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  • Thema: Lizenz Verpackungsverordnung

    Viol

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    Lizenz Verpackungsverordnung
    am: 30. September 2015, 17:27:19
    Da ich viele meiner Waren per Groß- und Maxibrief schicke, also wenig an Verpackungsgewicht habe, war ich auf der Suche nach einem Lizensierer, der keinen Mindestpreis verlangt und bin auf reclay.de gestossen, bei denen man sehr einfach online und günstig genau dem Verpackungsgewicht entsprechend eine Lizens erwerben kann.
    Nur mal als Tipp..

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=33713.0
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    Buggyboy

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    Re: Lizenz Verpackungsverordnung
    Antwort #1 am: 15. Februar 2017, 08:59:15
    Moin!
    Hab mich da auch gerade angemeldet.
    Und da ich bei IT-Recht Kanzlei bin, gab es mit einem Gutschein auch noch Rabatt.

    Anmeldung geht schnell und man kann sogar mit Paypal bezahlen.

    LG
    Peter

    Herr_Bert

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    Re: Lizenz Verpackungsverordnung
    Antwort #2 am: 15. Februar 2017, 11:09:07
    Äääh, Verpackung Lizensieren, hab ich was verpasst? Muss ich eine Lizenz erwerben damit ich Pappkartons zum verschicken unserer Ware nutzen darf, verstehe ich das jetzt richtig  :-?

    Herr_Bert

    BiDoubleU

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    Re: Lizenz Verpackungsverordnung
    Antwort #3 am: 15. Februar 2017, 11:23:10
    Hallo Herr_Bert,
    gibt schon einiges diesbezüglich unter dem Stichwort "Verpackungsverordnung".
    Hier mal ein Link: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=27518
    LG
    BiDoubleU

    Buggyboy

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    Re: Lizenz Verpackungsverordnung
    Antwort #4 am: 15. Februar 2017, 11:39:06
    Mal eine Frage an die Spezialisten hier:

    Muß man über Zentek ( oder wen auch immer) in die DIHK-Datenbank eingetragen werden, damit man auf der sicheren Seite ist?
    Bei reclay.de scheint das nämlich nicht der Fall zu sein.Zumindest habe ich auf meine Frage diesbezüglich noch keine Antwort erhalten.

    Bis peter...

    GNLA

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    Re: Lizenz Verpackungsverordnung
    Antwort #5 am: 15. Februar 2017, 11:48:35
    Äääh, Verpackung Lizensieren, hab ich was verpasst? Muss ich eine Lizenz erwerben damit ich Pappkartons zum verschicken unserer Ware nutzen darf, verstehe ich das jetzt richtig  :-?

    Herr_Bert

    Ja, so ist es aber schon seit Jahren

    Viol

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    Re: Lizenz Verpackungsverordnung
    Antwort #6 am: 15. Februar 2017, 15:43:25
    Mal eine Frage an die Spezialisten hier:

    Muß man über Zentek ( oder wen auch immer) in die DIHK-Datenbank eingetragen werden, damit man auf der sicheren Seite ist?
    Bei reclay.de scheint das nämlich nicht der Fall zu sein.Zumindest habe ich auf meine Frage diesbezüglich noch keine Antwort erhalten.

    Bis peter...

    Reclay ist als  anerkanntes Systeme nach § 6 Abs. 3 VerpackV gelistet:
    https://www.ihk-ve-register.de/inhalt/duale_systeme/

    Bezüglich der Registrierung in der Datenbank: dies ist nur notwendig, wenn Du eine Vollständigkeitserklärung abgeben musst (was ich nicht glaube..) Wann Du das musst:
     mehr als 80 t/a Glasverpackungen oder

     mehr als 50 t/a Papier/Pappe/Kartonverpackungen oder

     mehr als 30 t/a insgesamt an Verpackungen der Materialarten Weißblech / Aluminium / Kunststoffe / Verbundstoffe.

    Wobei es reicht, wenn Du eins davon überschreitest.

    derschuh

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    Re: Lizenz Verpackungsverordnung
    Antwort #7 am: 16. Februar 2017, 07:02:01
    Guten Morgen,
    weiss jemand zufällig wo man sich in folgenden Ländern für die Verpackungsverordnung registrieren kann?
    Es geht um Frankreich, Spanien, UK, Italien.

    ich würde mich über eine Antwort freuen

    Herr_Bert

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    Re: Lizenz Verpackungsverordnung
    Antwort #8 am: 20. Februar 2017, 15:54:04

    Buggyboy

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    Re: Lizenz Verpackungsverordnung
    Antwort #9 am: 21. Februar 2017, 08:49:53
    Hallo Viol!


    Reclay ist als  anerkanntes Systeme nach § 6 Abs. 3 VerpackV gelistet:
    https://www.ihk-ve-register.de/inhalt/duale_systeme/

    Bezüglich der Registrierung in der Datenbank: dies ist nur notwendig, wenn Du eine Vollständigkeitserklärung abgeben musst (was ich nicht glaube..) Wann Du das musst:
     mehr als 80 t/a Glasverpackungen oder

     mehr als 50 t/a Papier/Pappe/Kartonverpackungen oder

     mehr als 30 t/a insgesamt an Verpackungen der Materialarten Weißblech / Aluminium / Kunststoffe / Verbundstoffe.

    Wobei es reicht, wenn Du eins davon überschreitest.

    Vielen Dank für die Aufklärung.
    Nur dann verstehe ich nicht, das Bähr das von sich aus so macht.
    Wahrscheinlich um den höheren Preis zu rechtfertigen.

    Die haben mich da nämlich jetzt in die Datenbank eingetragen, obwohl ich als Verpackungsmenge 120kg PPK eingetragen habe. KG wohl gemerkt nicht Tonnen... ;-}}}

    Kündigen konnte ich leider auch nicht mehr.Also zahle ich dieses Jahr um die 70 Euro...

    Mit verspielten Grüßen
    Peter

    lithoverlag

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    Re: Lizenz Verpackungsverordnung
    Antwort #10 am: 21. Februar 2017, 15:33:24
    Und für alle die auch nur "einen" elektrischen Artikel im Shop haben dürft Ihr noch eine kostenlose Rücksendung für Elektroschrott mit aufnehmen (am besten mit Zieladresse eures Schrotthändlers). Und wer europaweit verkauft darf dies für jedes EU Land machen und muss sich einen nationalen Schrottsammler suchen.

    Rüschiger

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    Re: Lizenz Verpackungsverordnung
    Antwort #11 am: 31. Juli 2020, 13:02:54
    Hallo,

    ich bin ein später Vogel bzw. noch nicht so lange im Geschäft und habe das mit der Verpackungslizenzierung dann auch mal mitbekommen. Jetzt habe ich auf www.lizenzero.de so einen Kostenrechner gefunden. Hat jemand speziell mit diesem Erfahrung und kann ihn mir weiterempfehlen? Oder verwendet ihr überhaupt sowas?

    Viele Grüße,
    Rüdiger

    kulli

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    Re: Lizenz Verpackungsverordnung
    Antwort #12 am: 31. Juli 2020, 13:34:30
    Zu der Firma kann und will ich nichts sagen.
    Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber LUCID:
    https://lucid.verpackungsregister.org/
    2 Antworten
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    29. März 2016, 13:32:28 von Bonsai
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    25. Januar 2011, 13:33:03 von koshiro
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    11. Dezember 2014, 20:32:39 von innuXTC
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    24. Januar 2012, 19:30:30 von Keytresit
               
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