In deinem Link steht, dass der Franzose zu den gleichen Konditionen wie der Deutsche kaufen können muss. Und das tut er doch. ...
Wieso gehst du von gleichen Bruttopreisen aus? Wo steht das im Gesetz? Das geht auch gar nicht, da der Nettopreis in der DB gespeichert wird....
Ich lasse mich ja immer gerne eines besseren belehren, aber die Gesetzestexte sind halt einfach so bescheuert geschrieben, dass diese (wie wir hier ja auf mehreren Seiten schon herausgelesen haben) von mehreren Juristen/Rechtskanzleien unterschiedlich interpretiert werden.
Wie man sieht, immer Interpretationssache. Vielleicht bin ich auch mit dem falschen Ansatz ran, nämlich als vermeintlicher Endkunde - in Bezug auf die Vereinbarung von PAngV, Geo-Blocking-Verordnung & EU Umsatzsteuer-Reform
Wenn ich also als Endkunde in einen Laden gehe und dort kostet die Jeans 79 EUR, dann ist das für mich IMMER Brutto - mir doch egal, welcher Mwst.-Satz da nun dahinter steckt. Egal in welchem Land ich mich gerade befinde, egal welche Nationalität ich bin....
Daher bin ich automatisch natürlich immer vom Brutto ausgegangen, da die Verordnung sagt, dass der Endkunde nicht diskriminiert werden soll. Und da ist doch die Aussage mit den Netto-Preisen weiterhin unsinnig! Denn einzig und allein der Brutto-Preis wäre für den Endkunden ganz einfach nicht diskriminierend umzusetzen, wenn dieser für alle gleich ist.
Beispiel: Mwst-Satz Frankreich 20% - Deutschland 19%:
die Jeans wird also für den Franzosen 79,66 EUR kosten
als Franzose würde ich mich doch erstmal automatisch "diskriminiert" fühlen und denken, der Händler verlangt von mir mehr als vom deutschen Endkunden....
Genausowenig würde ich es als "Normalo-Bürger" verstehen, dass ich die Jeans für 79 EUR abholen kann oder aber für 79,66 EUR (+ Versandkosten) bestellen kann. Die Versandkosten sind ja klar, aber erklär mal den Unterschied des Artikelpreises
Hier geht es jetzt mal nur um die Unsinnigkeit der Umsatzsteuer-Reform, nicht um die juristisch korrekte Umsetzung!
Schlussendlich ist es mir ja eigentlich egal, was wie umzusetzen ist, gemacht werden muss es so oder so. Was ich aber an diesen Verordnungen immer nicht mag ist, dass man
a) vorab viel Zeit mit der Interpretation und dem lesen verschiedenster Quellen vergeudet
b) man dann schnell schnell irgendwas umsetzt, damit man nicht abgemahnt werden kann und
c) man im Nachhinein feststellen muss, dass einiges doch anders umzusetzen ist als gedacht und man alles nochmal machen muss!
Aber zu guter Letzt, wie schon gesagt, ich lasse mich ja gerne eines besseren belehren - auch die IT Recht Kanzlei hat das mit den Netto-Preisen nochmals bestätigt:
https://www.it-recht-kanzlei.de/geoblocking-bruttopreise-unterschied-mehrwertsteuer-lieferland.htmlDemnach wird also die Variante von Gerhard sicherlich ausreichend sein, sofern dann nicht wieder irgendwo dann die Gesetzeslücke aufkommt, dass so ein Auswahlfeld für den Kunden nicht ausreichend ist und nicht vor dem Gesetz bestehen kann - zuzutrauen wäre es ja der Politik/den Gerichten
Grüße
Dominik