Antwort #25 am: 22. April 2021, 12:02:01
Lieferschwellen wirken doch erst fürs Folgejahr.
Also in dem Jahr in dem 10000 das 1. Mal überschritten werden wird wie gehabt gehandelt.
Im Folgejahr dann greift es und Steuer muss im Empfänger Land bezahlt werden.
Das ist so nicht richtig. Lieferschwellen greifen ab dem Moment wo die Lieferschwelle erreicht ist. Anders wie bei MOOS (Folgejahr). Beachtet bitte auch das die Lieferschwellen sich zum 01.07.2021 nochmals ändern. Neue EU Regelung.
Um die Abwicklung der Umsatzsteuer zu vereinfachen und generell den Online-Handel zu stärken, wird es 2021 eine europaweit einheitliche Lieferschwelle geben. Das bedeutet nicht, dass die Lieferschwelle in jedem Land gleich ist, sondern es gibt einen europaweiten Grenzwert nach dessen Erreichung es notwendig wird, sich in allen Ländern zu registrieren, in die verkauft wird. Gemäß der Fernverkaufsregelung wird die Umsatzsteuer nicht mehr in dem Land erhoben, aus dem die Ware versendet wird, sondern dort, wo sich die Ware nach der Versendung befindet, also im Land des Kunden.
Die neue Lieferschwelle beträgt 10.000 Euro und es werden alle Verkäufe in alle EU-Länder mit einbezogen. Werden also grenzüberschreitende Verkäufe von mehr als 10.000 Euro innerhalb eines Jahres getätigt, muss sich ein Onlinehändler in allen Ländern registrieren n die er seine Ware liefert. Nochmals zum verdeutlichen, lieferst Du Waren im Wert 7000 EURO nach FR und 2000 EURO nach AT und 2000 EURO nach NL müsstest Du Dich nach dem alten MOSS in allen drei Ländern registrieren.
Ab dem 01.07.2021 gilt auch eine geänderte MOOS Regelung (erweitert alt) oder das neue OSS Verfahren anwenden.
Mit dem Verfahren müssen sich Online-Händler nicht mehr in in mehreren Mitgliedstaaten registrieren, sondern können die anfallende Umsatzsteuer in allen Ländern von einer Anlaufstelle aus abwickeln, beispielsweise in Deutschland beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern. Wer sich nicht für das OSS entscheidet, der muss sich in den betreffenden Ländern um alle Umsatzsteueraufgaben und -pflichten kümmern. Die Nutzung des OSS-Verfahrens ist freiwillig.
cu snocer