@Viol: ich hatte das auch zunächst so verstanden, dass ein Screenshot der qualifizierten Bestätigung ausreicht und hatte das auch kurz so praktiziert, bis mein Steuerberater mich darauf hingewiesen hat, dass:
Anfragen zur rechtlichen Würdigung und steuerlichen Auswirkung der jeweiligen Bestätigungsmitteilungen sind nicht an das BZSt, sondern an das für das Besteuerungsverfahren zuständige Finanzamt zu richten.
Dieses Zitat ist ebenfalls unter Deinem Link zu finden.
Die IHK empfiehlt deshalb:
Aus Sicht der Finanzverwaltung ist die Durchführung des qualifizierten
Bestätigungsverfahrens grundsätzlich erforderlich, um der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns gerecht zu werden. Am Ende des qualifizierten Bestätigungsverfahrens sollte
sich der leistende Unternehmer die Bestätigung des Bundeszentralamts für Steuern auch
postalisch zusenden lassen und sie zu den Unterlagen für den Nachweis der steuerfreien
Lieferung nehmen.
Quelle:
https://www.hannover.ihk.de/fileadmin/data/Dokumente/Themen/Steuern/Merkblatt_UStIdNr.pdfDas heißt in meinen Augen: Dein Finanzamt entscheidet, ob eine qualifizierte amtliche Bestätigung notwendig ist oder ob denen ein Screenshot reicht. Noch hat sich also nichts geändert sondern die Verunsicherung wurde nur noch erweitert. Da wir relativ viel in das Ausland verschicken und ich nicht das Risiko, die 19% nachträglich zahlen zu müssen tragen will, klicke ich bereits seit Jahren auf den Button "amtliche Bestätigung anfordern" (oder so ähnlich). Zwei Tage später ist der Brief da. Den hefte ich ab. Die ganze Bürokratie kostet mich nur einen Mausklick. Solange das mit dem Screenshot nicht rechtssicher verankert ist, soll die Finanzbehörde von mir aus weiterhin fleißig Bestätigungen einkuvertieren, frankieren und verschicken.
Wichtig!: Das muss dann jeder so praktizieren wie er meint. Ich bin kein Steuerberater und fasse nur zusammen, wie ich damit umgehe. Da muss sich jeder selber informieren. Da es um immerhin 19% vom EU-Auslandsumsatz geht, halte ich das für gewagt da Empfehlungen auszusprechen auch wenn das sehr lieb gemeint ist.