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  • Thema: USt.-ID-Prüfung bei jeder Bestellung - gesetzl. Neuregelung ab 2020

    p3e

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    Eigentlich kennen die allermeisten Firmen in der EU das Prozedere. Bei nicht eindeutiger Rechtsform etc. schicke ich eine Mail und danach ist das Problem fast immer schon erledigt.
    Oft kommt man aber auch durch ausprobieren ans Ziel. Sehr oft ist bei kleineren Firmen der Firmenname irrelevant und der Vor- und Nachname des Inhabers in Kombination mit natürliche Person zielführend.
    Die Mails werden immer schnell beantwortet, wenn man erwähnt, dass ansonsten die 19% Deutsche MwSt. berechnet werden.

    manne35

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    Danke für den Tipp mit dem Namen, werde ich bei Gelegenheit probieren.
    Ich frage mich trotzdem wozu wir Saarlouis bezahlen, ja sogar einen Großteil der EU Verwaltung, wenn die uns ,der Wirtschaft , anstatt uns Arbeit abzunehmen , immer mehr schikanieren und es bald unbezahlbar sein wird. Die sollten täglich mit lieblicher Stimme anrufen und uns fragen wie sie uns unterstützen können.  Oder sonstwie  produktiv sein... :-)

    p3e

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    Ich habe noch die Zeiten vor Umsatzsteuer-ID erlebt. Da musste alles auch innerhalb Europas verzollt werden. Das war deutlich zeitaufwendiger und bürokratischer. Innerhalb der EU zu handeln ist durch die Umsatzsteuer-ID so viel einfacher geworden. Von da aus betrachtet ist das jetzt Jammern auf hohem Niveau.

    Auf die liebliche Stimme warte ich aber auch vergebens. Das hast Du gut ausgedrückt :).

    nighthawk.84

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    Nun, eine Sache wurde in der gesamten Diskussion noch gar nicht bedacht: Was, wenn man als Unternehmer im Urlaub ist und während dieser Zeit Bestellungen mit ungültiger USt.-ID getätigt und direkt bezahlt werden. Die Prüfung soll ja möglichst direkt bei Bestellung durchgeführt werden, so dass man korrigierend eingreifen kann. Ich habe äußerst inkooperative Erfahrungen mit Kunden gemacht, schon allein, wenn Sie Adressdaten vergaßen oder falsch eingaben. Ihnen dann auch noch klar zu machen, dass sie plötzlich mehr zahlen sollen, obwohl der Shop ihnen den steuerbefreiten Preis anbot, wird ein Kampf gegen Windmühlen.

    Ich bin kein guter Programmierer, aber wäre es möglich, eine USt.-ID-Prüfung direkt bei Login des Kunden zu integrieren? Oder eine zusätzliche Abfrage der Nummer bei Bestellabschluss bzw. im Warenkorb mit anschließender Korrektur der Kundengruppe? Längerfristig gesehen wird sich das wohl nicht vermeiden lassen, wenn dieser ganze Steuerkrampf immer restriktiver wird.

    p3e

    • Experte
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    Hast Du das irgendwie schriftlich, dass das Bestelldatum relevant ist?
    Ich gehe davon aus, dass das Rechnungsdatum der Stichtag für die Prüfung ist.  Und wenn Du Dir mit Deinem Kunden nicht einig wirst, zahlst Du Ihm die Vorauskasse halt zurück und storniest den Auftrag oder der Kunde zahlt Dir noch die MwSt. weil er keine gültige Umsatzsteuer-ID hat, die Ware aber unbedingt haben will. Habe ich alles schon gehabt.. Du sitzt Doch am längeren Hebel.

    Ich kann das Gejammer nicht wirklich ernst nehmen. Die Einführung der Umsatzsteuer-ID und die damit verbundene Vereinfachung im EU Binnenmarkt ist ein Segen für den Handel. Gerade als kleiner Unternehmer profitierst Du davon, weil der bürokratischer Aufwand enorm vereinfacht wurde. Du musst lediglich überprüfen, ob der Empfänger der Ware wirklich zu der Umsatzsteuer-ID gehört und zu Deiner Sicherheit noch die qualifizierte amtliche Bestätigung anfordern und abheften. Die schicken Dir die Bestätigung sogar per Post zu und übernehmen das Porto.
    Diese Praxis ist übrigens nicht neu sondern schon seit der Einführung der Umsatzsteuer-ID so. Wenn Du das bisher nicht gemacht hast, dann bedeutet das nicht, dass das so richtig war. Das Finanzamt erfährt ja@ erst im Nachhinein von dem Handel und kann dann auch erst im Nachhinein die MwSt. verlangen, wenn die Nummer nicht zum Empfänger gehört. Diese Absicherung ist also eine Absicherung für Dich.

    Wenn ich früher was zB. in die Niederlande verschicken wollte, musste ich vorab ein Formular für den Zoll ausfüllen. Das Formular musste man sich vorher kaufen (man hatte immer einen kleinen Vorrat). Da hat man mehrere Seiten ausgefüllt. Online ging das noch nicht. Wenn der Kunde die Ware schnell haben wollte, ist man selber mit der bereits verpacken Ware zum Zollamt gefahren. Wenn man Pech hatte, haben die vom Zoll das Paket (bzw. die Pakete) geöffnet und kontrolliert ob wirklich das drin ist was drauf steht. Man konnte den ganzen Kram wieder neu verpacken.. Wenn man mehr Zeit hatte, konnte man die Formulare dem Zollamt schicken. Wenn man Glück hatte, bekam man die Zollunterlagen genehmigt zurück geschickt. Wenn man Pech hatte, wollten die die Ware sehen. Dann verging noch mehr Zeit und ich glaube, man musste das Vorbeikommen sogar mit einer Gebühr bezahlen.
    Gerade als kleiner Anbieter, der nicht jeden Tag mehrere Verzollungen hatte, war das sehr zeitintensiv. Wenn man Pech hatte, ist man für einen Auftrag dahin gefahren.

    manne35

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    Das mit der automatischen Anfrage ist wegen der Rechtsform schwer.
    NOriddle hat das in einem anderen Thema schon beschrieben.
    Ich habe heute halt kurz mal 7 mal auf absenden geklickt, weil Name und Rechtsform ni ch t passten. Bin ja gespannt ob jetzt 7 Briefe kommen....
    Auch bei meinen Kunden stoße i ch auf Unverständnis,... liegt aber daran , dass es jahrelang eben auch anders ging.
    Da brauchen wir eigentlich ein zusätzl. Adressfeld mit Rechtsform der Firma oder wir bezeichnen das Firmafeld mir Firma mit Rechtsform.
    Allerdings wissen wahrscheinlich sowieso nicht alle genau wie ihre Rechtsform in französisch ist. ...achso vielleicht werden j   ja auch nur die Möglichen Rechtsform en des jeweiligen Landes angezeigt, das habe ich gar nicht bedacht...

    O-Richtig

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    Nun, eine Sache wurde in der gesamten Diskussion noch gar nicht bedacht: Was, wenn man als Unternehmer im Urlaub ist und während dieser Zeit Bestellungen mit ungültiger USt.-ID getätigt und direkt bezahlt werden. Die Prüfung soll ja möglichst direkt bei Bestellung durchgeführt werden, so dass man korrigierend eingreifen kann.
    Ich habs in meinem Shop nach einigen Erfahrungen mit zwar gültigen, aber nicht zum Kunden gehörigen USt.-ID-Nummern so geändert, dass der erfolgreichen Überprüfung einer USt.-ID nicht automatisch eine Einordnung in die Kundengruppe für den Nettoeinkauf folgt, sondern dem Kunden bei einem sofortigen Kauf nach Anmeldung die Steuer ganz normal berechent wird.
    Ich kann dnn nach diesem für mich sicheren Kauf die USt.-ID prüfen, und dann bei positivem Ergebnis den Kundenstatus umstellen auf Netto. DIe zuviel gezahlte Ust kann man viel leichter erstatten, als nachfordern.  Und erstaunlich, aber die letzten paar Kunden haben gar nicht bemerkt, dass sie trotz Anmeldung mit USt.-ID die 19 % gezahlt haben.

    Auf jeden Fall bin ich so auf der sicheren Seite im Fall einer Steuerprüfung. Ich werde jetzt nach und nach alle Kunden mit diesem Status überprüfen und bei Abweichungen von Adressen oder sonstigen Fehlern den Status ändern.

    O-Richtig

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    Noch eine wichtige Sache: seit dem 01.01.2020 haben alle niederländischen Einzelunternehmer eine neue UST-ID erhalten, was bedeutet, dass dadurch sämtliche alten Nummern von vor diesem Datum ungültig geworden sind.

    "Die Niederlande haben mitgeteilt, dass in den Niederlanden registrierte Einzelunternehmen zum 01.01.2020 neue USt-IdNrn. erhalten. Deutsche Unternehmen müssen bei Leistungen an diese Unternehmer in den Niederlanden ab dem 01.01.2020 ausschließlich die neue USt-IdNr. verwenden."

    Hier gibts was ausführlicheres dazu: https://www.roedl.de/themen/niederlande-umsatzsteuer-idnr-januar-2020

    Ich hab viele Kunden aus NL, und werde erst mal alle Anmeldungen in die Kundengruppe Normalkunde verschieben, da ich davon ausgehe, dass die meisten Kunden es vergessen werden, ihre neue Nummer bei mir im Shop einzutragen.

    p3e

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    Danke für den Hinweis. Das wusste ich noch nicht

    manne35

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    Meine Erfahrung nach wenigen Tagen  STeuernummer abfragen, also die qualifizierte, ist erschreckend:
    Selbst nach Nachfrage bei meinen - meist sehr kleinen  - Kunden kriege ich da meist kein OK, ist also immer irgendwas falsch.
    Die einfache geht natürlich und gibt ein OK.
     Die können mich .........,  soll ich jetzt meine Tage damit verbringen Steuernummern auszutesten,  die sollen verrotten, die das von uns verlangen, die anderen EU Staaten juckt das nicht die Bohne.
    Die haben die Nummern mit der zus. Meldung und fertig.
    EU = extreme Unwissenheit ?

    noRiddle (revilonetz)

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    Ich nehme an wir reden vom "Bundeszentralamt für Steuern" ?
    Ich habe das Problem bei meinen Tests für meine hier in diesem anderen Thread beschriebene Erweiterung nicht.
    Die Prüfung ist sogar fehlertolerant, sodaß man z.B. für die österreichische OG auch OHG schreiben kann und es geht durch.
    Statt desen KG oder gar keine Rechtsform geht nicht durch. Leicht veränderter Firmenname geht auch durch.

    Allerdings wirst du mehr IDs getestet haben als ich bei meinen spordischen Tests.

    Ich denke aber auch, daß die Kunden teilweise einfach nur zu blöd sind.
    (Deshalb gebe ich auch per Dropdown die Rechtsformen vor.)
    Man muß seine Firmenbezeichnung als Kunde genauso angeben wie man sie bei Gewerbeanmeldung und für die UstID-Zuteilung angegeben hat.

    Gruß,
    noRiddle

    manne35

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    Wenn es die Rechtsformen per Vorauswahl gibt, sollten es die meisten ja schaffen.

    Bei vielen Kunden habe ich nicht angefragt, weil selbst die 2 Handvoll kaum verstanden was ich da eigentlich will von Ihnen.
    Die schreiben mir dann Ihre Adresse nochmals und das mit der Rechtsform wurde eher ignoriert.
    ... Wenn da so n stoffelliger Bürokratie Deutscher ankommt,...
    ... der soll doch froh sein dass wir  bei ihm bestellen... (denken sich meine Kunden)
    will der verkaufen oder sich mit meiner Rechtsform befassen ??
     xxx...xxx...xxx... gelöscht um unnötige Schimpfwörter zu vermeiden...

    Ist die Rechtsform per dropdown voreingestellt könnte es gehen.
    Eine zu überwindende Schikane ist es allemal. Aber man muss dann wahrscheinlich nicht unbedingt mehr Atomphysik studiert haben um bestellen zu können.

    Wahrscheinlich ist das sogar die einzigste praktikable Lösung, sofern man eher kleine EU Tax Kunden hat.

    noRiddle (revilonetz)

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    ...
    Ist die Rechtsform per dropdown voreingestellt könnte es gehen.
    Eine zu überwindende Schikane ist es allemal. Aber man muss dann wahrscheinlich nicht unbedingt mehr Atomphysik studiert haben um bestellen zu können.
    ...

    Wieso ist das eine Schikane ?
    Wer ohne MwSt. bestellen will muß doch ohnehin seinen Firmennamen inkl. Rechtsform und seine UstID angeben.
    Wer denkt er könne einfach nur einen Namen eingeben, am Besten noch den eines Mitarbeiters, anstatt den vollen Firmennamen inkl. Rechtsform, hat doch den Knall nicht gehört.
    Die normalen (und nicht verblödeten) Kunden dürften sich über ein Dropdown mit Rechtsform-Auswahl eher freuen weil es einfacher ist. In einer Zeit wo Leute nicht mehr ohne Navi nach Hause finden ist die Vorgabe doch genau das Richtige :-D .
    Wie im anderen zitierten Thread beschrieben weiß ich allerdings noch nicht wie ich die Rechtsformen up-to-date halten soll.
    Allerdings wird sich da ja nicht so oft etwas ändern.

    Gruß,
    noRiddle

    p3e

    • Experte
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    Ich kann bestätigen, dass die Anfragen beim "Bundeszentralamt für Steuern" fehlertolerant sind.
    Die Firmierung muss nicht 100% wie eingetragen sein.
    Die Probleme von denen manne35 berichtet, habe ich bei mir in der Praxis nicht. Die meisten Kunden wissen, dass ohne korrekte Firmierung die MwSt. nicht abgezogen wird.
    Es kommt ab und an mal vor, dass wir nachfragen müssen. Meistens wurde die Rechtsform vergessen oder ein Firmenname genutzt, obwohl die Firma offiziell auf eine natürliche Person eingetragen ist. Ganz selten gehört die Umsatzsteuer-ID gar nicht zur Firma. Das ist dann aber schon wirklich sehr selten.
    Zusätzlich kann man die Nr unter
    http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/
    "rückwärts" testen. Durch Angabe der Umsatzsteuer-ID wird einem die eingetragene Firmierung ausgespuckt. Das gilt nicht für deutsche Ust-IDs aber für sehr viele andere aus der EU.
    Das Feld für die eigene Umsatzsteuer-ID kam man leer lassen.

    manne35

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    Zitat
    http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/
    "rückwärts" testen. Durch Angabe der Umsatzsteuer-ID wird einem die eingetragene Firmierung ausgespuckt.
    Guter Tipp, das geht tatsächlich, wenn man den Kunden oben einträgt, wo man sich normalerweise selbst einträgt.

    Und wenn da keine extra Rechtsform steht, handelt es sich vermutlich um eine natürliche Person.
    So hat man auf alle Fälle mal den passenden Namen, Firmennamen und den Ort.

    Also sollte man bei Problemen hier beginnen
    http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/
    so erfährt man dann die exakte Firmenbezeichnung, Ort usw.
    und dann auf der deutschen Seite

    https://evatr.bff-online.de/eVatR/index_html
    eine qualifizierte Abfrage starten ( Achtung, Noscript ausschalten!)

    @Noriddle    mit Schikane meine ich, dass wir die Daten doppelt abfragen müssen, obwohl sie in Saarlouis bereits vorliegen und dort ja auch vierteljährlich gegengeprüft werden. ( Stimmt, oben habe ich das auf meine Kunden bezogen, die zusätzliche Angaben machen müssen... wie schnell ich vergesse was ich schrieb... schmunzel)
    Das Dropdown wäre da eher die Rettungs Lösung, damit man nicht regelmässig rückfragen muss.
    Also, ich beteilige mich gern an einer Dropdown Lösung, Wie lässt man die dezent in den Hintergrund treten, damit die Endkunden und deutsche Kunden die vielleicht erst gar nicht sehen. Kundengruppencheck ?
    5 Antworten
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    07. Februar 2013, 21:01:42 von Marcel G.
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    1 Antworten
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