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  • Thema: Altersprüfung im Online-Shop gemäß Jugendschutzgesetz (JuSchG)

    MrGrafix

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    Hallo Gemeinde.

    wie die Überschrift zeigt, geht es um Altersprüfung/Verifizierung im Online-Shop gemäß Jugendschutzgesetz (JuSchG). Ich beziehe mich expliziet auf hierim Forum bereits verlinkte Artikel von e-recht24 und it-recht-kanzlei.de.

    Wir haben das age.xml / age-de.xml-Label vom Jugendschutzprogramm integriert, bei expliziten Ü18-Artikeln (Survival-Artikel, Sportgeräte wie Armbust, Bogen, Tierabwehrspray etc) ist ein Altersnachweis zu erbringen und zusätzlich via die DHL Altersprüfung bei Übergabe. Soweit so gut.

    Jetzt steht aber im e-recht24-Artikel

    Zitat
    5. Was müssen Shops & Händler tun?

    ....nur noch verkauft werden, wenn die Shops über ein entsprechendes Altersverifikationssystem verfügen. Shopbetreiber und Händler müssen das Alter der Nutzer zweimal prüfen und sicherstellen, dass:

        1: diese Produkte nicht gegenüber Kindern und Jugendlichen im Shop "angeboten" werden und
        2: diese Produkte nicht an Kinder und Jugendliche ausgeliefert werden.

    Mit Blick auf Punkt 1, bedeutet das doch, dass man Ü18 Artikel ggf. das ganze Sortiment nicht mehr anzeigen darf, ehe man "durch eine Authentifizierung beim einzelnen Nutzungsvorgang" (Zitat it-recht-kanzlei.de), also bei jedem Besuch des Shops sich authentifizieren muss. Das ist eine Katastophe.

    Jetzt wäre meine Idee, dass Kunden die bereits den Altersnachweis erbracht haben beim Aufruf der Startseite quasi nur ein Login finden, ansonsten nichts angezeigt wird, außer evtl Logo, Datenschutz, Impressum. (also ohne Template drum herum analog login.php)

    Nach erfolgreichen Login wird das ganze Sortiment angezeigt.

    Für neue Kunden eine Registierungsmaske analog create_account.php (aber ohne Template drum herum), die aber erst nach explizierter Freischaltung des Konto Zugriff auf das Sortiment haben.

    Lässt sich sowas umsetzen?

    Viele Grüße
    Mr Grafix

    EDIT: Wir haben ca 90 - 95% Stammkunden und ehr wenige Neuanmeldungen. Deshalb wäre ein ständige Altersprüfung bei jedem neuen Besuch alles andere als nutzerfreundlich.

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=43265.0

    CojaX89

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 32
    Hallo MrGrafix,

    ich habe die gleiche Problemstellung mit dem Jugendschutzgesetz für FSK18 Artikel.

    Zitat
     
      1: diese Produkte nicht gegenüber Kindern und Jugendlichen im Shop "angeboten" werden und
      2: diese Produkte nicht an Kinder und Jugendliche ausgeliefert werden.

    Ich werde diese Anforderungen laut Jugendschutzgesetz zu Punkt 1) über das Modul https://www.modified-shop.org/shop/product_info.php?products_id=19 oder das Modul https://www.modified-shop.org/shop/product_info.php?products_id=21 lösen.

    Die Kommission für Jugendschutz (KJM) hat wohl als zulässige Methode nur eine Prüfung mit dem Schufa Q-Bit Verfahren eingestuft, auf dieses Verfahren stützen sich auch einige Gerichtsurteile. Nachteil: Super Teuer. Je Prüfung (also je Bestellung eines Neukunden) kommen etwa 3,00€ netto auf dich an Gebühren zu für das Q-Bit Verfahren. Das wäre mit diesem Modul umsetzbar: https://www.modified-shop.org/shop/product_info.php?products_id=21

    Low-Budget Variante wäre dieses Modul, hier entstehen keine Kosten bei jeder Prüfung.
    https://www.modified-shop.org/shop/product_info.php?products_id=19

    Jedoch solltest du dich (und das werde ich auch noch im Februar machen) von einem Anwalt beraten lassen, ob die Low-Buget Variante ausreichend ist.

    Die Anforderungen laut Jugendschutzgesetz zu Punkt 2) werde ich über den DHL Ident-Check bei Zustellung der Lieferung umsetzen. Kostenpunkt je Paket zusätzlich zum normalen Porto: 2,99€ netto

    Dass du deine FSK18 Artikel erst nach erfolgreicher Altersprüfung anzeigst halte ich für Überzogen. Anders wäre das aus meiner Sicht für Erotische Inhalte.

    Wenn du 90% Stammkunden hast müssen diese ja nur 1x geprüft werden, danach kannst du über diese Module die Kundengruppe auf eine FSK18-Gruppe ändern.

    Mein Tipp nochmal: Anwaltlich beraten lassen. Eine Anzeige/Abmahnung kommt schnell um die Ecke wenn du gegen das Jugendschutzgesetz verstößt.

    Grüße
    CojaX

    MrGrafix

    • Neu im Forum
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    Hallo CojaX,

    ja, wir haben einen Anwalt, der den rechtlichen Kram führt. Stand jetzt ist, dass die Jugenschutzbehörde darauf besteht, dass diese Produkte nicht gegenüber Kindern und Jugendlichen im Shop "angeboten" werden dürfen.

    Das bedeutet, ehe eine Person den Shop betritt, darf aussschließlich über eine externe Prüfung (wie zB Schufa, Sofort) das Alter verifiziert werden. Und das bei jedem neuen Zugriff auf die Seite. Das ist für uns weder finanziell zumutbar, noch dem Kunden zu vermitteln.

    Ich habe jetzt den kompletten Shop in ein htaccess/htpasswd geschütztes Verzeichnis verschoben, um wenigstens noch bestehende Bestellungen fertig abzuarbeiten und als index.php eine Baustellenseite mit entsprechender Erklärung gebastelt.

    Vielen Dank für deine Hilfe.

    karsta.de

    • Experte
    • Beiträge: 3.059
    Mit dem Kundengruppencheck kann man ganz einfach Gästen und normalen Kunden ohne Altersverifikation die Produkte nicht anzeigen und muss den Shop nicht mit htaccess/htpasswd schließen. So ist es gleichfalls möglich die Anmeldung durch Kunden zu ermöglichen,  die Webshopseite informativ zu gestalten und den Kunden die Situation darzustellen.
    Nach erfolgter Verifikation wird der Kunde dann in die passende Kundengruppe verschoben und bekommt die passenden Inhalte angezeigt und kann die Ware kaufen.

    BG Karsta

    p3e

    • Experte
    • Beiträge: 2.396
    Was bedeutet genau 'angeboten werden'? Reicht es nicht aus, die Kaufmöglichkeit und Preise für Gäste zu deaktivieren? Dann musst du einstellen, dass man beim Registrieren zunächst den Gruppenstatus Gast behält und die Neukunden manuell nach Prüfung freischaltest. Das kann der Shop von Haus aus.
    Oder ist die Abbildung und Beschreibung einer Armbrust oder Bärenspray bereits ein Problem?

    noRiddle (revilonetz)

    • Experte
    • Beiträge: 13.762
    • Geschlecht:
    Frag' ich mich auch gerade.
    Wenn dem so wäre würde ich ab sofort kein einzige Bild über Krieg u. Ä. mehr im I-Net sehen wollen
    - von Är... und Ti... ganz zu schweigen -
    bis feststeht, daß der Viewer volljährig ist oder überhaupt Bock auf so was hat.

    Gruß,
    noRiddle

    MrGrafix

    • Neu im Forum
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    Hallo zusammen,

    ich versuche es noch einmal zu erklären, warum ich den Shop in ein htaccess-geschützen Bereich verschoben habe:

    - Aktuell ist ein Schreiben der Jugendschutz-Behörde mit Fristsetzung eingegangen, die den Shop als jugendgefährdend einstuft.

    - Grundsätzlich: Der Shop enthält keine nach der aktuellen Rechtssprechung verbotenen Artikel. Alles ist frei bzw Ü18 verkäuflich

    - Die Jugendschutz-Behörde ist auf diesen einen Shop aufmerksam geworden und hat per Anordnung festgelegt, dass zwar das Angebot als solches weder verboten oder strafrechtich relevant ist, aber das Gesamtangebot entsprechend des Jugendschutzgesetz (JuSchG) jugendgefährdend wäre. Dabei ist auch gar nicht relevant, ob wir da einzelne Artikel löschen bzw nicht mehr anbieten.

    Es wird explizit gefordert, dass das Angebot (also der Shop) erst nach einer externen, qualifizierten Altersverifizierung beim Betreten angezeigt werden darf. Also auch keine Teile des Shops, Teilsegmente, rosa Luftballons oder pinke Plüschpantoffel mit lustigem Gesicht.

    Über Sinn und Unsinn kann man sich streiten - Der Anwalt ist zwar noch dran, aber insofern ist der Shop obsolet, weil wer macht vor jedem Aufruf eines Shops schon eine Videoverifizierung? Er geht einfach zu dem nächsten, der das anbietet.

    TrueSlide

    • Schreiberling
    • Beiträge: 397
    Man möge mich erleuchten, aber wie kann ein Gesamtangebot eines Shops jugendgefährdend sein, wenn "das Angebot als solches weder verboten oder strafrechtich relevant ist"?

    Haben da wieder ein paar "Experten" Langeweile?
    Denn wenn es danach geht, müssten ja auch so einige Große Buden Ihren Laden dicht machen. Aber wir wissen ja, an die trauen sich die "Experten" nicht ran.
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    5 Antworten
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    26. Februar 2014, 20:43:42 von Fuzz3000
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