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  • Thema: Abmahnsichere AGB - Datenschutzerklärung etc.

    mikel123

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    Abmahnsichere AGB - Datenschutzerklärung etc.
    am: 06. August 2010, 20:02:46
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    gruss

    Michael



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    Spritzpistole

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    Abmahnsichere AGB - Datenschutzerklärung etc.
    Antwort #1 am: 06. August 2010, 20:36:59
    Mit der Werbung wäre ich jetzt aber sehr vorsichtig! Da fehlen wichtige Details wie: Das ist ein Abo, bezogen auf den monatlichen Preis bei jährlicher Vorauszahlung. Die dahinter mit eingebundene Kanzlei haftet nur, wenn man die Individualberatung bucht.

    Schon an anderer Stelle erwähnte ich, dass es hier vordergründig um das möglichst kontaktlose Massengeschäft geht. Gerade auf dem juristischem Sektor sollte individuelle Beratung geboten werden, denn die Fallkonstellationen sind vielgestaltig und oftmals mit anderen Themenkomplexen verbunden, für die man dann eh nen Anwalt aufsuchen muss. Da bietet es sich doch besser an, gleich alles aus einer Hand zu nehmen. Erspart lästiges Hin und Her. Aber darüber kann ich man natürlich geteilter Meinung sein.

    Gruß Thomas

    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    guensi

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    Abmahnsichere AGB - Datenschutzerklärung etc.
    Antwort #2 am: 06. August 2010, 20:50:52
    Wenn ich so Zeugs lese wie: "Abmahnsichere AGB - Datenschutzerklärung - Impressum - Widerufsbelehrung - etc." gehen bei mir sämtliche roten Warnlampen an. Da gilt es sehr genau hinzuschauen was wirklich geboten wird, wie es mit der Haftung aussieht und was der Spass am Ende kosten soll. Ohne intensive Prüfung würde ich auf so ein Angebot niemals anspringen.

    Aber das ist nur meine persönliche Meinung, keinesfalls eine Wertung des im ersten Beitrag verlinkten Angebotes. Das muss jeder für sich selbst entscheiden.

    mikel123

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    Abmahnsichere AGB - Datenschutzerklärung etc.
    Antwort #3 am: 06. August 2010, 20:59:11
    Mit der Werbung wäre ich jetzt aber sehr vorsichtig! Da fehlen wichtige Details wie: Das ist ein Abo, bezogen auf den monatlichen Preis bei jährlicher Vorauszahlung. Die dahinter mit eingebundene Kanzlei haftet nur, wenn man die Individualberatung bucht.

    Hi,
    a) ich seh das nicht als Werbung, eher als Info, da wie im Forum zu lesen ist einige neue Shops im entstehen sind wo die grundlegenden Rechtstexte fehlen oder klar falsch sind,
    b) habe ich nicht auf das Abo hingewiesen weil jeder selbst lesen kann und ich nichts verkaufen will
    c) deine Aussage" Kanzlei haftet nur, wenn man die Individualberatung bucht." ist so nicht korrekt

    gruss

    Michael

    mikel123

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    Abmahnsichere AGB - Datenschutzerklärung etc.
    Antwort #4 am: 06. August 2010, 22:26:57
    Aber das ist nur meine persönliche Meinung, keinesfalls eine Wertung des im ersten Beitrag verlinkten Angebotes. Das muss jeder für sich selbst entscheiden.

    ...sehe ich ähnlich:
    gibt halt Leute mit 'nem grossen Budget und nem kleinen, und
    besser eine ordentliche automatisierte Standard-AGB als ne abmahnsichere "ich-hab-mir-was-gebastelt-AGB.

    Das kleingedruckte lesen und entscheiden muss jeder selber, sind ja alle mindestens 3 x 7. :roll:

    gruß

    Michael

    vsell

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    Abmahnsichere AGB - Datenschutzerklärung etc.
    Antwort #5 am: 07. August 2010, 03:43:48
    ich hab dann mal das "Kleingedruckte" gelesen... und grins mir was...

    Warum ?? nun... nehmen wir mal einen Satz aus der "Haftungsübernahme"... - dort steht:

    In Verbindung mit den Anwälten unserer Kooperations-Kanzlei, der IT-Recht Kanzlei, werden die Rechtstexte von Protected Shops ständig den neusten rechtlichen Gegebenheiten angepasst

    Da kann leicht der Eindruck entstehen es gäbe nur diese IT-Recht Kanzlei ...
    ich kenn da aber gleich mehrere...

    weiterhin...
    Sie werden informiert, wenn die Texte aktualisiert wurden...So stehen Ihnen stets die aktuellen und rechtssicheren Texte zum Abruf im Protected Shops Portal zur Verfügung.

    Ergo wird nicht das spezielle Bedürfnis des einzelnen Shops berücksichtigt sondern offensichtlich pauschal eingestellt, was ich für kreuzgefährlich halte.

    Ein Spreewaldgurken-Versender benötigt mit tödlicher Sicherheit andere Texte als ein Fallschirmspringer mit Kursen und Zubehör.   :silly:

    Was ist, wenn man einmal eine Textänderung nicht mitbekommen hat...
    Urlaub, Krankheit usw und dann abgenahnt wird, weil der alte Text noch drinsteht...
    dann dürfte wohl Essig sein mit der Haftungsübernahme...

    Weiter will ich die Flatrate-Nummer garnicht ausführen...

    2 Dinge bei denen ich zumindest misstrauisch bin:

    Anwalts-Flatrates und reissfestes Klopapier

    Spritzpistole

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    Abmahnsichere AGB - Datenschutzerklärung etc.
    Antwort #6 am: 07. August 2010, 07:58:28
    Hi,
    a) ich seh das nicht als Werbung, eher als Info, da wie im Forum zu lesen ist einige neue Shops im entstehen sind wo die grundlegenden Rechtstexte fehlen oder klar falsch sind,
    b) habe ich nicht auf das Abo hingewiesen weil jeder selbst lesen kann und ich nichts verkaufen will
    c) deine Aussage" Kanzlei haftet nur, wenn man die Individualberatung bucht." ist so nicht korrekt

    Michael

    Zu a): Lass es eben eine Info sein, aber auch diese ist unvollständig, weil der Interessent bei deinem Beitrag auf die Idee kommen könnte, dass es sich bei den 9,90 um einen einmaligen Preis handeln könnte. Immerhin gibst du hier nicht alle relevanten Informationen.

    Zudem machst du hier trotzdem indirekt Werbung für den Autor und dessen Webseite von dem du die obige "Info"her kopiert hast. Von daher Werbung oder Info egal, wesentliche Informationen fehlen jedenfalls.

    Zu b): Kann man auf die Antwort zu a) verweisen. Ich halte es für eine wesentliche Informtion, die sollte man eben auch mit angeben. Denn so kann man sich hier gleich einen kleinen Überblick über die gebotene Leistung machen, ohne erst die besagte Webseite aufsuchen zu müssen.

    Zu c): Also dann empfehle ich dir mal die Webseite genau anzuschauen, von der du hier so überzeugt zu sein scheinst. Klickt man nämlich auf die Details zu einem "Paket", dann wird einem die Übersicht über die Unterschiede angezeigt. Dort mal den Punkt "Haftungsübernahme" lesen. Ich habs getan. Aber Behauptungen ins Blaue hinein find ich immer wieder super. Das mag ich bei Schriftsätzen von Kollegen immer am meisten. ;)

    Nichts für ungut, AGB zum selbst zusammenklicken ist erstmal keine schlechte Sache, wenn man weiß was man tut. Allerdings sollte man dann genau aupassen. Die übernehmen keine Haftung dafür, dass man sich die falschen Klauseln zusammengeklickt haben. Und wenn ich mir so die verschiedenen AGB-Bastler anschaue, so glaube ich kaum, dass dieser Aufgabe die meisten gewachsen sind.

    Ein Spreewaldgurken-Versender benötigt mit tödlicher Sicherheit andere Texte als ein Fallschirmspringer mit Kursen und Zubehör.

    Du hast den Finger auf der Wunde. Wie ich oben und in einem anderen Thema schon schrieb, es fehlt hier an der Individualität und der persönlichen Betreuung. Aber gerade das sollten Juristen bieten. Es geht den Machen der Seite nur darum mit wenig Aufwand und Standard-Formeln einen größtmöglichen Bereich abzudecken, und das ohne tatsächliche Betreuung. Massengeschäft eben! Denn machen muss man letztendlich alles selbst.

    Sicherlich, man mag mir unterstellen, dass ich ein wenig auch aus Eigeninteresse argumentiere. Aber mal im Ernst, ich sehe das als BerufUNG. Es geht halt bei Rechtsangelegenheiten eben gerade um den persönlichen Kontakt und eine Betreuung, nicht um eine teure Anleitung zum "machs dir selbst".

    Gutes Beispiel mit dem Fallschrimspringer. Ich habe letzens AGB für Fahrzeugtuning gemacht, da gibts ne ganze Menge andere Dinge zu beachten, als beim Teppich-Verkauf.  Ebenso z.B. Modellflieger usw. Von daher, es kommt auf den Einzelfall an und man muss sich als Mandant auch gut beraten fühlen. Wird bei so einer AGB-Klickanleitung eher nicht der Fall sein. Oder?

    Das dazu von mir.

    Gruß
    Thomas

    xMerchant

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    Abmahnsichere AGB - Datenschutzerklärung etc.
    Antwort #7 am: 07. August 2010, 08:41:07
    Ich finde das Angebot eigentlich nicht schlecht. 99% der Shopbetreiber befassen sich maximal bei der Shoperstellung mit dem Rechtsthema.

    Die Shopbetreiber, die sich den Shop von einer Agentur oder einem Berater aufsetzen lassen, bekommen die Problematik gar nicht richtig mit, weil sie mit der Gesamtfülle an Informationen beim Projektstart überfordert sind. Da geht so ein wichtiges Thema komplett unter. Das Ergebnis sieht man täglich: massenweise Shops mit abmahnbaren AGB, Widerrufbelehrung, ... Sucht doch einfach mal in Google nach Shops mit der alten WRB oder dem alten Batteriegesetz oder schaut mal, wieviele noch verkünden, dass sie an ein Entsorgungssystem angeschlossen sind.

    Selbst große Firmen mit eigener Rechtsabteilung haben oft veraltete Texte und die Verbraucherzentrale hats vor kurzem mit ihrem eigenen Shop erwischt.

    Auch geht dieses Angebot auf die aktuelle Rechtssprechung ein. Wie viele hier haben mitbekommen, dass "Lieferzeit ca. 4-6 Tage" erfolgreich abgemahnt wird? Wer den Dienst gebucht hat, wurde darauf hingewiesen und im Konfigurator wird darauf hingewiesen, dass keine Zeitspanne verwendet werden soll.

    Sicher deckt das Angebot nur einen Teilaspekt ab, es kann natürlich nicht auf fachspezifische Fragen eingehen. Aber 95% der problematischen Rechtsbereiche sind schon mal sicher und die restlichen 5% ändern sich nicht so häufig und werden auch nicht so intensiv abgemahnt. Da reicht es sich bei der Shoperstellung anwaltlich beraten zu lassen oder auf Mustertexte der Fachverbände zurückzugreifen.

    [...]
    Was ist, wenn man einmal eine Textänderung nicht mitbekommen hat...
    [...]

    Wer die E-Mail nicht sieht, bekommt das über "öffentlich zugängliche Quellen" erst recht nicht mit. Zudem gibt es ein kostenloses Update-Modul für die wichtigsten Shopsysteme, darunter auch für XTC (muss für modified eCommerce Shopsoftware ein wenig angepasst werden). Wenn man sich in der Shopadmin anmeldet, erscheint ein Hinweis, dass die Rechtstexte aktualisiert werden müsssen. Mit dem Modul können die neuen Texte direkt online im Contentmanager aktualisiert werden. Einfacher gehts nicht und gerade das zählt für Shop-Laien.

    100%ige Sicherheit gibt es auch bei diesem Thema nicht und komm mal einem Anwalt, der Dir vor einem Jahr die AGB erstellt hat, mit Haftung wegen aktueller Rechtssprechung. Der liegt vor Lachen am Boden. Die Haftung übernimmt er gern, aber nur wenn Du regelmäßig Geld für laufende Beratung bei ihm ablieferst. Wobei er die wirklich schwierigen Bereiche über den Beratervertrag ausklammern wird: Die Produktbeschreibungen (da steht dann: Der Mandant wurde auf die Erfordernisse der xxx und yyy Verordnung hingewiesen). Diese Bereiche sind so speziell, dass sie auch ein versierter Anwalt für Online-Recht nicht mehr abdecken kann und man eigentlich noch einen Spezialanwalt für den entsprechenden Bereich braucht (Beispiel: Textilkennzeichnungspflicht - welche Materialien verstecken sich hinter Markenbezeichnungen für das Material? Welche Farbstoffe sind in der EU zugelassen. Welche Zertifizierungen dürfen/müssen/dürfen nicht ausgewiesen werden).

    Wer die Zeit hat sich laufend mit den Rechtsfragen um einen Shop zu befassen oder sich regelmäßig in den eCommerce-Foren herumtreibt, braucht den Dienst nicht, für alle anderen ist er eine günstige Möglichkeit ständig aktuelle Rechtstexte verfügbar zu haben.

    vsell

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    Abmahnsichere AGB - Datenschutzerklärung etc.
    Antwort #8 am: 07. August 2010, 09:47:50
    Wie du selbst so schön schreibst... 100% Abmahnsicherheit gibt es nicht....

    EBEN !!!

    Somit sind solche Aussagen wie "Abmahnsicher" auch nichts weiter, zumindest für mich, als reine werbetechnische Volksbelustigung.

    Spritzpistole

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    Abmahnsichere AGB - Datenschutzerklärung etc.
    Antwort #9 am: 07. August 2010, 10:28:41
    @xMerchant: Wie du schon selbst geschrieben hast und das deckt sich zu 100% mit dem, was ich rüge, ist der Umstand, dass man sich für den Rest an einen Anwalt wenden soll. Na toll, da kann ich auch gleich alles von diesem entwerfen lassen und habe im Zeitpunkt der Erstellung etwas wo ein Jurist mit 100% Haftung dahinter steht.

    Ich mein die wenigsten wissen wohl von selbst, dass man bei einem bestimmten Sortiment oder bestimmten Konstellationen seines Shopsystems auch bestimmte und stimmende Vertragsbedingungen braucht. Das klappt wohl dann in den seltensten Fällen mit Klick-AGB. Denn wenn der unversierte Betreiber sich AGB selbst zusammenschustert, kann dadurch genau so viel Bockmist zusammenkommen, wie bei einfachen "Kopieren" fremder AGB.

    Und die Leistung für die Jahresgebühr ohne ordentliche anwaltliche Beratung halte ich jetzt nicht unbedingt für günstig. Auf den ersten Blick mögen die es sein. Aber immerhin muss man ja alles selbst machen.

    Ich glaub, Meinungen hierzu wurden jetzt genügend ausgetauscht.

    Gruß
    Thomas

    vsell

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    Antwort #10 am: 07. August 2010, 10:40:07
    :thumbs:

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