Antwort #7 am: 08. Januar 2020, 07:59:03
@p3e: Das mit den Downloadartikeln hatte ich auch erst gedacht. Doch da meine Kunden Firmen und deren Fühungskräfte sein werden, werde ich auf Downloadartikel doch verzichten und denen die gewünschten Adressen zusammen mit den Rechnungen zusenden. Ich muss nur noch eine eigene zusätzliche Checkbox haben für einen bestimmten Text (also kein AGB-Text). Den muss der Kunde markieren und damit bestätigen, dass er nicht die angebotenen Waren kauft, sondern nur die Adressen derer, die diese Waren anbieten. Auch soll dort stehen, dass der begreift, dass der angezeigte Rechnungsbetrag nur der maximal mögliche Betrag ist, der sich aber sogar auf Null reduzieren könnte, wenn diese Waren bereits verkauft sind bzw. die Kaufgesuche erledigt sind.