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  • Thema: USt.-ID-Prüfung bei jeder Bestellung - gesetzl. Neuregelung ab 2020

    nighthawk.84

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 16
    Ein freundliches Hallo an das modified-Team!

    Es gibt eine Neuregelung für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen, die viele Shopbetreiber betrifft, beschlossen im Jahressteuergesetz 2019 vom 29. 11. 2019. Laut unserer Steuerberaterin genügt es somit nicht mehr, USt.-IDs bei der Registrierung des Kunden auf Gültigkeit zu überprüfen. Diese Validierung (über die XML-RPC-Schnittstelle) soll ab Januar bei jeder Bestellung durchgeführt und (druckbar) dokumentiert werden.

    Nähere Infos hier: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/AuslaendischeUSt-IdNr/auslaendische_ust_idnr_node.html

    Habe bereits im Forum gesucht, aber nichts entsprechendes zum Thema gefunden. Hat irgendwer eine Lösung parat, wie man diese Abfrage im Shop integrieren könnte? Was die Dokumentierung angeht, kann ich leider nicht sagen, in welcher Form sie erfolgen soll, aber ich könnte mir vorstellen, dass ein Hinweis auf der Rechnung nötig wäre, z.B. "USt-ID geprüft und bestätigt am X.X.20XX". Werde das einmal in Erfahrung bringen.

    Würde mich sehr freuen, eine Antwort zu erhalten.

    Beste Grüße und danke für Eure Arbeit!
    Matthias

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=40654.0

    p3e

    • Experte
    • Beiträge: 2.395
    Laut meinem Steuerberater ist das schon länger so. Wir lassen uns bei jeder innergemeinschaftlichen Lieferung, die Übereinstimmung von Empfänger und Umsatzsteuer-ID erst online und dann amtlich bestätigen. (dafür schickt das Finanzamt tatsächlich einen Brief aus Saarlouis mit der amtlichen Bestätigung). Das gehört bei uns zur Aufgabe vom Versandteam. Der Brief wird archiviert. Wenn Umsatzsteuer-ID und Empfänger (inkl. Adresse) nicht übereinstimmen, berechnen wir die deutsche Mehrwertsteuer.

    Also: entweder amtliche Bestätigung oder Mehrwertsteuer bei innergemeinschaftlichen Lieferung,

    manne35

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 593
    • Geschlecht:
    " Soll ab Januar bei jeder Bestellung durchgeführt und (druckbar) dokumentiert werden...."

    zusammen mit der Bon Pflicht usw Wieder ein Grund dafür eine Firma in ein Nachbarland umziehen....

    Wo kriegen wir nur immer diese superschlauen Politiker her...? 😉😊

    Timm

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 6.342
    Vielleicht kann man ja die Schnittstelle über den Shop ansprechen. Dann würde auch der briefliche Nachweis entfallen.

    Zitat
    Vorteil der Schnittstelle ist es, dass im Gegensatz zur Einzelabfrage über das Internetformular ein händisches Erfassen der zu prüfenden Unternehmerdaten nicht erforderlich ist. Die vom BZSt übermittelte elektronische Antwort (Datensatz) kann in das eigene System eingebunden und ausgewertet werden. In diesen Fällen kann der Nachweis einer durchgeführten qualifizierten Anfrage einer USt-IdNr. – abweichend vom Grundsatz einer qualifizierten amtlichen Bestätigungsmitteilung – über den vom BZSt empfangenen Datensatz geführt werden.

    Quelle: https://evatr.bff-online.de/eVatR/xmlrpc/

    Gruß Timm

    Nachtrag: ich habe dafür Ticket #1728 angelegt.

    Viol

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 2.271
    " Soll ab Januar bei jeder Bestellung durchgeführt und (druckbar) dokumentiert werden...."

    zusammen mit der Bon Pflicht usw Wieder ein Grund dafür eine Firma in ein Nachbarland umziehen....

    Wo kriegen wir nur immer diese superschlauen Politiker her...? 😉😊
    Ich halte es für selbstverständlich, dass immer eine Überprüfung der UsID durchgeführt wird, wenn etwas als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei versendet wird. Es geht hier schlicht um die Verhinderung von Umsatzsteuerbetrug. Bei uns führen wir das immer mit der WAWI durch. Darüber hinaus steht hier:
    Zitat
    Bei Anfragen zu einzelnen USt-IdNrn. über das Internet kann der Nachweis der durchgeführten qualifizierten Bestätigungsabfrage - abweichend vom Grundsatz einer qualifizierten amtlichen Bestätigungsmitteilung - durch die Übernahme des vom BZSt übermittelten Ergebnisses als Screenshot in das System des Unternehmers geführt werden (siehe auch Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschnitt 18e.1.).
    Quelle: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/AuslaendischeUSt-IdNr/auslaendische_ust_idnr_node.html

    Bonner

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 848
    • Geschlecht:
    Wo kriegen wir nur immer diese superschlauen Politiker her...? 😉😊

    Ich will keine Grundsatzdiskussion lostreten, aber nur ein Gedanke dazu:
    Die Politiker sind auch immer das Spiegelbild der Gesellschaft, d.h. von uns   :->

    Bonner

    Timm

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 6.342
    @Bonner
    Ich fürchte der Durchschnitt der Gesellschaft ist leider wesentlich dümmer, als unsere Politiker.

    Gruss Timm

    manne35

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 593
    • Geschlecht:
    In der Realität ist es doch hoffentlich so, dass das Finanzamt nur eine Nachzahlung fordern wird, wenn der Kunde keine Tax Id hat und nicht nur weil der Screenshot fehlt.... Aber zuzutrauen wäre es diesem am besten funktionierenden Amt vielleicht schon. Das müssten die doch sofort bei der zusammenfassenden Meldung checken.

    karsta.de

    • Experte
    • Beiträge: 3.075
    Ich fürchte der Durchschnitt der Gesellschaft ist leider wesentlich dümmer, als unsere Politiker.

    Im Scheuerland bin ich mir da nicht so sicher.

    Das müssten die doch sofort bei der zusammenfassenden Meldung checken.
    Ich denke, dass das von denen, die da sitzen und sagen können was andere zu liefern haben, schon sehr clever ist.
    So sparen die sich bei Kontrollen schon mal wertvolle Arbeitszeit, da das ja dann von Hause aus konntrolliert ist und gleichfalls die Belege zum Beweis da sind.

    BG Karsta

    innuXTC

    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 508
    Ich gebe die Nummer auf der Website von VIES ein. Das Ergebnis mit den Daten drucke ich aus und hefte es ab ... ist im Prinzip einfach und geht schnell. Bislang habe ich diese Funktion im shop nicht vermisst. http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/?locale=de

    p3e

    • Experte
    • Beiträge: 2.395
    Ich gebe die Nummer auf der Website von VIES ein. Das Ergebnis mit den Daten drucke ich aus und hefte es ab ... ....
    Das ist dann aber keine amtliche Bestätigung.

    Viol

    • Fördermitglied
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    @p3e
    Ich hätte oben einen Link eingefügt, danach braucht es nicht unbedingt die amtliche Bestätigung.

    p3e

    • Experte
    • Beiträge: 2.395
    @Viol: ich hatte das auch zunächst so verstanden, dass ein Screenshot der qualifizierten Bestätigung ausreicht und hatte das auch kurz so praktiziert, bis mein Steuerberater mich darauf hingewiesen hat, dass:
    Zitat
    Anfragen zur rechtlichen Würdigung und steuerlichen Auswirkung der jeweiligen Bestätigungsmitteilungen sind nicht an das BZSt, sondern an das für das Besteuerungsverfahren zuständige Finanzamt zu richten.
    Dieses Zitat ist ebenfalls unter Deinem Link zu finden.

    Die IHK empfiehlt deshalb:
    Zitat
    Aus Sicht der Finanzverwaltung ist die Durchführung des qualifizierten
    Bestätigungsverfahrens grundsätzlich erforderlich, um der Sorgfalt eines ordentlichen
    Kaufmanns gerecht zu werden. Am Ende des qualifizierten Bestätigungsverfahrens sollte
    sich der leistende Unternehmer die Bestätigung des Bundeszentralamts für Steuern auch
    postalisch zusenden lassen und sie zu den Unterlagen für den Nachweis der steuerfreien
    Lieferung nehmen.
    Quelle: https://www.hannover.ihk.de/fileadmin/data/Dokumente/Themen/Steuern/Merkblatt_UStIdNr.pdf

    Das heißt in meinen Augen: Dein Finanzamt entscheidet, ob eine qualifizierte amtliche Bestätigung notwendig ist oder ob denen ein Screenshot reicht. Noch hat sich also nichts geändert sondern die Verunsicherung wurde nur noch erweitert. Da wir relativ viel in das Ausland verschicken und ich nicht das Risiko, die 19% nachträglich zahlen zu müssen tragen will, klicke ich bereits seit Jahren auf den Button "amtliche Bestätigung anfordern" (oder so ähnlich). Zwei Tage später ist der Brief da. Den hefte ich ab. Die ganze Bürokratie kostet mich nur einen Mausklick. Solange das mit dem Screenshot nicht rechtssicher verankert ist, soll die Finanzbehörde von mir aus weiterhin fleißig Bestätigungen einkuvertieren, frankieren und verschicken.

    Wichtig!: Das muss dann jeder so praktizieren wie er meint. Ich bin kein Steuerberater und fasse nur zusammen, wie ich damit umgehe. Da muss sich jeder selber informieren. Da es um immerhin 19% vom EU-Auslandsumsatz geht, halte ich das für gewagt da Empfehlungen auszusprechen auch wenn das sehr lieb gemeint ist.

    fishnet

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    Es gibt eine Neuregelung für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen, die viele Shopbetreiber betrifft, beschlossen im Jahressteuergesetz 2019 vom 29. 11. 2019. Laut unserer Steuerberaterin genügt es somit nicht mehr, USt.-IDs bei der Registrierung des Kunden auf Gültigkeit zu überprüfen. Diese Validierung (über die XML-RPC-Schnittstelle) soll ab Januar bei jeder Bestellung durchgeführt und (druckbar) dokumentiert werden.

    Nähere Infos hier: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/AuslaendischeUSt-IdNr/auslaendische_ust_idnr_node.html

    Habe bereits im Forum gesucht, aber nichts entsprechendes zum Thema gefunden. Hat irgendwer eine Lösung parat, wie man diese Abfrage im Shop integrieren könnte?

    noRiddle hat hier etwas in der Mache.

    manne35

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    • Beiträge: 593
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    Für die postalische Zusendung muss man die exakte Gesellschaftsform auswählen. Mannomann...  gar nicht so einfach, da muss ich ja mit jedem EU Kunden eine richtige Korrespondenz führen um exakte Firmenbezeichnung usw. Zu erhalten. Das werden die kaum glauben können was hier abgeht. Jedenfalls klappt das mit den meisten Adressdaten wie ich sie bisher bekomme nicht, also nur die sog. Unqualifizierte klappt sauber.
    5 Antworten
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    07. Februar 2013, 21:01:42 von Marcel G.
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    28. November 2022, 22:27:39 von Metal
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    27. Juli 2021, 23:12:27 von Viol
               
    anything