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  • Thema: VAT eCommerce & One Stop Shop

    karsta.de

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #30 am: 19. Mai 2021, 10:46:22
    So das Datum 01.07.2021 kommt immer näher.

    Wenn es so ist, bei erreichen der EU Netto-Umsatzlieferschwelle in Höhe von 10.000 Euro, dass der Kunde schon bei Betreten eines Shops die korrekte MwSt. des jeweiligen Landes sehen muss, heißt das doch, dass sich jeder Kunde entweder im Shop mit seiner Lieferanschrift anmelden oder ähnlich wie in einer Pizzeria zumindest sein Lieferland auswählen muss, um einzukaufen bzw. überhaupt Preise zu sehen. (Was für ein komfortables Einkaufserlebnis. Mich würde wirklich interessieren wieviel Einnahmen so auch dem deutschen Staat zukünftig verloren gehen, wenn Shops dann diese Länder nicht mehr beliefern.)

    Hat noch irgend jemand einen mega super neuen Vorschlag?

    Lieferschwellen greifen ab dem Moment wo die Lieferschwelle erreicht ist. Anders wie bei MOOS (Folgejahr).

    Was heißt das jetzt, jeweils für die Einnahmen bis 10.000 Euro, wo man ja die deutsche MwSt. eingenommen hat?
    Was ich meine, müssen bei z.B. 30.000 Euro EU-Netto-Umsatz, immer 10.000 Euro Steuern an Deutschland und 20.000 Euro in der jeweiligen Landessteuer über das One-Stop-Shop-Verfahren abgeführt werden?

    BG Karsta

    Q

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #31 am: 19. Mai 2021, 13:30:33
    Sehr gute Fragen!

    Was heißt das jetzt, jeweils für die Einnahmen bis 10.000 Euro, wo man ja die deutsche MwSt. eingenommen hat?
    Was ich meine, müssen bei z.B. 30.000 Euro EU-Netto-Umsatz, immer 10.000 Euro Steuern an Deutschland und 20.000 Euro in der jeweiligen Landessteuer über das One-Stop-Shop-Verfahren abgeführt werden?
    Das habe ich mich auch schon gefragt. Wird mir aus dem IT-Rechts-Kanzlei (oder was da verlinkt wurde) auch nicht ganz klar.

    Wenn es so ist, bei erreichen der EU Netto-Umsatzlieferschwelle in Höhe von 10.000 Euro, dass der Kunde schon bei Betreten eines Shops die korrekte MwSt. des jeweiligen Landes sehen muss, heißt das doch, dass sich jeder Kunde entweder im Shop mit seiner Lieferanschrift anmelden oder ähnlich ...
    So als Idee in den Raum geworfen, vielleicht so ein Popup beim ersten Aufruf wie bei den Cookies, mit Länderliste in der man eine Auswahl treffen muss und das mit ins Cookie gespeichert wird? Anhand der IP-Region wäre mir zu unsicher. Und in Abhängigkeit des oberen Punktes ist dann die Frage, ob das erst bei >10.000 EUR EU-Umsatz kommt oder immer.

    karsta.de

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #32 am: 19. Mai 2021, 13:34:41
    Wenn schon Popup und Cookie, warum nicht mit dem Cookie-Banner direkt?

    BG Karsta

    Q

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #33 am: 19. Mai 2021, 13:49:56
    Oder so :D

    Viol

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #34 am: 19. Mai 2021, 14:03:23
    Zitat
    gilt eine einheitliche Lieferschwelle in der EU von 10.000 € pro Jahr für Warensendungen und bestimmte Dienstleistungen innerhalb der EU. Die Unterschreitung dieses Werts führt nicht zur Verlagerung des Leistungsorts in das Bestimmungsland.
    Danach wäre die Steuerpflicht erst bei Überschreitung der 10000,--€ fällig.
    Es gäbe aber auch die Möglichkeit, darauf zu verzichten:
    Zitat
    In diesem Fall wird die Fernverkaufsregelung direkt mit dem ersten Euro Umsatz im Ausland angewandt. Die Lieferung gilt also am Ort der Beendigung der Beförderung/Versendung als ausgeführt.

    Das Ausüben der Option hat ein Unternehmer gegenüber seinem zuständigen Finanzamt zu erklären.
    Der Verzicht gilt 2 Jahre. Quelle für die Zitate: https://www.counselor.de/fernverkaufsregelung-umsatzsteuer.php

    snocer

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #35 am: 19. Mai 2021, 14:24:02
    So das Datum 01.07.2021 kommt immer näher.

    Wenn es so ist, bei erreichen der EU Netto-Umsatzlieferschwelle in Höhe von 10.000 Euro, dass der Kunde schon bei Betreten eines Shops die korrekte MwSt. des jeweiligen Landes sehen muss, heißt das doch, dass sich jeder Kunde entweder im Shop mit seiner Lieferanschrift anmelden oder ähnlich wie in einer Pizzeria zumindest sein Lieferland auswählen muss, um einzukaufen bzw. überhaupt Preise zu sehen. (Was für ein komfortables Einkaufserlebnis. Mich würde wirklich interessieren wieviel Einnahmen so auch dem deutschen Staat zukünftig verloren gehen, wenn Shops dann diese Länder nicht mehr beliefern.)

    Hat noch irgend jemand einen mega super neuen Vorschlag?

    Lieferschwellen greifen ab dem Moment wo die Lieferschwelle erreicht ist. Anders wie bei MOOS (Folgejahr).

    Was heißt das jetzt, jeweils für die Einnahmen bis 10.000 Euro, wo man ja die deutsche MwSt. eingenommen hat?
    Was ich meine, müssen bei z.B. 30.000 Euro EU-Netto-Umsatz, immer 10.000 Euro Steuern an Deutschland und 20.000 Euro in der jeweiligen Landessteuer über das One-Stop-Shop-Verfahren abgeführt werden?

    BG Karsta

    Anlage aller EU Länder mit dem entsprechenden Steuersatz in modified, Nutzung der Steuerzonen für EU Kunden, erweitert um ein Modul, um kumulierten Beträge der einzelnen EU Länder nur B2C Umsätze errechnet und ab dem überschreiten der Lieferschwelle (10.000 EUR) immer den Steuersatz des entsprechenden EU Landes anzeigt, sobald ein EU Bürger sich anmeldet. Zusätzlich einen Schalter einbauen für die Shopbetreiber die auf den Schwellenwert verzichten, damit ab dem ersten EURO sofort die Steuer des jeweiligen EU Landes angezeigt und berechnet wird. Hoffe das ist Anregung genug. Für alle die so ein Modul zum 01.07. nicht haben und sicher den Schwellenwert überschreiten, wird es sonst sehr problematisch. Und natürlich nur für Privatpersonen bzw. nicht Vorsteuerabzugsberechtigte. Für Unternehmer mit USt-Id. gilt ja weiterhin das bisherige Verfahren mit der Zusammenfassenden Meldung.

    cu snocer

    GTB

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #36 am: 20. Mai 2021, 12:15:02
    Hallo,

    es kann doch bereits jetzt für jedes Land in das versendet wird, eine Steuerzone angelegt und die entsprechenden Steuersätze zugewiesen werden. Sobald ein Kunde, dann das Versandland im Warenkorb ändert oder sich einloggt und damit die Anschrift bekannt ist, werden die Preise mit dem entsprechenden Steuerbetrag ausgewiesen.

    Bei Händlern, spielt es doch keine Rolle, denn diese bekommen eine Rechnung ohne MwSt. wenn die Ware ins EU Ausland geschickt wird.

    Gruss Gerhard

    Viol

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #37 am: 20. Mai 2021, 12:46:09
    Hallo,
    Sobald ein Kunde, dann das Versandland im Warenkorb ändert oder sich einloggt und damit die Anschrift bekannt ist, werden die Preise mit dem entsprechenden Steuerbetrag ausgewiesen.

    Gruss Gerhard
    Das wäre laut IT Recht nicht mit der Preisangabenverordnung vereinbar.
    Zitat
    Keine Option ist eine spätere Anpassung der Brutto-Endpreise, die erst im Laufe des Bestellvorgangs erfolgt. Zwar wäre es denkbar, dass für alle Kunden zunächst etwa die Brutto-Endpreise mit dem deutschen Mehrwertsteuersatz angezeigt werden, die dann individuell an die veränderten Gegebenheiten angepasst werden, sobald der Kunde den Bestellvorgang in Gang gesetzt und seine Lieferadresse samt Bestimmungsland angegeben hat. Doch würde dies gegen die Vorgaben der Preisangabenverordnung verstoßen, da diese verlangt, dass die Brutto-Endpreise bereits vor Einleitung des Bestellprozesses korrekt angezeigt werden.
    Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/mehrwertsteuersaetze-grenzueberschreitende-lieferungen-eu.html?print=1

    AGI

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #38 am: 20. Mai 2021, 12:58:50
    Sofern die Preisangabenverordnung nur deutschlandweit gilt, sollte es doch ausreichen, die Preise zu Beginn mit 19% auszuweisen um dieser gerecht zu werden.
    - Ist nur mein laienhaftes Verständnis. - und nicht korrekt
    Daher muss wohl zumindest auf die Anzeige des konkreten MwSt-Satzes verzichtet werden.

    Herausgefunden werden muss noch, ob es Artikel gibt, die innerhalb der EU mit unterschiedlichen Steuersätzen besteuert werden. Zutreffen würde das unter anderem auf Tampons & Co. welche in Deutschland mit dem Standardsatz besteuert werden und in anderen EU-Ländern mit dem ermäßigten Satz.
    Sind euch weitere solcher Artikel bekannt?

    GTB

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #39 am: 20. Mai 2021, 13:20:43
    @viol

    im Warenkorb kann bereits VOR dem Bestellprozess das Versandland umgestellt werden und da werden bereits die korrekten Preise und Mwst angezeigt. Das ist wie mit den Versandkosten.

    Gruss Gerhard

    Viol

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #40 am: 20. Mai 2021, 13:46:25
    @ Gerhard
    Zitat
    Der BGH hat entschieden, dass ein Hinweis auf die enthaltene MwSt. und die Versandkosten im Warenkorb zu spät sei und damit gegen die PAngV verstoße.
    Quelle: https://shopbetreiber-blog.de/2021/05/03/grenzueberschreitender-handel-eu-mehrwertsteuerreform-und-preisauszeichnung/
    @ AGI
    Die Preisangabenverordnung gilt EU weit. Sie wurde in D den EU Vorschriften entsprechend angepasst.

    Es ist halt wieder ziemlich kompliziert. Unter obigem Link sind verschiedene Beispiele gemacht, wie die Regeln umgesetzt werden könnten. Meines Erachtens ist die Hürde für kleine Shops (10000,-- für alle EU Länder im B2C ist nicht viel) hoch angesetzt. Ländershops dürfte für viele "Kleine" ebenso wenig realistisch sein wie ein Bruttopreis für alle Länder (es sei denn, man handelt mit Nischenprodukten...)

    AGI

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #41 am: 20. Mai 2021, 13:52:44
    @Viol
    Danke

    Damit bliebe nur die Möglichkeit, den angewendeten MwSt-Satz am Artikel nicht anzuzeigen, sondern nur "inkl. MwSt" zu schreiben.
    Dann dürfen sich die Preise aber wohl auch nicht ändern, wenn ein Kunde ein Lieferland auswählt oder sich einloggt, da er ja vorher schon den Endpreis inkl. MwSt zu sehen bekommen haben muss.  :nixweiss:

    Bonner

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #42 am: 20. Mai 2021, 14:02:34
    Diese Regelung ist mal wieder erstellt nach dem Motto "von Theoretikern für Praktiker".

    Ganz spannend wird es nämlich, wenn ein Italiener die spanische Version meines Shops aufruft und nach Frankreich liefern lässt, wie bitte schön soll sowas abgebildet werden? Wir haben schließlich keine  :glaskugel:

    Denn jeder EU-Bürger hat folgendes Recht:
    "Zugang zu Online-Benutzeroberflächen
    Ihre Kunden müssen auf jede beliebige Version Ihrer Internetseite zugreifen können. Wenn ein Kunde beispielsweise in Italien die spanische URL Ihrer Internetseite in die Adresszeile eingibt, darf er nicht automatisch zur italienischen Version weitergeleitet werden. Eine Weiterleitung erfordert die vorherige Einwilligung des Kunden, die er jederzeit widerrufen kann."

    Nachzulesen: https://europa.eu/youreurope/business/selling-in-eu/selling-goods-services/selling-products-eu/index_de.htm

    Bonner

    Bonner

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #43 am: 20. Mai 2021, 14:08:30
    Mehrwertsteuersätze der EU ab 2021 findet man hier:

    https://europa.eu/youreurope/business/taxation/vat/vat-rules-rates/index_de.htm#shortcut-8

    Eine Aufstellung der Produkte je nach Land und Steuersatz habe ich noch nicht finden können.

    Bonner

    Bonner

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #44 am: 20. Mai 2021, 14:14:33
    Thema Differenzbesteuerung und VAT -Neuregelung:

    Das ist derzeit noch in der Prüfung bei unserem Steuerbüro, aber wie es scheint, gelten die neuen Vorschriften NICHT beim Verkauf u.a von Gebrauchtwaren.

    https://www.counselor.de/fernverkaufsregelung-umsatzsteuer.php

    Vielleicht ist das für den einen oder anderen interessant.

    Bonner