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  • Thema: VAT eCommerce & One Stop Shop

    Hans Bambel

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #165 am: 22. Juni 2021, 18:00:08
    [...]
    Weiß jemand auf die Schnelle, wo man den Text "inkl. 19% MwSt." in "inkl. MwSt." ändern kann, sowie jede Anzeige von Steuern im Bestellprozess & Bestätigungsmail weg bekommt und stattdessen ebenso lediglich "inkl. MwSt." anzeigen kann?
    [...]

    "/lang/german/german.php", Zeilen 480 - 482 (analog in anderen Sprachen):

    Code: PHP  [Auswählen]
    define('TAX_INFO_INCL','inkl. %s MwSt.');
    define('TAX_INFO_EXCL','exkl. %s MwSt.');
    define('TAX_INFO_ADD','zzgl. %s MwSt.');

    ändern in:

    Code: PHP  [Auswählen]
    define('TAX_INFO_INCL','inkl. MwSt.');
    define('TAX_INFO_EXCL','exkl. MwSt.');
    define('TAX_INFO_ADD','zzgl. MwSt.');

    Und im Backend unter Land/Steuer -> Steuersätze bei Beschreibungen der Steuersätze stehen evtl. auch noch die Prozente drin.
    Shop Hosting

    snocer

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #166 am: 22. Juni 2021, 18:54:27
    ... und hat man die 10.000 Euro Schwelle nicht erreicht ...?
    [...]

    Dann macht man einmalig eine Meldung an Das Bundeszentralamt und verzichtet von Beginn an auf die Lieferschwellen. Und berechnet ab sofort immer die jeweils gültige Steuer des Empfänger Landes. Ist auch organisatorisch die einfachste Lösung. Da Dich die Steuer sowieso nicht interessiert. Außer Du bist Kleinunternehmer und kannst die Steuer einstreichen. Dann wirst Du aber auch kaum die Lieferschwellen erreichen.

    snocer

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #167 am: 22. Juni 2021, 19:03:23
    [...]
    Kunde bestellt etwas für 10 Euro, ändert im Bestellprozess auf Land Österreich - Artikelpreis bleibt bei 10 Euro (inkl. Steuer). Mehr sieht der Kunde nicht.
    [...]

    Du schmälerst aber so Deinen Ertrag. Alle EU Mitgliedsländer verwenden einen höheren Steuersatz als DE. Und wen Du die Lieferschwelle erreichst, bist Du eben nach AT min 1% bzw. 3 oder 6% mehr los. Verkaufst Du nur Kleinkram und wirst die Lieferschwelle nie erreichen, kannst Du so vorgehen wie Du Dir es ausgedacht hast. Dann liegst Du richtig. Aber einmal drüber ist Kacke am dampfen.

    uptrender

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #168 am: 23. Juni 2021, 10:27:19
    [...]
    Du schmälerst aber so Deinen Ertrag. [...]

    Korrekt. Das fangen wir in den angepassten Versandkosten dann wieder auf (= Mischkalkulation). Da wir schnell über die Lieferschwelle kommen sind wir bereits für OSS registriert und nutzen das System also auch ab dem 1. Euro Umsatz in EU-Länder.

    @F31ix:
    Weder von eBay, noch von Amazon haben wir Information erhalten, ob der Bruttopreis entsprechend dem Steuersatz des Lieferlandes angepasst wird. Amazon hat immerhin bei den Einstellungen ein Feld, bei dem man angeben kann das OSS-Verfahren zu nutzen. Das könnte auf eine Anpassung des Bruttopreises hinweisen.

    Bei eBay kann ich eine solche Einstellung nicht finden. Da Ebay dann ja gar nicht weiß wie ich steuerlich optiere, wird kaum einfach eigenmächtig der Bruttopreis angepasst werden. Wir werden mögliche Verluste über angepasste Versandkosten ausgleichen.

    @Hans Bambel: Danke für die Info!

    Gruß

    Mike

    uptrender

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #169 am: 23. Juni 2021, 11:22:43
    @F31ix: bei eBay bin ich jetzt fündig geworden und das deckt sich mit deinen Infos. Ich frage mich jedoch, wie eBay wissen kann, ob ich zum OSS-Shop optiere oder eben nicht und auch Exporte mit 19% berechnen möchte:

    https://www.ebay.de/help/selling/selling/ihre-pflichten-der-eu-bezglich-der-mehrwertsteuer?id=4650#section4

    7. Berechnungsmethode von eBay für die Ermittlung der Mehrwertsteuer:

    - Verkäufer, die ihre Artikel auf eBay.co.uk und auf europäischen eBay-Websites einstellen, haben die Möglichkeit, einen Bruttopreis und einen separaten Mehrwertsteuersatz anzugeben, sodass eBay den Nettopreis und den korrekten Mehrwertsteuerbetrag ermitteln und von den Verbrauchern einziehen kann.

    - eBay verwendet die Angaben (Bruttopreis und Mehrwertsteuersatz), die Sie beim Einstellen Ihrer Artikel angeben, und ermittelt anhand dieser Angaben den Nettopreis.

    - eBay berechnet dann die vom Käufer zu zahlende Mehrwertsteuer anhand des Mehrwertsteuersatzes, der im Lieferland des verkauften Artikels gilt.

    - eBay wendet auf die Versandkosten denselben Mehrwertsteuersatz an, der auch für den Artikelpreis gilt.

    voodoopupp

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #170 am: 23. Juni 2021, 11:33:16
    [...]
    https://www.ebay.de/help/selling/selling/ihre-pflichten-der-eu-bezglich-der-mehrwertsteuer?id=4650#section4

    7. Berechnungsmethode von eBay für die Ermittlung der Mehrwertsteuer:

    - Verkäufer, die ihre Artikel auf eBay.co.uk und auf europäischen eBay-Websites einstellen, haben die Möglichkeit, einen Bruttopreis und einen separaten Mehrwertsteuersatz anzugeben, sodass eBay den Nettopreis und den korrekten Mehrwertsteuerbetrag ermitteln und von den Verbrauchern einziehen kann.
    [...]

    Wenn das 7. Berechnungsmethode von eBay für die Ermittlung der Mehrwertsteuer: ein Zitat von der verlinkten Seite ist, dann ist es der falsche Link.....den Text findet man dort nicht.

    Dennoch ist in deinen Zitat wahrscheinlich eher das ausschlaggebend:
    Verkäufer, die ihre Artikel auf eBay.co.uk und auf europäischen eBay-Websites einstellen, haben die Möglichkeit, einen Bruttopreis und einen separaten Mehrwertsteuersatz anzugeben...

    Heißt also m.E. nur, dass du auf den ausländischen ebay Plattformen einen anderen Steuersatz hinterlegen kannst!
    Aber eben nicht, dass das mit den unterschiedlichen Mwst.-Sätzen auch zutrifft, wenn ein Franzose auf ebay.de einkauft und nach Frankreich liefern lässt....

    Grüße
    Dominik

    uptrender

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #171 am: 23. Juni 2021, 15:06:39
    Sorry, die eBay-Seite ist genauso schrecklich wie das übersetzte Deutsch. Man muß auf das + Zeichen bei "Die Änderungen in der EU auf einen Blick" klicken. Im dann aufgeklappten Text ist es der Punkt 7.

    Mit "auf eBay.co.uk und auf europäischen eBay-Websites" ist auch die deutsche ebay.de gemeint. Gültig eben nur auf den Webseiten, welche vom OSS-System betroffen sind.

    Mit "einen Bruttopreis und einen separaten Mehrwertsteuersatz anzugeben"
    ist wohl nur ein einziger Steuersatz gemeint, also wie bisher - eben separat zum Bruttopreis. Ich hatte in auch erst so gelesen als ob noch ein zusätzlicher angegeben werden kann, allerdings wäre nur einer ja auch nicht ausreichend.

    Aus dem Text ergibt sich dann, dass eBay den angegebenen, deutschen Bruttopreis mit dem Steuersatz 19% entstprechend auf den Nettopreis herunter rechnet und dann den aktuell gültigen Steuersatz des Lieferlandes aufschlägt.

    Bei Amazon wirds noch gruseliger: immer noch keine Info zur Steuerberechnung ab 1.7.21
    Das wird für die FBA und Händler mit Steuerberechnung bei Amazon sehr interessant.

    Gruß

    Mike

    karsta.de

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #172 am: 23. Juni 2021, 17:29:57
    Ich habe dazu auch noch eine Frage:
    Wie verhält es sich eigentlich mit der Bezahlart PayPal-Express bezüglich der Steuern nach Lieferland.
    Wenn der Kunde PayPal-Express verwendet, muss er ja das Lieferland erst nach Rückleitung angeben.
    Werden im PayPal-Konto des Kunden bei Übergabe des Warenkorbes dann die richtigen Steuern bzgl. des Lieferlandes angezeigt (z.B. für Österreich 20%)? Das müsste ja heißen, dass sich dann die gesamten Kosten im Paypal übertragenen Warenkorb ändern?

    BG Karsta

    F31ix

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #173 am: 23. Juni 2021, 23:42:03
    [...]
    Aus dem Text ergibt sich dann, dass eBay den angegebenen, deutschen Bruttopreis mit dem Steuersatz 19% entstprechend auf den Nettopreis herunter rechnet und dann den aktuell gültigen Steuersatz des Lieferlandes aufschlägt.
    [...]

    So sollte es (hoffentlich) funktionieren. Es hat mich auch nur 4 Anrufe bei eBay und einen Haufen Nerven gekostet um eine zuverlässige Aussage zu erhalten. Denn ihre Texte und ihre tolle OSS Seite sind natürlich wie immer absolut fantastisch! Das wichtigste (was ist mit meinem Gewinn bzw. der Preisanpassung) findet man gar nicht oder eben nur in verschachtelten Nebensätzen.

    Wenn das ganze nicht ordentlich funktioniert, dann sind wir ganz schnell bei eBay verschwunden und ich denke viele andere Händler auch. Ich bin gespannt auf nächste Woche.

    Grüße

    Felix

    Tomcraft

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #174 am: 25. Juni 2021, 13:35:20
    Dazu kann Gerhard bestimmt etwas sagen.

    Grüße

    Torsten

    voodoopupp

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #175 am: 25. Juni 2021, 15:02:30
    Hat irgendwer eine gute Übersichtsseite mit den Mehrwertsteuersätzen der unterschiedlichen Länder gefunden, aus denen besondere Dinge/Abweichungen von der Norm hervorgehen?

    Beispiel: ich bin einfach mal von dieser Seite ausgegangen, auf der Mwst-Sätze ersichtlich sind:
    https://europa.eu/youreurope/business/taxation/vat/vat-rules-rates/index_de.htm

    Nun ist es aber z.B. so, dass dort bei Luxemburg folgendes steht:
    Normalsatz 17%
    Ermäßigter Satz 8%
    Stark ermäßigter Satz 3%
    Zwischensatz 14%

    Nun bin ich erstmal davon ausgegangen, dass standardmäßig zumeist der Ermäßigte Steuersatz der entsprechende des Landes ist, sprich in Deutschland 7%, dann halt in Luxemburg 8%....

    ....aber Pustekuchen, scheinbar gilt wohl für z.B. Lebensmittel (Süßigkeiten) dort dann der stark ermäßigte Satz von 3%

    Gibt es irgendwo eine verlässliche Quelle, die das einigermaßen sinnvoll auflistet, was wo für welche Dinge gilt?

    Denn entweder findet man nur Webseiten, die nicht wirklich vertrauenswürdig wirken oder aber man landet immer direkt auf den Landeswebseiten, die leider wie in DE auch, absolut undurchsichtig und verschachtelt sind, und auf irgendwelche Anhänge verweisen, die dann nicht zu finden sind!

    Wäre toll, wenn einer sowas gefunden hätte und dies gerne hier teilen würde :D

    Grüße
    Dominik

    Bonner

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #176 am: 26. Juni 2021, 12:54:04
    Hallo Dominik,

    es ist einerseits erstaunlich, anderseits verwundert es einen auch nicht mehr, dass man es in Brüssel scheinbar nicht schafft, eine simple Tabelle aller Artikel, Steuersätze und Länder zusammenzustellen. Wahrscheinlich ist man mehr mit dem Erfinden neuer Ausnahmen, Gesetze etc. beschäftigt.

    Ich habe aber etwas gefunden:

    [https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/eu-vat-rules-topic/vat-rates_de

    Auf der Seite ganz nach unten und dann im Abschnitt "Weitere Informationen zu Mehrwertsteuersätzen" auf die Excel-Tabelle klicken. Wenn man diese öffnet, gibt es ausführliche Tabellen als Übersicht und auch je Land.

    Es ist dann zwar eine Heidenarbeit, aber man muss dann nach "seinem" Produkt die Tabellen durchforsten.

    Ist nicht viel, aber es hilft vielleicht im Ansatz.

    Ein schönes Wochenende!

    Bonner

    ChristianRothe

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #177 am: 26. Juni 2021, 14:03:01
    Wir haben es - ehrlich gesagt - aufgegeben, auf Logik und Nachvollziehbarkeit im Steuerrecht zu hoffen. Es ist und bleibt eine Ansammlung von Absurditäten und Widersprüchen. Allein schon bei der deutschen Mehrwertsteuer:

    Pflanz- und Frühkartoffeln: 7%,
    Süßkartoffeln: 19%

    Pferde: 7%
    Maultiere (Vater: Esel, Mutter Pferd): 7%
    Maulesel (Vater: Pferd, Mutter Esel): 7%
    Lebendige Esel: 19%
    Tote Esel (Eselsfleisch): 7%

    Malbücher für Kinder: 7%
    Malbücher für Kinder, bei denen „auf mehr als der Hälfte der Seiten“ eine Bastelschere zum Einsatz kommt: 19%

    Und so weiter, und so weiter... Das sieht aus wie Regelungen aus Absurdistan, ist aber geltendes deutsches Recht. Unmöglich, sowas nun für 27 EU-Länder berücksichtigen zu wollen.

    voodoopupp

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #178 am: 27. Juni 2021, 12:35:15
    ...
    Ich habe aber etwas gefunden:

    [https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/eu-vat-rules-topic/vat-rates_de

    Auf der Seite ganz nach unten und dann im Abschnitt "Weitere Informationen zu Mehrwertsteuersätzen" auf die Excel-Tabelle klicken. Wenn man diese öffnet, gibt es ausführliche Tabellen als Übersicht und auch je Land.
    ...

    Hi Bonner,

    besten Dank für den Link - das hilft in der Tat schonmal weiter, auch wenn es wirklich extrem unübersichtlich ist.

    Wäre halt toll, wenn das übersichtlich irgendwo auf einer Seite ersichtlich sein könnte. Am besten einfach über eine Auswahl und dann spuckt es dort dann simpel in einer Übersicht die Ländermehrwertsteuersätze aus.

    Aber das wäre natürlich übertrieben, wenn es sowas simples geben würde, vor allem, da es ja für jeden Unternehmer der EU sinnvoll wäre, diesen schnellen Zugriff zu geben und vor allem vor dem Hintergrund, dass das nun umzusetzende Gesetz ja nicht erst seit 2 Wochen bei der EU bekannt ist.

    Aber wer da wieder mal seine Hausaufgaben nicht macht.....können ja die Händler ausbaden und sich dann nachher mit der Steuer rumärgern , wenn doch die falschen Mwst.-Sätze veranschlagt werden und es dann dummerweise unbewusst zu "Steuerhinterziehung" kommt  :doh:

    Grüße
    Dominik

    karsta.de

    • Experte
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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #179 am: 27. Juni 2021, 13:49:17
    Frag doch mal in deinem Finanzamt nach, ob die eine Liste für dich als Steuerzahler irgendwo zur Verfügung stellen. Vielleicht können wir sie nur nicht finden.

    Hier gibt es eine Orientierungshilfe von der Konkurrenz:
    AMZ

    BG Karsta