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  • Thema: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019

    TrueSlide

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #15 am: 19. Dezember 2018, 01:40:40
    Mit diesem Gesetz sieht man wieder, dass es am Ende nicht wirklich etwas verbessert, sondern eher verschlechtert. Zumindest bei uns ist das der Fall.
    Wie im Video auch angesprochen wird, verwenden wir "gebrauchte" Kartons wieder. Warum wegwerfen, wenn diese noch den Zweck erfüllen, die Ware zum Kunden zu befördern!?!
    Für den Punkt des Umweltschutzes sicher gut, aber auch für den Geldbeutel, auch wenn es nur Cents sind. Aber es macht halt die Masse.

    Mit dem neuen Gesetz können wir das ja eigentlich knicken, denn wir können eben nicht nachweisen, ob der jeweilige Karton bereits lizensiert wurde. Ergo, fliegt das Ding in den Müll und wir müssen etwas neues nutzen, was von uns lizensiert wurde.
    Für die Umweltbilanz echt ein Hauptgewinn!

    ... zumal, wir gestern darüber ein Gespräch geführt haben, dass das ganze Gesetz doch eigentlich nur dazu dient um Geld zu scheffeln. Für Staat und Abmahnwichtel ...

    Verpackungen werden gekauft, es fällt die Umsatzsteuer an. Der Staat freut sich.
    Es wurde das erste mal für eine Verpackung gezahlt.
    Porto etc., wieder Steuer ... Aber das lassen wir mal unte rden Tisch fallen ... Aber der Staat verdient wieder ...
    Nun ist der Karton beim Kunden ...
    Was macht er damit?
    Entweder er wirft ihn in den Hausmüll, für welchen er ja zahlt, oder in die Recycling-Tonne und es wird damit wieder Geld verdient.
    Und dennoch darf der Händler ebenfalls für die "Entsorgung" zahlen ...

    Also wird, wenn man es jetzt mal einfach sieht, doppelt (wenn nicht öfters) abkassiert, unter dem Deckmantel des Umweltschutzes.

    baustelle

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #16 am: 19. Dezember 2018, 08:08:03
    @TrueSlide

    Ich hab deine Argumentation zum Anlass genommen, mal tiefer in die Thematik einzusteigen. Lies dir doch bitte diese "Gegenargumentation" mal durch, gefunden hier --> https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/faq/ - die interessanten Stellen hab ich mal fett gemacht:

    Q:
    Sofern Waren in gebrauchten Verpackungen versandt werden, sind diese auch an einem System zu beteiligen?

    A:
    Der Umstand, dass "gebrauchte Verpackungen" genutzt werden, sagt nichts über die zentrale Frage aus, ob diese Verpackungen vorher bereits an einem System beteiligt waren. Das Gegenteil dürfte regelmäßig der Fall sein: Sofern der Versandhändler die bei ihm anfallenden Kartonagen nutzt, waren diese vorher als Transportverpackung zu qualifizieren, da sie an einen Vertreiber versandt wurden. Transportverpackungen unterliegen nicht der Pflicht zur Systembeteiligung. [s. auch die Argumentation von p3e]

    Nur in dem Fall, in dem der Versandhändler einen konkreten Nachweis darüber hat, dass die von ihm genutzte Verpackung bereits an einem System beteiligt wurde, entfällt die Pflicht die Systembeteiligung für die von ihm genutzten Versandverpackungen vorzunehmen.

    Die Nutzung von weniger Verpackungsmaterial oder von bereits gebrauchtem Material ist im Sinne des Gesetzes, welches Vermeidung und Wiederverwendung an die oberste Stelle der Hierarchie setzt. Der Online-Händler handelt auch ökonomisch, denn er spart die Kosten für die Anschaffung einer neuen Kartonage. Dies ist ein weit höherer Betrag, als der Betrag zur Finanzierung des Entsorgungssystems.

    ***
    Kannst du diesen Argumenten denn auch etwas abgewinnen?

    Und was "den Staat" angeht - solange er die zusätzlichen Einnahmen dafür verwendet, z.B. Entwicklungs- und Schwellenländern bei der Umsetzung ihrer Klimaziele zu helfen (wie auf der Weltklimakonferenz in Katowice verabschiedet), geht das doch in Ordnung. Oder?

    Greets,
    Chris

    fishnet

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #17 am: 19. Dezember 2018, 10:30:27
    Wie im Video auch angesprochen wird, verwenden wir "gebrauchte" Kartons wieder. Warum wegwerfen, wenn diese noch den Zweck erfüllen, die Ware zum Kunden zu befördern!?!
    Für den Punkt des Umweltschutzes sicher gut, aber auch für den Geldbeutel, auch wenn es nur Cents sind. Aber es macht halt die Masse.
    Genau. Der Unterschied um den es im Video geht: redet darüber!
    Die allermeisten Händler tun es, aber keiner sagts dem Kunden, obwohl das bei den allermeisten Kunden Pluspunkte geben dürfte.

    Mit dem neuen Gesetz können wir das ja eigentlich knicken, denn wir können eben nicht nachweisen, ob der jeweilige Karton bereits lizensiert wurde.


    Das dürfte eher den bisherigen Stand darstellen, denn bisher traf den Händler keine Pflicht, irgendetwas zum Thema Lizenzierung zu veröffentlichen. Ab 2019 wird das anders, denn alle Daten der zentralen Registrierungsstelle sollen veröffentlicht werden.


    Also wird, wenn man es jetzt mal einfach sieht, doppelt (wenn nicht öfters) abkassiert, unter dem Deckmantel des Umweltschutzes.

    Vielleicht bin ich begriffsstutzig, aber was genau ist denn nun durch das neue Gesetz teuerer geworden?

    ... zumal, wir gestern darüber ein Gespräch geführt haben, dass das ganze Gesetz doch eigentlich nur dazu dient um Geld zu scheffeln. Für Staat und Abmahnwichtel ...
    Einerseits:  das haben die Londoner Taxifahrer auch gesagt, als die erste Verkehrsampel eingeführt wurde. Immer der böse Staat. Der den ganzen Tag nur darüber nachdenkt wie man den Leuten das Leben schwer machen könnte.

    (andererseits: was willst du von der Gesetzgebung erwarten bei einem Volk das seit Jahrzehnten eine Partei wählt, die zu großen Teil aus Anwälten besteht) :->

    Bonner

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #18 am: 19. Dezember 2018, 10:31:58
    Ich bin da auf TrueSildes Seite.
    Ökologisch gesehen ist das Gesetzt völliger Schwachsinn, denn die Nutzung gebrauchter Kartonagen
    wird damit ad absurdum geführt.
    Es wird wieder ein bürokratischer Popanz aufgebaut, wo Staat und Entsorgungsmafia sich nach aller Lust bedienen können unter dem Deckmantel einer Stiftung, die hoheitliche Aufgaben übernimmt (!).

    Der einfachste Weg wäre gewesen - analog z.B. zu der Urheberrechtsabgabe auf CD/DVD Rohlinge - eine Entsorgungssteuer direkt beim Hersteller der Verpackungen zu erheben, der sie über den Preis an die Kunden weitergibt. Sind die Kartonagen wesentlich teurer, wird auch ein Anreiz geschaffen, diese häufiger zu verwenden.

    Bonner

    fishnet

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #19 am: 19. Dezember 2018, 10:34:41
    Zitat
    Es wird wieder ein bürokratischer Popanz aufgebaut, wo Staat und Entsorgungsmafia sich nach aller Lust bedienen können unter dem Deckmantel einer Stiftung, die hoheitliche Aufgaben übernimmt

    Wenn ich das richtig verstehe, gibt es keine neuen - höheren - Kosten als vorher, oder?
    Es geht darum, durch den Vergleich von 2 Datensätzen die schwarzen Schafe zu finden, die auf Kosten der anderen Händler Verpackungen entsorgen ließen ohne dafür zu zahlen. Und von denen sind in den letzten Wochen schon sehr viele aufgeflogen.

    Timm

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #20 am: 19. Dezember 2018, 10:54:01
    Der einfachste Weg wäre gewesen - analog z.B. zu der Urheberrechtsabgabe auf CD/DVD Rohlinge - eine Entsorgungssteuer direkt beim Hersteller der Verpackungen zu erheben, der sie über den Preis an die Kunden weitergibt. Sind die Kartonagen wesentlich teurer, wird auch ein Anreiz geschaffen, diese häufiger zu verwenden.
    Hatte ich am Anfang auch so gedacht, weil es mir auch unbürokratischer und einfacher vorkam. Dann würden aber diejenigen sich aufregen, die eh schon selbst entsorgen müssen und somit doppelt zahlen. Also im B2B Bereich. Dann müsste man es da wieder abschaffen. Wäre aber letztlich auch meine bevorzugte Variante, weil es dazu führen würde Verpackungen mehrfach zu nutzen. Und dann sollte man gleich noch die Entsorgungskosten für gelbe und blaue Tonnen für Mieter abschaffen und es damit finanzieren. Weil warum zahl ich nun für die Entsorgung meiner Verpackung als Versender und der Endkunde nochmal?

    Wenn ich das richtig verstehe, gibt es keine neuen - höheren - Kosten als vorher, oder?
    Seh ich auch so. Vorher musste man ja auch schon zahlen, nur das es keiner gemacht hat und jetzt dazu gezwungen wird, weil es eine öffentliche DB gibt. Mal Preissteigerungen für die Entsorgung ausgeklammert.

    Und mal ganz generell. Es geht doch hier um nicht wirklich viel Geld. Die Zeit sich damit rumzuärgern und was dazu zu schreiben ist wahrscheinlich mehr wert. Selbst eine halbe Tonne Karton, wo ich bezweifle, dass der Großteil von uns auf solche Mengen kommt, kostet weniger als eine Entwicklerstunde.

    Gruß Timm

    fishnet

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #21 am: 19. Dezember 2018, 10:56:22
    Zitat
    Und dann sollte man gleich noch die Entsorgungskosten für gelbe und blaue Tonnen für Mieter abschaffen und es damit finanzieren. Weil warum zahl ich nun für die Entsorgung meiner Verpackung als Versender und der Endkunde nochmal?
    In Hamburg sind blaue und gelbe Tonne kostenlos  :P

    TrueSlide

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #22 am: 20. Dezember 2018, 13:12:26
    Bzgl. den doppelt abkassieren etc.

    Wir nehmen jetzt mal einen Karton.
    Dieser wird vom Händler zum Kunden geschickt (mit Ware darin, damit es lohnt).
    Nun "soll" dieser Karton entsorgt oder wiederverwertet werden.

    Der Kunde entscheidet sich den Karton einfach in den Hausmüll zu entsorgen.
    Für den Hausmüll zahlt der Kunde, ist ja seiner. Entsprechend auch für die Entsorgung des Kartons.

    Ab diesem Punkt wurde für die Entsorgung des Kartons das erste mal gezahlt.

    Nun kommt aber der Händler dran, der ebenfalls für die Entsorgung des gleichen Kartons zahlen muss.

    Und hier wird ein Entsorgung doppelt bezahlt.
    Noch "lustiger" wird es, wenn der Händler für die Entsorgung zahlt, der Kunde den Karton aber recyceln lässt. Dann wird der Karton ja nicht mal "entsorgt", sondern wiederverwertet und damit Geld verdient.
    (am Recyceling ist nichts auszusetzen)

    Klar, hier geht es für den einzelnen sicher nicht um ein Vermögen, aber auf der anderen Seite schon irgendwie um die "Richtigkeit" bzw. um was es wirklich geht. Und am Ende ist es auch hier die Masse, wo sich bestimmte Leute bzw. Presonenkreise die Hände reiben, weil sich dumm und dämlich verdient wird.

    Und wie auch schon erwähnt, unter dem Deckmantel des "Umweltschutzes". Aber sind wir ehrlich, hier geht es nur ums Geld, denn wie schon gschrieben, "alte" Kartons nochmals zu nutzen (und somit wirklich etwas sinnvolles zu tun), ist nicht möglich, da nicht wirklich, oder nur sehr schwer, nachzuweisen (bzgl. Lizenzierung).

    Zitat
    Und noch @baustelle

    "Und was "den Staat" angeht - solange er die zusätzlichen Einnahmen dafür verwendet, z.B. Entwicklungs- und Schwellenländern bei der Umsetzung ihrer Klimaziele zu helfen (wie auf der Weltklimakonferenz in Katowice verabschiedet), geht das doch in Ordnung. Oder?"

    Ich weiß nicht ob dir bewusst ist, dass du gerade echt den Witz des Tages gerissen hast ...
    Oder glaubst du echt daran, dass auch nur ein müder Cent dafür genutzt wird?
    Zumal alleine Deutschland ja meilenweit an die eigenen Ziele vorbei schießt ... Und dann auf die "kleinen" schauen und denen "helfen"?
    Im Leben nicht ...!

    Obwohl, die KFZ-Steuer etc. fließt ja auch komplett in den Straßenbau .... oh wait ...  :panic:

    p3e

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #23 am: 20. Dezember 2018, 14:03:26
    Ich verstehe Deine Argumentation bezüglich des doppelt bezahlen. Du musst Dir aber auch vor Augen halten, dass der Händler bei Pappe nun wirklich extrem wenig pro Kilogramm zahlt. Setze das mal neben die Ausgaben, die Du für die Beschaffung der Kartonagen hast.

    Und nun zum Guten Teil und zu dem eigentlichen Ziel vom neuen Verpackungsgesetz:
    In allererster Linie geht es darum, unnötige Verpackungen zu vermeiden, bzw. Kunststoffe oder Metalle durch Pappe zu ersetzen. Ein Mitstreiter von mir hat bisher seine Produkte in Zellophanhülle verpackt und da drauf nochmal einen Aufkleber. Ehrlich gesagt sieht das schön aus, landet aber beim Endverbraucher direkt nach dem Kauf direkt im Müll. Ich hatte mir ebenfalls überlegt, das bei meinen Produkten einzuführen, weil das selbe Produkt dadurch rein optisch besser wirkt und die Händler auch eher das unnötig zusätzlich verpackte Produkt kauften. Seit dem neuen Verpackungsgesetz rufen die Händler bei uns an und fragen, ob wir die sind, die das Produkt ohne die zusätzliche und unnötige Zellophanhülle versenden. Ich gehe davon aus, dass auch mein Mitstreiter demnächst ohne Zellophanhüllen auskommt.
    Dieses Beispiel zeigt, dass das neue Gesetz nach Umweltaspekten ausgelegt ist und auch entsprechend wirkt.
    Ob das dann 100% für alle Branchen gerecht ist, mag fraglich sein aber die Tendenz ist richtig denn durch die Beteiligung an den Entsorgungskosten denkt man anders über die eingesetzten Materialien nach.

    fishnet

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #24 am: 20. Dezember 2018, 14:33:32
    Bzgl. den doppelt abkassieren etc.

    Wir nehmen jetzt mal einen Karton.
    Dieser wird vom Händler zum Kunden geschickt (mit Ware darin, damit es lohnt).
    Nun "soll" dieser Karton entsorgt oder wiederverwertet werden.

    Der Kunde entscheidet sich den Karton einfach in den Hausmüll zu entsorgen.
    Für den Hausmüll zahlt der Kunde, ist ja seiner. Entsprechend auch für die Entsorgung des Kartons.

    Ab diesem Punkt wurde für die Entsorgung des Kartons das erste mal gezahlt.

    Nun kommt aber der Händler dran, der ebenfalls für die Entsorgung des gleichen Kartons zahlen muss.

    Und hier wird ein Entsorgung doppelt bezahlt.
    Noch "lustiger" wird es, wenn der Händler für die Entsorgung zahlt, der Kunde den Karton aber recyceln lässt. Dann wird der Karton ja nicht mal "entsorgt", sondern wiederverwertet und damit Geld verdient.

    Und was hat das jetzt mit dem neuen Verpackungsgesetz zu tun?  :?

    MasterChief

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #25 am: 20. Dezember 2018, 22:58:25
    Ich hoffe daß Ihr auch weiterhin gebrauchte Kartons nochmal verwendet !!

    Das ist nach wie vor möglich und keinesfalls ausgeschlossen,  sondern ja sogar gewünscht.  Und ganz ehrlich, gebt ein paar kg mehr an und gut ist´s  denn kein Kunde der einen gebrauchten Karton erhält kann eben nachprüfen ob genau dieser 1mal, 2mal oder sonswieoft schon vorher lizenziert wurde.

    Die Lizenzgebühr für einen gebrauchten Karton ist ja immer noch deutlich weniger als  "neuer Karton + Beschaffung + Lizenzgebühr + wasweisichwas".

    Nun jeder kapiert....?!   Über richtig oder falsch können wir uns hier totdiskutieren...

    lithoverlag

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #26 am: 27. Dezember 2018, 20:34:04
    Ich habe keine Verpackungen... Ich verkaufe Produkte mit umhüllten Wertstoffen.  :-X

    Und ich wollte mich hier https://www.verpackungsregister.org registrieren...geht aber nicht, was ja logisch ist. Nach den Öffnungszeiten der Behörde war ja zu. :lol1:

    Was freue ich mich auf die Abmahnwelle ab dem 1.1.

    MasterChief

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #27 am: 27. Dezember 2018, 20:48:03
    Hey, LESEN !!
    Klar kann man sich noch registrieren:  https://lucid.verpackungsregister.org/Hersteller/Registrierung/Teil-1

    bzw. hier https://lucid.verpackungsregister.org/

    Lucid ist noch ein bischen was vorgeschaltetes zum Verpackungsregister, das man durchlaufen muss.

    Aber ab morgen nachmittag wirds wohl eng werden,  da waren irgendwo Downtimes wegen der Umstelung angekündigt,  also schnell sein.

    lithoverlag

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #28 am: 27. Dezember 2018, 21:01:57
    nach nach ein wenig Google bin ich dann auch auf Deine angegeben URL gestoßen. Aber die Hauptdomain ist wohl erstmals dicht. "Zu viele Umleitungen" und ich soll Cookies löschen usw... Danke für die Hilfe, kam für mich aber zu spät :-)

    HeidiV

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #29 am: 24. August 2020, 21:13:09
    Hallo,

    wir bringen Verpackungen in Umlauf und sind daher eindeutig vom Verpackungsgesetz betroffen.
    Da ihr hier jetzt auch auf das Thema Umwelt eingeht, möchte ich nur sagen „jeder Schritt zählt“. Ich habe mir viele Gedanken um das Thema Nachhaltigkeit gemacht und im Allgemeinen kann man natürlich nicht sagen, dass unser Unternehmen  nachhaltig ist, aber es sind die kleinen Dinge, die schon einen Unterschied machen.
    Hier: https://www.lizenzero.de/blog/nachhaltigkeit/ findet ihr ein paar Tipps zum Thema Nachhaltigkeit und zu nachhaltigen Verpackungsoptionen, wie zum Beispiel die Bio-Verpackungschips.
    Lest es euch gerne mal durch!

    Liebe Grüße,
    Heidi
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