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  • Thema: Bewertungen für gekaufte und nicht gekaufte Artikel unterscheiden

    RobtheTop

    • Schreiberling
    • Beiträge: 332
    Hi.
    Gibt es eine Möglichkeit oder einen Workflow, der mich als Admin erkennen lässt ob ein Kunde, der eine Bewertung schreibt, den Artikel bei mir auch gekauft hat?
    Natürlich werden die meisten Kunden nur bewerten, wenn sie den Artikel auch gekauft haben, aber ich arbeite gerade eine Möglichkeit aus, bei der der Kunde in irgendeiner Form für seine Bewertung belohnt wird.
    Das soll dann natürlich nur passieren, wenn der Kunde auch wirklich den Artikel gekauft hat, damit nicht irgend jemand zig Fake Bewertungen schreibt nur um etwas abzustauben.

    Ich dachte an ein zusätzliches Eingabefeld bei den Bewertungen, wo der Kunde unter seinem Namen auch noch die Bestellnummer mit angeben muss, damit ich als Admin nachvollziehen kann, ob der Kunde wirklich gekauft hat. Das ganze müsste dann natürlich im Admin unter Bewertungen auch ersichtlich sein.

    Das war mein erster Gedanken. Wenn jemandem etwas einfällt, wie man das evtl. noch lösen könnte, wäre ich sehr dankbar.

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=41771.0
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    awids

    • Experte
    • Beiträge: 3.785
    • Geschlecht:
    Geld locker machen, MailBeez installieren, MailBeez-Tarif buchen und darüber Produktbewertungen anfragen. (Hier kann für die Bewertung auch ein Gutschein "locker gemacht" werden.) Die Buttons für die freie Produktbewertungen im Frontend blendest du einfach alle aus.

    Je mehr Felder du in der Produktbewertung abfragst, desto schneller werden deine Kunden auch wieder anspringen, weil sie schlichtweg keinen Bock haben. Das ließe sich ggf. auffangen, indem man ein DropDown einblendet, welches alle Bestellnummern zur jeweiligen Kunden-ID anbietet. (Bei einer Einmalbestellung ist dann logischerweise die richtige Bestellnummer bereits ausgewählt.) Das schließt dann allerdings Gastbewertungen kategorisch aus.

    RobtheTop

    • Schreiberling
    • Beiträge: 332
    Ja, mailbeez habe ich auch im Auge. Das sieht verdammt interessant aus, was damit alles geht.
    Wie sieht es mit der Rechtssicherheit des Moduls aus?
    Habe gelesen, das mit Urteil aus 2013 aus Hamm Belohnungen gegen Bewertung grundsätzlich nicht erlaubt sind. Wie löst mailbeez dieses Problem.
    Weiß das jemand?

    awids

    • Experte
    • Beiträge: 3.785
    • Geschlecht:
    Rechtsberatung darf und will ich nicht leisten. Aber was du von 2013 gelesen hast, muss nicht unbedingt aktuell sein. Denke aber schon, dass man in seinen AGBs darauf hinweisen muss, die der Kunde ja schließlich mit seiner Bestellung akzeptiert.

    RobtheTop

    • Schreiberling
    • Beiträge: 332
    Alles gut. Ich werde die Details sicher mit einem Anwalt besprechen, aber hätte ja sein können, dass hier schon jemand Erfahrung damit hat.
    Gültigkeit hat das bestimmt noch, denn der Beitrag ist relativ neu... 2020 oder 2021, es wird eben nur die Entscheidung aus 2013 erwähnt.
    Nachzulesen übrigens unteranderem bei
    it-kanzlei.