Antwort #2 am: 13. August 2010, 13:18:08
Also im Groben lösen die beide Institute die gleichen Folgen aus, nur sind sie in ihren Voraussetzungen verschieden.
Den Widerruf zum Beispiel kann der Kunde sowohl durch Rückgabe der Sache, also auch durch Brief, E-Mail usw. erklären. Daneben kann der Verkäufer dem Kunden die regelmäßigen Kosten der Rücksendung bei Waren im Wert von unter 40,00 Euro auferlegen. Hat man also viele niedrigpreisige Artikel, so lohnt es in jedem Fall dem Kunden das gesetzliche Widerrufsrecht zu belassen.
Der Vorteil des Rückgaberechts liegt vor allen Dingen darin, dass der Kunde die Rückabwicklung des Vertrages nur durch Rücksendung der Ware erklären kann. Hat für den Unternehmer den Vorteil, dass er in jedem Falle Ware erhält, bevor er den Kaufpreis erstatten muss. So lassen sich eventuelle Wertminderungen, die nicht auf eine Prüfung der Ware durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme zurückzufüren sind, gleich im Erstattungsbetrag einrechnen. Nachteil hierbei ist der Umstand, dass die Kosten der Rücksendung immer der Unternehmer zu tragen hat.
Gruß
Thomas
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