Hi,
gerade beschäftige ich mich für ein Projekt mit der "Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen"
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2015&from=DEDabei bin ich unter anderem auf diesen interessanten Satz gestoßen:
der alternative Text für die Grafik, der anzuzeigen ist, wenn das Label nicht angezeigt werden kann, muss die Energieeffizienzklasse des Produkts in einer Schriftgröße angeben, die der des Preises entspricht.
[Anhang VIII, Abs 3, Satz g]
Bitte vergesst also nicht, die Bilder der Energielabel via CSS-Klasse mit einer entsprechenden Schriftgröße auszustatten.
Generell regelt der Anhang VIII die Darstellung der Label im Internet sehr genau.
Für Lichtquellen gilt die Verordnung ab dem 1. September 2021.
Die Verordnungen für "Energieverbrauchskennzeichnung" anderer Geräte gilt schon ab 1. März und enthält ähnliche Anweisungen.
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