Neuigkeiten
  • Die modified eCommerce Shopsoftware ist kostenlos, aber nicht umsonst.
    Spenden
  • Damit wir die modified eCommerce Shopsoftware auch zukünftig kostenlos anbieten können:
    Spenden
  • Thema: ANLEITUNG: Kunde soll Widerrufsbelehrung und AGB per Checkbox bestätigen

    wild-mongrel

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 20
    Hallo,
    Habe mir gerade den modified eCommerce Shopsoftware Shop eingerichtet und bin auch sehr begeistert.
    Nur frage ich mich, ob es nicht rechtlich bedenklich ist, wenn der Kunde im Bestellprozess nur die AGB per Checkbox bestätigen muss. Ich dachte immer es müssen
    AGB und WRB per "Opt-in Verfahren" bestätigt werden.

    Gibt es die Möglichkeit dies so im modified eCommerce Shopsoftware Shop einzustellen? Idealerweise beides zusammen auf einer Seite?

    Ich benutze folgende Version:
    modified eCommerce Shopsoftware v1.03 dated: 2010-01-04

    Beste Grüße und vielen Dank schonmal
    Johannes

    [EDIT Tomcraft 16.09.2010: Hier geht es direkt zur Anleitung von xarnu.]
    [EDIT Tomcraft 01.11.2010: Eine erweiterte Version gibt es hier: ANLEITUNG: Händlerbund - Haken bei Bestellung, AGB, Widerruf, Datenschutz]



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=5360.0
    Modulshop - Eine große Auswahl an neuen und hilfreichen Modulen für die modified eCommerce Shopsoftware

    Tomcraft

    • modified Team
    • Gravatar
    • Beiträge: 46.185
    • Geschlecht:
    Das Widerrufsrecht muss in den AGB ja mit verankert werden, ich wüsste nicht, dass die WRB per "Opt-in Verfahren" abgehakt werden muss.

    Die gängigste Lösung ist, die WRB in Druckform ins Paket zu legen.

    Grüße

    Torsten

    wild-mongrel

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 20
    Ich dachte, man muss beides separat bestätigen. Der eigentliche Punkt der mich stört ist das die AGB und WRB soviel Platz wegnehmen. Was ich eleganter finde und in einigen anderen Shops gesehen habe, ist eine Bestätigung per Opt-in.
    Die AGB und WRB werden dort nur angezeigt, wenn man auf den entsprechenden Link klickt.
    In etwa so:

    0 Ich bestätige das ich mein Widerrufsrecht zur Kenntnis genommen habe.
    0 Ich bestätige, das ich die AGB gelesen habe und anerkenne.

    Die Wörter AGB und Widerrufsrecht sind dann der entsprechende Hyperlink.
    Gibt es dafür ein Modul, oder ein Mod. Dann muss der Kunde nicht mehrere Kilometer nach unten scrollen, um den Bestellbutton zu finden.

    web28

    • modified Team
    • Beiträge: 9.404
    Hallo wild-mongrel,

    Der Link zu den AGB steht mit {AGB_LINK} bereits zur Verfügung, Du musst nur deine Templatedatei entsprechend ergänzen.

    Für die WRB solltest Du Dich erst informieren, ob das überhaupt erlaubt ist, oder sogar abmahnfähig ist!

    Die AGB werden doch bei 1.03 in einem iframe angezeigt. Deshalb kann ich Deine Info mit dem Endlosscrollen zum Bestellbutton nicht nachvollziehen.

    Gruss Web28

    guensi

    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 2.288
    Ich würde hier mal einen fatalen Denkfehler zugrunde legen. Die WRB werden dem Kunden per Gesetz garantiert. Da gibt es nix anzuerkennen oder abzuhaken. Die müssen lediglich rechtskonform dem Kunden zur Kenntnis gebracht werden. Ein Online-Abhaken ist ebenso unsinnig wie rechtsunverbindlich. Die WRB müssen in schriftlicher Form zugestellt werden. Da hilft ein wie auch immer geartetes Opt-In Verfahren gar nix. Der Haken ist Schall und Rauch, da das Einblenden auf einer Webseite die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt.

    AGB sind eine ganz andere Baustelle. Die sind von Shop zu Shop unterschiedlich, weswegen hier eine Anerkennung durch den Kunden schon Sinn macht.

    Aber das ist nur meine unverbindliche und unmaßgebliche persönliche Meinung, die keinesfalls als Rechtsberatung zu verstehen ist.

    Spritzpistole

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 816
    @guensi:

    inhaltlich soweit korrekt, allerdings ist weder die Schriftform noch eine Zustellung erforderlich. Schriftform bedeutet ein Schreiben als Brief, das ist nicht notwendig - es reicht Textform (E-Mail z.B.). Zustellung ist ein Fachterminus, der über die Mitteilung bzw. Bekanntgabe hinaus geht und eher auf ein Einschreiben, eine Postzustellurkunde oder ein Empangsbekenntnis hindeutet. Das nur zur Klarstellung, damit ein Mitleser nicht gleich in Panik verfällt. :)

    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    guensi

    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 2.288
    Stimmt absolut, danke für die Klarstellung. Die Mitteilung muss als Brief oder E-Mail erfolgen, oder als Schreiben der Lieferung beigelegt werden. Oder auch eine Kombi von allem für die Sicherheitsfanatiker.

    SchwarzerNebel

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 115
    Hallo liebe XTC-M. Gemeinde,

    jetzt muss ich das Thema hier noch einmal aufgreifen.
    Heute ist ja "Tag X" des großen AGB-Widerruf änderns :(
    Nun wird ja nach neuem aktuelle Stand die AGB getrennt von der Widerrufsbelehrung dargestellt.
    Sprich zwei getrennte Info Boxen.
    Nun wird ja im checkout Verfahren nur die AGB bestätigt und nicht die Widerrufsbelehrung.
    Muss das nach der neuen Regelung dann nicht auch statt finden?
    Oder bleibt jetzt alles beim alten, sprich wird nur die AGB bestätigt und die Widerrufsbelehrung wird nur zur Kenntnis genommen?
    Ich frage mich, wie will der Kunde im Checkout Verfahren die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis nehmen, wenn er sie dort im Checkout Verfahren nicht mehr einsehen kann?

    Wäre es hier nicht nötig und sinnig, die Widerrufsbelehrung dann auch per Checkout Box aufzurufen und abhacken zu lassen???

    Mensch, immer diese Abmahn Sorgen, das geht mir voll auf ...*mecker

    Ich hoffe, jemand unter Euch hat da ein wenig Durchblick und kann hier für Klarheit sorgen ^^.

    Besten Dank für Eure Unterstützung *Haare rauf

    SchwarzerNebel
    Maddy

    cactuso

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 15
    [...]
    Ich hoffe, jemand unter Euch hat da ein wenig Durchblick und kann hier für Klarheit sorgen ^^.

    Besten Dank für Eure Unterstützung *Haare rauf

    SchwarzerNebel
    Maddy

    Mhh... leider habe ich gerade keinen Vertrag mit Trusted Shops aber in dessen Handbuch muss es ja drinstehen. Vielleicht ist einer der User hier so nett und schaut mal in der aktuellen Fassung nach. Die sind ja immer auf dem neuesten Stand in Sachen Abmahnungen. :blower:

    koshiro

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 2.297
    Hallo Schwarznebel,
    warum soll die AGB getrennt von der Widerrufsbelehrung dargestellt werden, es hat sich nur die Widerrufsbelehrung an sich geändert, so das es jetzt einheitlich ist, aber trotzdem ist sie immer noch Bestandteil der ABG und damit wird Sie doch dann im Checkout auch abgehackt. So wie Du es jetzt im Shop hast, wäre ich Vorsichtig, denn Du hast weder die Widerrufsbelehrung in deinen AGB noch hast Du die doppelte Klausel für den Passus der 40 Euro drin. Lese Dir hier mal alles durch: Neue gesetzliche Widerrufsbelehrung zum 11 Juni 2010 / Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht
    Ich denke dann bist Du soweit eigentlich aufgeklärt.
    Gruß
    Micha

    SchwarzerNebel

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 115
    Hallo koshiro,

    wir sind ja Mitglied im Händlerbund und so, wie wir die Sachen nun in unserem Shop untergebracht haben, wurde uns dies von deren Anwälten empfohlen :)
    EBay als Beispiel hat die AGB und WRB schon lange von einander getrennt.

    Leider hatte ich vergessen, den Händlerbund nochmals zu fragen, wie nun die Geschichte im Checkout Verfahren gehandhabt wird :(

    Aber das werde ich dann wohl am Montag nachholen und bis dahin hoffe ich, daß es nicht schon zu spät ist ^^.

    Vielleicht weiss ja jemand hier von den Userinnen/Usern, wie die Geschichte nun im Checkout angepackt werden muss?!

    Beste Grüße
    SchwarzerNebel
    Maddy

    koshiro

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 2.297
    Hallo Maddy,
    ja das kann ja auch eventuell so korrekt sein, das weiss ich nun nicht zu 100% genau. Ich bin ja kein Anwalt, aber was klar ist, ist auf jedenfall der Passus, der in die AGB muss wegen der 40 Euro Klausel, da Du diese verwendest, muss diese auch nochmal in den AGB hinein. Schau mal unter Urteile hier im Forum, da war mal ein Beitrag bei, wo dies drin stand.
    Gruß
    Micha

    SchwarzerNebel

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 115
    Hallo koshiro,

    ich habe gerade mit einem Geschäftskollegen telefoniert, welcher Beziehungen in die Anwalts Branche hat und siehe da, Du hast Recht. Man sollte den Passus erst einmal mit einfügen, obwohl es dennoch auch wieder Abmahn Risiko birgt.
    Grund, siehe hier:
    null
    Es ist wie immer ein Diletttanter Quatsch, aber nun ja :(
    Nun werden doch noch Vertragliche Vereinbarungen mit Verfassungsrechtlichen Dingen in einen Topf geworfen ^^.

    Ich bin ja mal gespannt, was uns in den nächsten Wochen erwartet.

    Grüße
    SchwarzerNebel
    Maddy

    fishnet

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 4.821
    • Geschlecht:
    Ich denke man muss nicht die ganze Widerrufsbelehrung nochmal reinkopieren in die AGB.
    Ein Passus wie folgt sollte reichen:
    Zitat
    Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts
    Hat der Kunde ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB, so werden ihm bei Ausübung des Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung auferlegt, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. In allen anderen Fällen trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung.

    Ob man die Widerrufsbelehrung als zur Kenntnis genommen abhakt, oder erst an ihr vorbeiscrollen muss, um an den "Bestellung bestätigen" Button zu gelangen, ist meiner Meinung nach wurscht, ihr müsst sie dem Kunden nur zur Kenntnis bringen. Und wenn ihr persönlich vorbeifahrt und sie ihm an die Stirn klebt. Dann allerdings wäre es wiederum 1 Monat, weil Belehrung nach Bestellung.... lol

    wie immer ohne Gewähr....

    SchwarzerNebel

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 115
    Löls,

    dann sollten wir noch ein paar Außendienstmitarbeiter einstellen :)

    Stellenausschreibung: wer möchte auf 400 EUR Basis unseren Kunden die AGB und Widerrufsbelehrung an die Stirn tackern ? *smile...

    Wirkungskreis: Ganz Deutschland, damit auch jeder Bürger in der BRD online Bestellen kann!!!

    Oh mein ..., jetzt wirds langsam lächerlich :(

    Lache, wenn es Dir zum weinen zu Mute ist.

    SchwarzerNebel
    Maddy

               
    anything