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  • Thema: VAT eCommerce & One Stop Shop

    nighthawk.84

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #150 am: 18. Juni 2021, 15:15:39
    Vielleicht ein Ansatz meinerseits - ich weiß nur leider nicht, wie man das umsetzt: Kann man die Länderauswahl im Warenkorb als Pflichtfeld einrichten, wenn jemand nicht angemeldet ist? Quasi eine leere Vorauswahl mit Platzhaltertext und erst wenn da etwas gewählt wurde, kann man auf den Paypal-Button klicken.

    Ich weiß, da sind wieder die Probleme mit dieser komischen Gesetzgebung, nach der die Preisberechnung im Warenkorb zu spät ist, aber wie soll man es denn sonst machen? Fände das eine gute Lösung. Wir haben sehr viele solche Gastbesteller, auf die wir echt nicht verzichten können.

    Danke für jedes konstruktive Feedback!

    karsta.de

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #151 am: 18. Juni 2021, 16:13:00
    Bei Verwendung des PayPal-Express-Buttons sollte der Kunde zur Auswahl der Versandart doch wieder zum Shop zurück geleitet und die Länderauswahl berücksichtigt werden. Außerdem gibt es in der Zahlungsart PayPal-Express ein eigenes Feld für "Erlaubte Zonen". Wenn das nicht funktioniert, müsstest du deine Fragen mal direkt im Thema: MODUL: PayPal PLUS & PayPal Checkout Zahlungsmodule für modified eCommerce Shopsoftware stellen.

    BG Karsta

    Morgenstund

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #152 am: 21. Juni 2021, 18:20:12
    Ich hab da mal 'ne Frage  :mhhh:

    Nachdem ich glorreich daran gescheitert bin, mit Bordmitteln in der 2.0.5.1. rev 12725 gleichbleibende Bruttopreise bei veränderlichen Nettopreisen auf gescheite Art und Weise umzusetzen (aus Gründen, siehe "Brutto-/ Nettopreise berechnen") wüsste ich gerne zweierlei: Ist das überhaupt machbar? Kann das "MODUL: One Stop Shop (OSS) EU-Regelung 2021" das ohne die beschriebenen Malaisen? Ich weiß, müsste für die 2.0.5.1. angepasst werden.

    Tomcraft

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #153 am: 21. Juni 2021, 21:00:05
    [...]
    Nachdem ich glorreich daran gescheitert bin, mit Bordmitteln in der 2.0.5.1. rev 12725 gleichbleibende Bruttopreise bei veränderlichen Nettopreisen auf gescheite Art und Weise umzusetzen [...]

    Meiner Meinung nach ist es so, dass der Nettopreis immer gleich sein muss. Den Brutto-Preis immer gleich zu haben für unterschiedliche Steuersätze der unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten kann meiner Meinung nach die Gefahr einer Abmahnung mit sich bringen.

    Grüße

    Torsten

    Morgenstund

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #154 am: 21. Juni 2021, 21:11:52
    Hallo Torsten,

    laut IT-Recht-Kanzlei sind sowohl gleiche Brutto-Preise als auch gleiche Netto-Preise möglich. Die Abmahngefahr sehe ich eher bei gleichen Netto-Preisen, da hier ja der Kunde zunächst den deutschen Brutto-Preis sieht und erst bei Auswahl des Lieferlandes der dort geltende Bruttopreis angezeigt wird; m.E. ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Dies ließe sich nur durch eine vorgeschaltete Länderauswahl vermeiden - und solcherlei halte ich für eines der geeignetsten Instrumente, Kunden erfolgreich vom Kauf abzuhalten.

    EDIT: Hab gerade nochmal bei der Kanzlei vorbeigeschaut - da steht nun tatsächlich entgegen früherer Verlautbarungen, dass gleiche Brutto-Preise nicht statthaft seien. Das ist doch total bekloppt - den Konsumenten sind Netto-Preise schließlich vollkommen wuppe. Dem Fiskus scheinbar nicht.

    GTB

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #155 am: 21. Juni 2021, 21:21:59
    Diese Diskussion hatten wir bereits. Die Geoblocking Verordnung sagt ganz klar dass kein EU Kunde benachteiligt werden darf und allen der gleiche NETTO Preis angeboten werden muss.

    Ich gebe dir hier gerne nochmals das Beispiel mit Bücherversand nach Dänemark. In Deutschland werden diese mit 7% versteuert. In Dänemark mit 25%. Damit hättest du 18% Verlust…. Glückwunsch.

    Aber lies dir gerne die Verordnung selber durch:

    Bundesnetzagentur - Geoblocking - Unterschiedliche Konditionen für Kundengruppen erlaubt

    Gruß Gerhard

    Morgenstund

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #156 am: 21. Juni 2021, 22:04:57
    Hallo Gerhard,

    dein Beispiel zeigt ja nur auf, dass es für Händler (extrem) nachteilig sein kann, einheitliche Bruttopreise anzubieten.

    Im Geoblocking FAQ der IT-Recht-Kanzlei findet sich folgender Passus:

    Zitat
    Ein Händler unterhält 2 Versionen eines Online-Shops, nämlich www shop de und www shop fr. Die Verordnung verbietet es ihm nicht, auf www shop de für Produkt X 9,99€ und auf www shop fr für das gleiche Produkt 15,99€ zu verlangen [...] Verboten ist es ihm aber, einem französischen Kunden, der www shop de aufsucht, Produkt X zu einem anderen Preis als 9,99€ anzubieten.

    Quelle: FAQ: Was müssen Online-Händler beim künftigen Verbot des ungerechtfertigten Geoblocking beachten? (Update) - Müssen ab sofort alle Shops eines Händlers homogene Preise, Zahlungen und Versandbedingungen aufweisen?

    Die von dir verlinkte Erläuterung besagt original das Gleiche:

    Zitat
    Beispiel: Ein deutscher Anbieter betreibt verschiedene länderspezifische Versionen seines Online-Shops zu unterschiedlichen Preisen und Konditionen. Ein französischer Kunde bestellt nicht über die für ihn gedachte französische Website, sondern über die deutsche. In diesem Fall muss der französische Kunde die Ware zu den gleichen Preisen und Konditionen wie deutsche Kunden bestellen können.

    Quelle: Bundesnetzagentur - Geoblocking - Unterschiedliche Konditionen für Kundengruppen erlaubt

    Das beißt sich doch mit der neuen Nettopreisargumentation - es sei denn, man betrachtet die Preise im Beispiel als Nettopreise. Alles sehr widersprüchlich.

    Timm

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #157 am: 22. Juni 2021, 00:42:34
    Moin

    Den Text der IT Rechtskanzlei find ich auch schwierig. Entweder bezieht er sich auf Nettopreise, ohne es explizit anzugeben, oder es fehlt der Hinweis, dass die 9,99€ für Deutsche und Franzosen bei Lieferung in das gleiche Land gelten. Oder er wurde nicht aktualisiert und zum damaligen Zeitpunkt ging es nur um die Verdeutlichung des Geoblockings.

    Das Zweite Zitat der Bundesnetzagentur ist eindeutig: Gleiche Preise und Konditionen für Besteller aus unterschiedlichen Ländern. Das heißt nicht, dass der Bruttopreis in beide Länder gleich sein muss, sondern nur, dass beide Besteller gleich behandelt werden müssen. Bei identischem Lieferland zahlen beide das gleiche. Der Deutsche und Franzose bezahlen bei Lieferung nach Frankreich den gleichen höheren Preis durch höheren MwSt Satz und höhere Lieferkosten. Gleiches gilt bei Lieferung nach D mit niedrigerem MwSt Satz und geringeren Versandkosten für beide.

    Der Händlerbund geht auch von gleichen Nettopreisen aus und der Text ist aktuell:

    Zitat
    Zwar ist bei der Preisgestaltung im Online-Shop aufgrund der europäischen Geoblocking-Verordnung darauf zu achten, dass Kunden aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten beim Nettopreis nicht in diskriminierender Weise unterschiedlich behandelt werden. Aber regionale Unterschiede, die alleine auf den verschiedenen Mehrwertsteuersätzen beruhen, sind zulässig.

    Quelle: Händlerbund: FAQ: One-Stop-Shop und Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Handel

    Gruss Timm

    Morgenstund

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #158 am: 22. Juni 2021, 06:04:42
    Auch aus der Händlerbund-Formulierung geht kein Verbot hervor, gleiche Bruttopreise anzubieten. Dort wird lediglich gesagt, dass unterschiedliche Bruttopreise zulässig sind. Die Bundesnetzagentur verwendet dafür den Terminus erlaubt. Beiden Formulierungen kann ich kein Verbot entnehmen.

    Was ich den Formulierungen allerdings entnehmen kann: Man weiß es mal wieder selbst nicht so genau und verbleibt bei Aussagen lieber im Nebulösen.

    snocer

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #159 am: 22. Juni 2021, 10:45:21
    Diese Diskussion hatten wir bereits. Die Geoblocking Verordnung sagt ganz klar dass kein EU Kunde benachteiligt werden darf und allen der gleiche NETTO Preis angeboten werden muss.
    [...]

    So sehe ich es auch und habe es auch so verstanden., Netto Preis muss für alle gleich sein. Versand und Steuer können abweichen.

    uptrender

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #160 am: 22. Juni 2021, 13:15:34
    Für viele Shops, welche die Lieferschwelle bereits seit Jahren überschreiten, sowie bei den Plattformen eBay & Amazon läuft das so:

    Brutto-Preis bleibt gleich, ändert sich also durch Angabe eines anderen Versandlandes nicht. Preisangabe im gesamten Shop unspezifisch mit "inkl. MwSt." bis zur Bestellbestätigung. Die großen Shops haben eine Mischkalkulation mit den Versandkosten.

    Bei eBay und Amazon ist es als Verkäufer auch gar nicht möglich einen abweichenden Steuersatz für ein anderes Lieferland anzugeben bzw. einzustellen. Dort wird im gesamten Bestellprozess weder der Steuersatz, noch der Steuerbetrag genannt. Lediglich bei eBay in bestimmten Mobil-Templates einiger (!) Geräte wird der beim Artikel hinterlegte Steuersatz unter dem Preis bei der Artikelübersicht angezeigt.

    Die Verpflichtung eine Rechnung mit Ausweis der Umsatzsteuer auszustellen besteht ja lediglich gegenüber Unternehmern (14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 UStG).

    Ist es daher eigentlich zulässig im gesamten Bestellprozess eines Onlineshops den Ausweis des Steuersatzes sowie Steuerbetrages nicht zu machen, also nicht zu zeigen, wie es eben eBay oder Amazon als Plattformen machen?
    Das würde vieles erleichtern.

    EDIT: ok, gerade gefunden: Frage des Tages: Müssen im Online-Shop Mehrwertsteuersätze angegeben werden?

    Weder der Satz, noch der Betrag muß zwingend im Angebot, Bestellprozess oder Bestätigung genannt werden.

    Weiß jemand auf die Schnelle, wo man den Text "inkl. 19% MwSt." in "inkl. MwSt." ändern kann, sowie jede Anzeige von Steuern im Bestellprozess & Bestätigungsmail weg bekommt und stattdessen ebenso lediglich "inkl. MwSt." anzeigen kann?

    Hintergrund:
    Ich würde die Steuern einfach bei 19% lassen und für andere EU-Länder nach der Bestellung durch ein Script entsprechend vom Bruttopreis herunterrechnen und in der Datenbank anpassen.

    Gruß

    Mike

    snocer

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #161 am: 22. Juni 2021, 14:11:00
    Du vermischt da aber einiges. Dass das viele Shops so machen, wie Du beschriebst, würde ich einmal in Abrede stellen. Ihr macht das eventuell so. Aber keine mir bekannte WaWi etc. arbeitet so. Hier gilt immer der Netto Preis von dem aus hochgerechnet wird. Siehe auch diverse Anmerkungen hier im Forum mit Verweis auf die gültigen Bestimmungen. Zwecks Geoblocking etc. hier spricht jeder Händlerbund, IT-Rechtskanzlei immer von Netto Beträgen die gleich sein müssen (gleich Behandlung der Bürger der Mitgliedstaaten).

    Bei Amazon, bzw. Ebay läuft da gar nichts bisher mit Lieferschwellen. Du musst da bisher Deine Preise und Meldungen händisch vornehmen, wenn Du Lieferschwellen überschritten hast. Oder hast Dir von Deiner WaWi eine Schnittstelle programmieren lassen, die das dann automatisch bei Amazon und Ebay entsprechend ändert und richtig einstellt. entsprechende Ebay Shops in den einzelnen Länder.. Richtig ist Deine Bemerkung, das Du bei Amazon und Ebay keinen anderen Steuersatz vorgeben oder wählen kannst. Aber auch nur zum Teil, nimm Deinen Account, wenn Business und Log Dich mal bei Ebay FR ein und stelle entsprechende Artikel ein. Die werden dann natürlich mit der richtigen Steuer ausgewiesen. Das juckt die aber auch nicht, die Rechnung bekommst Du bei einer Prüfung präsentiert.

    Und zu guter Letzt, bist Du verpflichtet dem Kunden seinen Steuersatz entsprechend der Artikel mit anzugeben. Ebay und Amazon interessiert es wenig wie Du Deine Rechnung gestaltest. Sie weißen immer aus das sie nur Vermittler sind. Der Kunde/Käufer erhält bei Ebay auch keine Rechnung, sondern nur eine Bestellbestätigung. Etwas anders verhält es sich bei Amazon wen Du Fullfilliment betreibst. Da gab es auch schon genügend Probleme deswegen. Ebay war ja bis vor kurzem nicht einmal in der Lage die Preise richtig auszugeben, wenn der Käufer über eine gültige USt-ID verfügte.

    Des weiteren war die bisherige noch gültige Lieferschwellen Angabe ja von Unions Land zu Unions Land unterschiedlich. Von max. 100.000 Euro bis runter >13.000 EURO alles war möglich. Daher erleichtert die neue Regelung vieles.

    uptrender

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #162 am: 22. Juni 2021, 14:45:55
    Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, ich versuche es nochmal:

    - es geht nicht um eine Wawi bzw. Fibu, sondern um die Anzeige im Shop
    - bei eBay und Amazon, sowie großen Shops siehst du das bereits seit Jahren und wirst das auch ab 1.7. sehen: ein Artikel, der 10 Euro kostet, wird auch nach Umstellung des Lieferlandes auf z. B. Österreich immer noch 10 Euro inkl. Steuer kosten.
    - und nein, wir sind nicht "verpflichtet dem Kunden seinen Steuersatz entsprechend der Artikel mit anzugeben.". Ich habe den Link oben entsprechend gepostet. Bei der Anzeige im Shop (es geht nur darum!!!) ist die Angabe "inkl. Steuer" verpflichtend und ausreichend
    - nur einem Unternehmer MUSS ich eine Rechnung (!) mit ausgewiesener Umsatzsteuer (Satz & Betrag) ausstellen. Allerdings mache ich das, nachdem er bestellt und bezahlt hat. Für die Anzeige im Shop und während des Bestellablaufs brauche ich es nicht und möchte es daher deaktivieren.
    - bei eBay & Amazon geht es nicht um ebay.fr oder amazon.fr, sondern um ebay.de & amazon.de und Bestellungen mit abweichender Lieferadresse. Beispiel: der Österreicher bestellt bei ebay.de und siehe da: der Brutto-Preis bleibt gleich.

    In Kurzform: ich möchte (...und werde) immer den gleichen Bruttobetrag im Shop anzeigen. Weder Steuersatz, noch Betrag werden dann im Shop, Bestellprozess oder Bestätigungsmail genannt.

    Zur Übergabe an die Wawi (...und Fibu) benötige ich natürlich korrekte Steuersätze. Dazu werde ich den Steuersatz und Betrag unsichtbar für den Kunden per Script nach der Bestellung in der Datenbank aktualisieren:

    Kunde bestellt etwas für 10 Euro, ändert im Bestellprozess auf Land Österreich - Artikelpreis bleibt bei 10 Euro (inkl. Steuer). Mehr sieht der Kunde nicht.

    Nach der Bestellung steht in der Datenbank orders_products der Nettopreis: 8,4034 und ein Steuersatz von 19
    Das würde mein Script bei dieser Bestellung mit Lieferland Österreich dann ändern in: Nettopreis 8,3333 und Steuersatz 20

    Also: der Kunde sieht das gar nicht - einen Endkunden interessiert auch weder der Satz noch Betrag. Wir haben dann den Auftrag richtig in der Wawi und danach in der Fibu. Die Kunden erhalten durch unsere WaWi dann eine Rechnung mit richtigem Steuersatz und Betrag.

    Edit:

    Mal als Beispiel Cyberport (groß genug?) macht es eben wie es bei eBay und Amazon auch läuft:

    Laptop Preis: 999,00 Euro (zum nachgucken: Artikelnr.: 1C26-C8E)
    Lieferland Deutschland -> Preis bleibt gleich - keine Überraschung....

    Kunde angelegt mit Adresse in Belgien:
    Preis immer noch bei 999,00 Euro
    + Lieferkosten: 19,99 Euro

    Im gesamten Shop und Bestellprozess wird kein einziges Mal der Steuersatz oder Betrag erwähnt - nur "inkl. MwSt."
    Genau so möchte ich das haben. Meine Idee wäre eben, alles mit 19% im Hintergrund durchlaufen zu lassen und unmittelbar nach der Bestellung in der orders_products die Nettopreise entsprechend umrechnen und den richtigen Steuersatz hinterlegen.

    Hat jemand dazu eine bessere Idee?

    Gruß

    Mike

    F31ix

    • Neu im Forum
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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #163 am: 22. Juni 2021, 16:19:47
    Hallo Mike,

    ich kann deine Frage nicht direkt beantworten, allerdings stelle ich mir die Frage, warum möchtest Du deinen Gewinn verschenken? Mit eBay habe ich heute Morgen diesbezüglich telefoniert, ab dem 01.07 ändern sich lt. eBay die Preise entsprechend des Lieferlandes ab. D.h. ist der richtige Steuersatz im Produkt hinterlegt (19%) wird der Netto-Preis berechnet und ein Österreicher zahlt seine 20% auf die Bestellung, alles andere wäre auch ein Witz, je nach Lieferland kann das sonst richtig Geld kosten.

    Gruß

    Felix

    TrueSlide

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #164 am: 22. Juni 2021, 17:54:34
    ... und hat man die 10.000 Euro Schwelle nicht erreicht ...?
    Hatten auch mit eBay telefoniert und die (zumindest mit denen wir gesprochen haben) können da auch noch nichts wirklich dazu sagen.

    Ich hänge da nicht so ganz in der Materie mit drin, aber wenn wir über eBay aktuell etwas für 50 Euro verkaufen (inkl. 19%), ist es ja schon knifflig wenn ab 01.07.2021 dann die Beträge nicht mehr passen. Dann steht bei Kunden aus Österreich 50,42 Euro da, was sie bezahlen müssen, obwohl die 10.000 Euro Schwelle noch gar nicht erreicht wurde.

    Oder habe habe ich jetzt total den Überblick verloren, weil eBay einen da total durcheinander gebracht hat!?  :-?
               
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