Antwort #2 am: 18. Februar 2021, 20:42:05
@ Wiskis
Ich vermute du willst die Checkbox missbrauchen, um das Einverständis zurWeitergabe der E-Mail-Adresse an die Versandparter einzuholen.
Versuche es mit dem Missbrauch der AGB-Checkbox, die AGB müssen eh nicht abgehakt werden. Damit gehts.
Im Übrigen, wenns wirklich darum geht, sind sich wohl selbst die Anwälte nicht einig.
Hatte vor kurzem einen Shop mit Tiefenprüfung durch den Händlerbund. Nach Einbau dieser Checkbox, musste nach Abarbeiten aller festgesetzten Änderungen und Abnahme des Shops, diese Checkbox wieder dringend entfernt werden, nach Auffassung des Abnahme-Anwalt. Information soll reichen. Wenn morgen ein anderer drauf schaut, sagt der wieder was anderes.
Muss man nicht verstehen.
BG Karsta