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  • Thema: Internetrecht: Achtung neue Abmahnquelle

    vsell

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    Internetrecht: Achtung neue Abmahnquelle
    am: 01. April 2009, 13:12:26
    Aktuell 31.03.2009

    Die unterbezahlte Randgruppe der Rechtebieger hat mal wieder was Neues entdeckt. :twisted:

    Retourenkosten – eine neue Abmahnfalle für Internet-Händler

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=562.0
    rechtstexte für onlineshop

    terax

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 12
    Internetrecht: Achtung neue Abmahnquelle
    Antwort #1 am: 01. April 2009, 16:50:32
    Einfach mit wie dort auch schon geschrieben in den AGBs verankern.

    Anonym

    • Gast
    Internetrecht: Achtung neue Abmahnquelle
    Antwort #2 am: 03. April 2009, 11:01:23
    Laut IHK diesen Passus in den AGB verankern. KEINE GARANTIE.. BITTE FRAGT EUREN ANWALT ÜBER RECHTSWIRKSAMKEIT. :!: :!: :!: :!: :!: :!:

    Rücksendekosten
    Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach Ziffer ... der AGB Gebrauch, so hat er die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat.

    DokuMan

    • modified Team
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    Internetrecht: Achtung neue Abmahnquelle
    Antwort #3 am: 03. April 2009, 11:26:39
    Danke für den Hinweis!

    mantis

    • Viel Schreiber
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    Internetrecht: Achtung neue Abmahnquelle
    Antwort #4 am: 03. April 2009, 12:38:49
    Ist auch so im BGB festgehalten

    Gruss
    mantis

    Anonym

    • Gast
    Internetrecht: Achtung neue Abmahnquelle
    Antwort #5 am: 03. April 2009, 12:41:17
    Klasse... Dann ist ja alles im GRÜNEN Bereich.
    rechtstexte für onlineshop
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