am: 02. April 2020, 12:22:53
hallo zusammen,
die DSGVO-Gesetzeslage hat sich über die letzten Jahre ab und zu geändert. Die aktuellen Muster-Texte zum Thema Google Analytics die ich im Internet finde sprechen alle von einem Browser-Plugin das man installieren bzw. Einstellungen die man am Browser tätigen muss.
Mittlerweile sind im Cookie-Banner allerdings die "Ablehnen" und "Akzeptieren"-Button vorhanden, somit sind nach meinem Verständnis doch kein Browser-Plugin oder weitere Browser-Einstellungen erforderlich und somit müsste man diesen Teil vom Datenschutztext auch umformulieren.
Oder lieg ich da falsch?
Liebe Grüße,
arslibri
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