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  • Thema: MwSt. bei Versand ausweisen je nach ArtikelMwst.

    m.susok

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    MwSt. bei Versand ausweisen je nach ArtikelMwst.
    am: 25. August 2020, 09:04:39
    Hallo,

    in unserem Shop verkaufen wir Artikel mit beiden MwSt.
    Nun soll, laut unserem Steuerbüro, die MwSt. der Versandkosten mit der MwSt ausgewiesen werden, mit der der höchste Warenwert besteuert wurde.

    z.b.
    100 € mit 5% MwSt und 50€ mit 16% dann die enthaltene MwSt. der Versandkosten = 5%
    oder anders herum
    100 € mit 16% MwSt und 50€ mit 5% dann die enthaltene MwSt. der Versandkosten = 16%

    Ist dies mit der Shopsoftware realisierbar oder mit einem Modul?

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=41293.0

    fiveBytes

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    Re: MwSt. bei Versand ausweisen je nach ArtikelMwst.
    Antwort #1 am: 25. August 2020, 09:41:11
    Hallo,
    hier findest Du eigentlich alles zum Thema was Ihr braucht:
    https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=30563.0

    m.susok

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    Re: MwSt. bei Versand ausweisen je nach ArtikelMwst.
    Antwort #2 am: 25. August 2020, 20:53:37
    Danke, werde es testen.

    snocer

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    Re: MwSt. bei Versand ausweisen je nach ArtikelMwst.
    Antwort #3 am: 25. August 2020, 21:31:10
    @m.susok, hier noch ein paar Anmerkungen, zum richtig verstehen.

    Unter den Rechnungsposten des Versandes sind eine Reihe von einzelnen Kostenpunkten einzukalkulieren und daher in den Sammelbegriff „Versandkosten“ zusammengefasst. Dazu gehören: das Verpackungsmaterial, die Portokosten, benötigte Personalkosten, Versicherungen, Kosten für die Zahlungsabwicklung, die Einhaltung der Verpackungsverordnung sowie sonstige Berechnungsposten.

    Also sind Versandkosten streng genommen auch eine Dienstleistung die Du erbringst. Und Dienstleistungen werden prinzipell mit dem Standard Steuersatz berechnet. Das heist zum jetzigen Zeitpunkt eben 16% ab Januar wahrscheinlich wieder 19%.
    Eine Aufteilung ist auch laut Vereinfachungsregel nicht Notwendig. Auch solche Aussagen wie wenn alle 5/7% Artikel sind wird 5/7% USt. ausgewiesen ist so nicht richtig.

    Beispiel Dein Lieferant berechnet Dir ja für die Lieferung der Waren gemischt 16% und 5% Waren auch 16% Versandkosten, dann kannst Du beim Verkauf auch wenn Du nur 5% Ware dem Kunden offerierst nicht nur 5% berechnen, weil Du ja 16% Vorsteuer in Abzug bringst. Du glaubst doch nicht ernsthaft, das Dir das FA Deine Ware mit 11% an der Steuer Subvensoniert oder?

    cu snocer

    PS: Einheitliche Versandkosten zur Vereinfachung sind erlaubt.

    ChristianRothe

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    Re: MwSt. bei Versand ausweisen je nach ArtikelMwst.
    Antwort #4 am: 26. August 2020, 09:00:35
    Es ist nicht kompliziert. Es gilt ein einfacher Grundsatz: Die Steuern der Hauptleistung (Ware) bestimmen die Steuern die Nebenleistung (Versandkosten).

    Folgendes Beispiel: Für eine Bestellung fallen beispielsweise 4,90 € Versandkosten inklusive MwSt. an.

    Fall 1: Der Kunde bestellt nur Ware mit hohem MwSt.-Satz. Dann enthalten auch die 4,90 € den hohen MwSt-Satz.

    Fall 2: Der Kunde bestellt nur Ware mit niedrigerem MwSt.-Satz. Dann enthalten auch die 4,90 € den niedrigeren MwSt-Satz. Dies heißt: Für den Händler bleibt ein größerer Nettobetrag übrig, da er nur 5% bzw. 7% MwSt. aus den 4,90 € herausrechnen muss (und nicht 16% bzw. 19%).

    Fall 3 wird dagegen interessanter: Der Kunde bestellt einen gemischten Warenkorb aus Artikel mit hohem MwSt.-Satz und mit niedrigem MwSt.-Satz. Jetzt darf der Händler die Steuer aufteilen. Z.B. nach dem Warenwert. Nehmen wir also an, das die Hälfte des Bruttowarenwert aus Artikeln mit hohem MwSt-Satz besteht und die andere Hälfte aus Artikeln mit niedriger MwSt. Jetzt darf der Händler die 4,90 € Versandkosten proprotional aufteilen. Aus 50% davon, also 2,45 €, rechnet er 16% bzw. 19% MwSt. raus. Aus den anderen 50%, also wieder 2,45 €, ist ihm erlaubt, nur 5% bzw. 7% MwSt. herauszurechnen. Damit darf er also einen etwas höheren Nettobetrag für sich behalten und muss weniger MwSt. an den Staat abführen.

    Der Haken: Das Modified Shop System beherrscht die Rechenweise vom letztgenannten Fall 3 nicht serienmäßig. Sowas muss man selbst nachrüsten und in Eigenregie programmieren.

    Zur Vereinfachung könnte man dann nach der Faustregel vorgehen, dass sich der MwSt.-Satz der Versandskosten nach dem höchsten in der Bestellung für einen Artikel vorkommenden MwSt. richtet. Ist also ein einziger Artikel mit 16% bzw. 19% enthalten, dann könnte man auch die Versandkosten mit diesem MwSt.-Satz abrechnen. Dies führt dazu, dass man zu viel MwSt. abführt. Dies wird kein Finanzbeamter jemals beanstanden. Auf Dauer verschenkt man damit aber einiges Geld - vor allem dann, wenn man viele Artikel mit niedrigem MwSt.-Satz im Sortiment hat.

    ChristianRothe

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    Re: MwSt. bei Versand ausweisen je nach ArtikelMwst.
    Antwort #5 am: 26. August 2020, 09:15:17
    in unserem Shop verkaufen wir Artikel mit beiden MwSt.
    Nun soll, laut unserem Steuerbüro, die MwSt. der Versandkosten mit der MwSt ausgewiesen werden, mit der der höchste Warenwert besteuert wurde.
    Da ist Euer Steuerbüro nicht richtig informiert. Wie es richtig läuft (anteilige MwSt.-Aufteilung), habe ich im vorhergehenden Beitrag dargestellt.

    Hier hat jemand sehr schön die entsprechenden Regelungen aus dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums zusammengefasst:  https://www.zen-cart-pro.at/forum/threads/11279-Umsatzsteuer-auf-Versandkosten-bei-Artikeln-mit-7-und-19?p=66096&viewfull=1#post66096

    snocer

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    Re: MwSt. bei Versand ausweisen je nach ArtikelMwst.
    Antwort #6 am: 26. August 2020, 21:22:49
    wer den Quatsch unbedingt benötigt, sollte sich die Arbeit machen und sich das programmieren lassen und nicht hoffen, das er so etwas von einer kostenfreien Shopsoftware angro geliefert bekommt, weil es dazu auch nicht einmal notwendig ist.

    Aus dem Vorredner seinem Beitrag kann man auch dieses lesen.

    Zen-Cart: wir werden das nach einigen Diskussionen auch nicht in die Grundinstallation übernehmen. Kein Shopbetreiber wäre damit mehr in der Lage, seine Versandkosten transparent auf einer Versandkostenseite anzugeben, was von vielen Zertifizierern gefordert wird und auch von den Kunden (habe ich heute auch erst wieder durch mit dem Händlerbund, Versandkosten, transparent auf einer Versandkostenseite).

    Das gleiche wirst Du bei Gambio, JTL und vielen anderen hören.

    cu snocer

    PS: Aussage war eindeutig auch hier, wenn nur 7% (5%) Artikel im Paket sind kann auch 7% (5%) auf die Versandkosten gezogen werden, muss aber nicht, kann auch der Standardsatz gezogen werden, weil auch Leistung. Wer aber zu 7% berechnet und nicht der Hersteller ist (Beispiel Pizzeria etc.), muss eben im Fall der Fälle auch Nachweißen, dass ihm auch nur 7% berechnet wurden. Wenn ihm der Standardsatz berechnet wurde (Vorsteuerabzug) und er seine Produkte so künstlich verbilligt, bzw. mehr Ertrag mit der Steuerdifferenz erzielt kann auch damit rechnen, das er diese Differenz nachzahlen muss. Normaler Prüfzeitraum 5 Jahre, bei solchen Auffälligkeiten, sind auch 10 Jahre möglich.

    Und noch ein Beispiel: Liefert die Pizzeria nicht selbst aus und hat dafür einen Lieferdienst, erhält diese Pizzeria am Monatsende eine Rechnung vom Lieferdienst (Leistungserbringer Standardsatz) und zieht den Standardsatz als Vorsteuer. Die Pizzeria berechnet ihren Kunden aber nur den ermäßigten Satz (fällige Umsatzsteuer) wer besch... da wenn?
    Solche Steuerspar Modelle können einen schnell auf die Füße fallen. Da gab es schon sehr viel clevere Methoden. Ware hier einkaufen Standardsatz ziehen an seinen nicht EU Partner weiterverkaufen Steuerfrei natürlich und dieser beliefert dann von seinem deutschem Ableger wieder die deutschen Kunden usw.. Das geht immer nur eine begrenzte Zeit gut, bis es eben auffällt.  Ich gebe aber keine Rechtsberatung, war hier nur meine Meinung. :-)

    ChristianRothe

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    Re: MwSt. bei Versand ausweisen je nach ArtikelMwst.
    Antwort #7 am: 26. August 2020, 22:00:42
    wer den Quatsch unbedingt benötigt, sollte sich die Arbeit machen und sich das programmieren lassen und nicht hoffen,
    Das ist kein Quatsch, sondern eine sehr ernsthafte und sinnvolle Anforderung, wenn man mit Lebensmitteln handelt.

    Zen-Cart: wir werden das nach einigen Diskussionen auch nicht in die Grundinstallation übernehmen. Kein Shopbetreiber wäre damit mehr in der Lage, seine Versandkosten transparent auf einer Versandkostenseite anzugeben, was von vielen Zertifizierern gefordert wird und auch von den Kunden (habe ich heute auch erst wieder durch mit dem Händlerbund, Versandkosten, transparent auf einer Versandkostenseite).
    Diese Aussage halte ich für Unfug. Die Versandkosten kann man immer sehr transparent und einfach angeben: "X € brutto inklusive MwSt". Der Kunde zahlt einschließlich der MwSt. immer denselben Betrag - es ändert sich je nach Warenkorbzusammensetzung bloß der enthaltene MwSt-Anteil, der ans Finanzamt abzuführen ist, und logischerweise der Nettobetrag, der dem Händler übrig bleibt. Dies hat aber auf die Preisangabe auf der Versandkostenseite keinerlei Einfluss - hier ist nämlich der Bruttobetrag zu nennen. Und dieser ist stets gleich.

    snocer

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    Re: MwSt. bei Versand ausweisen je nach ArtikelMwst.
    Antwort #8 am: 26. August 2020, 22:22:19
    Wenn  Du nur Endkunden belieferst, gibst Du natürlich immer den Brutto Preis an. Dazu bist Du auch verpflichtet.
    Aber wie Du ja schon selbst bemerkt hast, kommt der Steuervorteil nur Dir zugute. Jetzt bestellt aber eine Vorsteuerabzugsberechtigte Person bei Dir (GmbH etc.) jetzt musst Du alle Positionen netto angeben auch die Versandkosten.
    Aber lassen wir das nun. Ich habe dir auch nur meinen Standpunkt rübergebracht.

    cu snocer

    ChristianRothe

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    Re: MwSt. bei Versand ausweisen je nach ArtikelMwst.
    Antwort #9 am: 26. August 2020, 23:24:39
    Bei gewerblichen Bestellern...

    ...greifen erstens die ganzen Regeln für Verbrauchergeschäfte nicht. Ich müsste also für gewerbliche Kunden gar nicht die Versandkosten bis in den letzten Einzelfall auf einer Versandkosten-Infoseite aufschlüsseln.

    ...besteht zweitens überhaupt keine Verpflichtung, stets Nettopreise anzugeben bzw. alles zunächst auf Nettobasis auszurechnen und dann im zweiten Schritt die MwSt aufzuschlagen. Auch bei einem gewerblichen Besteller darf ich sagen "Die Versandkosten betragen 4,90 € inklusive MwSt." und dann diesem Kunden jeweils im Einzelfall die Nettobeträge und die MwSt in Abhängigkeit vom bestellten Warenkorb "on the fly" ausrechnen (wie ich es auch für Verbraucher mache).

    snocer

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    Re: MwSt. bei Versand ausweisen je nach ArtikelMwst.
    Antwort #10 am: 27. August 2020, 20:44:34
    Nicht einfach etwas ausdenken. Es gibt klare Regeln für die Rechnungslegung gegenüber B2C und B2B Kunden.
    Nachfolgend nur mal ein Auszug von diversen, damit es auch für Dich etwas deutlicher wird.

    Rechnungsvorlage: Wann muss ich eine Netto- oder Bruttorechnung schreiben?
    Wann stelle ich eine Netto- oder Bruttorechnung aus? Welche Rechnungsvorlage muss ich wann verwenden?

    Das hängt von folgenden Faktoren ab:

    Ist dein Kunde (Rechnungsempfänger) eine Privatperson oder ein Kleinunternehmer zum Beispiel §13b? (B2C)
    Ist dein Kunde (Rechnungsempfänger) ebenfalls ein Unternehmer oder Vollkaufmann? (B2B)
    Bist du selbst Unternehmer, ist dein Kunde hingegen eine Privatperson oder ein Kleinunternehmer, musst du auf eine Brutto Rechnungsvorlage zurückgreifen. Hier ist der Gesamtbruttobetrag der zentrale Betrag, da sich dein Kunde die Umsatzsteuer nicht wieder beim Finanzamt zurückholen kann.

    Bist du selbst Unternehmer und ist dein Kunde ebenfalls Unternehmer, nutzt du eine Netto Rechnungsvorlage, da dein Kunde die Umsatzsteuer (Vorsteuer) vom Finanzamt zurück erhält. Für ihn ist es daher wichtig und für Dich verpflichtend, dass in der Rechnung für alle Rechnungspositionen der Nettopreis sowie der Gesamtnettobetrag ersichtlich ist.

    Und nun noch etwas doller drauf gehauen auf Deine Aussage. So steht es geschrieben und ist genau das Gegenteil von dem was Du hier behauptest.

    Wichtig: Eine gesetzliche Verpflichtung, Brutto-Rechnungen an Verbraucher zu verschicken, gibt es nicht! Bis auf wenige Ausnahmen (vor allem im Baugewerbe) haben Privatkunden gar keinen ausdrücklichen Anspruch auf eine Rechnung.

    Als Begründung für Bruttorechnungen an Verbraucher wird oft die Preisangabenverordnung (PAngV) ins Feld geführt. Die bezieht sich jedoch nicht auf Abrechnungen, sondern auf Werbung, Angebote und sonstige „Anpreisungen“ von Waren und Leistungen. Bestellt ein B2C Kunde bei Dir im Shop und zahlt zum Beispiel direkt mit PayPal bist Du nicht verpflichtet ihm überhaupt eine Rechnung zukommen zu lassen.

    Oder hier noch etwas zu Netto Rechnungen.
    Oder hier auch noch einmal von Haufe bzw. Datev Lexinform.
    Eine Nettorechnung schreiben Sie in der Regel Ihrem Kunden, wenn dieser ebenfalls Unternehmer ist. Für ihn sind die Nettopreise der einzelnen Positionen sowie der Gesamtnettopreis entscheidend. Die Steuer wird hier getrennt berechnet und aufgeführt. Das gilt ebenfalls für innergemeinschaftliche Lieferungen an Kunden mit USt.-ID.

    So mehr habe ich jetzt erst einmal nicht rausgesucht sollte reichen.

    ChristianRothe

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    Re: MwSt. bei Versand ausweisen je nach ArtikelMwst.
    Antwort #11 am: 28. August 2020, 10:40:56
    Du schreibst viele Worte, die alle nichts mit dem Thema zu tun haben. Anscheinend bist Du ein totaler Verkomplizierer: Warum einfach, wenn es umständlich geht? Ach ja: Und vielen Dank für den belehrenden Ton Deiner Ausführungen. Ich bin übrigens Diplom-Wirtschaftsingenieur (und hab den ganzen Kram somit quasi von der Pike auf gelernt) und seit 20 Jahren selbstständiger Unternehmer. Habe unter anderem schon zwei Kapitalgesellschaften gegründet. Auf den Käse, den Du teilweise schreibst, will ich gar nicht weiter eingehen. Exemplarisch sei nur folgendes Zitat genannt: "Wichtig: Eine gesetzliche Verpflichtung, Brutto-Rechnungen an Verbraucher zu verschicken, gibt es nicht! " Natürlich ist ein Händler verpflichtet, gegenüber einem Verbraucher Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer zu nennen. Einfach mal §1 Satz 1 der Preisangabenverordnung lesen: "Wer Verbrauchern gemäß § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise)." Daraus ergibt sich für einen Onlineshop die Pflicht, gegenüber einem Verbraucher vor einem Kauf jeden Bestandteil der späteren Rechnung / des Endbetrages zu nennen und ihn darüber aufzuklären.

    ChristianRothe

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    Re: MwSt. bei Versand ausweisen je nach ArtikelMwst.
    Antwort #12 am: 28. August 2020, 11:09:55
    Um noch einmal die wesentlichen Punkte zusammenzufassen: Die Nebenleistung (Versandkosten, Zahlungsgebühren etc.) teilen das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung (Ware). Konkret bedeutet diese Grundregel;

    Besteht die Hauptleistung nur aus Artikeln mit hohem Umsatzsteuersatz, dann fällt auch für die Nebenleistung ein hoher Umsatzsteuersatz an. Analag gilt dies auch für den niedrigen Umsatzsteuersatz: wenn Hauptleistung nur aus Artikeln mit niedrigem Umsatzsteuersatz besteht, fällt auch für die Nebenleistung nur ein niedriger Umsatzsteuersatz an. Bei gemischten Warenkörben (Artikel mit hohem Umsatzsteuersatz und auch Artikel mit niedrigem Umsatzsteuersatz) darf anteilig aufgeteilt werden und bei einen Teil der Nebenleistungen ein hoher MwSt.-Satz und bei einen anderen Teil ein niedriger MwSt-Satz verrechnet werden. Die Aufteilung ist nach geeigneten Merkmalen, z.B. nach dem Verhältnis der Werte oder Gewichte, vorzunehmen.

    Es hat das Finanzamt noch nie gestört, wenn zu viel Mehrwertsteuer abgeführt wurde. Deshalb ist es völlig unschädlich zur Vereinfachung die Versandkosten immer mit einem hohen MwSt-Satz abzurechnen, sobald ein Artikel mit hohem MwSt-Satz in einer Bestellung enthalten ist.

    uptrender

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    Re: MwSt. bei Versand ausweisen je nach ArtikelMwst.
    Antwort #13 am: 28. August 2020, 15:17:32
    Exemplarisch sei nur folgendes Zitat genannt: "Wichtig: Eine gesetzliche Verpflichtung, Brutto-Rechnungen an Verbraucher zu verschicken, gibt es nicht! " Natürlich ist ein Händler verpflichtet, gegenüber einem Verbraucher Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer zu nennen. Einfach mal §1 Satz 1 der Preisangabenverordnung.....

    Es gibt tatsächlich keine Pflicht einem Verbraucher eine Rechnung auszustellen. Die PAngV bezieht sich nicht auf das Erstellen einer (Schluß-)Rechnung sondern auf das nennen aller Preise und Preisbestandteile vor dem Kauf.

    https://www.google.com/search?q=rechnungspflicht

    ChristianRothe

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    Re: MwSt. bei Versand ausweisen je nach ArtikelMwst.
    Antwort #14 am: 28. August 2020, 15:27:38
    Um überhaupt zu dem Punkt zu kommen, im Onlinehandel eine Bestellung ausführen zu dürfen und vom Kunden Geld einzunehmen, muss man ihm die Preise anzeigen und vollständig den Endpreis der Bestellung errechnen und diesen transparent darstellen. Man kommt also nicht umhin, dem Kunden die Sache mit der Mehrwertsteuer genau vorzurechnen. Deshalb ist es doch in der Praxis ohne Belang, ob man hinterher noch ein Dokument "Rechnung" mit diesen Daten erzeugt. Und ob jetzt eine Rechnung notwendig ist oder nicht, hat absolut nichts mit der ursprünglichen Fragestellung des Threaderstellers zu tun. Dieser hatte gefragt, wie die Mehrwertsteuer zu errechnen und auszuweisen ist. Dies muss ich als Händler bei einem Endverbraucher eben schon korrekt machen, bevor der Kunde den Kaufen-Knopf drückt.

    Und das Finanzamt wünscht sich ohnehin eine korrekte Ausrechnung der MwSt. und eine nachvollziehbare Buchführung darüber.
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    13. Januar 2011, 21:14:55 von Jiraporn
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    05. April 2014, 08:10:02 von AllyG
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    07. November 2010, 16:26:52 von SanPedro
               
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