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  • Thema: VAT eCommerce & One Stop Shop

    voodoopupp

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #75 am: 25. Mai 2021, 08:50:24
    Zitat
    Danach müssen EU-Kunden in der Lage sein, unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige des Mitgliedstaats des Anbieters erwerben zu können, einschließlich der Nettopreise.

    Ich verstehe dies auch so, dass jeder unter gleichen Bedingungen zu gleichen Konditionen,  also kann jeder von überall zu gleichen Bedingungen/Bruttopreisen einkaufen wenn eben dasselbe Lieferland gewählt wird. Jeder mit denselben Bedingungen / Lieferland.
    Jeder, der ein anderes Lieferland wählt darf einen anderen Bruttopreis sehen.

    Das wäre schon wichtig herauszufinden, und ich neige nicht dazu nur EINEM Rechtsanwalt zu trauen.
    Aber vielleicht irre ich ja.

    Diese Aussage des Shopbetreiberblogs halte ich persönlich einfach schlichtweg für falsch! Der Bezug auf die Nettopreise kann meines Erachtens einfach nicht korrekt sein. Ich denke aber, dass die meisten Interessierten hier alle mittlerweile die gleiche Sicht haben.

    Es geht hier schließlich um Endkunden und nicht um Firmenkunden. Endkunden interessiert der Nettopreis aber herzlich wenig, denn der Kunde wird überall immer mit Bruttopreisen konfrontiert und eben nie mit Nettopreisen. Interessiert ja keinen Endkunden, was die Butter, der Fernseher, die Waschmaschine, das Auto oder das Benzin netto kostet....mich interessiert, wieviel aus meinem Geldbeutel rausgehen und da ist die Mwst. immer mit dabei!

    Ebenso schreibt die Verbraucherzentrale, dass sich ja laut der Geoblocking Verordnung die Preise für die Endkunden nicht unterscheiden dürfen:
    Zitat
    ...Außerdem dürfen sich die Preise in Onlineshops nicht je nach Länderzugehörigkeit der Kunden unterscheiden. Wenn Sie also in Deutschland bei einem französischen Shop etwas bestellen wollen, muss die Ware das gleiche kosten wie bei einer Bestellung aus Frankreich...

    Demnach geht es meines Erachtens eindeutig darum, dass jeder Kunde auf dem gleichen Shop den gleichen Bruttopreis sieht.

    Grüße
    Dominik

    karsta.de

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #76 am: 25. Mai 2021, 09:23:59
    Zitat
    Darüber hinaus müssen Sie, je nachdem, was Sie wem wohin verkaufen, unterschiedliche Mehrwertsteuergesetze beachten.
    Quelle: https://europa.eu/youreurope/business/selling-in-eu/selling-goods-services/selling-products-eu/indexamp_de.htm

    Beim Geoblocking geht es doch wohl darum, die Preisdiskriminierung EU-weit zu beenden und nicht die Steuergesetze auszuhebeln. Aber vielleicht irre ich mich ja auch.

    BG Karsta

    voodoopupp

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #77 am: 25. Mai 2021, 09:34:11
    Hallo Karsta,

    danke für den Link, aber was macht der uns nun schlauer? Dass unterschiedliche Mehrwertsteuersätze berücksichtigt werden sollen, ist ja klar ;)

    Grüße
    Dominik

    pdfil12

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #78 am: 25. Mai 2021, 11:43:11
    Hallo,

    es kann doch bereits jetzt für jedes Land in das versendet wird, eine Steuerzone angelegt und die entsprechenden Steuersätze zugewiesen werden. Sobald ein Kunde, dann das Versandland im Warenkorb ändert oder sich einloggt und damit die Anschrift bekannt ist, werden die Preise mit dem entsprechenden Steuerbetrag ausgewiesen.

    Bei Händlern, spielt es doch keine Rolle, denn diese bekommen eine Rechnung ohne MwSt. wenn die Ware ins EU Ausland geschickt wird.

    Gruss Gerhard

    Ich hab das mal in eurem Demoshop ausprobiert. Hab eine neue Steuerzone MT angelegt für Malta. Dann in den Steuersätzen Standardsatz für Steuerzone MT angelegt und dort 18% hinterlegt. Bei Malta unter Länder hab ich die Steuerzone von Steuerzone EU auf Steuerzone MT geändert. Dadurch wird aber dann im Warenkorb bei den 19% Testartikeln dann "18% + 19% inkl. MwSt." gezeigt. Beim Bestellprozess das gleiche. Wo hab ich den was vergessen, damit die Sätze nicht summiert werden? Oder kann das System das doch noch nicht?

    manne35

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #79 am: 25. Mai 2021, 14:06:45
    Nun ja,...
    Dann mal folgendes Beispiel...hypothetisch...

    Der deutsche Finanzminister bemerkt 2025, dass  wir ja den größten Brocken de Eu Kosten zahlen und reagiert mit einer 6 monatigen MWST Erhöhung von 45 %.......

    Dann müssten , wenn das Lieferland egal wäre, alle Shops, die nach D verkaufen, überall dies in die Bruttopreise einspeisen. ... das kann nicht sein,... oder ?

    pdfil12

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #80 am: 25. Mai 2021, 14:34:23
    @manne35: Lieferland ist nicht egal. Lieferland bestimmt die MwSt. die zu entrichten ist. Wenn der Shop egal in welchem EU Land nach Deutschland liefert, müsste dieser, wenn die Lieferschwelle von 10.000 EUR überschritten wurde, in der Tat deine Beispielhaften 45% einrechnen. Wenn man EU weit verkauft hat und die damaligen Lieferschwellen der Lieferländer überschritten hatte, war man dazu auch schon verpflichtet. So hab ich das bei uns verstanden. Ansich ist das Prinzip nix neues, es betrifft nun durch die Neuregelung der Lieferschwelle auch die "kleineren" Onlinehändler.

    DerNachbar

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #81 am: 25. Mai 2021, 14:38:01
    @manne35: auch wenn es jegliche Marge kaputt macht, es wäre so. Genau so. Ich bin froh das ich nur innerhalb Deutschland versende :)

    voodoopupp

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #82 am: 25. Mai 2021, 15:03:41
    Zitat
    Darüber hinaus müssen Sie, je nachdem, was Sie wem wohin verkaufen, unterschiedliche Mehrwertsteuergesetze beachten.
    Quelle: https://europa.eu/youreurope/business/selling-in-eu/selling-goods-services/selling-products-eu/indexamp_de.htm

    Beim Geoblocking geht es doch wohl darum, die Preisdiskriminierung EU-weit zu beenden und nicht die Steuergesetze auszuhebeln. Aber vielleicht irre ich mich ja auch.

    BG Karsta

    Hey Karsta,

    das verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz. Was genau hebelt denn die Steuergesetze da aus?

    Grüße
    Dominik

    manne35

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #83 am: 25. Mai 2021, 15:08:11
    Ich glaube wir sprechen aneinander vorbei.

    Mir war wichtig festzustellen,  dass Bruttopreise nur unter gleichen Bedingungen, von überall bestellbar, gleich sein müsse.
    Aber ein anderes Lieferland ist eine andere Bedingung,  also anderer Bruttopreis möglich.

    pdfil12

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #84 am: 25. Mai 2021, 15:19:44
    @manne35: Das kann gut möglich sein. Wegen der Preisverordnung sind wir da auch unsicher. Was uns aber aufgefallen ist, das einige Onlineshops, Notebooksbilliger z.B. unten einen Hinweis hat, das der Bruttopreis durch unterschiedliche MwSt. beim Lieferland unterschiedlich ausfallen kann.

    Zitat
    Alle Preisangaben sind in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten bei Lieferungen innerhalb Deutschlands. Preise für Lieferungen nach Österreich oder Niederlande, die wegen unterschiedlicher MwSt.-Sätze abweichen, kannst du dir über das Rechnersymbol errechnen lassen. Die Versandkosten richten sich nach Versandart, Größe und Logistikdienstleister. Großmengenabgaben vorbehalten.

    In wie weit das "korrekt" ist, aber wahrscheinlich schon ...

    karsta.de

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #85 am: 25. Mai 2021, 15:31:45
    @DerNachbar
    ...Ich bin froh das ich nur innerhalb Deutschland versende :)

    Zitat von: Auszug aus einer Tiefenprüfung des Händlerbunds
    Die Länder in die Sie liefern möchten, sind aber weiterhin frei bestimmbar. Diese Konstellation erfordert eine Differenzierung von Rechnungs- und Lieferanschrift innerhalb Ihres Check-outs.

    Als Rechnungsadresse muss jedes EWR –Land auswählbar sein. Bei der Lieferadresse dürfen nur die Länder auswählbar sein, in die Sie tatsächlich laut Ihren Regelungen im Online-Shop versenden. Für die Länderauswahl der Rechnungsanschrift kann eine Dropdown-Liste mit allen Ländern des EWR genutzt werden.

    Hast du sicher so gemacht, um keinen EU-Kunden zu diskriminieren.  Bis dahin leicht umzusetzen.
    Denn Kunde kann sich seine Bestellung an eine deutsche Adresse liefern lassen oder selbst abholen, möchte aber eine Rechnung für sein EU-Land haben. (Und in diesem Fall zahlt er natürlich die deutsche MwSt.)
    Problem dabei ist, dass wenn er sich z.B. mit einer französischen Account-Adresse angemeldet hat, gar nicht bis zur Auswahl einer Lieferanschrift in Deutschland kommt.

    @voodoopupp
    Ich finde hier https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32018R0302 keine explizite Aussage darüber, wie die tatsächliche MwSt. je nach EU-Lieferland dem Verbraucher/Kunden angezeigt werden soll.

    Ich glaube ich warte jetzt mal ab wie die Großen das machen.

    BG Karsta

    DerNachbar

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #86 am: 25. Mai 2021, 19:12:06
    @karsta.de
    das erkläre ich dir gerne mal bei einem Bier, warum das alles so ist. Das dauert ein weilchen. Bei dieser EU-Geschichte kreuzen sich nämlich ein paar Gesetze, Richtlinien und Verordnungen, die es unmöglich machen dieses zu Erfüllen.

    lithoverlag

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #87 am: 26. Mai 2021, 16:46:24
    Wow, ok mir brummt der Schädel.

    Mein Problem
    1.) die Ermittlung des Schwellenwertes von 10.000 Euro ist ja nicht Shop abhängig sondern betrifft alle Verkaufsplattformen eines Händlers. Ich muss meine Verkäufe über andere Marktplätze auch mit dazu addieren, also muss ich hier schon in der Wawi Mitteilung bekommen: Grenze erreicht.
    2.) wenn ich das richtig verstehen sind für die ersten 10.000 Euro pro Jahr immer erstmal im Heimatland zu bezahlen ??

    3.) VPN Tunnel?? Bricht dann wohl am Ende des Bestellprozesses alles zusammen?

    Mein Fazit:
    - Alle Europaweit tätigen Shop gehen auf eine Mischkalkulation der MwSt. auf 25%  oder Durchschnittssteuersatzt aller Länder, und freuen uns, dass der Inlandhändler uns meisten die Preise verdirbt. Woraus meine Forderung resultiert einheitliche Steuersätze in der EU!!! Am besten bis zum 1.7.21 dann wissen die Jungs auch mal was wir an Problemen damit haben.

    Lösungsansatz mit den geringsten Verlusten wäre:
    wir hinterlegen alle Steuersätze der EU und je nach Land des Aufrufes wird der Bruttopreis angezeigt. Die in meinen Augen wenigen Kunden, die in ein anderes Land liefern lassen sind prozentual vernachlässigbar oder verschmerzbar.

    Größere Sorge macht mir dann eher die Ermittlung der 10.000 Euro Schwellenwertes, weil den kennt mein Shop nicht von meiner Gesamtfirma und von allen meinen Shops und Marktplätzen.

    Gruß
    Litho

    lithoverlag

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #88 am: 27. Mai 2021, 11:10:08
    Hier habe ich einen netten Link mit einem halbwegs brauchbaren FAQ gefunden:

    https://blog.taxdoo.com/one-stop-shop-2/#7

    Zumindest erklärt das FAQ einiges zu dem Schwellenwert. (auch wenn mir das nicht gefällt) weil wenn man annehmen kann, dass man den Schwellenwert wohl innerhalb eines Geschäftsjahr oder des  kommenden überschreiten wird, dann gilt der Wert als überschritten und man darf dass OSS verfahren anwenden.
    Ungeklärt, bzw. noch ohne Beleg, ist für mich die Frage ob der Schwellenwert brutto oder netto zu ermitteln ist. Vermute aber netto.

    In der Praxis sieht es für mich danach aus, dass keiner davon ausgeht, dass man hier gesonderte Preise nach Empfängerland schon im Shop angeben muss, sondern der Händler dann der "gelackmeierte" ist und die Differenzen der MwSt von seiner Marsche abziehen kann. Folge wäre ich verkaufe nur noch in Länder die weniger als 19.% Mwst. haben. (das ist aber nicht meine Vorstellung von Europa)

    Grundsätzlich ist mit einer Verteuerung der Waren zu rechnen, also ich werde wohl meine Preise mit einer fixtive 20-22 % Mwst kalkulieren, um mich zu freuen wenn ich davon nur 19% in Deutschland abführen muss,, um die MWst für Dänemark oder andere hochprozentige EU Staaten im Rahmen einer Mischkalkulation abführen zu können. Ob ich dann noch wettbewerbsfähig bin wird sich dann zeigen. Fact gegenüber einem reinen Innlandshändler kann man dann nicht mithalten.

    Aber wie Karsta schon sagte warten wir mal ab wie das die Großen machen.
    Bei Amazon wird es lustig werden, weil die ja Ihr Gebührenmodel von brutto preise ableiten, aber auch von da härt man wenig.
    Gruß
    Litho

    voodoopupp

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #89 am: 27. Mai 2021, 11:26:09
    ...
    Ungeklärt, bzw. noch ohne Beleg, ist für mich die Frage ob der Schwellenwert brutto oder netto zu ermitteln ist. Vermute aber netto.
    ...

    Zumindest in deinem Link steht
    Zitat
    Wegfall der nationalen Lieferschwellen und Einführung einer EU-weiten einheitlichen Umsatzgrenze in Höhe von 10.000 EURO netto
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