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  • Thema: Steuersatz der Versandkosten bei Warenkorb mit gemischten MwSt Sätzen

    estrich

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 10
    Hallo Allerseits!

    Ich möchte hier meine Lösung für ein Problem vorstellen, welches hier im Forum immer mal wieder auftaucht:
    Es geht darum welcher Steuersatz auf die Versandkosten angewandt wird bei einem Warenkorb mit gemischten Steuersätzen. Die bei modified enthaltenen Module können ja nur einen fixen Steuersatz anwenden.

    Ich habe hierfür das Tabellarische-Versandkosten-Modul (table.php) als Ausgangsbasis genommen, dupliziert und modifiziert.
    - Die Auswahl des Steuersatzes wurde entfernt.
    - Dafür habe ich eine neue Funktion eingeführt:
    Code: PHP  [Auswählen]
        function get_dominant_tax_id() {
          global $xtPrice;
          $cart = $_SESSION['cart'];
          $cart->calculate();
         
          $dominant_tax_id = -1;
          $dominant_net_value = 0;
          foreach ($cart->tax as $key => $val) {
            // calculate the net product price from the tax value
            if(isset($xtPrice->TAX[$key]) && $xtPrice->TAX[$key] > 0.0) {
              $net_product_price = ($val['value'] * 100.0) / $xtPrice->TAX[$key];
              if($net_product_price >= $dominant_net_value) {
                $dominant_net_value = $net_product_price;
                $dominant_tax_id = $key;
              }
            }
          }

          return $dominant_tax_id;
        }

    Diese berechnet aus jedem Steuersatz des Warenkorbs den Nettobetrag und wählt dann den Steuersatz des größten Nettobetrags für die Versandkosten.

    Damit zum Schluß unabhängig davon welcher Steuersatz angewendet wird immer die selben Versandkosten verrechnet werden, werden die Versandkosten im Backend als Bruttobetrag definiert. Deswegen muss noch der Nettopreis aus diesen Versandkosten anhand des gewählten Steuersatzes berechnet werden:

    Code: PHP  [Auswählen]
              // subtract the tax because the amounts defined are meant to be gross prices - otherwise the tax ($this->tax_class) will be added ontop of the gross price
              $shipping = $shipping / ((100 + $tax_rate) / 100);
     

    Den gesamten Code habe ich angehängt. Es benötigt keine Core Änderungen aber die Funktion get_dominant_tax_id() arbeitet natürlich auf den "Innereien" der shopping_cart-Klasse und könnte daher in Zukunft mal Probleme bereiten sollte sich da was am internen Aufbau ändern.

    Ich bin noch relativ neu bei modified und in keinster Weise php-Experte würde mich daher über Kritik, Verbesserungsvorschläge und / oder Bugfixes freuen!

    Danke,
    Estrich

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=43090.0
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    woniecar

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    Also ich habe den ganzen Sinn nicht verstanden. Versandkosten haben doch den vollen Steuersatz, oder gibt es für Versandkosten eine ermäßigten Steuersatz?
    Wenn ich also z.B. ein Buch verschicke, hat das Buch 7%. Die Versandkosten bleiben davon doch unberührt ...

    Gruß Wolfgang

    Q

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 1.502
    @Wolfgang: Die Hauptleistung bestimmt den Umsatzsteuersatz der Nebenleistung. Einfach mal die SuMa nutzen.

    @Estrich: muss bei unterschiedlichen Steuersätzen der Haupleistung, dass nicht anteilig bei den VK aufgeteilt werden?

    noRiddle (revilonetz)

    • Experte
    • Beiträge: 13.748
    • Geschlecht:
    Mmh, ich bezweifle, daß Versanddienstleister dir nicht immer 19% MwSt. auf das was du ihnen für den Versand schuldest berechnen.
    Wie willst du denen das auch vermitteln ?

    Ich weiß, der OP hat versucht das abzufangen, indem er die Versandkosten Brutto angibt, sodaß er unabhängig von der Höhe der MwSt. immer denselben Betrag berechnet, aber wie geht das auf, wenn du ans Finanzamt 7% MwSt. zahlst, an z.B. DHL jedoch 19% ?

    Man merkt wieder einmal, bin kein Shop-Betreiber.

    Wenn du, Q, jedoch Recht hast, der Shop kann das nicht und wenn es nötig ist,  wieso ist das seitens modified noch nicht korrigiert worden ?

    Gruß,
    noRiddle

    Q

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 1.502
    Mmh, ich bezweifle, daß Versanddienstleister dir nicht immer 19% MwSt. auf das was du ihnen für den Versand schuldest berechnen.
    Wie willst du denen das auch vermitteln ?

    Ich weiß, der OP hat versucht das abzufangen, indem er die Versandkosten Brutto angibt, sodaß er unabhängig von der Höhe der MwSt. immer denselben Betrag berechnet, aber wie geht das auf, wenn du ans Finanzamt 7% MwSt. zahlst, an z.B. DHL jedoch 19% ?
    Ich hatte mich da vor Jahren mal mit beschäftigt. *KEINE RECHTSBERATUNG!!!! - gefährliches Halbwissen!!!  ;-)* Hier muss man glaub unterscheiden zwischen "Portokosten" und "Versandkosten".  Der Logistikdienstleister "verkauft" seine Dienstleistung als Hautpleistung und ist dann entsprechend verpflichtet 0% oder 19% Ust abzuführen, je nach Produkt. Wenn ich bei einem Briefversand dann nicht Versandkosten 2,95 EUR, sondern Porto mit 1,60 EUR auf der Rechnung ausweise, darf dieses Porto auch mit 0% USt ausgewiesen werden. Ansonsten folgen die Versandkosten als Nebenkosten den Hauptkosten in der Ust (s.o.).

    Zitat
    Wenn du, Q, jedoch Recht hast, der Shop kann das nicht und wenn es nötig ist,  wieso ist das seitens modified noch nicht korrigiert worden ?
    Das Thema ist schon sehr alt und wurde im Forum einige male diskutiert. Es gab sogar mal ein Modul dafür: z.B.
    Versandkosten mit verschiedenen MwSt Sätzen 7% und 19%
    BETA MODUL: Anteiliges Ausweisen der Versandkostensteuern

    Ich vermute fast, dass die bei den FA selbst da nicht so genau bescheid wissen und die OP Lösung vermutlich ausreicht.

    Warum das ggf. vom Team noch nicht serienmäßig umgesetzt wurde ist eine gute Frage.....

    TrueSlide

    • Schreiberling
    • Beiträge: 397
    Ich weiß, der OP hat versucht das abzufangen, indem er die Versandkosten Brutto angibt, sodaß er unabhängig von der Höhe der MwSt. immer denselben Betrag berechnet, aber wie geht das auf, wenn du ans Finanzamt 7% MwSt. zahlst, an z.B. DHL jedoch 19% ?

    Man merkt wieder einmal, bin kein Shop-Betreiber.

    Man bekommt, zum Biepsiel von DHL ja seine Rechnung, für die versandten Pakete.
    Innerhalb Deutschlands packen die da immer 19% drauf. Aber eben diese 19% holt man sich ja eh vom Finanzamt wieder. Bleibt also der Nettobetrag stehen.

    Bei der eigenen Rechnung, die an den Kunden geht, ist es dann abhängig welcher Betrag höher ist.
    Da kommen dann die 7% oder 19% drauf, welche man dann ans Finanzamt abführt.

    Wir rechnen und arbeiten doch eh immer nur mit Nettobeträgen und die jeweilige Steuer wird "gezogen" oder abgeführt. Also ein durchlaufender Posten.

    vr

    • modified Team
    • Beiträge: 2.664
    Warum das ggf. vom Team noch nicht serienmäßig umgesetzt wurde ist eine gute Frage.....

    Wir hatten zeitweise 4-5 verschiedene Verfahren drin, um den Steuersatz der Versandkosten zu berechnen, wenn in einer Bestellung Artikel mit unterschiedlicher USt drin waren. Es war nicht möglich, eine definitive Antwort zu bekommen, welches Verfahren das "richtige" war. Frag den nächsten Steuerberater und die Antwort ist wieder eine andere.

    Q

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 1.502
    @vr: Danke für die Antwort.

    Das entspricht ja so ziemlich dem hier:

    Ich vermute fast, dass die bei den FA selbst da nicht so genau bescheid wissen .....

    spicy05

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 7
    Hallo,
    die Versandkosten tragen als Nebenleistung der Ware deren Steuerschuld.
    d.h Ware 7% -> Porto 7%, Waren 19%-> Porto 19%, Wenn 7% und 19% verrechnet werden kommt es darauf an was höher ist.

    Das hatten wir zumindest im Buchhalterkurs so gelernt.

    noRiddle (revilonetz)

    • Experte
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    Alles schon gesagt worden.

    Wie es mom. ist kann man jedenfalls nichts verkehrt machen, denn man nimmt 19% ein und zahlt 19% an den Versanddienstleister.
    Daß man damit evtl. dem Staat ein paar Euronen schenkt ist wohl wahr, aber der braucht die ja auch, damit wir weiter friedensstiftende Waffen liefern können.
    Und damit hier keine Diskussion losgetreten wird:  :ironie:  und  :gotta-go:

    vr

    • modified Team
    • Beiträge: 2.664
    die Versandkosten tragen als Nebenleistung der Ware deren Steuerschuld.
    Wenn 7% und 19% verrechnet werden kommt es darauf an was höher ist.

    Ja, Versandsteuer folgt der größten Umsatzgruppe, hatten wir so drin als eine der Varianten. Wäre weiterhin mein Favorit als einzige Methode. Aber Du glaubst doch nicht, dass das Konsens ist in der Steuerszene  ;-). Man könnte natürlich argumentieren, solange die selber nicht wissen, was Trumpf ist, sucht man sich die günstigste Variante selber aus und legt sich ggf irgendwelche Steuerrechtsportale oder Urteile zum Zitieren auf Halde, am besten einige widersprüchliche, um die Artenvielfalt zu illustrieren und zu unterstreichen, dass da noch Hausaufgaben anstehen, damit das hier draußen praxistauglich umgesetzt werden kann und wir nicht wie so oft die Untätigkeit der Verantwortlichen ausbaden müssen. Vielleicht kommt dann mal Bewegung in die Angelegenheit. Ist ja wie anfangs bei SEPA, wo die Online-Einwilligung gefaxt werden sollte und die gesamte Branche bei der EU nachfragte, was sie denn am Sträußchen hätten.

    So wie es ist, legen Shopbetreiber drauf, die Finanzämter haben natürlich kein Problem mit der Überzahlung und die Steuerszene kann weiter aus dem Fenster gucken.

    snocer

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 312
    Hallo,
    die Versandkosten tragen als Nebenleistung der Ware deren Steuerschuld.
    d.h Ware 7% -> Porto 7%, Waren 19%-> Porto 19%, Wenn 7% und 19% verrechnet werden kommt es darauf an was höher ist.

    Das hatten wir zumindest im Buchhalterkurs so gelernt.

    fast richtig, Richtigerweise ist es so wenn bereits ein Produkt welches auch versendet wird und Versandkosten berechnet werden sollen immer der höchste Steuersatz anzuwenden ist. Und für den Kollegen, der hier meint er zahlt ja dann immer drauf, die Steuer gehört immer dem FA egal ob Du 7% oder 19% anwendest. Bei eingehenden Rechnungen ziehst Du doch auch immer die Vorsteuer, so das die Steuer für Dich doch ein durchlaufender Posten ist und für Deinen Ertrag einfach unerheblich ist. Da sich Dein ertrag immer aus der Netto Warenwert Differenz errechnet. Einzige Ausnahme ist ein Kleingewerbetreibender nach §13b, der darf aber auch keine Steuer ausweisen und somit spielt die Steuerberechnung bei ihm für Versandkosten auch keine Rolle.
    17 Antworten
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