Antwort #11 am: 18. Oktober 2011, 11:44:10
DHL z.B. hat für die Eidesstattliche Versicherung einen eigenen Vordruck, der vom Kunden auszufüllen ist. DHL erstattet dann den Warenwert. Ging bei mir relativ problemlos.
Bei Problemen mit anderen Paketdiensten (DPD und GLS) habe ich schon 2 x Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, weil die vorgelegte Unterschrift deutlich nicht meine eigene gewesen sein konnte und somit gefälscht sein musste.
Da ging es jedes Mal richtig rund, wenn bei den Paketdiensten (meist sind das ja Subunternehmer mit wenig Personal) plötzlich die Kripo auf der Matte steht und wegen Urkundenfälschung und Betrug/Unterschlagung/Diebstahl ermittelt.
In beiden Fällen hatten die Fahrer damals gestanden, wegen Stress, Druck durch den Arbeitgeber usw., die Pakete angeblich weggeschmissen und die Unterschriften gefälscht zu haben.
Bleib also dran. Ggf. bringt schon ein Anfruf beim Subunternehmer etwas, in dem eine Strafanzeige angedroht wird. DIESEN Ärger wollen die alle nicht, denn die wissen, was die ihrem Personal zumuten...
Der Kunde hat eher selten das Interesse, Ware doppelt zu bekommen. Die lassen sich eher andere Dinge einfallen.