Antwort #14 am: 19. August 2010, 05:11:30
Ich muss das jetzt auch nochmal auffieseln, sonst blick ich das eigentliche Problem nicht:
1. Betrüger bestellt im Shop mit dem Ziel, Ware für lau abzustauben, für die ein ahnungsloser Dritter bezahlt hat. Richtig?
2. Als Lieferanschrift gibt der Betrüger die eigene Anschrift an? Sicher nicht. Eine Packstation also? Auch die Anmeldung dort muss mit der eigenen Anschrift verifiziert werden, ließe sich also zurück verfolgen, bei einer Anzeige. Richtig? Welche Bestelleranschrift gibt der Betrüger eigentlich an? Eine fiktive? Die des ahnungslosen Dritten?
3. Ist der ahnungslose Dritte, der wiederum beim gleichen Betrüger eine nicht existierende FeWo (oder-was-auch-immer) gemietet/gekauft hat, nicht mindestens genauso in die Pflicht zu nehmen, wie der Shopbesitzer? Immerhin ist er so doof, dafür eine Zahlung an einen Empfänger zu senden, der nicht identisch ist mit der Person, mit der er den Miet-/Kaufvertrag geschlossen hat.
Fazit: aus meiner Sicht ist es der ahnungslose Dritte, der auf dem Schaden sitzen bleibt, weil er seine Mäuse reichlich blauäugig an einen Empfänger in einem anderen Land überwiesen hat.
Greets,
Chris