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  • Thema: Verpackungsverordnung - wie ?

    Blondscoach

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    Verpackungsverordnung - wie ?
    am: 17. April 2009, 11:43:38
    Die praktische Umsetzung der neuen Verpackungsverordnung
    (http://www.internetrecht-rostock.de/neue-verpackungsverordnung-versandhandel.htm)
    bereitet mir richtig Kopfschmerzen.
    Bei verschiedenen Anbietern (zb intersehroh-portal.de) kann man für € 150,-- p.a. einen Vertrag abschliessen, der einen auf den ersten Blick von dem "ganzen Kram" befreit.
    Liest man aber mal die AGB, erfährt man, daß einmal im Jahr die Verpackungsmengen gemeldet werden müssen, aufgeteilt auf zB Papier/Pappe/Karton, Glas, Weissblech, Aluminium, Kunststoffe etc.
    Anhand dieser gemeldeten Mengen bekommt man dann eine Abschlussrechnung, die dann für zB 1000Kg Pappe im Jahr schon bei rund € 900 liegt.

    ok, aber wie setzt ihr das (wenn überhaupt) konkret um ?
    Ware auspacken, Verpackung wiegen, Ware wieder einpacken ?
    Wenn ihr z.B. mit Zeitungs- oder Packpapierpapier auffüllt wiegt ihr das ebenfalls ?!
    Hat jemand irgendeine Ahnung wie diese Aufzeichnungen geführt werden müssen ?

    Blondscoach



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=673.0

    Hanbaishi

    • Mitglied
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    Verpackungsverordnung - wie ?
    Antwort #1 am: 17. April 2009, 12:45:11
    Hi!

    Wo beziehst du denn deine Kartons und Füllmaterial? Da wird einem das Gewicht doch mitgeteilt. Zeitungspapier müsste ebenfalls gewogen werden, so bescheuert es auch klingt.

    Für kleinere (und größere) Versender ist http://www.baehr-verpackung.de (Zentek) interessant, dort gibt es die Lizenz ab 20 Euro im Jahr. Dort kosten 1000 Kg übrigens 165 Euro, die angegebenen 900 Euro bei dir sind Wucher!

    Mfg

    Hanbaishi

    ollik

    • Mitglied
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    Verpackungsverordnung - wie ?
    Antwort #2 am: 17. April 2009, 14:43:01
    Also ich hab mir ne kleine exel tabelle geschrieben. Alle Verpackungen vorher wiegen!!! dann mache ich wöchentlich meine Mengeneintragungen der verpackungen in die Tabelle, Gesamtmenge incl. Gewicht für alle Verpackungen und Füllstoffe werden automatisch errechnet. Ausdrucken und als kalenderwochenbeleg in den versandordner und gut is.

    Ich kann nur jedem Versandhändler den rat geben diese Nachweise ordentlich zu führen. es ist zwar recht unwarscheinlich das bei einer stichprobenhaltigen Kontrolle gerade du es bist der geprüft wird, aber völlig abwegig ist es nicht und dann sollte man nachweisen können was los ist.

    Nachtrag: Bei Bähr Verpackungen bin ich auch. Geht völlig problemlos und ist günstig.

    Bevor jetzt die Frage auftaucht - Wie wollen die denn feststellen was ich genau verschicke und wieviel material verbraucht wurde. Die arbeiten mit den Finanzämtern und den zuständigen IHK´s zusammen und dann wird geprüft.

    Nachtrag: Bei Bähr Verpackungen bin ich auch. problemlos und günstig.

    Hanbaishi

    • Mitglied
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    Verpackungsverordnung - wie ?
    Antwort #3 am: 17. April 2009, 15:59:50
    Also ich hab mir ne kleine exel tabelle geschrieben. Alle Verpackungen vorher wiegen!!!

    Naja. Wenn ich 1000 Kartons irgendwo bestelle und dort das Gewicht angegeben wird und ich 800 Rechnungen mit Versandbeleg abgeheftet habe, dann wird doch wohl die Information ausreichen, dass noch 200 Kartons und demnach 20% des Gesamtgewichts vorhanden ist. Analog gilt dies für Verpackungsmaterial.

    Anders sieht es aus, wenn ich 1000 Rechnungen mit Versandbeleg habe, aber nur 500 Kartons mit Gewichtangabe aufgelistet sind.

    Den Aufwand, jedes Paket und jede Knallfolie abzuwiegen, werde ich mir nicht antun. Zumal die Folie einzeln gar nicht gewogen werden kann oder hast du eine Apothekenwaage?

    ollik

    • Mitglied
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    Verpackungsverordnung - wie ?
    Antwort #4 am: 17. April 2009, 16:15:38
    Zitat
    Also ich hab mir ne kleine exel tabelle geschrieben. Alle Verpackungen vorher wiegen!!!
    Naja. Wenn ich 1000 Kartons irgendwo bestelle und dort das Gewicht angegeben wird und ich 800 Rechnungen mit Versandbeleg abgeheftet habe, dann wird doch wohl die Information ausreichen, dass noch 200 Kartons und demnach 20% des Gesamtgewichts vorhanden ist. Analog gilt dies für Verpackungsmaterial.
    Anders sieht es aus, wenn ich 1000 Rechnungen mit Versandbeleg habe, aber nur 500 Kartons mit Gewichtangabe aufgelistet sind.
    Den Aufwand, jedes Paket und jede Knallfolie abzuwiegen, werde ich mir nicht antun. Zumal die Folie einzeln gar nicht gewogen werden kann oder hast du eine Apothekenwaage?

    Das ist doch nur ein einmaliger Aufwand die Verpackungen zu wiegen oder verpackst du jeden Artikel in einer anderen Verpackung?

    Folien würde ich mal ausrechen, wieviel qm pro paket im Durchschnitt draufgehen un d dann den Schnitt pro paket in die gewichtstabelle eintragen.

    Und nein ich habe keine Apothekerwaage aber bin dennoch in der Lage Folien gebündelt zu wiegen und das Einzelgewicht zu errechnen.

    Blondscoach

    • Frisch an Board
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    Verpackungsverordnung - wie ?
    Antwort #5 am: 17. April 2009, 17:12:55
    super, da waren schon mal eine Menge guter Tipps von euch dabei.
    Bin total auf dem Holzweg gewesen, weil wir überhaupt kein Verpackungsmaterial zukaufen.
    Mit dem Verpackungsmaterial unserer Vorlieferanten (Hersteller) kommen wir mehr als aus. Es fallen pro Quartal sogar noch mehrere 100 kg überschüssiges Material an.

    Ein Hersteller hat mir heute erklärt, daß seine Firma als sog. Erstinverkehrbringer einem Dualen System angeschlossen sei und wir deshalb diese Mengen nicht deklarieren bzw. erfassen müssten.
    Wenn von allen Lieferanten entsprechende Erklärungen vorliegen würden, dann müssten wohl nur noch die Mengen, die zugekauft werden erfasst werden...
    Beim Import von Waren sieht das natürlich anders aus, ist aber auch nachvollziehbar.
    Ob das alles so zutreffend ist, habe ich allerdings noch nicht klären können.

    Was ist mit dem überschüssigen Verpackungsmaterial, das in einem Betrieb anfällt ?
    Kann das auch zB in die Müllverbrennung, oder muss es dem Dualen System wieder zugeführt werden ? Verstehe die Verpackungsverordnung als eine Vorschrift für Lieferanten und Endverbraucher, nicht für B2B Geschäfte.
    Oder liege ich da auch wieder falsch ?

    vsell

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    Verpackungsverordnung - wie ?
    Antwort #6 am: 17. April 2009, 17:37:18
    Grundsätzlich ist der Erstvrbringer, also Derjenige welcher die Verpackung erstmalig in den EU-Raum einbringt auch derjenige Welcher ...

    Zugekaufte Verpackungen werden normal gerechnet, eigener Müll in die eigene Tonne da dafür ja bereits gezahlt wurde

    Unklar dagegen sind die Auffassungen in Bezug auf Dropshipper, also wenn zwar im Shop betellt wird, die Ware aber direkt vom Hersteller/Großhändler an den Kunden geht, der Händler also die Verpackung garnicht zu Gesicht bekommt

    Unklar ist die Rechtlage bezüglich eines eventuellen Widerrufs des Kunden bei welchem der Shopbetreiber die rückgesandte Ware erhält und nicht mehr der eigentliche Versender

    Achtung bei den Informationspflichten im Shop.
    Bis vor Kurzem musste ja noch die Verpackungsverordnung mit aufgeführt werden.
    Jetzt dagegen sehen einige Abmahnanwälte darin eine abmahnfähige Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Es sei ausserdem anzunehmen dass bei gesonderten Hinweisen der Händler eben nicht an ein System angeschlossen sei und der Extrahinweis dies verschleiern soll.

    Ergo:
    wer noch die "Hinweise zu Verpackungsverordnung" auf seiner Shopseite hat
    - weg damit !!!

    Hanbaishi

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    Verpackungsverordnung - wie ?
    Antwort #7 am: 17. April 2009, 20:12:52
    @Ollik: Dann hatte ich dich falsch verstanden....es klang so, als würdest du jedes Paket mit Füllmaterial (ist ja stets anders) einzeln wiegen und in einer Tabelle eintragen. Das bedeuted ja unverhältnismäßig viel Aufwand.

    Aber auch so bedarf es denke ich keiner wöchentlichen oder monatlichen Angabe - der Jahresbedarf zählt. Und da kann man ja die gekauften Materialen mit dem Restbestand einmalig abgleichen und gut ist es. Ich weiß ja, wieviel Kg Pappe/Kunststoff von Baehr o.ä. geliefert wurden und wenn man sonst nix benutzt (Zeitung...), dann ist es ja kein großer Aufwand. Aber je detaillierter, desto besser.

    @Blondscoach: Das ist soweit ich weiß korrekt, du müsstest also gar keine Lizenz abschließen. Es gibt auch vorlizenzierte Kartonagen etc., bei denen es ebenfalls nicht notwendig ist. Du musst wie gesagt nur beweisen können, dass das Material bereits komplett lizenziert wurde - vom Lieferant/Hersteller. Den Rest könntest du theoretisch kostenlos bei allen Partnern im dualen System abgeben (Grüner Punkt), aber frag dort doch einfach mal nach.

    Blondscoach

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    Verpackungsverordnung - wie ?
    Antwort #8 am: 18. April 2009, 06:01:48
    @  Hanbaishi
    klar werd´ich mich bei den Entsorgern entsprechend informieren.
    Um nur nicht ganz so blöd dazustehen, wollte ich erstmal ein paar Infos aus der Praxis, von euch, einholen.
    Vielen Dank dafür.
    blondscoach

    ollik

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    Verpackungsverordnung - wie ?
    Antwort #9 am: 18. April 2009, 07:26:40
    Zum Thema Erstinverkehrbringung!!!

    Jeder Importeur, Großhändler oder Fabrikant liefert seine waren an euch, Einzelhändler und Shopbetreiber auf B2B Basis. das heißt für diese Transaktionen werden seine Lieferungen nicht an Endkunden im Sinne der Erstinverkehrbringung behandelt.

    Sollte der Großhändler nebenbei Verpackungenlizensiert haben die er für die Belieferung an Endkunden vorgesehen hat, so wird dies ebenfalls geprüft. Also lässt sich die kette der verpackungslieferungen und deren lizensierung problemlos überprüfen.

    ich kann nur dringend davor warnen mit der Ausrede aufzuwarten, das der Lieferant ja bereits Verpackungen lizensiert hat und diese aufgrund der möglichen Doppellizensierung nicht nochmalig angemeldet werden müssen.

    Hierzu gibt es eindeutige Regelungen die besagen, das das erstinverkehrbringende Unternehmen (B2C) die lizensierung für die Verpackungen vorzunehmen hat.

    @vsell

    Die Dropshipperregelung ist logischerweise dahingehend zu verstehen, das der Shopbetreiber nur aus dieser Verpflichtung zur Lizensierung entlassen werden kann wenn er nicht auf eigene Rechnung handelt - etwa im Ramen eines Handelsvertretervertrages.

    Grundsätzliche Überlegungen - wie kann geprüft werden?
    Antwort: DSD prüft in Zusammenarbeit mit FA und IHK

    welche daten können geprüft werden?

    Antwort: bei der IHK Unternehmerdaten, größere Unternehmen müssen dort ihre Jahresmeldungen abgeben. Beim FA - Umsatzzahlen, Einnahmen, Ausgaben, Wareneingang, Warenausgang, Betriebsmittel, Porto usw.
    das sind schon eine ganze Menge an daten die zur Rekonstruktion des Wirtschaftsbetriebes rangezogen werden können.

    wie erfahre ich von einer Prüfung?

    Antwort: du erhälst von deinem Landkreis oder der Stadt die Aufforderung zur Mitteilung der verbrauchten verpackungen per Stichtag. Schriftlich abzugeben bei der Gemeinde oder Stadt. Aus dieser Mitteilung werden dann die Daten verglichen. Sollte da eine Differenz (Ermessenssache) auftreten, wird aus der Stichprobenprüfung eine nähere Prüfung bei dir in der Firma, wo du dann deine Zahlen(Listen über Verpackungsverbrauch) vorlegen darfst. Schlecht wenn diese nicht vorhanden sind.

    was passiert wenn.....?

    der Busgeldkatalog sieht für Verstösse gegen die Verpackungsverordnung Strafen bis Euro 50.000 vor.

    emet

    • Neu im Forum
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    Verpackungsverordnung - wie ?
    Antwort #10 am: 18. April 2009, 09:49:40
    Ich hab das für auch mit der IHK geregelt und mich beraten lassen.

    Bei mir sieht es etwas anders aus, da die Ware (natürlich verpackt) per Spedition direkt vom Hersteller zum Kunden geht.

    Damit ist diese Verpackung auch die Versandverpackung und muss vom Hersteller (Erstinverkehrbringer) lizenziert sein. Dafür brauch ich schon mal nix zu tun.

    Anders wäre es, wenn die Ware zusammen verpackt zur mir käme - dann würde es als Transportverpackung angesehen, denn ich müsste die Ware dann einzeln verpacken und weiter ausliefern.

    Wenn alles klar ist, das gut.

    Ansonsten wenn Unklarheiten bestehen was was ist, dann kann ich nur die IHK empfehlen, die haben meine persönliche Situation zerpflückt und mir dann die entsprechende Auskunft gegeben.

    Blondscoach

    • Frisch an Board
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    Verpackungsverordnung - wie ?
    Antwort #11 am: 23. April 2009, 15:01:01
    guter Tipp von emre mit der IHK
    Habe dort heute ein sehr informatives Beratungsgespräch gehabt.
    Kann nur jedem, der da Beratungsbedarf hat, empfehlen seine IHK anzusprechen; schliesslich zahlt man auch dafür seine Beiträge.

    Einen Tipp fand ich bemerkenswert :
    Wer einen Online-Shop betreibt, sollte im Impressum den Hinweis aufnehmen, daß ausschliesslich lizensiertes Verpackungsmaterial verwendet werde.
    Habe 2x nachgefragt, ob ich das mit dem Impressum richtig verstanden habe, es wurde bejaht.
    Hat jemand schon mal Vergleichbares gehört, oder einen entsprechenden Hinweis in einem anderen Shop gelesen ?

    Anonym

    • Gast
    Verpackungsverordnung - wie ?
    Antwort #12 am: 23. April 2009, 15:20:44
    Habe das Thema mal gepinnt ( Oben festgehalten )

    vsell

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    Verpackungsverordnung - wie ?
    Antwort #13 am: 23. April 2009, 19:19:49


    Zitat
    guter Tipp von emre mit der IHK
    Habe dort heute ein sehr informatives Beratungsgespräch gehabt.
    Kann nur jedem, der da Beratungsbedarf hat, empfehlen seine IHK anzusprechen; schliesslich zahlt man auch dafür seine Beiträge.

    Einen Tipp fand ich bemerkenswert :
    Wer einen Online-Shop betreibt, sollte im Impressum den Hinweis aufnehmen, daß ausschliesslich lizensiertes Verpackungsmaterial verwendet werde.
    Habe 2x nachgefragt, ob ich das mit dem Impressum richtig verstanden habe, es wurde bejaht.
    Hat jemand schon mal Vergleichbares gehört, oder einen entsprechenden Hinweis in einem anderen Shop gelesen ?

    Sorry, aber tritt deinem "netten Berater" der IHK mal kräftig in den Hintern damit der wach wird.

    1. In ein Impressum gehört die Anbieterkennzeichnung incl ladungsfähiger Anschrift
    - sonst nix

    2. gesonderte Hinweise zur Verpackungsblablabla sind hochgradig abmahnfähig !!!!

    3. guckst du :

    Muss ich als Händler auf die Tatsache, dass ich bei einem Entsorger gemeldet bin, hinweisen?

    Eine gesetzliche Verpflichtung, auf die Anmeldung hinzuweisen, gibt es nicht. Im Gegenteil könnte dies eine wettbewerbswidrige Werbung mit rechtlichen Selbstverständlichkeiten sein. Rechtsprechung zu dieser Thematik gibt es noch nicht. Wenn Sie, einige Entsorger bieten insofern vorformulierte Informationen an, die im Internet veröffentlicht werden können, auf die Tatsache hinweisen möchten, dass Sie bei einem Entsorgungssystem angeschlossen sind, sollten Sie dies nicht hervorgehoben tun.

    Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/faq-verpackungsverordnung.htm

    Gleichlautende Informationen gibts zu Hauf in I-Net

    ----

    Im Übrigen sind die Freigrenzen der Bemessungsgrundlagen so hoch, dass kaum ein mittlerer Shop diese überschreiten wird.
    Und sollte mal ein kleiner Händler die Registrierung "vergesssen" haben... so ist dies eine Ordnungswidrigkit... und die ist billiger als eine Abmahnung   8)

    Blondscoach

    • Frisch an Board
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    Verpackungsverordnung - wie ?
    Antwort #14 am: 23. April 2009, 19:40:49
    @ vsell
    ist mir alles bekannt, deshalb habe ich ja auch 2x nachgefragt.
    Habe das ja auch nicht als Empfehlung geschrieben, sondern mit Fragezeichen versehen, weil ich da selbst Zweifel habe.

    Aber es untermauert wieder einmal mein Vorurteil : 2 Juristen - mindestens 3 Meinungen
    Beim Online Geschäft gibt es derzeit eben Null Rechtsicherheit.

    Trotzdem bin ich der Meinung, daß ins Impressum mehr als nur
    "die Anbieterkennzeichnung incl ladungsfähiger Anschrift - sonst nix" gehören.
    Aber das ist ein anderes Thema...

    @ emet
    sorry, habe deinen Namen falsch geschrieben  :|

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