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Gerade im Weihnachtsgeschäft ist wichtig, sich von der Masse abzuheben. Mit diesen Tipps haben Sie die Möglichkeit, Ihre Umsätze anzukurbeln.

Bis zur Weihnachtszeit scheint es noch lange hin zu sein – vor allem für kleine Unternehmen, die voll im Tagesgeschäft stecken. Tatsächlich ist aber genau jetzt der Zeitpunkt, um sich um ein tolles Einkaufserlebnis für seine Kunden zu kümmern. Die folgenden sechs Tipps können Ihnen dabei helfen, Ihre Weihnachtsumsätze anzukurbeln:

1. Umsatzstarke Tage nutzen

Verbraucher möchten sparen – und sind gleichzeitig in Spendierlaune, wenn es ums Geschenkeshopping geht. Nutzen Sie dieses Verhalten für Ihre Marketingstrategie. Holen Sie diejenigen Kunden ab, die lieber online einkaufen als sich mit den Menschenmassen durch die Geschäfte und Fußgängerzonen zu drängeln. Sonderangebote und -aktionen zu den bekannten Terminen helfen beim Sparen und schaffen zusätzliche Kaufimpulse. Dieses Jahr sollten Sie folgende Termine auf dem Schirm haben:
Als Auftakt den Freitag nach Thanksgiving (29. November 2019)Cyber Monday – 2. Dezember 2019Cyber Week – die Woche ab dem 29. November 2019

2. Personalisiert besser verkaufen

Personalisierung verbessert das individuelle Einkaufserlebnis im Laden — zum Beispiel, wenn sich der Verkäufer an Ihren Namen erinnert und Sie optimal berät. So etwas lässt sich auch online abbilden.

Solche personalisierten Onlineerlebnisse basieren auf Daten. Stellen Sie deshalb sicher, dass Ihre Plattform dafür vorbereitet ist. Beginnen Sie damit, Namen und Adressen Ihrer Kunden zu sammeln. Schaffen Sie Anreize, damit Besucher Ihrer Webseite bereit sind, Ihnen ihre persönlichen Daten mitzuteilen – zum Beispiel über ein Einführungsangebot, kostenlosen Versand oder 10 Prozent Rabatt auf die erste Bestellung.

Mithilfe der gesammelten Daten können Sie die einzelnen Schritte des Einkaufserlebnisses persönlicher gestalten. Begrüßen Sie die Kunden beim Besuch auf Ihrer Website. Erinnern Sie sie daran, dass sich noch Artikel im Warenkorb befinden. Schicken Sie nach dem Kauf ein Dankeschön per Mail und fragen Sie, ob der Kunde mit seinem Einkauf zufrieden ist.

3. Mit Social Media mehr verkaufen

Ungefähr ein Drittel aller Onlineeinkäufe weltweit kommen über soziale Medien zustande, denn die Nutzer verbringen hier etwa ein Drittel ihrer Zeit*. Mit Facebook Shops, Einkaufen auf Instagram und Buyable Pins können Sie Ihre Produkte direkt in Social Media-Feeds anbieten und damit dort verkaufen, wo Ihre Zielgruppe sich ohnehin aufhält. Kunden können so direkt einkaufen, ohne dafür Ihre Website besuchen zu müssen. Darüber hinaus können sich hieraus virale Effekte ergeben: Kunden teilen gern, was sie sich gerade angesehen oder gekauft haben − ein Marketing-Vorteil für jeden Onlinehändler.

Strategisch handeln hilft: Bieten Sie Ihre Produkte nicht einfach auf jeder Social-Media-Plattform an. Ermitteln Sie lieber, welche Zielgruppe für Sie das höchste Kundenbindungspotenzial hat und konzentrieren Sie sich auf diese. Schaffen Sie ein Einkaufserlebnis, das perfekt auf die jeweilige Plattform abgestimmt ist. Instagram ist eine gute Wahl, wenn Sie über großartige Produktfotos und eine wachsende Zahl an Instagram-Followern verfügen. Falls Kundenservice ein wichtiger Bestandteil Ihres Geschäfts ist, eignet sich Facebook gut. Hier können Sie beispielsweise den Messenger einbinden, um erstklassigen Kundenservice zu bieten.

4. Einkauf mobil optimieren

Das Potenzial des mobilen Onlinehandels ist riesig und steigt immens. Die sich hieraus ergebenden Vorteile sollten Sie nicht links liegen lassen. Im vierten Quartal 2018 kauften 84 Prozent der Deutschen (80 Prozent europaweit) mit ihrem mobilen Gerät ein, 48 Prozent der Deutschen machen dies sogar oft oder immer. Fast drei Viertel (72 Prozent) der Deutschen planten im letzten Jahr, ihre Mobilgeräte auch für Weihnachtseinkäufe zu nutzen. Die Mehrheit hatte vor, dies vom Sofa aus zu erledigen (84 Prozent)**.

Da der Mobile-Anteil so groß ist, empfiehlt es sich ihr Angebot „Mobile first“ zu gestalten und mit Priorität auf diese Geräte auszurichten. Beim Checkout zählt jedes Detail. Das Bezahlen sollte so einfach und bequem wie möglich ausfallen. Wenn der Kunde nicht bei jedem Einkauf seine Zahlungsinformationen und die Versandadresse erneut eingeben muss, steigt der Komfort. Express Buttons, zum Beispiel der PayPal Express-Button , helfen Ihnen dabei, den Zahlungsprozess zu optimieren: Kunden können damit Einkäufe direkt von einer Produktseite tätigen und bezahlen.

5. Bieten Sie einen schnellen und kostenlosen Versand an.

Der Versand kanndas Zünglein an der Waage sein und über Conversion oder Kaufabbruch entscheiden. Die Zahlen sprechen für sich: 26 Prozent der deutschen Onlineshopper brechen den Einkauf ab, wenn die Lieferkosten zu hoch sind. Für 16 Prozent sind lange Lieferzeiten ein Grund für den Abbruch***. Kein Wunder also, dass viele Händler den kostenlosen und schnellen Versand anbieten.

6. Denken Sie an virtuelle Assistenten und sprachgesteuerte Suche.

Begeistern Sie ihre technisch versierten Kunden, indem Sie bei der Suchmaschinenoptimierung (SEO) an Suchbegriffe für Sprachassistenten denken. Dabei hilft es, sich zu überlegen wie sprachgesteuerte Suchanfragen lauten können, denn Kunden drücken sich dabei oft anders aus, als bei der Suche über Texteingabe. Denken Sie nicht in Suchbegriffen, sondern konzentrieren Sie sich auf das Beantworten von Fragen, zum Beispiel: „Wo gibt es am Cyber Monday die besten Smart-TV-Angebote?“ statt „beste Cyber-Monday-Angebote für Smart-TVs“.

Überlegen Sie, welche Fragen Käufer stellen. Nutzen Sie diese Fragen bei der Erstellung Ihrer Inhalte und Metadaten. Durch die Einbindung dieser Informationen im Backend Ihrer Website ermöglichen Sie es Suchmaschinen (und Verbrauchern), Ihre Seiten einfach und schnell zu finden.

Ein weiterer Vorteil, wenn Sie sich jetzt mit diesen sechs Themen befassen: Sämtliche Marketingstrategien und Technologie-Upgrades, die Sie noch vor der Weihnachtssaison 2019 umsetzen, könnten Ihnen auch für im kommenden Jahr einen Vorsprung verschaffen. Sehen Sie diese Investitionen einfach als Weihnachtsgeschenk für das Wachstum Ihres Unternehmens!

Unser Ziel ist es, Ihnen in unseren Artikeln die besten Tipps, Tricks und Tools zur Verfügung zu stellen. Wir können jedoch nicht garantieren, dass diese in Ihrem individuellen Fall zum Erfolg führen. Wenn Sie also unsere Empfehlungen befolgen, handeln Sie auf eigenes Risiko – wir übernehmen keinerlei Haftung.

Diese Artikel sind nicht als Werbung oder Empfehlungen zu Produkten und Dienstleistungen von Drittanbietern zu verstehen. Die darin enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine professionelle Unternehmensberatung in den Bereichen Finanzen, Handel, Buchhaltung, Recht oder Investition.

Wir empfehlen Ihnen, immer eigene Recherchen anzustellen und professionellen Rat einzuholen, damit Sie in Ihrem Geschäftsumfeld erfolgreich bestehen. Bei Links zu anderen Websites übernehmen wir keine Haftung für extern verlinkte Inhalte.

* GlobalWebIndex. Über 30% der Zeit im Netz werden auf Social Media verbracht
** Mastercard. 84 Prozent der Deutschen kaufen von ihren mobilen Geräten aus ein
*** Statista. Was sind in der Regel die Hauptgründe für den Abbruch ihres Einkaufsvorgangs?

PayPal Deutschland
Die Konkurrenz ist groß, da bedeutet gutes Marketing natürlich einen Vorsprung. Die richtigen Maßnahmen zum passenden Zeitpunkt können über Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Planen Sie Ihre Strategie deshalb rechtzeitig. Doch wo und wie am besten anfangen? Die nachstehenden Tipps können Ihnen helfen loszulegen.

1. Das optimale Marketing-Budget festlegen
Fangen Sie klein an. Geben Sie nicht mehr für Marketing aus, als Sie sich leisten können. Erhöhen Sie dann je nach Ergebnissen. Eine Faustregel lautet, etwa sieben bis zwölf Prozent des Jahresumsatzes für Marketing einzuplanen.

2. Ein bis zwei Kampagnen mit Kaufanreizen und Angeboten gestalten
Wussten Sie, dass am 11. November in China der Singles Day gefeiert wird und hierzulande am Freitag nach Thanksgiving der große Einkaufstag mit Rabatten sowie am 2. Dezember der Cyber Monday anstehen? Diese Tage eignen sich hervorragend für Kampagnen mit Angeboten und Vergünstigungen. Wählen Sie zwei Promotion-Aktionen und überlegen Sie sich dann – gemeinsam mit Ihrem Marketing-Experten und für die gewählten Kanäle – eine Kampagne, um diese Aktionen zu unterstützen – mit anderen Worten: eine Reihe von Botschaften, Fortsetzungen, Aufgaben und To-dos.

3. Marketingkanäle auswählen
AdWords, Facebook-Anzeigen, lokale Werbung, E-Mails, Plakate und Zeitungen – es gibt viele Kanäle, in die Sie ihre Marketinggelder stecken können. Es gilt, den oder die richtigen zu finden. Sobald Sie sich für ein oder zwei Kanäle entschieden haben, können Sie Ihre Energie und Ihr Budget darauf konzentrieren.

4. Website für Suchmaschinen optimieren
Frischen Sie in der Vorweihnachtssaison unbedingt ihre Suchmaschinenoptimierung (SEO) auf. Oder stellen Sie überhaupt sicher, dass Ihre Seite optimiert ist. Das könnte Ihnen dabei helfen, Neukunden zu gewinnen und die Umsätze mit Ihrer Website während der umsatzstärksten Zeit des Jahres zu steigern. Fangen Sie früh an. SEO ändert oft die Spielregeln. Und es kann dauern, bis sich Aktualisierungen, zum Beispiel neue Keywords, in den wichtigen Suchmaschinen durchgesetzt haben.

5. Holen Sie sich kluge Hilfe von außen
Kluge Unternehmer lernen schnell, wo ihre Stärken liegen – und lagern den Rest aus. Unabhängig davon, wie klein oder groß Ihr Unternehmen ist, sollten Sie Budget für einen Marketingexperten mit einplanen. So kümmert sich jeder um das, was er am besten kann.

6. Bestimmen Sie Zahlen und messen, messen, messen Sie
Egal ob es sich um Klicks, Views, Rückmeldungen, Downloads oder tatsächliche Umsätze handelt: Mit PayPal Marketing Solutions lernen Sie ihre Kunden besser kennen – und Wichtiges über den Erfolg unterschiedlicher Marketing-Kampagnen. Vergessen Sie dabei nie: Marketing soll neue Kunden und am Ende mehr Umsatz bringen. Stellen Sie also sicher, dass sich Ihre Zahlen um dieses eine Ziel drehen.

Unser Ziel ist es, Ihnen in unseren Artikeln die besten Tipps, Tricks und Tools zur Verfügung zu stellen. Wir können jedoch nicht garantieren, dass diese in Ihrem individuellen Fall zum Erfolg führen. Wenn Sie also unsere Empfehlungen befolgen, handeln Sie auf eigenes Risiko – wir übernehmen keinerlei Haftung.

Diese Artikel sind nicht als Werbung oder Empfehlungen zu Produkten und Dienstleistungen von Drittanbietern zu verstehen. Die darin enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine professionelle Unternehmensberatung in den Bereichen Finanzen, Handel, Buchhaltung, Recht oder Investition.

Wir empfehlen Ihnen, immer eigene Recherchen anzustellen und professionellen Rat einzuholen, damit Sie in Ihrem Geschäftsumfeld erfolgreich bestehen. Bei Links zu anderen Websites übernehmen wir keine Haftung für extern verlinkte Inhalte.

PayPal Deutschland
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt jeder natürlichen Person ein Recht darauf, zu erfahren, wer welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert hat. Kurze Bearbeitungsfristen und Unsicherheiten ob der Reichweite der Auskunftspflicht bereiten Online-Händlern in der Praxis hierbei nicht selten Kopfzerbrechen. Im nachfolgenden Beitrag bereitet die IT-Recht Kanzlei die Anspruchsvoraussetzungen und die Reaktionspflichten für Händler auf und zeigt unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung, wann das Auskunftsrecht an seine rechtlichen Grenzen stößt.

I. Übersicht zum Auskunftsanspruch
Wer kann einen Auskunftsanspruch geltend machen? Bedarf dies einer bestimmten Form? In welcher Form muss Auskunft erteilt werden und besteht hierfür eine Frist? Über welche Daten muss Auskunft gegeben werden?

Da der Auskunftsanspruch in der Praxis bei den Betroffenen immer wieder Fragen aufwirft, stellt Ihnen die IT-Recht Kanzlei nachfolgend eine kompakte Übersicht über Art und Umfang des Auskunftsanspruches aus Art. 15 DSGVO zur Verfügung.

1. Wer kann den Auskunftsanspruch geltend machen?
Das Auskunftsrecht steht jedem „Betroffenen“ oder von ihm zu diesem Zwecke Bevollmächtigten zu, d.h. jeder bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Dies gilt unabhängig vom Wohnsitz der Person und unabhängig von der Nationalität.

2. Wie kann der Auskunftsanspruch geltend gemacht werden?
Das Auskunftsrecht wird auf Antrag gewährt. Ein bestimmtes Form- oder Begründungserfordernis besteht nicht.

3. Form und Frist der Auskunftserteilung
Nach Art. 12 DSGVO trifft den Händler als Verantwortlichen die Pflicht, die Informationen in präziser, transparenter, verständlicher, leicht zugänglicher Form und in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln.

Die Informationen können schriftlich oder in elektronischer Form erteilt werden. Denkbar ist auch, einen Fernzugang zu einem sicheren System einzurichten, das der betroffenen Person Zugang zu ihren personenbezogenen Daten gewährt. Sofern die Identität der auskunftsersuchenden Person zweifelsfrei nachgewiesen wurde, kann die Information auch mündlich erteilt werden, falls dies verlangt wird.

Wichtig: Stellt der Betroffene den Antrag auf Auskunft auf elektronischem Wege, ist auch die Auskunft in einem gängigen elektronischen Format zu erteilen!

Die Informationen sind dem Antragssteller unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zur Verfügung zu stellen, Art. 12 Absatz 3 DSGVO. In komplexen Fällen kann diese Frist um zwei weitere Monate verlängert werden. Dies ist dem Betroffenen jedoch innerhalb eines Monats nach Antragseingang unter Angaben von Gründen mitzuteilen.

4. Wer trägt die Kosten, die durch das Auskunftsverlangen entstehen?
Der Händler ist gemäß Art. 12 Abs. 5 DSGVO grundsätzlich verpflichtet, Betroffenen sämtliche Informationen, Mitteilungen und Maßnahmen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Sowohl Datenschutzhinweise und Statusbenachrichtigungen als auch Mitteilungen bei der Befolgung von Betroffenenrechten dürfen den Betroffenen also prinzipiell nicht berechnet werden.

Eine Ausnahme trifft Art. 15 Abs. 3 Satz 2 DSGVO im Zusammenhang mit dem Auskunftsrecht für den Fall, dass neben der ersten Kopie mit Informationen über die Art und dem Umfang der Verwendung personenbezogener Daten weitere Kopien verlangt werden. Hier kann der Händler ein angemessenes Entgelt in Rechnung stellen.

Eine weitere Ausnahme sieht Art. 12 Abs. 5 Satz 2 lit. a DSGVO im Falle des Vorliegens exzessiver oder unbegründeter Anträge vor. Anstatt die Erfüllung zu verweigern, kann der Auskunftspflichtige für sein Tätigwerden wahlweise ein angemessenes Entgelt verlangen. Entscheidet er sich anstatt des Untätigbleibens für die Entgeltlichkeit, kann er sein Tätigwerden von der vorherigen Begleichung des verlangten Entgeltes abhängig machen.

Dieser Entgeltanspruch ist auf die direkt zurechenbaren Kosten beschränkt und umfasst somit allein Verwaltungskosten für die Unterrichtung, Mitteilung und/oder Durchführung der beantragten Maßnahme sowie Material- und Portokosten bzw. Personal- oder Maschinenkosten für den konkreten Antragslauf (Gola, DSGVO, Art. 12, Rn. 39).

Allgemeine Personal- und Betriebskosten sind demgegenüber nicht ersatzfähig.

5. Inhalt der Auskunft
Das Auskunftsrecht gliedert sich in zwei Stufen.

Zunächst hat der Betroffene Anspruch darauf, zu erfahren, ob überhaupt personenbezogene Daten von ihm erhoben und gespeichert wurden.

In einem zweiten Schritt hat er, wenn dies der Fall ist, einen Anspruch auf Auskunft über diese Daten bzw., wenn keine Daten von ihm verarbeitet werden, einen Anspruch auf Information darüber (sog. Negativauskunft).

Gemäß Art. 15 DSGVO hat der Anspruchsgegner folgende Informationen bereit zu stellen, wenn er personenbezogene Daten des Antragstellers verarbeitet:
Zwecke der VerarbeitungKategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werdenEmpfänger oder Kategorien von Empfängern, die diese Daten bereits erhalten haben oder künftig erhalten werdengeplante Speicherdauer falls möglich, andernfalls die Kriterien für die Festlegung der SpeicherdauerBestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrecht gegen diese VerarbeitungBestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehördedie Herkunft der Daten, soweit diese nicht bei der betroffenen Person selbst erhoben wurdendas Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling mit aussagekräftigen Informationen über die dabei involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen solcher Verfahren6. Ausnahmen zum Auskunftsanspruch
Nicht jeder Antrag der betroffenen Person verpflichtet den Auskunftspflichtigen zum Tätigwerden.

Insofern werden in Art. 12 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 DSGVO und in Art. 15 Abs. 4 DSGVO Gründe festgelegt, die ein Untätigbleiben rechtfertigen und mithin ein Auskunftsverweigerungsrecht etablieren.

Liegen die Voraussetzungen nach den genannten Vorschriften vor, ist der Händler weder zur Statusbenachrichtigung noch zur Beschäftigung mit dem jeweiligen Betroffenenantrag verpflichtet. Folgend haben wir die wichtigsten Gründe hierzu aufgelistet:

a) Der Betroffene ist nicht identifizierbar, Art. 12 Abs. 6 DSVGO
Dem Händler ist es gestattet, das Tätigwerden aufgrund eines Betroffenenantrags zu verweigern, wenn es ihm nicht möglich ist, die betroffene Person zu identifizieren. Der Betroffene ist daher verpflichtet, ausreichende Angaben zur Verfügung zu stellen, die es dem Händler ermöglichen, ihn zweifelsfrei zu identifizieren und zuzuordnen zu können.

b) Exzessive Anträge oder unbegründete Anträge, Art. 12 Abs. 5 DSVGO
Das Recht zum Untätigbleiben steht dem Händler ferner zu, wenn ein Betroffener ein exzessives Antragsverhalten an den Tag legt oder offenkundig unbegründete Anträge stellt.

Exzessiv ist ein Antrag gemäß Art. 12 Abs. 5 Satz 2 DSGVO dann, wenn er zu häufig wiederholt wird. Begründet wird die Exzessivität nur dann, wenn derselbe Antrag zu oft gestellt wird. Die Ausübung verschiedener Betroffenenrechte mittels diverser, unterschiedlicher Anträge begründet ein Leistungsverweigerungsrecht des Händlersdahingegen nicht. Als Richtlinie für die Beurteilung der zu häufigen Wiederholung wird in der Literatur empfohlen, mehr als eine Anfrage pro Quartal als exzessiv zu beurteilen (Gola, DS-GVO, Art. 12, Rn. 34).

Offensichtlich unbegründet ist ein Antrag, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen für die Ausübung eines Betroffenenrechts auf den ersten Blick erkennbar nicht vorliegen.

Nach Art. 12 Abs. 4 DSGVO ist der Händler dann aber gehalten, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Gründe des Untätigbleibens sowie über die Beschwerdemöglichkeit bei einer Aufsichtsbehörde zu informieren.

c) Beeinträchtigung von Rechten und Freiheiten anderer Personen, Art. 15 Abs. 4 DSGVO
Gemäß Art. 15 Abs. 4 DSGVO kann von einer Auskunftserteilung ausnahmsweise auch dann abgesehen werden, wenn dies die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigen würde. Diese umfassen beispielsweise etwa Geschäftsgeheimnisse, Rechte des geistigen Eigentums oder den Datenschutz.

II. Grenzen des Auskunftsanspruchs
Gemäß Art. 15 DSGVO kann ein Betroffener Auskunft über die in Bezug auf seine Person verarbeiteten Daten verlangen. Dieses Recht wird vom Umfang her also auf die Übermittlung von Informationen beschränkt, die konkrete, zur Identifizierung der Person geeignete Umstände betreffen.

Dass über das Auskunftsrecht insofern gerade kein allgemeiner Offenlegungsanspruch für jedwede Inhalte besteht, welche zwischen Betroffenem und Händler ausgetauscht wurden, ist in einem Urteil des LG Köln vom 18.03.2019 (Az. 26 O 25/18) jüngst auch durch die Rechtsprechung bestätigt worden.

1. Der Fall
Der Kläger begehrte von der Beklagten, bei der er zwei Lebensversicherungsverträge unterhielt, die Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Die von der Beklagten zuvor erteilten Auskünfte bezüglich seiner personenbezogenen Daten erschienen dem Kläger als unzureichend, weil er mit seinem Datenauskunftsgesuch auch die Übermittlung interner Vermerke und von Kopien jeglichen jemals gewechselten Schriftverkehrs begehrte. Als die Beklagte ihm dies verweigerte, legte er Klage beim Landgericht Köln ein.

2. Die Entscheidung
Das Landgericht wies die Klage ab und führte Folgendes zu Art und Umfang des Auskunftsanspruches aus:

„Gemäß Art. 15 Abs. 1 DS-GVO steht der betroffenen Person ein umfassender Anspruch auf Auskunft über verarbeitete sie betreffende personenbezogene Daten sowie weitere Informationen zu. Die Information muss u.a. auch die Verarbeitungszwecke (...), die Empfänger von Daten (...) und die geplante Dauer der Speicherung (...) enthalten. Gemäß Artikel 4 Nr. 1 DSGVO sind „personenbezogene Daten“ in diesem Sinne alle Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen beziehen. Eine „Verarbeitung von Daten“ stellt gemäß Artikel 4 Nr. 2 DSGVO jeder Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten dar. Insofern ergibt sich ein umfassendes Auskunftsrecht bezogen auf die gespeicherten bzw. verarbeiteten personenbezogenen Daten. Dies beinhaltet Daten wie Namen oder Geburtsdatum genauso wie jegliche Merkmale, die die Identifizierbarkeit einer Person ermöglichen können, z.B. Gesundheitsdaten, Kontonummer usw.“

Das Gericht stellte jedoch klar, dass in Art. 15 DSGVO kein genereller, allumfassender Auskunftsanspruch zu sehen sei. Vom Auskunftsanspruch erfasste seien lediglich personenbezogenen Daten. Sonstige Daten, insbesondere für interne Zwecke gespeicherte Vorgänge über den Antragsteller, unterlägen nicht der Auskunftspflicht.

„Nach der Auffassung der Kammer bezieht sich der Auskunftsanspruch aber nicht auf sämtliche internen Vorgänge der Beklagten, wie z.B. Vermerke, oder darauf, dass die betreffende Person sämtlichen gewechselten Schriftverkehr, der dem Betroffenen bereits bekannt ist, erneut ausgedruckt und übersendet erhalten kann (...). Rechtliche Bewertungen oder Analysen stellen insofern ebenfalls keine personenbezogenen Daten in diesem Sinne dar.“

Dies liege, laut dem Gericht, bereits im Zweck des Art. 15 DS-GVO begründet:

„Der Anspruch aus Art. 15 DS-GVO dient nicht der vereinfachten Buchführung des Betroffenen, sondern soll sicherstellen, dass der Betroffene den Umfang und Inhalt der gespeicherten personenbezogenen Daten beurteilen kann. Folgerichtig bestimmt Artikel 15 Abs. 3 DSGVO, dass der Betroffene eine Kopie (lediglich) der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, erhält.“

III. Rechtstexte und Auskunftsmuster der IT-Recht Kanzlei
Speziell für Online-Händler bietet die IT-Recht Kanzlei für über 140 Shopsysteme und Plattformen in ihren Schutzpaketen abmahnsichere Rechtstexte an.

Hierzu gehören:
Allgemeine GeschäftsbedingungenWiderrufsbelehrungDatenschutzerklärung gemäß DSGVOImpressumDurch eigens entwickelte Konfiguratoren lassen sich die Rechtstexte auf nahezu jede beliebige Ausgestaltung von Online-Verkaufsauftritten anpassen.

Komplettiert wird das Angebot durch einen inklusiven Zugriff auf über 80 Muster und Handlungsanleitungen im Mandantenportal.

Zum Zwecke einer schnellen und rechtssicheren Bearbeitung von Auskunftsverlangen stellt die IT-Recht Kanzlei Ihren Rechtstexte-Mandanten beispielsweise exklusive Musterauskunftsmitteilungen in drei verschiedenen Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch) zur Verfügung. Diese erfassen inhaltlich die folgenden Konstellationen:
Auskunftserteilung mitsamt DatenkopieNegativauskunft bei Nichtverarbeitung personenbezogener DatenAuskunftsverweigerung wegen fehlender Identifizierbarkeit des AntragstellersRechtstexte für den Online-Shop gibt es bereits ab 9,90 Euro zzgl. USt. / Monat. In diesem Betrag inbegriffen ist ein juristischer Pflegeservice, der für eine dauerhafte Rechtssicherheit der Rechtstexte sorgt.

Dank monatlicher Kündbarkeit bietet die IT-Recht Kanzlei Mandanten volle Flexibilität und Kostenkontrolle.

Sie haben Interesse an den Rechtstexten der IT-Recht Kanzlei?

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Buchung der Rechtstexte für Online-Shops finden Sie hier.

IV. Fazit
Der Auskunftsanspruch hält in der Praxis für Online-Händler als Datenverantwortliche den ein oder anderen juristischen Fallstrick bereit. Macht man sich jedoch ein paar Eckpunkte dieses noch jungen Anspruches aus der DSGVO bewusst, sollte das Auskunftsprozedere in den meisten Fällen keine Probleme bereiten. Positiv zu bewerten ist das Urteil des Landgerichts Köln, das den Umfang der Auskunftspflicht auf personenbezogene Daten begrenzt und den Anwender davon freistellt, darüberhinausgehende Vermerke und Korrespondenzen herauszugeben.
Content is King! Diesen Satz liest Du im E-Commerce überall und ja, selbstverständlich ist er vollkommen richtig, denn Dein individueller Content unterscheidet Dich von Deinem Mitbewerber.

Die meisten Onlineshop-Betreiber kann man in zwei Gruppen einteilenDie erste Gruppe handelt Produkte, die es an vielen Stellen zu kaufen gibt. Hier entstehen nach kurzer Zeit geringe Margen, ein hoher Wettbewerb und ein harter Verdrängungsmarkt. Wenn Du zu dieser Gruppe Onlinehändler gehörst, benötigst Du den Content, um möglichst kostengünstig in der Zukunft Besucher über die Suchmaschinen zu gewinnen und diesen Besuchern so viel Mehrwert zu liefern, dass sie mit möglichst hoher Wahrscheinlichkeit und zu vernünftigen Preisen Deine angebotenen Produkte kaufen.

Die zweite Gruppe Onlinehändler ist im Bereich junger, innovativerer und erklärungsbedürftiger Produkte tätig. Wenn Du genau solche Produkte vertreibst, dann benötigst Du den Content, um die Komplexität zu reduzieren und dem Besucher eine Hilfe an die Hand zu geben, damit dieser sich möglichst schnell und einfach für Deine Produkte entscheiden kann. Zusätzlich kannst Du mit diesem Content auch hier qualifizierte Besucher über die Suchmaschinen gewinnen.

Einfach und strukturiert umsetzenIn der Theorie klingt das immer gut, hat in der Praxis aber seine Tücken. Den perfekten Content zu erstellen erfordert Wissen, Zeit und/oder Geld. Den meisten E-Commerce-Unternehmen mangelt es oft an einer dieser Ressourcen. Das Alltagsgeschäft nimmt bei den meisten Händlern so viele Ressourcen in Anspruch, dass es ihnen kaum gelingt mit einer guten Content-Strategie sich die Vorteile des Content-Marketings für die Zukunft zunutze zu machen.

Die webRichtUng GmbH hat sich mit www.produktbeschreibungen.com auf die Erstellung individuellen Contents für den deutschsprachigen Onlinehandel spezialisiert. Sie konnte so mehr als 2000 Kunden für ihre Leistungen gewinnen und daraus Erfahrungen und Daten generieren wie man das Content-Marketing effizient, systematisch und nachhaltig als Onlinehändler betreiben kann.

In den ersten Jahren standen diese Möglichkeiten nur Konzernkunden mit großem Volumen zur Verfügung, mit der gestiegenen Effizienz kann heute jeder Onlineshop-Betreiber – völlig unabhängig von seiner Größe – auf diese Leistungen zugreifen und die Vorteile dieser Lösung für sich nutzen.

Welche Vorteile können sich aus dem Content für Deinen Shop ergeben?
Du kannst zusätzlichen hochgradig passenden und kaufaffinen Traffic erhalten. Gewinne über Suchmaschinen die Besucher, die exakt nach Deinen Produkten suchen, genau in dem Moment ihrer Kaufabsicht.Du hast die Möglichkeit, Deine Conversion-Rate zu steigern. Durch wesentliche Produktinformationen und emotionale USPs (wesentliche Kaufgründe), kann es Dir gelingen mehr Besucher zu Kunden zu konvertieren.Content kann Deine Warenkörbe erhöhen. Kunden, die sich perfekt aufgehoben fühlen, die Produkte besser verstehen, sich ganze Produktlösungen zusammenstellen wollen und die emotionaler sind, haben eine viel höhere Wahrscheinlichkeit mehr Produkte gleichzeitig zu kaufen. Die höheren Warenkörbe machen für Dich die Kundengewinnung, den Support und die Logistik viel effizienter, sodass Du leichter Gewinne generieren kannst.Du kannst Deine Retouren verringern. Kunden, die qualifiziertere Entscheidungen treffen können und sich mehr auf ihre Waren freuen neigen weniger dazu Produkte zurückzuschicken. Daher kannst Du mit einer geringeren Retourenquote Deine Profitabilität leicht steigern.Die Möglichkeit der Weiterempfehlungen steigt. Zufriedene Kunden empfehlen Dich gerne weiter. Dadurch senken sich Deine Kundenakquisitionskosten und gleichzeitig kaufen statistisch gesehen Kunden, die aufgrund einer Weiterempfehlung kommen besonders viel.Erreiche mehr passende und qualifizierte BesucherMöchtest Du wissen, wie Du persönlich mit einer solchen Content-Strategie Erfolge in Deinem Unternehmen generieren kannst? Dann vereinbare hier einen Termin für ein persönliches, kostenloses Erstgespräch. Dann vereinbare hier einen Termin für ein persönliches, kostenloses Erstgespräch.
3 Erfolgsfaktoren, die Sie für Ihren Online-Shop nutzen sollten

Lieblingsprodukt gefunden, Kaufentscheidung getroffen – aber wie kann ich den Einkauf bezahlen? Die Bezahlseite in einem Online-Shop entscheidet oft darüber, ob es zu einem erfolgreichen Kaufabschluss kommt. Wenn nicht die passende Zahlart angeboten wird oder der Bezahlvorgang zu komplex ist, gibt es hier viele Kaufabbrüche. Damit Ihre Kunden zufrieden sind und ihre Käufe erfolgreich abschließen, haben wir für Sie die drei größten Erfolgsfaktoren zusammengefasst, die Sie für sich nutzen sollten.

Turnschuhe, Parfum, Lebensmittel – es gibt kaum etwas, das Verbraucher mittlerweile nicht online kaufen. Kein Wunder also, dass sich der E-Commerce weiterhin im Wachstum befindet. Doch die Online-Präsenz und ein breites Produktangebot allein reichen schon längst nicht mehr aus, um Erfolg zu haben.

Ein wichtiges Kaufkriterium im Online-Shop ist die Frage, welche Bezahlmöglichkeiten angeboten werden. Fast die Hälfte der Online-Käufer (43 %)1 will bereits zu Beginn des Einkaufs wissen, welche Bezahlarten angeboten werden. Und 38 Prozent1 machen ihre Kaufentscheidung sogar vom Angebot der Zahlarten abhängig. Wer seine Kaufabbruchrate niedrig halten will, sollte daher die folgenden Punkte bei der Bezahlung beachten.

1. Erfolgsfaktor: Die beliebtesten Zahlarten anbieten
Die beliebteste Zahlart bei den deutschen Online-Shoppern ist nach wie vor der Kauf auf Rechnung mit 92 Prozent2, dicht gefolgt von PayPal (86 %)2. Auf den Plätzen dahinter folgen Lastschrift (72 %)2 und Kreditkarte (61 %)2. Wer seine Chancen auf erfolgreiche Kaufabschlüsse erhöhen will, sollte am besten alle vier der beliebtesten Zahlarten2 anbieten. Eine einfache Lösung dafür gibt es von PayPal. Mit PayPal PLUS sind die Zahlarten PayPal, Lastschrift, Kreditkarte und Kauf auf Rechnung in einem Gesamtpaket vereint. Zudem übernimmt der PayPal Verkäuferschutz das Risiko, wenn Sie eine nicht genehmigte Zahlung erhalten oder der Käufer angibt, den bestellten Artikel nicht bekommen zu haben und schützt Sie vor eventuellen Zahlungsausfällen. Ein weiterer Vorteil ist, dass Ihre Kunden kein PayPal Konto benötigen, um mit den PayPal PLUS Zahlarten Kauf auf Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte zahlen zu können.

2. Erfolgsfaktor: Einfacher und schneller Bezahlvorgang
Wenn nach langem Überlegen die Entscheidung für ein Produkt gefallen ist, wollen die Nutzer nur noch schnell den Kauf abschließen. Ein häufiges Problem, das zwischen dem Produkt und seinem neuen Besitzer steht, ist die Bezahlseite. Die Eingabe von verschiedenen persönlichen Daten und der Adresse nimmt viel Zeit in Anspruch – gerade auf mobilen Endgeräten macht dies überhaupt keinen Spaß. Viele potenzielle Kunden brechen den Kauf an dieser Stelle ab. Um das zu verhindern, sollten Sie den Bezahlvorgang für Ihre Kunden so einfach und zeitsparend wie möglich gestalten. Eine Option ist der PayPal Express-Button. Bestellinformationen, wie Kreditkarten- oder Adressdaten, werden direkt von PayPal übergeben und müssen nicht erneut eingegeben werden. Ihre Kunden gelangen in nur zwei Klicks zum Checkout, sodass sich der Bezahlweg um bis zu 80 % verkürzt. Ihre Kunden werden es Ihnen danken und Sie haben die Möglichkeit von einer höheren Konversionsrate zu profitieren.

3. Erfolgsfaktor: Bezahlarten und Vorteile kommunizieren
Das Angebot der verschiedenen Bezahlarten und des PayPal Express-Buttons sind wichtige Schritte zum Erfolg. Allerdings nützt alles Bestreben nichts, wenn die potenziellen Kunden nicht auf die verschiedenen Möglichkeiten hingewiesen werden. Integrieren Sie die Logos der angebotenen Bezahlmöglichkeiten direkt auf Ihrer Startseite und auf Ihren Produktseiten. PayPal stellt Händlern zum Beispiel das PayPal Logo sowie Banner und Textbausteine zu den einzelnen Produkten kostenlos zum Download zur Verfügung. Zusätzlich können Händler vorgefertigte Texte für Landing Pages oder Social Media Snippets nutzen, die bei der Bewerbung der angebotenen Bezahlarten helfen. PayPal hat verschiedene Tipps und Produkte, die Händler nutzen können, in einem Marketing-Leitfaden übersichtlich zusammengefasst.

Fazit:
Die Kaufentscheidung treffen Online-Shopper meist schon auf der Startseite des Shops: Wenn die bevorzugten Bezahlmethoden deutlich sichtbar angeboten werden, erhöht dies die Chance auf einen erfolgreichen Kaufabschluss. Auch der Bezahlvorgang an sich ist ein entscheidendes Kriterium beim Online-Kauf. Je schneller und einfacher die Verbraucher den Kauf abschließen können, desto geringer fällt die Wahrscheinlichkeit für die Kaufabbrüche aus.

1PayPal Deferred Payment Research 2018 undertaken by Netfluential Agency
2ECC-Payment-Studie Vol. 22, Köln, 2018.
Von A wie Aioli bis Z wie Zylinderkopfdichtung – mittlerweile können wir online fast alles käuflich erwerben. Ganz egal, was Sie in Ihrem Online-Shop verkaufen, mit PayPal vereinfachen Sie Ihren Bezahlvorgang und bieten Ihren Kunden ein komfortables Shopping-Erlebnis.

Zufriedene Kunden sind für Shop-Betreiber das Wichtigste: Hierfür sollten Sie in Ihrem Online-Shop nicht nur die Usability, sondern auch einen einfachen Zahlvorgang berücksichtigen. PayPal bietet Ihnen und Ihren Kunden zahlreiche Pluspunkte. Eine Gesamtübersicht aller Vorteile finden Sie in unserem Händler-Leitfaden.

PayPal ist die Nummer 1 – auch mobil*
Weltweit verzeichnet PayPal 277 Millionen Nutzer und bietet dadurch ein großes Wachstumspotenzial für Shopbetreiber: Händler, die PayPal in ihrem Shop integriert haben, verzeichnen bis zu 23 % mehr Umsatz*. Der Löwenanteil der Online-Shopper tätigt Einkäufe über das Tablet oder Smartphone und zahlt am liebsten mit PayPal*.

Mobile First ist demnach schon längst keine Vision mehr, sondern die Realität. Mobile Shopping wird immer beliebter: 74 % der Internetnutzer in Deutschland mit Tablet oder Smartphone kaufen bereits mobil ein**.

Services für Sie und Ihre Kunden
PayPal bietet Ihnen und Ihren Kunden weitaus mehr als sichere Zahlungslösungen. Käufer erhalten bei berechtigtem Käuferschutzantrag den Kaufpreis und ihre Versandkosten zurück, für den Fall, dass ein bestellter Artikel erheblich vom beschriebenen Zustand abweicht oder unerwarteter Weise nicht beim Kunden ankommt. Als Verkäufer erhalten Sie bei bestimmten Zahlungsausfällen Ihr Geld dennoch – von PayPal.

Bei Online-Bestellungen haben Käufer bis zu 14 Tage nach Lieferung der Ware die Möglichkeit von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und somit das Recht auf Rücksendung der Ware ohne Angabe von Gründen. Die Kosten für den Rückversand sollten Sie als Online-Händler grundsätzlich einkalkulieren. Darüber brauchen Sie sich jedoch nicht zu sorgen, wenn Sie PayPal als Zahlungsoption in Ihrem Shop nutzen. Hier können Sie sich auf PayPal verlassen, denn PayPal übernimmt im Falle einer Rücksendung die Versandkosten für Sie.

Für jeden Händler das passende PayPal-Produkt
In vielen Shopsystemen ist PayPal bereits vorinstalliert und eine Installation somit innerhalb weniger Klicks möglich. Alternativ unterstützen die PayPal Partner Sie gerne bei der Integration.

Mit den verschiedenen PayPal-Lösungen finden Online-Shop-Betreiber jeder Größe die passende Lösung. Um nur ein paar Beispiele zu nennen: PayPal E-Mail-Rechnung, PayPal Checkout, für einen schnelleren Abschluss des Bezahlvorgangs oder der PayPal Express-Button, den Sie gleich auf der Startseite einbinden können.

Weitere Informationen zu den PayPal-Produkten und wie Sie diese in Ihrem Shop integrieren können, finden Sie hier.

*ECC Payment Study Vol 19, 2015
**W3B Report »Mobile Commerce« 2016, www.fittkaumaass.de/reports
Von sommerlichen Outfits über Grill- und Gartenutensilien bis hin zu Outdoor-Gadgets – der Sommer sorgt für Kauflaune. Was viele Händler unterschätzen: Trotz Shopping-Lust kaufen manche Kunden nur dann ein, wenn ihre bevorzugte Zahlungsmethode angeboten wird. Darum können sich Händler einen Vorteil verschaffen, wenn sie die beliebtesten Bezahlmethoden der Deutschen anbieten.

PayPal PLUS Kampagne nutzen und von vielen Vorteilen profitieren
PayPal PLUS bietet gleich mehrere Vorteile für Händler: Mit der Komplettlösung für Online-Zahlungen ermöglichen Shopbetreiber ihren Kunden, mit den vier beliebtesten Zahlarten in Deutschland – Kauf auf Rechnung, PayPal, Kreditkarte und Lastschrift – zu zahlen1. Ein weiterer Anreiz:  Auch Kunden ohne PayPal-Konto können die Zahlarten nutzen. Dadurch erhöhen Shopbetreiber die Möglichkeiten, mehr Kunden zu gewinnen. Gleichzeitig vereinfacht PayPal PLUS die Buchhaltung enorm, weil Händler nur ein Konto für alle Transaktionen haben. Ein zusätzlicher Pluspunkt ist der PayPal Verkäuferschutz, der den Händler vor eventuellen Zahlungsausfällen schützt und bei allen PayPal PLUS Zahlarten greift.

Gerade jetzt lohnt es sich besonders, sich für PayPal PLUS zu registrieren: Zum Beginn der Sommersaison startet PayPal eine neue PayPal PLUS-Kampagne: Von Mai bis Ende Juni können Händler sich für PayPal PLUS anmelden und anschließend drei Monate lang von Juli bis einschließlich September nur 1,49 % Gebühren zahlen*.

Die Teilnahmebedingungen für die Aktion im Überblick:
Auf die PayPal PLUS-Seite gehen und sich im PayPal PLUS Center registrierenPayPal Plus integrierenBis zum 30. Juni 2019 die erste Transaktion im Shop über PayPal PLUS generieren

Das Extra-Plus: Die verschiedenen Bezahlmethoden richtig in Szene setzen
Ein Tipp zum Schluss: Händler erhöhen die Chance auf höhere Umsätze deutlich, wenn sie ihre Kunden auf die angebotenen Bezahlmethoden aufmerksam machen. PayPal stellt entsprechende Logos, Textbausteine und Banner kostenlos zur Verfügung, die Händler auf Ihrer Shopseite einbinden können. Denn nur so können die Kunden von dem gebotenen Mehrwert erfahren und ihn nutzen.

1ECC-Payment-Studie Vol. 22, Köln, 2018.
*zzgl. 35 Cent Gebühren pro Transaktion. Die vollständigen Bedingungen finden Sie hier.
Liebe Community,

leider ist uns gestern im Sicherheitspatch für die Shopversionen 1.00 bis 1.06 SP4 ein Fehler unterlaufen, der dazu führte, dass keine Artikel mit Optionen mehr in den Warenkorb gelegt werden können (Der Sicherheitspatch für die Shopversionen 2.x ist davon nicht betroffen!). Wir haben daher das Download-Paket von gestern nochmal aktualisiert und bitten um erneuten Austausch der Datei "/includes/classes/shopping_cart.php".

Download des Fixes: Klick mich

Gemeldet wurde uns die Lücke von Jens Justen von (web-looks).

Wir wünschen euch weiterhin gute Geschäfte und viel Spass mit unserer Shopsoftware.

Euer modified eCommerce Shopsoftware Team
Liebe Community,

wir haben eine Sicherheitslücke gefunden, die alle veröffentlichten Shopversionen von modified eCommerce betrifft.

Es ist jedem zu raten diese mittels angehängtem Patch zu schliessen.

Es muss nur die Datei ausgetauscht werden.

Download des Fixes: Klick mich

Gemeldet wurde uns die Lücke von Jens Justen von (web-looks).

Wir wünschen euch weiterhin gute Geschäfte und viel Spass mit unserer Shopsoftware.

Euer modified eCommerce Shopsoftware Team
Neue Server für mehr Rechenpower, das Lager erweitern, Software aktualisieren: Die meisten Shopbetreiber haben eine lange Liste mit Dingen, in die sie gerne investieren möchten. Wer dann zu seiner Bank des Vertrauens geht, muss erst einmal einen Antrag ausfüllen, in einem Gespräch überzeugen und mitunter Wochen auf die Zusage warten, um dann die Summe in Monatsraten abzuzahlen. Wir zeigen, warum der PayPal Businesskredit eine sinnvolle Alternative zum klassischen Bankkredit ist.

Wer sein eigenes Geschäft betreibt, will auch wachsen. Um dann im schnelllebigen eCommerce von neuesten Trends und neuen Märkten zu profitieren, sind Anpassungen meist unumgänglich. Dies ist mit teils hohen Kosten verbunden. Anstatt den Bankkredit in einer Filiale zu beantragen, haben Startups und Zahlungsdienstleister inzwischen attraktive Alternativen im Angebot. Besonders kleine und mittelständische Händler haben mit dem PayPal Businesskredit die Möglichkeit, unkompliziert ein Darlehen zu beantragen. Die Antragstellung erfolgt komplett online, über die Finanzierung wird direkt entschieden.

Wachsen statt warten: Kredit wird im Handumdrehen auf das PayPal-Konto überwiesen
Um im eCommerce erfolgreich zu sein, müssen Händler kontinuierlich ihr Sortiment anpassen, neue Produkte entwickeln, flexibel auf Nachfragewachstum reagieren und gegebenenfalls sehr kurzfristig den entsprechenden Lagerraum schaffen. Auch technische Updates, wie beispielsweise die Mobiloptimierung der Webseite, sind wichtig, um langfristig den steigenden Anforderungen der Kunden gerecht zu werden.

Solche Anpassungen müssen oft schnell erfolgen, sind aber auch mit hohen Kosten verbunden. Um als Unternehmer einen Kredit zu beantragen, ist das Verfahren zudem meistens kompliziert und bürokratisch. Je nach Umfang des Kredits kann die Wartezeit Tage, Wochen oder sogar Monate dauern.

Der PayPal Businesskredit ist eine attraktive Alternative zum klassischen Bankkredit, denn er erfüllt das Bedürfnis der Händler nach mehr Flexibilität und schnellem Fortschritt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online, die Kreditwürdigkeit wird vor allem anhand der PayPal-Umsätze sowie der PayPal-Kontohistorie geprüft und die Anfrage hat keinerlei Auswirkungen auf den Kreditscore. Händler werden sofort über den maximal verfügbaren Kreditbetrag informiert und können die Konditionen zur Abbezahlung von Kredit und Festgebühr selbst auswählen. Über den Antrag wird innerhalb von wenigen Minuten entschieden und der Kreditbetrag sofort danach auf dem PayPal-Konto bereitgestellt.

Per Mausklick zum Sofortkredit mit transparenter Festgebühr
Entscheiden sich Händler für den Businesskredit, zahlen sie eine einmalige Festgebühr, die vorab endgültig festgelegt wird. Weitere Kosten, Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühren fallen nicht mehr an. Händler müssen sich somit keine Gedanken über regelmäßige Zinszahlungen oder versteckte Kosten machen.
Die Rückzahlung erfolgt automatisch über die auf dem PayPal-Konto eingehenden Umsätze. Händler entscheiden bei der Antragstellung selbst, welchen Anteil ihrer PayPal-Umsätze sie für die Tilgung verwenden möchten – dieser kann bei 10, 15, 20, 25 oder 30 Prozent liegen. Alle 90 Tage müssen im Übrigen Mindestzahlungen in Höhe von mindestens 5 oder 10 Prozent des Gesamtbetrages zurückgezahlt werden – die bereits automatisch erfolgten Rückzahlungen werden dabei aber natürlich angerechnet.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Finanzierung
Wenn Antragsteller seit mindestens drei Monaten ein PayPal-Geschäftskonto haben, einen jährlichen Umsatz von mindestens 12.000 Euro und keinen laufenden PayPal Businesskredit abzahlen, können sie einen Online-Antrag stellen. Die Entscheidung wird innerhalb von Minuten getroffen und der Kreditbetrag sofort auf dem jeweiligen PayPal-Konto bereitgestellt. Den geplanten Investitionen für ein erfolgreiches Wachstum steht nichts mehr im Weg.

Hier geht es zum PayPal Businesskredit.
Nach den umsatzstärksten Tagen im Weihnachtsgeschäft folgt für viele Online-Shopbetreiber eine vergleichsweise ruhige Phase. Diese Zeit lässt sich optimal nutzen, um die Weichen für ein erfolgreiches Jahr zu stellen. Zunehmend wichtig für den Erfolg eines Online-Shops wird der Bereich Mobile Commerce. Wir verraten Ihnen, wie und warum Sie 2019 ihren Shop mobil optimieren sollten.

Wer 2019 mit seinem Online-Shop richtig durchstarten will, sollte seinen Fokus auf Mobile Commerce legen. Denn mobile Shopping ist auf dem Vormarsch. 34 % des Online-Umsatzes werden bereits hier erzielt.1 In Schweden liegt der Anteil der Einkäufe über Smartphone und Tablet sogar bei 64 %.2 Es lohnt sich also, in die Mobil-Optimierung des Online-Shops zu investieren. Lesen Sie hier, wie Sie mobile Shopper begeistern können.

1. Auf allen Geräten sichtbar sein dank responsive Design
An der Bushaltestelle auf dem Smartphone die neuesten Modetrends checken, oder zu Hause per Tablet einkaufen – mobiles Shopping findet auf vielen verschiedenen Geräten statt. Für Shopbetreiber heißt das, dass ihre Seite auf allen Geräten und Bildschirmgrößen richtig funktionieren muss (responsive Design) – vom 4-Zoll-Smartphone (10,2cm) bis hin zum großen Tablet. Bedenken Sie dabei, dass Ihre Kunden auch mit verschiedenen Betriebssystemen und Webbrowsern auf Ihren Shop zugreifen: iOs und Safari, Android und Chrome, Windows und Internet Explorer. Tipp: Versetzen Sie sich in die Lage Ihrer Kunden und proben Sie die Customer Journey auf unterschiedlichen Geräten. Schnell werden Sie merken, was funktioniert und wo noch nachgebessert werden muss.

2. Mit einfacher Navigation und tollen Bilder punkten
Wer mobil shoppt, will mit möglichst wenigen Klicks das finden, was er oder sie sucht. Komplizierte Menüführung oder Filterfunktionen sorgen da für Frust beim Online-Shoppen. Die Navigation sollte so einfach wie möglich sein – mit einer überschaubaren Auswahl gut platzierter Buttons, wenigen Hyperlinks und fester Navigationsleiste. Nutzen Sie auch aussagekräftige, professionelle Produktbilder, denn der Platz auf kleineren Bildschirmen ist beschränkt. Fassen Sie sich kurz bei den Produktbeschreibungen und setzen Sie die Bilder ins Zentrum.

3. Mobiles Bezahlen erleichtern
Der Bezahlvorgang ist einer der kritischsten Punkte, wenn es um die Zufriedenheit bei den mobilen Shoppern geht. Wer sich erst registrieren oder die lange Zahlenfolge einer Kreditkarte oder IBAN eintippen muss, wird möglicherweise den Kauf abbrechen. Zudem spielt das Thema Sicherheit eine immer größere Rolle. Aus diesem Grund sollten Sie eine einfache, sichere und schnelle Bezahlmethode etablieren, die für Mobilgeräte optimiert ist. So können Kunden zum Beispiel mit dem PayPal Express-Button mit nur drei Klicks einfach und sicher bezahlen. Wer OneTouchTM von PayPal nutzt, kann mit aktiver OneTouchTM-Funktion beim Gerät eingeloggt bleiben und sogar mit nur einem Klick bezahlen. Mobile-Shopper wissen solche Services zu schätzen und brechen seltener den Einkauf ab.

Fazit: Warum es sich lohnt, in die Mobil-Optimierung zu investieren
Fakt ist: Am Trend Mobile-Commerce führt kein Weg vorbei. Mit responsive Design, einfacher Navigation und guter Bildauswahl können Sie schnell die mobilen Shopper überzeugen. Um Kaufabbrüche beim Bezahlen per Smartphone und Tablet zu vermeiden, helfen mobil optimierte Zahlungslösungen wie PayPal. Händler sollten also bewusst in die Mobil-Optimierung ihrer Online-Shops investieren. Dazu werden oft externer Dienstleister und einige Investitionen benötigt. Um das zu stemmen, sind teilweise weitere Finanzmittel notwendig. Online-Banken und andere Zahlungsdienstleister bieten hier oft attraktive Kredite gegenüber den konventionellen Kreditinstituten. Beim PayPal Businesskredit können Händler zum Beispiel den Antrag komplett online ausfüllen und erhalten innerhalb weniger Minuten bereits das Feedback. Anstatt Zinsen, die die Kosten in die Höhe treiben, gibt es nur eine einmalige Festgebühr. Die Rückzahlung erfolgt über die PayPal-Umsätze – zu welchem Anteil, entscheiden die Kunden.

1 Forrester (2017): Mobile and Tablet Commerce Forecast, 2016 to 2021 (EU-7)
2 Ecommerce News (2018), Mobile accounts for 64% of Swedish ecommerce traffic,  https://ecommercenews.eu/mobile-accounts-for-64-of-swedish-ecommerce-traffic
Das richtige Payment-Setup wird für den E-Commerce zum Zünglein an der Waage. Kreative Lösungen und innovative Checkout-Prozesse sind für Onlinehändler die entscheidenden Umsatztreiber. Wie sich Shopbetreiber dem Wettbewerb erfolgreich stellen? Der Ratenkauf macht’s möglich. Testen Sie jetzt drei Monate kostenlos den ratenkauf by easyCredit – Registrieren Sie sich hier und sichern Sie sich unser Angebot.

Der Ratenkauf zählt in Deutschland immer noch zu den beliebtesten Zahlungsarten. Laut den Einkaufswelten 2017 können sich nämlich gut zwei Drittel der Deutschen eine Ratenfinanzierung durchaus vorstellen. Ganze 41 Prozent reagieren sogar verärgert, wenn das favorisierte Bezahlverfahren gar nicht erst angeboten wird. Und jeder Neunte wünscht sich explizit den Ratenkauf als zusätzliche Checkout-Option. Die Gründe liegen auf der Hand: Der Ratenkauf entspricht den zeitgenössischen Konsumgewohnheiten. Kunden wollen immer seltener auf ein Produkt hinsparen; jetzt kaufen und in überschaubaren Raten bezahlen.

Ratenkauf optimiert Conversion Rate und steigert den Umsatz

Die ibi research-Studie Ratenkauf im deutschen Einzelhandel Status quo und Ausblick aus Händlersicht dokumentiert aktuell die Effekte und Akzeptanz des Ratenkaufs aus Unternehmersicht. Dabei schneidet der Ratenkauf durch die Bank weg positiv ab. 74 Prozent sehen allein das Angebot als Umsatztreiber und erhoffen sich deutlich lukrativere Warenkörbe. Und tatsächlich können fast drei Viertel der Händler, nachdem sie den Ratenkauf in ihr Payment-Portfolio aufgenommen haben, eine Umsatzsteigerung beobachten. Der Ratenkauf optimiert also messbar die Conversion Rate und generiert zudem nachweislich Neukunden. Außerdem wächst durch die Option der Finanzierung die Kundenzufriedenheit, was sich ebenso auf die Customer Loyalty und dadurch unmittelbar auf den Warenkorbwert auswirkt. Und erst einmal im Checkout-Prozess integriert, ist der Ratenkauf ein echter Umsatzbooster – und Ihre Chance auf mehr Umsatz!

Worauf warten Sie noch? Verpassen Sie Ihrem Payment-Mix ein Update und integrieren Sie ratenkauf by easyCredit in Ihr Shopsystem. Als Kennenlernangebot können Sie den Ratenkauf ganze drei Monate kostenlos und unverbindlich testen! Weitere Informationen und Details zum einfachsten Ratenkauf Deutschlands finden Sie hier.
           
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