Antwort #88 am: 27. Mai 2021, 11:10:08
Hier habe ich einen netten Link mit einem halbwegs brauchbaren FAQ gefunden:
https://blog.taxdoo.com/one-stop-shop-2/#7Zumindest erklärt das FAQ einiges zu dem Schwellenwert. (auch wenn mir das nicht gefällt) weil wenn man annehmen kann, dass man den Schwellenwert wohl innerhalb eines Geschäftsjahr oder des kommenden überschreiten wird, dann gilt der Wert als überschritten und man darf dass OSS verfahren anwenden.
Ungeklärt, bzw. noch ohne Beleg, ist für mich die Frage ob der Schwellenwert brutto oder netto zu ermitteln ist. Vermute aber netto.
In der Praxis sieht es für mich danach aus, dass keiner davon ausgeht, dass man hier gesonderte Preise nach Empfängerland schon im Shop angeben muss, sondern der Händler dann der "gelackmeierte" ist und die Differenzen der MwSt von seiner Marsche abziehen kann. Folge wäre ich verkaufe nur noch in Länder die weniger als 19.% Mwst. haben. (das ist aber nicht meine Vorstellung von Europa)
Grundsätzlich ist mit einer Verteuerung der Waren zu rechnen, also ich werde wohl meine Preise mit einer fixtive 20-22 % Mwst kalkulieren, um mich zu freuen wenn ich davon nur 19% in Deutschland abführen muss,, um die MWst für Dänemark oder andere hochprozentige EU Staaten im Rahmen einer Mischkalkulation abführen zu können. Ob ich dann noch wettbewerbsfähig bin wird sich dann zeigen. Fact gegenüber einem reinen Innlandshändler kann man dann nicht mithalten.
Aber wie Karsta schon sagte warten wir mal ab wie das die Großen machen.
Bei Amazon wird es lustig werden, weil die ja Ihr Gebührenmodel von brutto preise ableiten, aber auch von da härt man wenig.
Gruß
Litho