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  • Thema: VAT eCommerce & One Stop Shop

    voodoopupp

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #105 am: 06. Juni 2021, 14:18:47
    Mag sein, dass Amazon das so macht. Ob es rechtlich so korrekt ist, ist bei den Großen aber leider immer überhaupt nicht gesagt.

    Denn kaum ein Abmahnverein nimmt sich dafür amazon vor.... Denn die streiten sich dann einfach jahrelang vor Gericht zu Tode. Das leistet sich keiner.

    Die wollen das schnelle Geld für nicht ganz wasserdichte Umsetzungen, und da sind nunmal die kleineren Shops die Ziele Nummer 1.

    Grüße
    Dominik

    Viol

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #106 am: 07. Juni 2021, 14:29:08
    Thomann, ein großes Musikhaus scheint es mit einer Länderauswahl zu regeln.

    GTB

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #107 am: 08. Juni 2021, 14:18:56
    Eine kleine Bilderstrecke  8-)

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    Gruss Gerhard

    voodoopupp

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #108 am: 08. Juni 2021, 16:03:23
    Servus Gerhard,

    wird das ein neues "Modul" un die Box "Versandland" wir dann automatisiert eingeblendet?

    Habe damit nur folgende Bedenken, und bin immer noch nicht im klaren, ob das der modified Shop überhaupt kann:
    Die Preisdarstellung (brutto) im Shop soll für jedes Land gleich bleiben, nur intern werden dann unterschiedliche Nettopreise verrechnet/in die Bestellung gespeichert.

    Denn meines Erachtens ist die Aussage zur Geoblocking Verordnung nicht wegzudiskutieren:
    Zitat
    Anbieter dürfen ihre Waren und Dienstleistungen für verschiedene Kundengruppen oder in verschiedenen Ländern zu unterschiedlichen Preisen und Konditionen anbieten. Sie dürfen zudem verschiedene Kundengruppen über unterschiedliche Webseiten in den jeweiligen Ländern und auch in unterschiedlichen Sprachen ansprechen. Will ein Kunde aus einem anderen Land der EU allerdings über die inländische Website des Anbieters bestellen, muss er das zu den gleichen Preisen und Konditionen können wie die Landesbewohner.
    Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Digitalisierung/Geoblocking/Geoblocking-node.html#doc881592bodyText6

    Demnach ist es also nur möglich unterschiedliche Preise je Land darzustellen, wenn es auf unterschiedlichen Shops gelöst wird!

    Sofern man aber eben nur einen Shop hat (wie hier sicherlich die meisten Händler), dann ist man gezwungen die gleichen Preise anzubieten!

    Daher bin ich der festen Überzeugung, dass die Lösung über die Steuerzonen weiterhin nicht zielführend ist, da man hiermit wieder unterschiedliche Preise je Land erzwingt und darstellt und demnach gegen die Geoblocking Verordnung verstößt.

    Grüße
    Dominik

    Timm

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #109 am: 08. Juni 2021, 16:45:38
    In deinem Link steht, dass der Franzose zu den gleichen Konditionen wie der Deutsche kaufen können muss. Und das tut er doch. Denn wenn der Deutsche eine französische Lieferadresse angibt, hat er die gleichen Konditionen wie der Franzose, der nach Frankreich liefern lässt. Da steht nicht, dass die Preise für Lieferung nach Deutschland gleich denen nach Frankreich sein müssen.

    Zumindest verstehe ich den Text so.

    Gruss Timm

    EDIT:
    Wieso gehst du von gleichen Bruttopreisen aus? Wo steht das im Gesetz? Das geht auch gar nicht, da der Nettopreis in der DB gespeichert wird. Dann müsste man mindestens  für jedes EU Land, dass einen anderen Steuersatz hat, einen extra Nettopreis angeben. Ziemlich umständlich. Und man würde bei gleichen Bruttopreisen in jedem Land mit höherem Steuersatz geringeren Gewinn machen.

    Viol

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #110 am: 08. Juni 2021, 17:11:49
    Danach würde ich es auch so verstehen, dass bei Lieferungen in andere Länder auch verschiedene Preise durch Versandkosten und ggf. verschiedene Mwst. Sätze zulässig wären:
    Zitat
    Bei Online-Käufen in der EU können Preisunterschiede zwischen Ländern oder länderspezifischen Website-Versionen desselben Händlers auftreten, zum Beispiel aufgrund unterschiedlicher Lieferkosten. Wenn Sie jedoch online Waren ohne grenzüberschreitende Lieferung kaufen – etwa weil sie die Waren selbst beim Händler oder im Laden abholen – sollten für Sie dieselben Preise und Sonderangebote wie für Käufer/innen mit Wohnsitz in dem betreffenden Land gelten. Ihnen darf nicht mehr berechnet werden, und Sie dürfen auch nicht am Kauf gehindert werden, nur weil Sie in einem anderen Land leben.
    Quelle https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/pricing-payments/index_de.htm

    Hans Bambel

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #111 am: 08. Juni 2021, 17:59:30
    Meinem Verständnis nach betrifft das "Anbieten der gleichen Preise" lediglich die Netto-Preise. In dem von voodoopupp geposteten Artikel der Bundesnetzagentur gibt es unten einen Link zu einer "Fragen und Antworten"-PDF der Europäischen Kommission (https://www.euroconsumatori.org/de/download/extanmvqm.pdf) in der ich folgenden Absatz gefunden habe:

    Zitat
    Deshalb  bleibt  es  den  Anbietern  beispielsweise  freigestellt,  auf  Internetseiten,  die  auf  unterschiedliche   Kundengruppen   abzielen,   unterschiedliche   Preise   festzulegen.   Diese   Internetseiten sollten jedoch für alle EU-Kunden zugänglich sein und EU-Kunden sollten - in den   speziellen,   oben   beschriebenen   Fällen   -   dazu   in   der   Lage   sein,   Waren   oder   Dienstleistungen  unter  denselben  Bedingungen  wie  Staatsangehörige  des  Mitgliedstaats  des  Anbieters    erwerben    zu    können,    einschließlich    der    Nettopreise    (d.h.    ohne    die    unterschiedlichen anzuwendenden Mehrwertsteuersätze zu berühren). (Seite 24 der PDF)

    Eine Diskriminierung kann also nur erfolgen, wenn ich die Preise, auf die ich einen Einfluss habe - also die Netto-Preise - unterschiedlich gestalte, was im Falle einer Gleichstellung der Brutto-Preise der Fall wäre. Sowohl MwSt. als auch Lieferkosten dürfen je nach Versandland abweichen.

    F31ix

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #112 am: 08. Juni 2021, 18:18:43
    Hallo in die Runde!

    Eine Frage zu den Screenshots von GTB, wenn ich das richtig sehe müssten danach bei jedem Artikel neue Steuerzonen / Sätze hinzugefügt werden? Das wäre ja ein Heidenaufwand...Ich hatte das nach der bisherigen Steuerzonen-Lösung so verstanden, dass beim setzen von "Standard" einfach nach Landesprio behandelt wird im Checkout...?

    GTB

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #113 am: 08. Juni 2021, 18:23:16
    Ein neuer Steuerklasse muss nur gewählt werden, wenn der Artikel in einem anderen Land andesr besteuer wird.
    zB Bücher in DE haben den verminderten Steuersatz. In Dänemark aber den normalen Steuersatz.

    Für alle anderen Artikel reicht es aus, wenn du neue Steuerzonen anlegst, die Länder einfügst und die Steuersätze zu den Zonen hinterlegst.

    Gruss Gerhard

    GTB

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #114 am: 08. Juni 2021, 18:24:44
    Und ja, wie Hans Bambel korrekt schreibt geht es nur um Netto Preise.

    Wenn du Bücher nach Dänemark verschickst, dann würdest du auf 18% verzichten. Ich bin mir nicht sicher ob alle Bücher so viel Marge drauf haben....

    Gruss Gerhard

    F31ix

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #115 am: 08. Juni 2021, 18:25:48
    Herzlichen Dank :-) Wie gut, dass wir keine Bücher verkaufen :lol:

    Viele Grüße

    Felix

    voodoopupp

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #116 am: 09. Juni 2021, 15:11:23
    In deinem Link steht, dass der Franzose zu den gleichen Konditionen wie der Deutsche kaufen können muss. Und das tut er doch. ...
    Wieso gehst du von gleichen Bruttopreisen aus? Wo steht das im Gesetz? Das geht auch gar nicht, da der Nettopreis in der DB gespeichert wird....

    Ich lasse mich ja immer gerne eines besseren belehren, aber die Gesetzestexte sind halt einfach so bescheuert geschrieben, dass diese (wie wir hier ja auf mehreren Seiten schon herausgelesen haben) von mehreren Juristen/Rechtskanzleien unterschiedlich interpretiert werden.

    Wie man sieht, immer Interpretationssache. Vielleicht bin ich auch mit dem falschen Ansatz ran, nämlich als vermeintlicher Endkunde - in Bezug auf die Vereinbarung von PAngV, Geo-Blocking-Verordnung & EU Umsatzsteuer-Reform

    Wenn ich also als Endkunde in einen Laden gehe und dort kostet die Jeans 79 EUR, dann ist das für mich IMMER Brutto - mir doch egal, welcher Mwst.-Satz da nun dahinter steckt. Egal in welchem Land ich mich gerade befinde, egal welche Nationalität ich bin....

    Daher bin ich automatisch natürlich immer vom Brutto ausgegangen, da die Verordnung sagt, dass der Endkunde nicht diskriminiert werden soll. Und da ist doch die Aussage mit den Netto-Preisen weiterhin unsinnig! Denn einzig und allein der Brutto-Preis wäre für den Endkunden ganz einfach nicht diskriminierend umzusetzen, wenn dieser für alle gleich ist.

    Beispiel: Mwst-Satz Frankreich 20% - Deutschland 19%:
    die Jeans wird also für den Franzosen 79,66 EUR kosten
    als Franzose würde ich mich doch erstmal automatisch "diskriminiert" fühlen und denken, der Händler verlangt von mir mehr als vom deutschen Endkunden....

    Genausowenig würde ich es als "Normalo-Bürger" verstehen, dass ich die Jeans für 79 EUR abholen kann oder aber für 79,66 EUR (+ Versandkosten) bestellen kann. Die Versandkosten sind ja klar, aber erklär mal den Unterschied des Artikelpreises  :doh:

    Hier geht es jetzt mal nur um die Unsinnigkeit der Umsatzsteuer-Reform, nicht um die juristisch korrekte Umsetzung!

    Schlussendlich ist es mir ja eigentlich egal, was wie umzusetzen ist, gemacht werden muss es so oder so. Was ich aber an diesen Verordnungen immer nicht mag ist, dass man
    a) vorab viel Zeit mit der Interpretation und dem lesen verschiedenster Quellen vergeudet
    b) man dann schnell schnell irgendwas umsetzt, damit man nicht abgemahnt werden kann und
    c) man im Nachhinein feststellen muss, dass einiges doch anders umzusetzen ist als gedacht und man alles nochmal machen muss!

    Aber zu guter Letzt, wie schon gesagt, ich lasse mich ja gerne eines besseren belehren - auch die IT Recht Kanzlei hat das mit den Netto-Preisen nochmals bestätigt:
    https://www.it-recht-kanzlei.de/geoblocking-bruttopreise-unterschied-mehrwertsteuer-lieferland.html

    Demnach wird also die Variante von Gerhard sicherlich ausreichend sein, sofern dann nicht wieder irgendwo dann die Gesetzeslücke aufkommt, dass so ein Auswahlfeld für den Kunden nicht ausreichend ist und nicht vor dem Gesetz bestehen kann - zuzutrauen wäre es ja der Politik/den Gerichten :lol:

    Grüße
    Dominik

    GTB

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #117 am: 09. Juni 2021, 17:09:41
    Unsere Lösung ist nun im DEV Shop zu sehen.

    Gruss Gerhard

    Timm

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #118 am: 09. Juni 2021, 17:29:26
    Für mich hört es sich so an, als läuft es jetzt innerhalb der EU so, wie es ins Drittland war, nur das der Shopbetreiber die MwSt abführt. In die Schweiz zb hat man zum selben Nettopreis wie nach D gesendet und der Kunde musste dann die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer abführen. Dadurch ergaben sich letztlich auch unterschiedliche Bruttopreise. Jetzt verschicken wir zum gleichen Nettopreis in alle EU Länder und führen die berechnete MwSt des jeweiligen Landes ab.

    Auch die Bruttopreise sind für jeden Kunden (egal welcher Nationalität) bei identischem Lieferland gleich. Es wird also keiner diskriminiert. Für den Deutschen kostet ein Produkt geliefert nach Frankreich genauso viel wie für einen Franzosen. Und für den Franzosen kostet ein Produkt geliefert nach Deutschland genauso viel wie für den Deutschen. Unabhängig davon kann der Produktpreis in beiden Ländern natürlich unterschiedlich sein, wenn der MwSt Satz unterschiedlich ist. Dafür sind aber die nationalen Gesetzgeber verantwortlich und nicht wir Shopbetreiber. Das widerum verstehen die Endkunden sehr gut, dass bei höheren Steuersätzen die gleichen Produkte teurer sind und die Jeans nicht überall 79€ kosten wird. Bestes Bsp sind doch die Spritpreise weshalb viele Deutsche über die Grenze zum Tanken fahren. Da denkt doch auch niemand, dass sich die Tankstellenbetreiber in D die Taschen voll machen wollen, sondern der Staat durch die Steuern verantwortlich ist.

    In Amerika kosten die selben Produkte brutto auch in jedem Bundesstaat unterschiedlich und werden ohne Steuern angegeben, aber der Nettopreis ist überall gleich.

    Das Gesetz ist ja letztlich gut gemeint. Aber wir kleinen Shopbetreiber verkaufen sowieso an alle Eu Kunden zum selben Preis, weil es viel zu aufwendig wäre die Kunden durch länderspezifische Shops zu diskriminieren. Ausbaden müssen wir es dennoch.

    OffTopic:
    Wenn jetzt geregelt wird, dass Kunden verschiedener Länder nicht diskriminiert werden dürfen, dann könnte sich der Gesetzgeber auch mal darum kümmern, dass Kunden innerhalb eines Landes nicht diskriminiert werden. Braucht man ja nur mal bei der deutschen Bahn oder auf Internetapotheken die Preise auf dem Smartphone mit denen auf dem Desktop PC vergleichen.

    Gruss Timm

    Bonner

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #119 am: 09. Juni 2021, 17:57:50
    Hallo,

    ich möchte nur kurz eine Info weitergeben, die ich heute von unserem Steuerbüro bekommen habe.

    Sofern Artikel mit  Differenzbesteuerung verkauft werden, tritt ab 01.07.2021 KEINE Änderung ein, d.h.
    die VAT ecommerce Regelung greift hier NICHT.

    Vielleicht betrifft es ja den einen oder anderen hier.

    Bonner
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