Autorin erhältlich: Klick mich!

Quelle: Gedrucktes "Handbuch für Shopbetreiber" veröffentlicht

Helft uns, diese Meldung zu verbreiten, und teilt es auf Facebook, twittert, blogt oder emailt es euren Freunden und Bekannten.

Ein responsive Template kann für 149€ netto über das Kontaktformular angefragt werden.

Wer vorab schon mal einen Blick auf das Responsive Template machen möchte kann im Dev Demoshop schauen.

Wir wünschen euch viel Spaß mit der neuen Version und freuen uns auf euer Feedback.

Bitte beachtet die Textdateien im Ordner "bitte_erst_lesen"!

Der Download ist wie gewohnt auf der Download-Seite zu finden.

Bitte bewertet unsere modified eCommerce Shopsoftware bei heise.de.

Wenn euch die Shopsoftware gefällt, dann freuen wir uns über ein wenig finanzielle Unterstützung.

Wir wünschen euch viel Erfolg bei der Umsetzung eurer Shop-Projekte mit der modified eCommerce Shopsoftware.

Das modified eCommerce Shopsoftware Team
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Jetzt wird es Ernst: ab dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) europaweit verbindlich geltendes Recht. Shop-Betreiber müssen künftig strengere Regeln einhalten, um personenbezogene Daten zu schützen, sonst drohen hohe Sanktionen. Für denjenigen, der sich nicht an die neuen Vorschriften hält, können zukünftig je nach Verstoß bis zu 10 Mio. EUR bzw. 20 Mio. EUR oder bis zu 4 % des Umsatzes verhängt werden. Shop-Betreiber, die bisher das Thema Datenschutz eher nachlässig behandelt haben, sollten daher jetzt tätig werden.
Welche neuen Anforderungen sich aus der DSGVO ergeben und welche Maßnahmen Online-Händler jetzt unbedingt ergreifen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag unseres Partners Protected Shops.

1.) Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten (Verarbeitungsverzeichnis) erstellen
Zunächst sollten sich Online-Händler einen Überblick verschaffen, welche Daten sie überhaupt im Betrieb verarbeiten, denn alle Verfahren, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen in einem Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert werden. Dabei handelt es sich im Grundsatz um nichts anderes als das Verfahrensverzeichnis, das Online-Händler bisher auch führen mussten. Wenn es jedoch fehlt oder nicht auf dem aktuellen Stand ist, können Aufsichtsbehörden schmerzhaft hohe Strafen verhängen. In dem Verarbeitungsverzeichnis muss u.a. auch der Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten genannt werden sowie die Rechtsgrundlage aufgrund der die Verarbeitung erfolgt.

2.) DSGVO-konforme Einwilligungen einholen
Wer personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen möchte, braucht dafür eine Rechtsgrundlage. Entweder muss ein Gesetz die Verarbeitung im gegebenen Fall ausdrücklich erlauben bzw. sogar vorschreiben oder vor Beginn der Datenverarbeitung ist eine Einwilligung der betroffenen Person notwendig. Diese Vorgaben gelten weiterhin. Einige Anforderungen an eine rechtskonforme Einwilligung nach der DSGVO haben sich aber geändert.
Auf Anfrage besteht eine Nachweispflicht für Online-Händler, in welcher Form die Einwilligung erfolgt ist. Dazu ist es sinnvoll die Einwilligungen zu dokumentieren. Die Einwilligung hat freiwillig und eindeutig (z.B. durch das Setzen eines Häkchens) und informiert zu erfolgen, d.h. der Nutzer muss wissen worin er einwilligt. Außerdem auf die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit der Einwilligung hingewiesen werden. Online-Händler sollten prüfen, ob die bisherigen Einwilligungen, die sie eingeholt haben, den neuen Anforderungen entsprechen. Falls nicht, wenn also der der Hinweis auf den jederzeitigen Widerruf oder die Angabe des Zwecks fehlt, müssen die Einwilligungen neu eingeholt werden.
Bei Einwilligungen von Minderjährigen ist darauf zu achten, dass die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegt, sonst sind diese nicht gültig.

3.) Datenschutzerklärung anpassen
Für jeden Onlineshop-Betreiber besteht die Pflicht, auf seiner Webseite einen Datenschutzhinweis zu integrieren. Ab Mai 2018 werden sich die rechtlichen Anforderungen aufgrund der DSGVO verschärfen. Künftig muss in der Datenschutzerklärung auch darüber informiert werden, wer Empfänger der Daten ist. Falls diese an Dritte weitergeleitet werden, muss darüber auch informiert werden. Eine genaue Auflistung der umfangreichen Pflichtinformationen ist in Art. 13 DSGVO enthalten. Alte Datenschutzerklärungen werden den Anforderungen der DSGVO nicht gerecht und bedürfen einer Anpassung. Webshop-Betreiber sind angehalten, ihre Datenschutzerklärung den neuen Klauseln anzupassen.

4.) Rechte der Betroffenen
Die Rechte der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen (z.B. Besucher einer Webseite, Kunden, Mitarbeiter) wurden erheblich ausgeweitet. Online-Händler müssen sich darauf einstellen, dass Betroffene künftig an sie herantreten können, um zu erfahren, zu welchem Zweck die Daten erhoben werden (z.B. zur personalisierten Werbung), welche Datenkategorien (z.B. Kundendaten) betroffen sind und wie lange die voraussichtliche Speicherdauer beträgt. Dieses Recht auf Auskunft ist neben weiteren Rechten zum Schutz der Betroffenen wie das Recht auf Löschung oder das Recht auf Datenübertragbarkeit eines der wichtigsten neuen Rechte, das Nutzer künftig gegenüber Händlern geltend machen können, die Daten von ihnen erheben. Über das Bestehen sämtlicher Betroffenenrechte müssen Online-Händler auch informieren, am Besten in der Datenschutzerklärung.

5.) Pflicht zur Meldung von Datenpannen
Jeder Verstoß gegen das Datenschutzrecht, der die Rechte und Freiheiten einer Person be-einträchtigen könnte, muss künftig innerhalb von 72 Stunden bei der zuständigen Aufsichts-behörde gemeldet werden. Zu der Meldung gehören eine konkrete Beschreibung der Datenpanne (z.B. Hackerangriff oder Datendiebstahl), die Abschätzung etwaiger Folgen, die Nennung der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten und die Information, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden. Unter Umständen sind auch die Personen zu informieren, deren Daten durch die Datenpanne kompromittiert wurden. Für Online-Händler bedeutet das erheblich mehr Aufwand. Da die Datenpanne dokumentiert und gemeldet werden muss, sollte im Betrieb sichergestellt werden, dass die kurze Frist auch eingehalten werden kann.

Fazit
Vor allem für Online-Händler, die sich bisher noch nicht viel mit Datenschutzrecht beschäftigt haben, besteht jetzt Handlungsbedarf. Sie sollten sich bis zum 25. Mai 2018 mit den Änderungen durch die DSGVO vertraut gemacht haben und ihren Shop auf die Anforderungen der DSGVO vorbereiten, um keine Abmahnungen oder aufsichtsbehördliche Sanktionen zu riskieren.

Über Protected Shops
Um vor Abmahnungen zu schützen, bietet unser Partner Protected Shops GmbH bereits seit 2009 deren Kunden die Erstellung und Aufrechterhaltung wartungsfreier Rechtstexte an.
Über einen einfachen aber präzisen Fragebogen werden die wesentlichen Punkte Ihres Geschäftsmodells ermittelt. So können Ihre Rechtstexte individuell und abmahnsicher gestaltet werden. Das kostet Sie nur wenige Minuten. Im Anschluss können Sie die Texte unmittelbar in Ihrem Shop einbinden. Hierzu stehen Plugins für nahezu alle gängigen Shopsysteme zur Verfügung. Weit über 9.000 Onlineshops nutzen Protected Shops und sind dadurch stets abmahnfrei, sorgenfrei und sicher.