Antwort #19 am: 17. Juni 2021, 12:24:49
Wie auch Karsta schon geschrieben hat, wäre ein Schalter noch gut, dass man ab dem ersten Euro Umsatz (Lieferschwellen Länder EU) bereits die jeweiligen Steuer des entsprechenden Empfänger Landes berechnen kann, bzw, wird. Das erleichtert vieles ungemein.
Erstens brauch keiner mehr kontrollieren, ob er bereits die Lieferschwellen 10.000 EURO EU einheitlich ab 01.07.2021) erreicht hat.
Zweitens dann eine Anmeldung beim Bundeszentralamt ausreicht und man es einmal erklärt, damit entfällt die jeweilige Anmeldung in den einzelnen Ländern. Eine zentrale Meldung reicht dann aus.
Für jeden der in viele unterschiedliche EU Länder und EFTA versendet ist die zentrale Anmeldung bedeutend unkomplizierter und Rechtssicherer ist als, das selbst zu überwachen. Die Steuer ist doch für jeden Unternehmer doch sowieso eine Null Nummer. Ob ich gleich 22%/23% etc. berechne oder erst 19% ist doch unerheblich. Die Steuer wird ja in jedem Fall auf den Netto Betrag aufgeschlagen und vom Kunden (B2C) auch direkt bezahlt.