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  • Thema: Facebook Fanpages & Datennutzung: Was das EuGH-Urteil für Unternehmen bedeutet

    Tomcraft

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    Für moderne Unternehmen ist Facebook heutzutage schier unerlässlich: Auf den sogenannten „Facebook Fanpages“ können sie sich nicht nur adäquat präsentieren, sondern auch mit Kunden und interessierten Nutzern in Verbindung treten. Entsprechend wichtig ist das Portal für die Kundenbindung und den -service. Und gerade, weil die Fanpages für den Unternehmensalltag so überaus relevant sind, war das Aufsehen groß, als der Europäische Gerichtshof vor wenigen Wochen ein weitreichendes Urteil fällte.

    Urteil rückt Datenverarbeitung auf Facebook in den Blick
    In dem Urteil, das in der gesamten Online-Branche für große Schlagzeilen sorgte, entschied der EuGH darüber, wer für die Datennutzung und -verarbeitung auf Facebook überhaupt verantwortlich ist und dementsprechend haftet. Konkret ging es um die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, deren Facebook Fanpage-Nutzung vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz angekreidet wurde.

    Dabei kam das Gericht zu dem Schluss, dass sowohl Facebook als auch die Tochtergesellschaft Facebook Ireland als „Verantwortliche“ zu betrachten sind. Doch auch die Unternehmen selbst werden dabei nicht aus der Verantwortung genommen, ganz im Gegenteil: Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes tragen die Betreiber der Facebook Fanpages ebenfalls eine Mitverantwortung für den Datenschutz. Diese Verantwortung ergibt sich unter anderem daraus, dass die Unternehmen an der Entscheidung beteiligt sind, wie und wozu die Nutzerdaten verarbeitet werden, und ebenfalls von diesen Daten profitieren.

    EuGH-Urteil: Wo liegt nun die Problematik?
    Eine gemeinsame Verantwortung von Facebook und den Unternehmen, die selbst Facebook Fanpages betreiben, hört sich vielleicht erst einmal recht unspektakulär an. Doch aus dem Urteil ergeben sich wichtige Änderungen für Händler, Dienstleister und alle anderen Unternehmen: Denn aus der Entscheidung resultiert die praxisrelevante Pflicht, bei Facebook Fanpages eine Datenschutzerklärung zu hinterlegen, in der sie die Nutzer im Detail darüber aufklären müssen, welche Daten gesammelt, wie und zu welchem Zweck verarbeitet und auch gespeichert werden.

    Das Problem ist offensichtlich: Kein Unternehmen weiß, auf welche Nutzerdaten Facebook genau Zugriff hat, welche Daten wie verarbeitet werden und an welche dritten Parteien Facebook diese Daten in welchem Umfang eventuell noch weiter gibt. Aus diesem Grund ist es Unternehmen nicht möglich, die Besucher ihrer Fanpages umfassend über die Datensammlung, -verarbeitung und -speicherung zu informieren.

    Kurz gesagt: Unternehmen haben keine Handhabe über die Datennutzung durch Facebook. Und genau aus diesem Grund wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Branche auch als realitätsfern wahrgenommen, denn die Mithaftung stellt die Unternehmen vor eine kaum zu überwindende Hürde.

    Facebook muss transparenter werden
    Was bedeutet das Urteil nun für Unternehmen und Betreiber von Facebook Fanpages? Die Richter sahen es im Rahmen ihrer Entscheidung als unumgänglich an, dass Facebook künftig mehr Mithilfe leisten muss. Der Netzwerkgigant müsse künftig transparenter arbeiten, um Nutzer explizit und transparent über die verwendeten Daten informieren zu können. Dies bestätigte mittlerweile auch die Datenschutzkonferenz (DSK). Und grundsätzlich sei hier angemerkt, dass auch Facebook selbst an einer Lösung des Problems interessiert sein dürfte, schließlich verdient der Konzern mit der Verarbeitung und Verwendung der Nutzerdaten Geld und profitiert dementsprechend auch von Unternehmensauftritten und Fanpages.

    Während sich Facebook kurz nach dem EuGH-Urteil noch „enttäuscht“ zeigt, aber eher „keine unmittelbaren Auswirkungen“ auf Unternehmen sah, gibt es inzwischen erfreulichere Nachrichten für Unternehmen. Denn Facebook scheint sich mittlerweile der Bedeutung und eigenen Verantwortung bewusst zu sein und wolle nach Angaben eines öffentlichen Blogposts „notwendige Schritte“ einleiten, die es den Betreibern der Facebook Fanpages ermöglichen sollen, „ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen“.

    Konkret werde man die „Nutzungsbedingungen bzw. Richtlinien für Seiten aktualisieren, um die Verantwortlichkeiten sowohl von Facebook als auch von Seitenbetreibern klarzustellen“. Weitere Details zu den geplanten Änderungen sind bis dato nicht bekannt.

    Der Händlerbund hilft
    Für Unternehmen heißt es aktuell, nicht den Kopf zu verlieren und Ruhe zu bewahren. Unternehmen, die nicht auf ihren Facebook-Auftritt verzichten können oder wollen, sollten sich in jedem Fall dringend Rat von fachkundigen Juristen einzuholen. Auch der Händlerbund bietet seinen Mitgliedern eine entsprechende Datenschutzerklärung für Facebook an, sodass sie ihren Informationspflichten bestmöglich nachkommen können. Darüber hinaus können Händlerbund Mitglieder auf konkrete Handlungsempfehlungen zum Einstellen der Datenschutzerklärung auf der Facebook Fanpage zurückgreifen. Mit dem Rabattcode Modified0618 sparen modified-Kunden 4 Monate auf alle Pakete. Jetzt informieren!

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=39270.0

    Jürgen

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    • Geschlecht:
    Hallo zusammen,

    Zitat
    Auch der Händlerbund bietet seinen Mitgliedern eine entsprechende Datenschutzerklärung für Facebook an, sodass sie ihren Informationspflichten bestmöglich nachkommen können.

    Ähnliches steht hier am Ende der Seite: https://www.haendlerbund.de/de/news/aktuelles/rechtliches/2699-datenschutz-eugh-facebook-haendler

    Kann mir mal jemand sagen wo ich, als Mitglied, diese Angaben finden kann?

    Gruß

    Jürgen

    Duncan

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    Ich finde die als Mitglied ebenfalls nicht.  :mhhh:

    DieterW

    • Mitglied
    • Beiträge: 140
    Ich auch nicht, was aber primär daran liegt, dass der Händlerbund Server derzeit beim Login das sagt:
    Zitat
    Internal Server Error

    The server encountered an internal error or misconfiguration and was unable to complete your request.

    Please contact the server administrator at [no address given] to inform them of the time this error occurred, and the actions you performed just before this error.

    More information about this error may be available in the server error log.

     :lol1:

    DieterW

    • Mitglied
    • Beiträge: 140
    Im Backend des Händlerbunds "Meine Shops->Shop Übersicht". Dann "Neuen Shop anlegen"

    Bei "Verkaufskanal/Plattform:" "Facebook Unternehmensseiten" auswählen, die URL und Mailadresse eintragen.

    Dann kann man sich auch den Rechtstext erzeugen lassen.