Bei Selbstabholung in das Nicht-EU-Ausland, gehe ich folgendermaßen vor und teile das dem Abholer auch vorher schriftlich mit:
1. Ich lasse mir zusätzlich die MwSt. bezahlen, da ich jetzt noch keinen Nachweis habe, dass die Ware wirklich verzollt wird.
2. Der Abholer schickt mir als Nachweis die Zollpapiere. Die hefte ich zur Handelsrechnung und zahle die MwSt. zurück.
Falls ich keine Zollpapiere erhalte (sehr selten), ergänze ich die Rechnung handschriftlich um die MwSt. und verbucht die Rechnung wie ein Verkauf innerhalb Deutschlands.
Bisher hat sich da noch nie jemand beschwert. Ich bin aber kein Steuerberater, so dass das hier nur meine leinenhafte Menü wiederspiegelt!
Für die Vorabzahlung der MwSt. eignet sich PayPal bestens, da man PayPal Zahlungen rückgängig machen kann, ohne dass jemand auf den Gebühren sitzen bleibt.