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  • Thema: Konjunkturpaket - Mehrwertsteuer Senkung

    HaldOn

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    Re: Konjunkturpaket - Mehrwertsteuer Senkung
    Antwort #45 am: 09. Juni 2020, 21:14:36
    Noch etwas Öl fürs Feuer:

    ich habe gehört, dass das Leistungs-/Lieferdatum für die Besteuerung ausschlaggebend ist.

    Heute Bestellt, im Juli geliefert ergibt 16% MwSt, also Rechnung ändern.
    Schlimmer noch wird es wohl im Januar, wenn die Kunden einen Differenzbetrag nachzahlen müssen.

    Was sagt ihr oder eure Steuerberater dazu?

    Wenn man Vorbestellungen anbietet (bis zu 1.7. mit 19%) und der Kunde im voraus zahlt, muss der Händler den Unterschied ja irgendwie dem Kunden wieder gutschreiben.

    Gleiches gilt bei Bestellung am 30.06.2020 die nicht sofort bearbeitet werden können und am 01.07. dann für die Rechnung gedruckt wird.  Das gleiche am oder um den 31.12.

    voodoopupp

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    Re: Konjunkturpaket - Mehrwertsteuer Senkung
    Antwort #46 am: 09. Juni 2020, 22:50:09
    Dann also erst recht die VK Preise so lassen...
    ...sofern man einen Endkunden Shop hat.

    Solange der Endpreis korrekt ist, wird das so gut wie keinen einzigen Endkunden stören, ob die Bestellbestätigung mit 19% kam und die Lieferung dann mit 16% MwSt.

    HaldOn

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    Re: Konjunkturpaket - Mehrwertsteuer Senkung
    Antwort #47 am: 10. Juni 2020, 10:53:07
    Solange der Endpreis korrekt ist, wird das so gut wie keinen einzigen Endkunden stören, ob die Bestellbestätigung mit 19% kam und die Lieferung dann mit 16% MwSt.


    Hoffe, das das so sein wird ...

    Q

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    Re: Konjunkturpaket - Mehrwertsteuer Senkung
    Antwort #48 am: 10. Juni 2020, 11:42:36
    Ansonsten verweist man auf die gesetzliche Regelung  :nixweiss:
    Man muss sich ja nicht jeden Schuh anziehen. Das Gesetz sagt von 01.07.20 - 31.12.20 16%, sonst 19%. Das gilt für Verbraucher wie für Händler. So würde ich das als Laie sehen.

    lithoverlag

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    Re: Konjunkturpaket - Mehrwertsteuer Senkung
    Antwort #49 am: 10. Juni 2020, 16:05:58
    Noch etwas Öl fürs Feuer:

    ich habe gehört, dass das Leistungs-/Lieferdatum für die Besteuerung ausschlaggebend ist.

    Heute Bestellt, im Juli geliefert ergibt 16% MwSt, also Rechnung ändern.
    Schlimmer noch wird es wohl im Januar, wenn die Kunden einen Differenzbetrag nachzahlen müssen.

    Was sagt ihr oder eure Steuerberater dazu?

    Leistungs/ Lieferdatum ist nach Auskunft beim STB der Versandtag nicht der Tag wann das Paket beim Kunden ankommt. also 30.6 bis zum Postschluss alles raushauen, Shop zu machen bis 00.00 oder weil sowieso keine weitere Bearbeitung stattfindet Shop auf den neuen Satz umstellen. Alle Bestellungen die zwischen Postschließung und dem 1..7. reinkommen werden ja sowieso erst am 1.7. versendet. Damit passt es . Ist ja nicht verboten schon eine Rechnung mit 16% am 30.06. zu drucken.

    lithoverlag

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    Re: Konjunkturpaket - Mehrwertsteuer Senkung
    Antwort #50 am: 10. Juni 2020, 16:08:50

    Wenn man Vorbestellungen anbietet (bis zu 1.7. mit 19%) und der Kunde im voraus zahlt, muss der Händler den Unterschied ja irgendwie dem Kunden wieder gutschreiben.
    nur wenn Du die MwSt Senkung weitergeben willst. Zwingt dich ja keiner dazu.

    Bei meiner Wawi kann ich mir dann den Repricer holen, der passt dann meine Produkte automatisch an die Priese der Konkurenz an, dann hat sich das mit den Preisanpassungen auch automatisch erledigt.

    HaldOn

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    Re: Konjunkturpaket - Mehrwertsteuer Senkung
    Antwort #51 am: 10. Juni 2020, 18:12:55
    nur wenn Du die MwSt Senkung weitergeben willst. Zwingt dich ja keiner dazu.

    Bei meiner Wawi kann ich mir dann den Repricer holen, der passt dann meine Produkte automatisch an die Priese der Konkurenz an, dann hat sich das mit den Preisanpassungen auch automatisch erledigt.

    Mein WAWI lässt mir die Option, ob die Brutto Preise bei der MwSt.-Änderung neu berechnet werden sollen oder nicht.
    Aber, bei Preisen von ,99 oder ,49 ist es für Kunden offensichtlich, das die MwSt.-Senkung nicht weitergegeben wurde.

    karsta.de

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    Re: Konjunkturpaket - Mehrwertsteuer Senkung
    Antwort #52 am: 11. Juni 2020, 06:17:55
    Leistungs/ Lieferdatum ist nach Auskunft beim STB der Versandtag nicht der Tag wann das Paket beim Kunden ankommt. also 30.6 bis zum Postschluss alles raushauen, Shop zu machen bis 00.00 oder weil sowieso keine weitere Bearbeitung stattfindet Shop auf den neuen Satz umstellen. Alle Bestellungen die zwischen Postschließung und dem 1..7. reinkommen werden ja sowieso erst am 1.7. versendet. Damit passt es . Ist ja nicht verboten schon eine Rechnung mit 16% am 30.06. zu drucken.

    Ich bin kein STB, aber nach meinem Verständnis sollte Tag des Vertragsschluss die entscheidend Komponente für die Berechnung des Steuerbetrages sein. Heißt für mich, kaufe ich heute eine WM, habe ich ein rechtsgültigen Kaufvertrag mit Absenden meiner Bestellung getätigt, mit allen Conditionen, die heute gelten. So verhält es sich doch auch für Sonderangebote, die später geliefert werden und zum Zeitpunkt der Lieferung bei diesem Händler vielleicht kein Sonderangebot mehr sind.
    Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

    BG Karsta

    Viol

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    Re: Konjunkturpaket - Mehrwertsteuer Senkung
    Antwort #53 am: 11. Juni 2020, 07:57:10
    Das stimmt vermutlich so nicht. Entscheidend dürfe das Datum der Leistung sein, im Falle des Online Handels wohl der Versandtag.
    Hier ist das alles ganz gut beschrieben:
    https://www.haufe.de/amp/steuern/gesetzgebung-politik/absenkung-des-mehrwertsteuersatzes-2020-probleme-in-der-praxis_168_517790.html

    swolfram [templatix]

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    Re: Konjunkturpaket - Mehrwertsteuer Senkung
    Antwort #54 am: 11. Juni 2020, 09:24:12
    Ich bin auch kein STB: Für die meisten dürfte das Rechnungsdatum = Leistungsdatum sein. Weil die Rechnung gedruckt wird, wenn die Leistung (der Versand) erfolgt. Demzufolge sind alle Rechnungen ab dem 1.7. anzupassen auf 16%, egal wann der Kunde gekauft hat. Oder? Die Preissenkung muss in dem Fall nicht direkt weitergegeben werden, denn der Kunde hat schließlich zum Preis "19,90 EUR inkl. Steuer" gekauft. Unabhängig von der Höhe des Satzes.

    Letztlich sollte aber JEDER seinen eigenen Steuerberater fragen, wie er es lösen soll, weil bei jedem doch eigene Umstände greifen. Wann wird die Rechnung erstellt, mit welchem Datum, wann ist das eigene Leistungsdatum etc.

    fishnet

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    Re: Konjunkturpaket - Mehrwertsteuer Senkung
    Antwort #55 am: 11. Juni 2020, 11:16:45
    Das Leistungsdatum ist im Onlinehandel immer das Versanddatum. Egal ob Paypal, Vorkasse, spätere Lastschrift oder Kauf auf Rechnung. Laut meinem STB gilt immer der Mwst Satz des Leistungsdatums. Nicht des Kaufdatums. Wer alles korrekt machen will, kommt also nicht drumherum, ein paar Bestellungen im Nachhinein händisch anzupassen.
    Letztendlich darf man aber auch Rechnungen mit 19% Mwst ausstellen, sagt mein StB, wenn man erst nach dem 1.7. liefert. Man muss dann aber auch 19% abführen (und die Diskussion mit dem Kunden aushalten).

    lithoverlag

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    Re: Konjunkturpaket - Mehrwertsteuer Senkung
    Antwort #56 am: 11. Juni 2020, 11:22:17
    Bei Produkten ist es der Versandtag.

    @wolfram ja alle Rechnungen ab dem 1.7. sind anzupassen, wenn auch erst ab dem 1.7. versendet wurde.

    Das Problem sind nur die automatischen Bestellungen. Bei mir läuft es als workflow. Kunde bestellt, zahlt per paypal oder sonst was, bei mir rappelt der drucker  wirft alles raus., Emails Ls und RE werden versendet.
    Damit und wegen dem Finanzamt sind die eingehenden Bestellungen zwischen Auslieferung:  Post schließt am 30.06. um 17.00 Uhr (bei mir) und dem nächsten Tag das Problem. Lasse ich die Bruttobeträge stehen (was ich tun werde und sacke mir die vollen 2% oder 3% ein) muss ich für die Problembestellungen zwischen Postschließung und dem 1.7. nur korrigierte Rechnungen verschicken.  Oder ich mache die Umstellung am 30.06. um 17.00 Shop wird kurz geschlossen, damit keine Bestellungen eingehen. Dann geht es mit geänderten Mwst Sätzen und gleichen VK Preisen ganz normal weiter.

    Diejenigen, die die Mwst Senkung weitergeben wollen, habe da etwas mehr Arbeit mit, weil der Rechnungsbetrag ja nicht stimmt und müssen dann Gutschriften machen, oder sie ändern die Preise erst ein paar Tage später, wer auf krumme Preise steht passt nichts an aber ehrlich 1000 Artikel anpassen nur damit es schön aussieht?? und in 6 Monaten alles zurück??. Wir reden hier bei 10 Euro Umsatz von 25 ct Preisvorteil für Kunden oder Gewinnmaximierung für den Händler, der nicht in Kurzarbeit zu Hause saß, keine Lohnfortzahlung oder Homeoffice hatte, und dem richtig das Geld wegbrach.
    Man kann aber auch die Preise um 10% anheben und in der Werbung guten Gewissens erklären man die MwSt Senkung voll weiter... Wer weiß noch am 2.7. wie dein Preis im Shop am 30.06. war???

    Die Krise immer als Chance verstehen!!

    p.s Wer digitale Produkte verkauft kann ganz entspannt alles um Mitternacht machen. Wer in seinem Shop alles hat, Digital und physische Produkte, macht wohl besser einen halben Tag zu, vorausgesetzt in dem Zeitraum passiert so viel.

    Timm

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    Re: Konjunkturpaket - Mehrwertsteuer Senkung
    Antwort #57 am: 11. Juni 2020, 12:03:05
    Mal ehrlich: Meint ihr wirklich, dass irgendein Prüfer in Jahren mal guckt, ob am 1.7 eine Sendung verschickt wurde, wo die Rechnung vom 30.6. ist? Zumal der Staat dann plus machen würde. Andersrum am 1.1.2021 natürlich minus. Da würde ich doch den Shop nicht zu machen wegen, oder die Rechnungen anpassen. Bei einem Autoverkauf lohnt das vielleicht aber doch nicht bei kleinen Beträgen.

    Gruß Timm

    fishnet

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    Re: Konjunkturpaket - Mehrwertsteuer Senkung
    Antwort #58 am: 11. Juni 2020, 14:47:33
    aber ehrlich 1000 Artikel anpassen nur damit es schön aussieht??
    Grundidee hierzu

    TrueSlide

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    Re: Konjunkturpaket - Mehrwertsteuer Senkung
    Antwort #59 am: 11. Juni 2020, 15:16:55
    Wurde denn schon darüber entschieden (mein letzter Wissenstand ist, dass die Regierung dazu noch etwas auf die Beine stellen will), wie es mit "Vorbestellungen" aussieht, die vorab bezahlt werden!?

    Kunde kauft etwas z.B. am 15.06.2020 und bezahlt direkt den Betrag. Da der Betrag bereits bezahlt wurde (die Lieferung aber noch nicht erfolgt) und "Ist-Versteuerung" angewandt wird, muss die Vorsteuer ja mit 19% beim Finanzamt abgeführt werden.
    Nun wird am 15.07.2020 die Rechnung erstellt, welche dann nur bei 16% liegt ... So gesehen wurde dann ja eigentlich zu viel Steuer bezahlt.
    Genau andersrum wird es dann Ende des Jahres, wenn es wieder die Rolle rückwärts gibt ...
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