Neuigkeiten
  • Die modified eCommerce Shopsoftware ist kostenlos, aber nicht umsonst.
    Spenden
  • Damit wir die modified eCommerce Shopsoftware auch zukünftig kostenlos anbieten können:
    Spenden
  • Thema: MODUL: One Stop Shop (OSS) EU-Regelung 2021

    Morgenstund

    • Mitglied
    • Beiträge: 138
    Re: MODUL: One Stop Shop (OSS) EU-Regelung 2021
    Antwort #90 am: 02. Juli 2021, 14:39:51
    Das Modul aus Beitrag 1 wurde aktualisiert. Eingeflossen ist die Korrektur aus r13604 für korrekte Ausweisung der Steuer bei Selbstabholung.
    [...]

    Ich habe das Changeset - sind ja nur zwei Zeilen in der /includes/order.php - eingebaut, allerdings zeigt der Checkout bei Selbstabholung immer noch den Bruttopreis inklusive der MwSt. des Rechnungs- respektive Versandlands an, nicht den Bruttopreis inkl. der deutschen MwSt. Sollte das Changeset das nicht ändern? Caveat: Selbst angepasstes Modul für 2.0.5.1.
    Marktplatz - Eine große Auswahl an neuen und hilfreichen Modulen sowie modernen Templates für die modified eCommerce Shopsoftware

    GTB

    • modified Team
    • Gravatar
    • Beiträge: 6.213
    • Geschlecht:
    Re: MODUL: One Stop Shop (OSS) EU-Regelung 2021
    Antwort #91 am: 02. Juli 2021, 16:10:10
    Hast du im Selfpickup Modul auch deine Shopadresse eingetragen ?

    Gruss Gerhard

    Morgenstund

    • Mitglied
    • Beiträge: 138
    Re: MODUL: One Stop Shop (OSS) EU-Regelung 2021
    Antwort #92 am: 02. Juli 2021, 17:55:24
    Hallo Gerhard,

    Adresse ist eingetragen.

    Duncan

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 177
    • Geschlecht:
    Re: MODUL: One Stop Shop (OSS) EU-Regelung 2021
    Antwort #93 am: 02. Juli 2021, 20:33:27
    [...]
    • Wofür ist der Haken bei "Soll für diese Steuerzone eine eigene Steuerklasse beim Artikel möglich sein?"
      und was bewirkt er ?
    • [...]
    [...]

    Erst durch das Setzen des Häkchens ist in der Artikelbearbeitung ein separater Steuersatz für die Steuerzone möglich.
    [...]

    Das würde bedeuten, dass man bei EU weitem Versand in alle EU Länder 10 Steuersätze für 10 Steuerzonen anlegen muss und bei mehreren 1000 Artikeln alle Steuerzonen manuell bei jedem Artikel eintragen muss?

    Denn so stellt es sich mir im Moment in unserem Testshop v2.0.6.0 dar. :coffee:

    Oder habe ich irgendwo irgendeinen Hinweis überlesen? :-?

    Gruß

    Timm

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 6.319
    Re: MODUL: One Stop Shop (OSS) EU-Regelung 2021
    Antwort #94 am: 02. Juli 2021, 21:32:49
    Hatte ich auch schon gefragt, ist aber nicht so, siehe Antwort #10 von Tomcraft.

    GTB

    • modified Team
    • Gravatar
    • Beiträge: 6.213
    • Geschlecht:
    Re: MODUL: One Stop Shop (OSS) EU-Regelung 2021
    Antwort #95 am: 02. Juli 2021, 21:56:09
    Hallo Gerhard,

    Adresse ist eingetragen.

    Dann hast du beim Einbau was falsch gemacht. Und nur der Fix aus dem Changeset alleine reicht nicht.

    Gruß Gerhard

    Duncan

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 177
    • Geschlecht:
    Re: MODUL: One Stop Shop (OSS) EU-Regelung 2021
    Antwort #96 am: 02. Juli 2021, 22:07:43
    Alles unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer der OSS unterliegt:

    Alle Artikel, die man EU weit verkaufen will, unterliegen in den Zielstaaten den dortigen Steuersätzen.

    Also muss ich jedem Artikel jeden Steuersatz zur Verfügung stellen.
    Siehe die angehängten Bilder
    Das würde sich bei existierenden Artikeln in der Datenbank mit SQL vervollständigen lassen.

    Bei Neuanlage ist die Lösung leider noch nicht perfekt ... die Steuerfelder könnten vor ausgefüllt sein ... nur mal als Idee

    Tomcraft

    • modified Team
    • Gravatar
    • Beiträge: 46.161
    • Geschlecht:
    Re: MODUL: One Stop Shop (OSS) EU-Regelung 2021
    Antwort #97 am: 02. Juli 2021, 22:13:12
    FräuleinGarn schrieb dir doch diesbezüglich bereits:

    Hatte ich auch schon gefragt, ist aber nicht so, siehe Antwort #10 von Tomcraft.

    Beispiel: Du verkaufst ein Buch. In Deutschland ist hat das den ermäßigten Steuersatz von 7%, aber in Dänemark den Standardsatz von 25%.
    Weicht die Steuerklasse nicht ab, dann brauchst du die auch nicht ausfüllen. Es wird dann die oberste Standard Steuerklasse heran gezogen und für die anderen Steuerklassen übernommen.

    Grüße

    Torsten

    Duncan

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 177
    • Geschlecht:
    Re: MODUL: One Stop Shop (OSS) EU-Regelung 2021
    Antwort #98 am: 03. Juli 2021, 09:41:08
    Moin Torsten,

    bis auf Rumänien und Zypern, die ebenfalls 19% MwSt. haben, weichen alle anderen EU Länder mit ihren jeweiligen Standard-Steuersätzen von unserm Steuersatz ab.
    Es gibt abweichend in der EU:  17%, 18%, 20%, 21%, 22%, 23%, 24%, 25%, 27% als Standardsteuersatz.

    Zum Beispiel haben AT, FR, BG, EE, SK (und MC, nicht EU, aber an FR hängend) als Steuersatz 20%.
    Also sind diese 6 Länder in der Steuerzone für 20% versammelt.

    Will ich also Artikel auch in diesen Ländern verkaufen, muss ich an jedem Artikel, den ich dort anbieten will,
    auch die Steuerzone 20% aktivieren.

    ----

    Wir bieten aber alle Artikel immer (fast) weltweit an. Also unter anderen auch in allen EU Staaten.
    Weltweit ist völlig problemlos, da ausserhalb der EU ohne MwSt gehandelt und auch angezeigt wird.
    Aber ein Österreicher hat jetzt das Recht, alle Artikel mit 20% ausgezeichnet zu sehen und zu erwerben,
    ein Schwede sieht alle Artikel mit 25% ausgezeichnet und ein Luxemburger eben nur mit 17%.

    Es geht also nicht nur um "ein paar" abweichende Artikel, sondern um den kompletten Warenbestand
    der je Zielland unterschiedlich ausgezeichnet werden muss.

    Wir haben übrigens ausschließlich Artikel, die immer, in jedem EU Land, Standardsteuersatz haben, benötigen also nur 10 Zonen, Shops, die zusätzlich Artikel mit verringerten Steuersätzen haben, benötigen also entsprechend ein vielfaches an Zonen.

    Ich hoffe, das ganze Problem jetzt etwas verständlicher rüber gebracht zu haben?
    Weil .... wir haben tausende Artikel im Shop, die jetzt jeweils mit allen Steuerzonen versehen werden müssen. :-o

    Gruss

    Markus

    • modified Team
    • Beiträge: 1.362
    • Geschlecht:
    Re: MODUL: One Stop Shop (OSS) EU-Regelung 2021
    Antwort #99 am: 03. Juli 2021, 10:36:54
    Hi Duncan,

    du hast es noch nicht richtig verstanden. :-)
    So wie du das mit den Steuerzonen angelegt hast, ist das komplett falsch.

    Du sagst ja ihr braucht nur den Standardsatz. Dann wirds ja eigentlich relativ einfach.
    Das was du da an Steuerzonen angelegt hast kannst du direkt wieder löschen ... denn so funktioniert es nicht.

    Schritt für Schritt Anleitung:
    • Steuerzone AT anlegen
    • Land AT aus der Steuerzone EU löschen
    • Land AT in die Steuerzone AT einfügen
    • Einen neuen Standardsteuersatz anlegen für die Steuerzone AT -> Standardsatz -> 20%
    • Steuerzone DK anlegen
    • Land DK aus der Steuerzone EU löschen
    • Land DK in die Steuerzone DK einfügen
    • Einen neuen Standardsteuersatz anlegen für die Steuerzone DK -> Standardsatz -> 25%
    usw. für jedes EU Land

    Beim Artikel selbst ist ja immer Standardsatz eingestellt ... also wir der auch immer für das entsprechende Land gezogen.
    Einfach .. oder?  :-)

    Markus

    [EDIT Tomcraft 04.07.2021: Anleitung in Beitrag 1 ergänzt.]

    Duncan

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 177
    • Geschlecht:
    Re: MODUL: One Stop Shop (OSS) EU-Regelung 2021
    Antwort #100 am: 03. Juli 2021, 11:09:06
    Ich hab tatsächlich von der völlig falschen Seite angefangen zu denken. :datz:  :wallbash:

    Danke Markus, jetzt funktioniert's. :king:

    noRiddle (revilonetz)

    • Experte
    • Beiträge: 13.707
    • Geschlecht:
    Re: MODUL: One Stop Shop (OSS) EU-Regelung 2021
    Antwort #101 am: 04. Juli 2021, 17:08:19
    @Markus
    Deine Erklärung gehört in Beitrag 1. Vielen Dank auch von meiner Seite.

    Sicherheitshalber und aus gegebenem Anlass sei noch ergänzt.
    Es muß für jedes betroffene Land eine Steuerzone angelegt werden. Man kann nicht Länder mit formal denselben Steuersätzen in eine Steuerzone zusammenfassen.
    Enstprechend gilt das auch für die Steuersätze, die ja einer Zone zugeordnet sind.

    Korrekt ?

    Gruß,
    noRiddle

    F31ix

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 44
    Re: MODUL: One Stop Shop (OSS) EU-Regelung 2021
    Antwort #102 am: 04. Juli 2021, 18:10:04
    Hallo noRiddle,

    ich habe es auch so gehandhabt und für jedes Land eine eigene Steuerzone angelegt, somit hat man bei künftigen Änderungen der Steuersätze Ruhe.

    Theoretisch könnte man aber z.B. für Estland, Frankreich, Österreich und die Slowakei eine Zone anlegen, da dort alle für den Standardsatz 20% verwenden (genau wie für die Länder die z.B. alle 21% verwenden). Das geht natürlich nur dann, wenn man die ermäßigten Sätze entsprechend nicht braucht. Im Prinzip kann man also die Länder mit den gleichen Sätzen in eine Zone packen, wie gesagt, kommt eben darauf an welche Sätze man benötigt oder nicht benötigt.

    Gruß

    Felix

    manne35

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 591
    • Geschlecht:
    Re: MODUL: One Stop Shop (OSS) EU-Regelung 2021
    Antwort #103 am: 04. Juli 2021, 18:12:13
    Man könnte Länder mit gleichen Steuersätzen bestimmt auch zusammenfassen.
    Allerdings würde ich dies nicht tun.

    Wegen der Weiterverarbeitung in der Buchhaltung, evtl export aus dem Shop und Import in eine Warenwirtschaft. Da ist es viel einfacher wenn die Länder strikt getrennt sind.

    Auch wegen der Übersicht ist eine eigene Steuerzone je Land sinnvoll.

    Markus

    • modified Team
    • Beiträge: 1.362
    • Geschlecht:
    Re: MODUL: One Stop Shop (OSS) EU-Regelung 2021
    Antwort #104 am: 04. Juli 2021, 19:44:59
    Hi,

    man kann natürlich Länder in einzelnen Steuerzonen zusammenfassen.
    Das geht und ist auch bedenkelos machbar. Voraussetzung wäre aber, dass die sowohl den gleichen Standard- als auch den gleichen ermäßigten Steuersatz verwenden.

    Der einzige Nachteil daran ist, dass man ggf. irgendwann den Überblick verliert was wo drin ist. Vor allem wie benenne ich dann die Steuerzone. Von daher ist es deutlich einfacher gleich die paar mehr Steuerzonen anzulegen ... damit hat man immer den Überblick und weiss auch genau wo man nachschauen und ggf. was ändern muss. Wenn überhaupt muss dann irgendwann mal bei Bedarf der Steuersatz geändert werden.

    Wichtig: Wenn man für einzelne Produkte die Steuerklasse für bestimmte Länder ändern muss (z.B. für Belgien von Standardsatz auf ermäßigter Steuersatz) ist es zwingend erforderlich jedes Land in eine einzelne Steuerzone zu packen ... sonst funktioniert das nicht mehr sauber.

    Markus
    Modulshop - Eine große Auswahl an neuen und hilfreichen Modulen für die modified eCommerce Shopsoftware
    216 Antworten
    35006 Aufrufe
    27. November 2023, 16:29:47 von Viol
    20 Antworten
    7075 Aufrufe
    13. Oktober 2021, 19:37:34 von WeXsler
    2 Antworten
    1104 Aufrufe
    01. April 2019, 10:32:36 von Tomcraft
    0 Antworten
    787 Aufrufe
    11. Januar 2018, 15:25:34 von Benjamindd