Antwort #69 am: 22. Mai 2021, 08:06:26
Der Steuersatz richtet sich nach dem Lieferland, in das geliefert wird, nicht nach dem Land in dem der Besteller gerade bestellt.
Natürlich kann eine automatische IP Zuordnung <-> Steuerzone schon Sinn machen, da kundenfreundlich, letztendlich muss der Kunde aber z.B. im Warenkorb die Möglichkeit haben sein Lieferland auszuwählen ( oder eingeloggt Lieferadresse), und dann auch die entsprechenden Steuern /Preise sehen.
Der Bruttopreis darf doch durchaus abweichen, wenn dies durch eine unterschiedliche Steuer begründet ist. Jedenfalls finde ich dazu nichts gegensätzliches. Wenn ich damit nicht falsch liege, würde doch eine ähnliches Modell wie bereits vorhanden : mit Lieferland im Warenkorb auswählen, doch ausreichen, wie Gerhard dies früher in der Diskussion bereits vorgeschlagen hat ?
Ich widerspreche damit dem Beitrag des Shopbetreiber Blogs, ich weiss.
Je einfacher die Implementierung desto besser, weil , wer weiss wie sich das noch ändert?
Guten Morgen
manne