Antwort #91 am: 27. Mai 2021, 12:06:44
@voodoopupp
Nun wenn man den Schwellenwert davon abhängig macht ob man aber ab dem Moment des drohenden Überschreitens die Verkäufe in die EU einstellt wäre das schon tagesaktuell von Interesse. Gerade dann wenn man der Grenze so ab Nov. kratzt....
Weiterhin sollte es nicht sein, dass ich als Händler erst mit der Meldung zum OSS meine tatsächliche Steuerschuld sehe, sozusagen rückwirkend, und eigentlich sind es ja nicht meine Steuerschulden sondern die meiner Kunden, denen ich sie nur nicht punktgenau berechnen kann und nachfordern geht dann auch nicht.
also wäre die praktikabelste Lösung wie schon geschrieben, aufgrund der IP muss der Shop vermuten, dass der Kunde auch in das Land aus dem er gerade eine Bestellung tätigt auch das Zielland ist und bekommt dann "seinen Preis mit seiner MwSt" angezeigt.. Entscheidet sich der Däne, dann doch das Buch an einen Freund auf der Deutschen Seite der Grenze schicken zu lassen, dann hat er "verloren", vielleicht aber an Versandkosten gespart. Da freue ich mich schon auf die ersten Prozesse der Verbraucherschützer.
Wenn ein Deutscher es sich dann an seinen Urlaubsort in Dänemark schicken lässt, dann hat der Händler verloren. Aber dieser Fall tritt in meinen Auge selten ein, weil so weit plant ein Kunde sehr sehr selten, eher sitzt er sitzt in seinem Urlaubsort und denkt jetzt bestelle ich mal schnell noch ein Gummiboot zum rumpaddeln und dann sollte die Geo analyse auch die MwSt für Dänemark ausweisen. Wäre dann auch schön wenn man dem Kunden das dann transparent darstellt, dass der höhere Preis aufgrund der höheren Mwst des Ziellandes entsteht.
VPN tunnels kann dann hoffentlich kaum einer bedienen.
Gruß
Litho
P.S. was macht man als Shopbetreiber eigentlich wenn der Kunde es von Deutschland ausgehend nach Deutschland bestellt aber dann über die Trackingemail ins Ausland umleitet?