wer den Quatsch unbedingt benötigt, sollte sich die Arbeit machen und sich das programmieren lassen und nicht hoffen, das er so etwas von einer kostenfreien Shopsoftware angro geliefert bekommt, weil es dazu auch nicht einmal notwendig ist.
Aus dem Vorredner seinem Beitrag kann man auch dieses lesen.
Zen-Cart: wir werden das nach einigen Diskussionen auch nicht in die Grundinstallation übernehmen. Kein Shopbetreiber wäre damit mehr in der Lage, seine Versandkosten transparent auf einer Versandkostenseite anzugeben, was von vielen Zertifizierern gefordert wird und auch von den Kunden (habe ich heute auch erst wieder durch mit dem Händlerbund, Versandkosten, transparent auf einer Versandkostenseite).
Das gleiche wirst Du bei Gambio, JTL und vielen anderen hören.
cu snocer
PS: Aussage war eindeutig auch hier, wenn nur 7% (5%) Artikel im Paket sind kann auch 7% (5%) auf die Versandkosten gezogen werden, muss aber nicht, kann auch der Standardsatz gezogen werden, weil auch Leistung. Wer aber zu 7% berechnet und nicht der Hersteller ist (Beispiel Pizzeria etc.), muss eben im Fall der Fälle auch Nachweißen, dass ihm auch nur 7% berechnet wurden. Wenn ihm der Standardsatz berechnet wurde (Vorsteuerabzug) und er seine Produkte so künstlich verbilligt, bzw. mehr Ertrag mit der Steuerdifferenz erzielt kann auch damit rechnen, das er diese Differenz nachzahlen muss. Normaler Prüfzeitraum 5 Jahre, bei solchen Auffälligkeiten, sind auch 10 Jahre möglich.
Und noch ein Beispiel: Liefert die Pizzeria nicht selbst aus und hat dafür einen Lieferdienst, erhält diese Pizzeria am Monatsende eine Rechnung vom Lieferdienst (Leistungserbringer Standardsatz) und zieht den Standardsatz als Vorsteuer. Die Pizzeria berechnet ihren Kunden aber nur den ermäßigten Satz (fällige Umsatzsteuer) wer besch... da wenn?
Solche Steuerspar Modelle können einen schnell auf die Füße fallen. Da gab es schon sehr viel clevere Methoden. Ware hier einkaufen Standardsatz ziehen an seinen nicht EU Partner weiterverkaufen Steuerfrei natürlich und dieser beliefert dann von seinem deutschem Ableger wieder die deutschen Kunden usw.. Das geht immer nur eine begrenzte Zeit gut, bis es eben auffällt. Ich gebe aber keine Rechtsberatung, war hier nur meine Meinung.