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  • Thema: Verbraucherschlichtungsstelle wurde Universalschlichtungsstelle ???

    lithoverlag

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    Beigefügt ein Artikel aus der IHK Zeitschrift Nürnberg /Franken...
    Darin werden Unternehmen aufgefordert Ihre AGBs und Webseiten zu aktualisieren. Sprich aus

    Online Streitschlichtungsplattform

    soll man bitte

    Universalschlichtungsstelle

    machen, sonst würde eine Abmahnung drohen....

    Nun gut die Welle muss an mir bisher vorbeigeschwabbt sein, habe hier auch nicht gefunden. Schien bisher auch kein großes Thema zu sein, bzw. ich kann es mir nicht vorstellen dass so eine nicht ganz richtige Bezeichnung eine Abmahnung auslösen kann. aber bitte.

    Schöne Tage noch!
    Aus der Iso Haft.
    euer Litho

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=40941.0

    manne35

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    Danke für die Info.
    Wie war das noch gleich, wer war oder ist verpflichtet auf diese Universalschlichtungsplattformstelle hinzuweisen?  Sind das alle Standard Online Shops?
    ... Weil das habe ich doch tatsächlich vergessen, obwohl ich auch bei mir so was anbiete.

    karsta.de

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    Schau hier:
    https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/10324-streitschlichtung-neue-informationspflichten-2017.html
    Allerdings in ihrem eigenen Impressum haben die selbst noch den alten Link zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung drin.

    BG Karsta

    Timm

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    Vielleicht haben die weniger als 10 Mitarbeiter.

    Gruß Timm

    karsta.de

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    Dann verstehe ich es aber so, dass sie gar keine Informationspflicht hätten auch nicht über die OS oder?

    Zitat
    Etwas unverständlich ist dann diese Vorschrift:

    Auch wenn ein Unternehmer nicht an einem Streitschlichtungsverfahren teilnimmt muss er die Infopflicht aus § 37 VSBG erfüllen. Er muss dem Kunden also erst mitteilen, dass er nicht an Schlichtungsverfahren teilnimmt. Dann muss er aber trotzdem die Verbraucherschlichtungsstelle mitteilen, die (hypothetisch) zuständig wäre, wenn er an der Streitschlichtung teilnehmen würde.

    BG Karsta

    manne35

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    Ich dachte dieses Dings sei für Verbraucher, die nicht gleich vor Gericht gehen wollen, wenn eine Lieferung schiefläuft ?

    Aber erst ab 10 Mitarbeiter, ... super, dann kann ich endlich auch mal etwas sinnfreies löschen,... da werd ich mir heute Abend ein Bier aufzischen und dies genüsslich tun... Der erste Bürokratie Ballast der weniger wird... Prost... ;-)  :-)

    Timm

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    @manne35

    Vorsicht! Den Link zur OS Plattform kannst du deshalb aber nicht entfernen. Das sind zwei unterschiedliche Dinge.

    Hier gehts nur darum das das Wort "Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle" ausgetauscht wird gegen „Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V.“

    Zitat
    Wichtig: Wer bisher nicht auf die „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle“ hingewiesen hat (eben weil er als Händler sich zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet hat und dazu auch gesetzlich nicht verpflichtet ist), für den besteht kein Handlungsbedarf!

    Quelle:https://www.it-recht-kanzlei.de/allgemeine-verbraucherschlichtungsstelle-universalschlichtungsstelle.html

    Gruß Timm

    MasterChief

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    Ich finde den 2. Link wesentlich besser:  https://www.it-recht-kanzlei.de/allgemeine-verbraucherschlichtungsstelle-universalschlichtungsstelle.html

    erklärt und verständlich.

    Generell ist vielen nicht klar, daß das immer aus 2 Teilen besteht,  einmal dem Hinweis zur OS-Streitbeilegung und ob man verpflichtet ist/freiwillig teilnimmt,  und  zweitens dann dem Hinweis -wenn man teilnimmt oder verpflichtet ist teilzunehmen-  wer zuständig ist.

    Und die Änderungen nun bezieht sich auf den 2. Teil  und dem neuen Namen dieser Schlichtungsstelle.
    Mit der Anzahl der MA hat das erstmal gar nix zu tun -  bitte aufpassen !

    manne35

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    Danke für die Warnung, dann lass ich s halt drin.
    ... Wär auch zu schön gewesen mal irgendetwas von dem ganzen Quatsch weglassen zu dürfen, ... mal gucken...
    ... Jedes Mitglied unseres Bundestages sollte mal 3 Jahre eine Firma führen, vielleicht würde das helfen  ;-)  ?
    :-)

    noRiddle (revilonetz)

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    Off Topic:
    Zu deinem letzten Satz:
    Nee, weil die meisten eine Agenda verfolgen die nichts, aber auch gar nichts, damit zu tun hat das Volk zu vertreten und gut zu regieren, da hilft gar nichts außer Antreten vor einem gerechten Gericht. Period.

    Gruß,
    noRiddle
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