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  • Thema: VAT eCommerce & One Stop Shop

    christianwagner

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #15 am: 18. April 2021, 22:52:48
    Wie wäre es wenn der EU-Kunde im Checkout einfach  einen entsprechen Aufschlag in % zu den bereits bestehenden 19% bezahlen muss? Der Kunde hat ja dann bereits das jeweilige Land ausgewählt.

    p3e

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #16 am: 18. April 2021, 23:20:17
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es juristisch in Ordnung ist, wenn der Preis dann im Check-out teuer wird. Ich denke der tatsächliche Preis darf sich ab dem Warenkorb nicht mehr ändern. Ich bin aber kein Anwalt und kann da nur vermuten.

    christianwagner

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #17 am: 19. April 2021, 00:56:27
    Das sich der Preis im Checkout verändert ist völlig normal. Bei uns kommen verschiedene Versandkosten dazu, Nachnahmegebühr, Aufschlag für Rechnung und Rabatt bei Vorkasse. Selbstverständlich wird der Kunde darüber vorab auf einer Service Seite und durch Hinweis neben dem Artikel-Preis informiert. (zzgl Versand und evtl. Extra/Servicekosten)

    manne35

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #18 am: 19. April 2021, 02:16:48
    Auf alle Fälle sollte die Lösung optional sein, da nicht alle shop dies benötigen.
    Dann sollte der Shop möglichst nicht mit noch mehr Unsinn ergänzt werden, wie Datenschutz  Cookie oder Hinweis zuzüglich Transport.

    ...Ich lande wieder beim Anpassen des Zusatzes ...incl Steuer zuzügl Transport... Länderauswahl.
    Oder
    ... Deutschlandpreis... auch nicht gut...
    ...Preis für Österreichkunden... naja
    Euro 8.75, ...wenn Sie französisch sprechen und Spanisch aussehen...taucht alles nix...

    Aber # momentan haben wir doch bereits z.b. bei außereuropäischen Kunden ein vergleichbares Szenario.
    Meine Kunden in der Schweiz sehen Preise ohne Steuer, erst nach dem Einloggen.  Und das genügt doch auch. ??

    karsta.de

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #19 am: 19. April 2021, 06:55:24
    In einem Shop habe ich das bisher so umgesetzt, dass man bei Überschreitung der Summe das betreffende Land in eine eigene Steuerzone mit eigenen Steuersätzen verschiebt. (bisher nicht automatisch)
    Kunde wählt im Warenkorb sein Land aus und bekommt die zugehörigen Steuern zur Bestellung ausgewiesen.
    Das funktioniert genauso wie für die Schweiz und seit letztem Jahr ohne Probleme. Der Schweizer Kunde bekommt ja auch keinen extra Erklärtext angezeigt. Man kann dazu passend einen neuen Content "Steuern &  Zölle" oder ähnliches als Link für den Footer erstellen.

    Man könnte vielleicht die Ländertabelle um die Spalte der Liederschwelle erweitern, und diese für eine automatische Umsetzung nutzen.

    BG Karsta

    p3e

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #20 am: 19. April 2021, 08:01:22
    Wenn ich das richtig verstehe ist der Warenkorb zu spät und automatisch darf es auch nicht sein.
    IT-Recht hat für Mitglieder einen ausführlichen Text bezüglich der möglichen Wege im Shop geschrieben:
    https://www.it-recht-kanzlei.de/umsatzsteuer-reform-eu-preisangaben-online-shop-ausland-lieferung.html

    karsta.de

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #21 am: 19. April 2021, 08:22:17
    Dein Link zeigt mir nur eins, dass die selbst noch keine wirkliche Antwort darauf haben wie das in Shops umgesetzt werden soll. Für mich sieht das so aus, als sei das ein Aufruf, so soll es sein. Macht uns Lösungsvorschläge, damit wir dann unseren Kunden Vorgaben machen können.  Ähnliches war mit der Versandkostenanzeige für weitere Länder.
    Also Sternchen dran und im Footer den Info-Text anzeigen und mit Content verlinken, wie beispielsweise vom Händlerbund vorgegeben. (für Versandkostenanzeige)
    Ich würde ja sagen: Die spinnen, die Römer. Nur dass es diesmal nicht die Römer sind.

    Es wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wurde. Für mich sind die von der Kanzlei immer schnell dabei alle klirre zu machen, um neue verwirrte Kunden zu aquerieren.

    BG Karsta

    O-Richtig

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #22 am: 19. April 2021, 09:36:52
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es juristisch in Ordnung ist, wenn der Preis dann im Check-out teuer wird. Ich denke der tatsächliche Preis darf sich ab dem Warenkorb nicht mehr ändern. Ich bin aber kein Anwalt und kann da nur vermuten.

    Das ist ganz sicher so. Individuelle Leistungen wie Porto oder Zusatzleistungen sind erlaubt, ein Preisänderung des Artikels halte ich für nicht zulässig und allerhöchst Abmahngefährdet.

    manne35

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #23 am: 19. April 2021, 13:32:23
    Lieferschwellen wirken doch erst fürs Folgejahr.
    Also in dem Jahr in dem 10000 das 1. Mal überschritten werden wird wie gehabt gehandelt.
    Im Folgejahr dann greift es und Steuer muss im Empfänger Land bezahlt werden.

    Händlerbund

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #24 am: 22. April 2021, 10:33:43
    Hallo christianwagner, wir wollen das natürlich ebenfalls nicht unkommentiert lassen. Tatsächlich haben auch schon die anderen richtig vermutet, dass eine nachträgliche  (für den Kunden überraschende) Berechnung von Aufschlägen nicht möglich ist, denn der Brutto-Preis inkl. Versand. etc. muss vor dem Einlegen in den Warenkorb feststehen. Es ist aus rechtlicher Sicht auch gar nicht nötig, einen Aufschlag auf die MwSt. zu erheben, wenn ins Ausland versendet wird, es bleibt bei den 19 Prozent. Willst du einen generellen Aufschlag für den Auslandsversand erheben, kannst du das ggf. über die Auslandsversandkosten mit einpreisen. Der Aufschlag muss aber natürlich in irgendeiner Form bei dir anfallen.

    Wir hoffen, wir konnten dir mit dem Tipp helfen und dich vor einer Abmahnung bewahren... ;)

    snocer

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #25 am: 22. April 2021, 12:02:01
    Lieferschwellen wirken doch erst fürs Folgejahr.
    Also in dem Jahr in dem 10000 das 1. Mal überschritten werden wird wie gehabt gehandelt.
    Im Folgejahr dann greift es und Steuer muss im Empfänger Land bezahlt werden.

    Das ist so nicht richtig. Lieferschwellen greifen ab dem Moment wo die Lieferschwelle erreicht ist. Anders wie bei MOOS (Folgejahr). Beachtet bitte auch das die Lieferschwellen sich zum 01.07.2021 nochmals ändern. Neue EU Regelung.

    Um die Abwicklung der Umsatzsteuer zu vereinfachen und generell den Online-Handel zu stärken, wird es 2021 eine europaweit einheitliche Lieferschwelle geben. Das bedeutet nicht, dass die Lieferschwelle in jedem Land gleich ist, sondern es gibt einen europaweiten Grenzwert nach dessen Erreichung es notwendig wird, sich in allen Ländern zu registrieren, in die verkauft wird. Gemäß der Fernverkaufsregelung wird die Umsatzsteuer nicht mehr in dem Land erhoben, aus dem die Ware versendet wird, sondern dort, wo sich die Ware nach der Versendung befindet, also im Land des Kunden.

    Die neue Lieferschwelle beträgt 10.000 Euro und es werden alle Verkäufe in alle EU-Länder mit einbezogen. Werden also grenzüberschreitende Verkäufe von mehr als 10.000 Euro innerhalb eines Jahres getätigt, muss sich ein Onlinehändler in allen Ländern registrieren n die er seine Ware liefert. Nochmals zum verdeutlichen, lieferst Du Waren im Wert 7000 EURO nach FR und 2000 EURO nach AT und 2000 EURO nach NL müsstest Du Dich nach dem alten MOSS in allen drei Ländern registrieren.
    Ab dem 01.07.2021 gilt auch eine geänderte MOOS Regelung (erweitert alt) oder das neue OSS Verfahren anwenden.
    Mit dem Verfahren müssen sich Online-Händler nicht mehr in in mehreren Mitgliedstaaten registrieren, sondern können die anfallende Umsatzsteuer in allen Ländern von einer Anlaufstelle aus abwickeln, beispielsweise in Deutschland beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern. Wer sich nicht für das OSS entscheidet, der muss sich in den betreffenden Ländern um alle Umsatzsteueraufgaben und -pflichten kümmern. Die Nutzung des OSS-Verfahrens ist freiwillig.

    cu snocer

    snocer

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #26 am: 22. April 2021, 12:35:09
    In diesem Zusammenhang sollte das Steuerzonen / Steuersätze Konzept in modified dahingehend angepasst werden.
    Den  es gilt ja weiterhin Lieferschwelle nur im B2C Bereich, B2B Kunden mit gültiger Ust.-ID bleibt der Umsatz unberücksichtigt.

    cu snocer

    snocer

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #27 am: 22. April 2021, 12:45:44
    Auch nicht vergessen, das es ähnlich den Lieferschwellen auf für die EFTA Länder so etwas wie Lieferschwellen gibt. Hier greift die Änderung aber nicht vom 01.07.2021, sondern hier gelten weiterhin die Regelungen aus 2019.

    Am Beispiel der Schweiz, für den Manne.

    Das gilt allerdings nur, wenn eure Kleinsendungen die Grenze von 100.000 CHF (netto) pro Kalenderjahr überschreiten. Das entspricht aktuell ca. 86.750 Euro. Ist das der Fall, verlagert sich auch der Ort für alle Nicht-Kleinsendungen (Warenwert größer 65 CHF bzw. 200 CHF) in die Schweiz. Es sind dann alle Lieferungen in die Schweiz auch in der Schweiz steuerpflichtig.
    Die Rechtsfolge ist dann, dass für diese Lieferungen Schweizer Umsatzsteuer anfällt (in der Regel 7,7% oder 2,5%).
    Bei normalen Sendungen die die Kleinsendungen überschreiten in die Schweiz gilt weiterhin, die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Das macht aber in der Regel der Versanddienstleister für Euch. Ihr erhaltet dann von diesem eine entsprechende Abrechnung, so das für Euch hier der Mehraufwand entfällt.

    cu snocer

    O-Richtig

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #28 am: 22. April 2021, 16:54:36
    [...] Es ist aus rechtlicher Sicht auch gar nicht nötig, einen Aufschlag auf die MwSt. zu erheben, wenn ins Ausland versendet wird, es bleibt bei den 19 Prozent. Willst du einen generellen Aufschlag für den Auslandsversand erheben, kannst du das ggf. über die Auslandsversandkosten mit einpreisen. Der Aufschlag muss aber natürlich in irgendeiner Form bei dir anfallen.
    [...]

    Was für eine tolle Lösung ist das denn??? Denkst du gar nicht nach, bevor du solchen Unsinn postest?
    Ich versende sehr viel ins Ausland, und wenn ich nur die 19 % deutsche MwSt. erhebe, dagegen aber z.B. für einen Umsatz nach Ungarn oder Dänemark 27% oder 25 % MwSt. ans FA abführen muss, schieße ich mir doch fett ins Knie.
    Fast alle Länder der EU haben deutlich höhere UST-Sätze als wir in DE, wir liegen gerade an drittniedrigster Stelle, die meisten Staaten haben 21 bis sogar 27 %. Wenn ich also demnächst einen wesentlich höheren Steuersatz abführe als ich kassiere, ist es sehr wohl nötig, einen höheren Steuersatz zu erheben für EU-Umsätze als jetzt noch mit 19 %.

    manne35

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #29 am: 23. April 2021, 21:07:28
    @snocer
    Danke für die detaillierte Erklärung mit Beispiel.
    Das wusste ich nicht,
    ... 10000,- für alle EU Länder zusammen...Mist, das ist schon schnell erreicht.

    Ganz schön kompliziert dieser EU Brüssel Unsinn. Ich bin schon froh, dass die Zusammenfassende Meldung immer so ziemlich gepasst hat.
    ..

    Auf alle Fälle lerne ich gerne immer weiter.

    Lgmanne
    rechtstexte für onlineshop
               
    anything