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  • Thema: Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht

    baustelle

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    Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht
    am: 27. April 2010, 17:12:39
    Neue gesetzliche Widerrufsbelehrung zum 11 Juni 2010 / Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht

    Na, da scheint es mal eine positive Entwicklung zu geben - abgesehen davon, dass man schon wieder sämtliche Rechtstexte überarbeiten darf.

    Greets,
    Chris



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=5337.0
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    albersmann

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    Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht
    Antwort #1 am: 27. April 2010, 17:36:34
    Danke für den Hinweis.

    Grüsse

    Sven

    Tomcraft

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    Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht
    Antwort #2 am: 27. April 2010, 19:19:50
    Danke Chris! Das habe ich auch nochmal über den Blog/Forum/Twitter veröffentlicht.

    Grüße

    Torsten

    baustelle

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    Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht
    Antwort #3 am: 28. April 2010, 05:08:53
    Man darf gespannt sein, wie die RAe das nun in Texte umsetzen. Bestimmt werden wieder nur ein paar Worte geändert, für die man dann pro Stück 5 EUR bezahlen darf, oder so.  :/

    Greets,
    Chris

    doni

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    Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht
    Antwort #4 am: 28. April 2010, 05:31:56
    Weiß jemand, welchen Text ich da einsetzen muss, damit ich auf der sicheren Seite bin?

    Da gibt es doch bestimmt Mustertexte, nur habe ich bisher keine gefunden.

    baustelle

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    Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht
    Antwort #5 am: 28. April 2010, 06:27:36
    @ doni: es wäre wirklich wünschenswert, dass der Gesetzgeber eine aktualisierte Musterwiderrufsbelehrung vor dem Stichtag veröffentlicht. Ansonsten bleibt einem nur, sich eine zu kaufen. Mit "geschenkten" oder gar geklauten wäre ich sehr vorsichtig ;-)

    Aber bestimmt wird es hierzu in den nächsten Wochen viel Lesestoff geben.

    Greets,
    Chris

    Spritzpistole

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    Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht
    Antwort #6 am: 28. April 2010, 09:02:49
    Wer sich die Änderungen und offiziellen neuen Muster jetzt schon anschauen möchte, kann dies unter den online verfügbaren Bundesanzeiger tun (kostenfrei natürlich):

    http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl

    Die richtige Ausgabe ist Bundesgesetzblatt Teil I, dann Nr. 49 v. 03.08.2009 und hier im Inhaltsverzeichnis unter 6. beginnt es. Auf den letzten Seiten befinden sich dann die ab dem 11.06.2010 gültigen Muster für Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung.

    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    Tomcraft

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    Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht
    Antwort #7 am: 28. April 2010, 09:32:20
    Ich kann mich irren, aber das ist wieder die alte Widerrufsbelehrung von 2008. ;-)

    Leider kann man das PDF von der von dir vorgeschlagenen Seite nicht ausdrucken (Dokumentenschutz), daher hier mal die Vorlage von 2008: http://www.bmj.bund.de/files/-/3052/BGB_Info_VO_120308.pdf

    Hier auch noch die Vorlage von 2009: http://www.bmj.de/files/-/3854/Musterwiderrufsbelehrung_2009.pdf

    Um ehrlich zu sein sehe ich die Unterschiede nicht, aber ich bin ja auch kein Anwalt.

    Grüße

    Torsten

    DokuMan

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    Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht
    Antwort #8 am: 28. April 2010, 12:36:31
    Zitat
    Die gesetzlichen Änderungen führen dazu, dass alle bislang rechtsgültigen Widerrufsbelehrungen ab dem 11.6.2010 rechtswidrig sind.

    Dann hoffen wir mal auf eine Mustervorlage bis zum 11.06.!

    Spritzpistole

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    Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht
    Antwort #9 am: 29. April 2010, 18:41:52
    @DokuMan: Die gibt es schon! Einfach obigen Link folgen. Muss natürlich in den Details noch auf das jeweilige Unternehmen angepasst werden.

    baustelle

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    Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht
    Antwort #10 am: 30. April 2010, 05:37:44
    [...] Einfach obigen Link folgen. Muss natürlich in den Details noch auf das jeweilige Unternehmen angepasst werden
    Dein Link samt Anweisung führt zur Musterwiderrufsbelehrung für die Versicherungswirtschaft.

    In der pdf-Datei im Ausgangsartikel ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/116/1611643.pdf ) gibts auf S. 39 ebenfalls eine Musterwiderrufsbelehrung - ist das denn vielleicht die richtige?

    Greets,
    Chris

    Spritzpistole

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    Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht
    Antwort #11 am: 30. April 2010, 05:43:55
    Ich meinte diesen Link:


    http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl

    Die richtige Ausgabe ist Bundesgesetzblatt Teil I, dann Nr. 49 v. 03.08.2009 und hier im Inhaltsverzeichnis unter 6. beginnt es. Auf den letzten Seiten befinden sich dann die ab dem 11.06.2010 gültigen Muster für Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung.

    Da kommt man nicht zur Versicherungswirtschaft. Mal die letzten Seiten des Dokuments durchblättern. Ansonsten entspricht das wohl auch dem von dir gefundenem Dokument, ich habe es allerdings nicht vollständig verglichen. Besser ist es, die Vrolage des Bundesanzeigers zu verwenden, das ist absolut amtlich.

    baustelle

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    Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht
    Antwort #12 am: 30. April 2010, 05:54:30
    Wenn ich deinem Link samt Anweisungen folge, finde ich "auf den letzten Seiten" nur 1 Muster-WRB, und das ist die für die Versicherungen.

    Aha - geklärt: die richtige steht auf Seite 35.

    baustelle

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    Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht
    Antwort #13 am: 30. April 2010, 06:17:30
    @Torsten:

    Ein Vergleich der bisherigen und der neuen WRB ergibt tatsächlich nur 1 Änderung: die von "2 Wochen" (alt) in "14 Tage" (neu)  :crazy:

    Greets,
    Chris

    Bcoola

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    Wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht
    Antwort #14 am: 30. April 2010, 09:10:28
    weiss jemand hier zufällig wie das mit Auktionsplattformen (z.B. Ebay) ist?
    Muss man dann am 10.06. alle Auktionen beenden und am 11.06. mit neuem Text neustarten?
    Oder müssen nur ab dem 11.06. neu gestartete einen neuen Text haben?

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