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  • Thema: VAT eCommerce & One Stop Shop

    GTB

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #45 am: 20. Mai 2021, 14:45:25
    Damit bliebe nur die Möglichkeit, den angewendeten MwSt-Satz am Artikel nicht anzuzeigen, sondern nur "inkl. MwSt" zu schreiben.
    Dann dürfen sich die Preise aber wohl auch nicht ändern, wenn ein Kunde ein Lieferland auswählt oder sich einloggt, da er ja vorher schon den Endpreis inkl. MwSt zu sehen bekommen haben muss.  :nixweiss:

    das ist die einfachste Lösung, ist aber dann nicht interessant, wenn die Produkte eine geringe Marge haben.

    Gruss Gerhard

    Viol

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #46 am: 20. Mai 2021, 15:28:06
    Eventuell könnte man die verschiedenen Mwst. Sätze dadurch kompensieren, dass die Versandkosten je nach Land angepasst werden. Hoher Mwst. Satz = höhere Versandkosten, niedrigere Mwst. = niedrigere Versandkosten.

    GTB

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #47 am: 20. Mai 2021, 16:04:34
    Damit bliebe nur die Möglichkeit, den angewendeten MwSt-Satz am Artikel nicht anzuzeigen, sondern nur "inkl. MwSt" zu schreiben.
    Dann dürfen sich die Preise aber wohl auch nicht ändern, wenn ein Kunde ein Lieferland auswählt oder sich einloggt, da er ja vorher schon den Endpreis inkl. MwSt zu sehen bekommen haben muss.  :nixweiss:

    das sollten wir besser nicht machen !

    Zitat
    Bei der Angleichung bzw. der Beibehaltung der Brutto-Preise könnte es sich möglicherweise um einen Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 der Geoblocking-VO (VO [EU]) 2018/302) handeln. Danach müssen EU-Kunden in der Lage sein, unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige des Mitgliedstaats des Anbieters erwerben zu können, einschließlich der Nettopreise.
    Quelle:  https://shopbetreiber-blog.de/2021/05/03/grenzueberschreitender-handel-eu-mehrwertsteuerreform-und-preisauszeichnung/

    Gruss Gerhard

    voodoopupp

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #48 am: 20. Mai 2021, 17:13:50
    Bei der IT-Recht-Kanzlei stehen ja im grunde die selben drei Möglichkeiten, wie von Viol im Shopbetreiberblog verlinkt - die 3 Bausteine sind leider nur für Mitglieder einsehbar - ansonsten kann man nur die Einleitung und das Fazit lesen:
    https://www.it-recht-kanzlei.de/umsatzsteuer-reform-eu-preisangaben-online-shop-ausland-lieferung.html

    Das sind die drei Möglichkeiten:
    1. Beibehaltung des deutschen Brutto-Preises als einheitlichen Preis
    2. Erhöhung des Bruttopreises zum Abfangen von USt.-Verlusten
    3. Schaffung einzelner Ländershops

    Nr. 3 ist utopisch abzuwickeln, viel zu viel Aufwand.
    Nr. 2 macht keinen Sinn, da viele der Konkurrenten das nicht machen werden, somit ist man dann also teurer und keiner kauft mehr was

    Berührungspunkte mit der EU-Anti-Geoblocking-Verordnung Nr. 2018/302 sehen sie dort aber nur bei der Umsetzung der Option 3, sprich den Ländershops...

    Fazit aus dem IT Recht-Kanzlei-Link:
    Zitat
    ....
    Insbesondere von Bedeutung hierbei ist, dass das Preisangabenrecht nicht zur Ausweisung konkreter Mehrwertsteuersätze im Shop verpflichtet, sondern nur verlangt, dass über die enthaltene Umsatzsteuer informiert wird.

    So besteht für Händler grundsätzlich die Möglichkeit, einheitliche Bruttopreise als Gesamtpreise inkl. MwSt. weiterhin zu verlangen und je nach Lieferland mehr oder weniger Netto-Erlös zu veranschlagen.
    ....

    Bleibt meines Erachtens also für die kleinen Shops wohl nur Nr.1 übrig - und man entfernt den Hinweis auf die 19% im Shop - und "schluckt" für die Auslangsaufträge die verringerten Netto-Erlöse.

    Für uns das kleinere Übel, da wir nur ca 3% Prozent in der EU umsetzen, den Rest innerhalb Deutschlands....

    Ebenso würde ich eine Länderabfrage vorab über ein Popup beim Seitenabruf (für uns) nur kontraproduktiv sehen - noch 1 Banner mehr, bei dennen die Kunden genervt werden. Da habe ich höchstwahrscheinlich mehr Absprünge als ich durch die geringeren Netto-Erlöse verliere. Und mehr genervte Kunden....

    Grüße
    Dominik

    manne35

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #49 am: 20. Mai 2021, 20:45:58
    Wahrscheinlich brechen dann die Finanzämter in Italien und Griechenland zusammen, wenn dann plötzlich so viele Deutsche freiwillig dort Steuern zahlen...
    ...Oder sie verzichten dann komplett darauf inländische Steuern zu erheben... 😉😄😃

    GTB

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #50 am: 21. Mai 2021, 08:15:35
    @Dominik

    das sind dann 2 komplett gegensätzliche Aussagen...

    voodoopupp

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #51 am: 21. Mai 2021, 08:39:39
    Ich denke aber, dass die Aussage der IT Recht Kanzlei da die korrekte ist und der shopbetreiber-blog diese falsch auslegt.

    Denn die Geoblocking VO schreibt in dem zitierten Art 4. Abs. 1:
    Zitat
    (1)   Ein Anbieter darf für den Zugang zu Waren oder Dienstleistungen keine unterschiedlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Zugang aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden anwenden, wenn der Kunde anstrebt,

    a) Waren von einem Anbieter zu kaufen, und diese Waren entweder an einen Ort in einem Mitgliedstaat geliefert werden, an den der Anbieter in den allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Zugang die Lieferung anbietet, oder wenn die Waren an einem zwischen dem Anbieter und dem Kunden vereinbarten Ort in einem Mitgliedstaat, für den der Anbieter in den allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Zugang eine solche Möglichkeit anbietet, abgeholt werden;

    b) von dem Anbieter elektronisch erbrachte Dienstleistungen zu beziehen, deren Hauptmerkmal nicht die Bereitstellung des Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen und deren Nutzung ist, einschließlich des Verkaufs von urheberrechtlich geschützten Werken oder immateriellen Schutzgegenständen;

    c) andere als elektronisch erbrachte Dienstleistungen von einem Anbieter an einem physischen Standort im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, in dem der Anbieter tätig ist, zu erhalten.

    Im folgenden Abs. 2 steht aber folgendes:
    Zitat
    (2)   Das Verbot nach Absatz 1 hindert Anbieter nicht daran, allgemeine Geschäftsbedingungen für den Zugang, einschließlich Nettoverkaufspreisen, anzubieten, die sich von einem Mitgliedstaat zum anderen oder innerhalb eines Mitgliedstaats unterscheiden und die Kunden in einem bestimmten Gebiet oder bestimmten Kundengruppen in nichtdiskriminierender Weise angeboten werden.
    Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32018R0302

    Demnach darf ich also, wenn ich richtig interpretiere, sehr wohl unterschiedliche AGB als auch unterschiedliche Nettopreise anbieten.

    Demnach ist es also meiner Meinung nach korrekt, wenn jeder Kunde den gleichen Brutto-VK sieht, der Nettopreis der Länder sich aber aufgrund der Mwst.-Sätze unterscheidet.

    Grüße
    Dominik

    karsta.de

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #52 am: 21. Mai 2021, 09:02:29
    wenn jeder Kunde den gleichen Brutto-VK sieht, der Nettopreis der Länder sich aber aufgrund der Mwst.-Sätze unterscheidet.

    Und wie willst du das umsetzen?
    Eigentlich ist ja der Netto-Preis immer gleich, aber die Steuer unterscheidet sich.
    Heisst, du müsstest für jedes Land eigene Artikel mit unterschiedlichen Netto-Preisen anlegen.

    BG Karsta

    voodoopupp

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #53 am: 21. Mai 2021, 09:39:02
    Da hast du Recht.....gute Frage :)

    Simples Brainstorming:
    Shop hat Mwst-Satz X & Y als Standard (also weil DE, dann 7% und 19%)

    Nun hätte man die Möglichkeit für jedes Land die entsprechenden Mwst-Sätze anzulegen, am besten direkt in der Ländertabelle und nicht als jeweils separater Steuerzone etc. - geht aber im Grunde natürlich auch, ist halt evtl. etwas Mehraufwand, da die ganzen Steuerzonen ja dann auch teils wieder irgendwo in den Versandarten/Zahlungsarten integriert sind.

    Wenn man nun eine Routine einbauen könnte, die sagt "simpel":
    Kunde legt Artikel A, B & C in den Warenkorb und geht in den checkout.
    Mwst. Sätze werden nicht angezeigt nur der Bruttopreis (in diesem Falle also eigentlich der "deutsche")

    Die Routine prüft nun im Bestellprozess bzw. kurz vorm Schreiben der Bestellung in die Datenbank, welches Rechnungsland der Besteller hat.

    Geht in die Ländertabelle und macht ein wenig Mathematik:
    Nimm Nettopreis aus der DB und berechne anhand der deutschen Mwst. die entsprechenden Bruttopreise (die ja aktuell auch im Frontend für den Kunden dann angezeigt wurden)
    Gehe in die Ländertabelle und suche die entsprechenden Mwst.-Sätze des Rechnungslandes raus und berechne davon nun die entsprechenden Nettopreise. Diese werden nun bei der Bestellung in die DB gespeichert.

    Das ist jetzt mal nur eine Idee, wie man das vielleicht umsetzen könnte!

    Grüße
    Dominik

    Viol

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #54 am: 21. Mai 2021, 10:51:05
    Wäre es theoretisch auch möglich, die Berechnung der Preise im Shop vom Netto- auf den Bruttopreis als Basis umzustellen?

    manne35

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #55 am: 21. Mai 2021, 11:06:40
    Nettopreise in der DB machen vermutlich mehr Sinn, wenn B2B Business gemacht wird.
    Bei B2C ist es vielleicht andersrum.

    Allerdings rechnen die meisten Kaufleute wahrscheinlich eher mit den Nettopreisen, auch bei Kalkulation von Endkunden Preisen.

    Wieviel verschiedene Steuersätze sind es denn eigentlich in der EU?

    voodoopupp

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #56 am: 21. Mai 2021, 11:25:08
    ...Wieviel verschiedene Steuersätze sind es denn eigentlich in der EU?
    Mehrwertsteuersätze der EU ab 2021 findet man hier:

    https://europa.eu/youreurope/business/taxation/vat/vat-rules-rates/index_de.htm#shortcut-8

    Eine Aufstellung der Produkte je nach Land und Steuersatz habe ich noch nicht finden können.

    Bonner

    Das hatte Bonner schon verlinkt, kannst ja mal zählen ;)

    Grüße
    Dominik

    manne35

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #57 am: 21. Mai 2021, 12:08:22
    CA. 10 Standard Steuersätze und
    ca. 15 ermässigte Steuersätze davon manchmal 2 verschiedene je Land und einige extra ermässigte...oder Zwischensätze?

    Das werden die meisten Shopbetreiber in Europa wohl nicht bis Juli umsetzten.
    Aber wahrscheinlich kommen wir irgendwann nicht ganz dran vorbei.

    Mir würde es wohl genügen wenn man die länderspeziefischen Bruttopreise erst angepasst sieht nach Eingabe des Lieferlandes, also Warenkorb Auswahl oder nach Einloggen--> Lieferland Eingabe.
    Auf die Vorgaben des Haendlerbund Anwalts und ähnlich würde ich noch nicht ganz so viel geben, da sich da womöglich doch noch was ändert, wenn bekannt wird wie knifflig die Umsetzung ist.

    Also wahrscheinlich ein Haufen Steuerzonen anlegen...
    .... Komplizierter wird wahrscheinlich noch die Buchhaltung bei Bilanzierern.
    Da brauch ich ja 25 unterschiedliche Erlöskonten?

    Na erstmal Mahlzeit.
    gruesse manfred

    karsta.de

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #58 am: 21. Mai 2021, 12:35:54
    Ich habe mal alle Steuerzonen mit den 3 Steuersätzen (Standardsatz, ermäßigter Steuersatz 1, ermäßigter Steuersatz 2) angelegt. Dabei ist mir aufgefallen, dass es sinnvoll wäre, für die Steuerzonen einen Status-Button zu haben, um diese aktiv- bzw. deaktiv zu schalten.
    So hätte man schnell die Möglichkeit, solange die Netto-Umsatz-Summe noch nicht 10.000 € erreicht ist, die alte Steuerzone EU für alle EU-Länder zu nutzen und bei erreichen der Netto-Umsatz-Summe von 10.000 € auf die einzelnen EU-Länder Steuerzonen (z.B. Steuerzone EU-AT, Steuerzone EU-BE....) umzuschalten. Und wens interessiert, es sind jetzt bei mir insgesamt 84 Steuersätze.

    BG Karsta

    Viol

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    Re: VAT eCommerce & One Stop Shop
    Antwort #59 am: 21. Mai 2021, 12:46:50
    Braucht es dann auch noch für jedes Land ein geklontes Versandmodul, um den jeweiligen Steuersatz zu berücksichtigen?