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  • Thema: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019

    herbert

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 9
    Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    am: 16. November 2018, 22:22:20
    Wir sind seit Jahren bei Zentek registriert.
    Wie verhält es sich jetzt mit dem neuen Verpackungsgesetz ?
    (Nachfolgegesetz und notwendig)
    Hat da jemand konkrete Informationen, da wir unsicher sind über die weitere Vorgehensweise.
    Vielen Dank
    Burkhard

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=39716.0
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    baustelle

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #1 am: 17. November 2018, 01:19:42
    Moin Burkhard,

    lesen bildet auch in diesem Fall  ;-)
    https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/verpackungsgesetz.html

    Im Schnelldurchlauf:

    Schritt 1: Registrierungspflicht:
    Das Wichtige ist, dass ihr euch bis zum 31.12. bei der "Zentralen Stelle" registriert:
    https://www.verpackungsregister.org/ bzw. https://lucid.verpackungsregister.org/
    Ich habe uns da vor einem Monat registriert und eine vorläufige Registrierungsnummer erhalten.

    Schritt 2: Lizenzierungspflicht
    Danach müssen sich all diejenigen, die ihre Verpackungen bisher noch nicht lizensiert haben, bei einem der dualen System anmelden. Wir sind ebenfalls seit Jahren bei Zentek, hier sind die aktuell anerkannten "dualen Systeme" aufgelistet: https://www.ihk-ve-register.de/inhalt/duale_systeme

    Schritt 3: Meldepflicht
    Ab 2019 sind die Daten zu den in Verkehr gebrachten Verpackungen 1 x pro Jahr zu melden, und zwar in unserem Fall an Zentek UND gleichzeitig an die "Zentrale Stelle". Details dazu werden sicherlich noch veröffentlicht.

    Greets,
    Chris

    Rollladen

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #2 am: 18. November 2018, 13:07:34
    Hallo Chris

    ich habe mich gerade bei LUCID registriert uns auch diese "vorläufige" erhalten.

    Kannst Du diese Frage beantworten:
    Muss die LUCID-Registrierungsnummer irgendwo genannt werden?
    im Impressum, auf dem Briefpapier (Lieferscheine, Rechnungen etc.) ?

    Also ähnlich wie die USt-ID-Nr.

    Grüße Jörg

    baustelle

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #3 am: 18. November 2018, 13:39:14
    Moin Jörg,

    nein, diese Registriernummer muss nirgendwo veröffentlicht werden, denn ab 01.01.2019 wird ja jedes registrierte Unternehmen in dem zentralen Online-Herstellerregister veröffentlicht (https://oeffentlicheregister.verpackungsregister.org/Manufacturer). Wer sich also nicht registriert hat, ist ab diesem Zeitpunkt leicht zu identifizieren - und auch zu belangen. Übrigens auch wettbewerbsrechtlich.

    Greets,
    Chris

    longchuan

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #4 am: 21. November 2018, 14:31:13
    Hallo gilt das auch für Shops in Österreich mit Kleinunternehmer Reglung?

    p3e

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #5 am: 26. November 2018, 14:28:16
    Wie handhabt Ihr das bei einem b2b Shop?
    Wir beliefern in großen Mengen den Einzelhandel, Großhändler, teilweise auch Onlineshops. Unsere Produkte werden ohne Verkaufsverpackung direkt in Kartons verpackt und an den Händler verschickt.
    Somit sollten für mich keine Abgaben anfallen, oder?

    Bonner

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #6 am: 26. November 2018, 20:56:51

    baustelle

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #7 am: 26. November 2018, 23:32:22
    Tut Leseallergie eigentlich weh?  :-D

    @longchuan:
    https://www.it-recht-kanzlei.de/verpackungsgesetz-faq-haendler.html#abschnitt_93

    @p3e:
    b2b:
    https://www.it-recht-kanzlei.de/verpackungsgesetz-faq-haendler.html#abschnitt_20

    Überlies bitte nicht den letzten Absatz --> "Dies führt dazu, dass grundsätzlich auch alle an Geschäftskunden abgegebene Verkaufsverpackungen an einem dualen System beteiligt werden müssen, es sei denn [...]"

    Versandkartons
    (sowie Etiketten, Luftpolster, Chips, Klebeband, Styroporschnipsel, sonstiges Füllmaterial) fallen selbstredend auch unter die Lizenzierungspflicht: https://www.it-recht-kanzlei.de/verpackungsgesetz-faq-haendler.html#abschnitt_14

    @bonner
    Dein geposteter Link enthält veraltete Informationen zur VerpackV (= Verpackungsverordnung, bis 31.12.2018). Maßgeblich ist jetzt aber das VerpackG (=Verpackungsgesetz, ab 01.01.2019)

    Greets,
    Chris

    p3e

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #8 am: 27. November 2018, 00:48:44
    Hallo Chris, Danke für Deine Antwort aber Deine Vermutung der "Leseallergie" ist hier nicht angebracht. Genau das habe ich ja gelesen und bin genau wegen Deinen Zitaten verunsichert, Ich habe ja extra erwähnt, dass ich KEINE Verkaufsverpackungen in Umlauf bringe.
    Darüberhinaus werden die extra aufgeführten Ausnahmen von mir nicht beliefert.
    Wir führen hier intern seit der Erweiterung eine rege Diskussion, da IT-Recht so zu interpretieren ist, dass wir da nicht betroffen sind aber ein befreundeter Konkurrent sich gerade bei dem System angemeldet hat.

    baustelle

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #9 am: 27. November 2018, 07:02:41
    Moin p3e  :coffee:

    ich zitiere dich mal und erlaube mir, die entsprechende Stellen zu markieren:

    Ich habe ja extra erwähnt, dass ich KEINE Verkaufsverpackungen in Umlauf bringe

    Doch, tust du:

    Unsere Produkte werden ohne Verkaufsverpackung direkt in Kartons verpackt [...]

    Um diese Versandkartons samt Etiketten, Luftpolster, Chips, Klebeband, Styroporschnipsel und sonstige Füllmaterialien geht es, nicht um Produktverpackungen, die ihr ja nicht benutzt.

    Ich finde ja auch, dass der im VerpackG verwendete Begriff "Verkaufsverpackungen" unnötige Verwirrung stiftet. Hier ist es aber eindeutig formuliert, dass auch die für den Versand verwendeten Materialien unter das VerpackG fallen:

    https://www.it-recht-kanzlei.de/verpackungsgesetz-faq-haendler.html#abschnitt_45

    Text in dem blauen Kasten: "Hinweis: Es ist sowohl die direkte Verpackung der Ware (Produktverpackung) als auch die Versandverpackung, mit der die Ware versandt wird, bei einem dualen System zu lizenzieren."

    Alles wieder gut?  :-P
    Greets,
    Chris

    p3e

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #10 am: 27. November 2018, 08:17:50
    Moin Chris,

    wir haben die Artikel, die Du zitierst auch im Vorfeld zu genüge gelesen.
    Im selben Artikel steht:
    Zitat
    Gelten die Vorschriften auch im Verhältnis B2B (Unternehmer zu Unternehmer)?
    Grds. nein - die gesetzliche Beteiligungspflicht gilt für alle Verkaufsverpackungen, welche „typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen“ (§ 3 Nr. 8 VerpacKG).

    Aber: Unter dem Begriff des „privaten Endverbrauchers“ sind nicht nur private Haushalte zu verstehen, sondern gemäß § 3 Nr. 11 VerpackG auch diesen nach der Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle vergleichbare Anfallstellen.

    Vergleichbare Anfallstellen sind gemäß § 3 Nr. 11 S. 2 VerpackG insbesondere

    Gaststätten,
    Hotels,
    Raststätten,
    Kantinen,
    Verwaltungen,
    Kasernen,
    Krankenhäuser,
    Bildungseinrichtungen,
    karitative Einrichtungen,
    Niederlassungen von Freiberuflern,
    typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks und Sportstadien.
    All das trifft für uns nicht zu. Wir prüfen derzeit, ob es kleine Kunden gibt, die denn Verpackungsmüll in haushaltübliche Papiertonnen entsorgt. Sollte das der Fall sein, habe ich die Verordnung so verstanden, dass dann nicht nur die, sondern alle Verpackungen angemeldet und bezahlt werden müssen. Je nachdem wie viele das sind, werden wir diese Kunden entweder an Großhändler, die wir beliefern, abgeben oder wir werden uns ebenfalls beteiligen müssen.

    Wir haben auch eine Anfrage an eine Anwaltskanzlei gestellt, vorab aber erst mal nur die Antwort erhalten, dass die Sache in unserem Fall nicht pauschal beantwortet werden kann und erst noch geprüft wird.

    p3e

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #11 am: 27. November 2018, 12:51:18
    @Chris: Ich habe den Autor des von Dir zitierten Textes angeschrieben und soeben Antwort erhalten:
    Zitat
    Sofern Sie also ausschließlich den Einzelhandel beliefern, dann sind Sie aus der Verpflichtung grds. raus.

    baustelle

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #12 am: 28. November 2018, 07:08:35
    @p3e
    Glückwunsch! Was war nochmal die Begründung dafür, den Großhandel aus dem Entsorgungsprozess herauszuhalten? Denn zumindest Versandkartonagen werden doch in Verkehr gebracht.

    Greets,
    Chris

    p3e

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #13 am: 28. November 2018, 12:02:10
    @Chris: Der Grund ist, dass Einzel- und Großhändler eh aus dem Hausmüll raus sind und selber für die Entsorgung aufkommen müssen.
    Darüber hinaus ging es bei dem Gesetz sowieso ursprünglich darum, die wirklichen Verkaufsverpackungen zu reduzieren. Man sollte darüber nachdenken, wie man zusätzlichen Verpackungsmüll direkt bei der Produktion vermeiden kann und das geht bekanntlich am Besten über das Portmonee. Leider kam die Politik dann auf die Idee, dass der böse Onlinehandel ja besonders viel Verpackungsmüll produziert ...

    fishnet

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    Re: Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
    Antwort #14 am: 18. Dezember 2018, 18:11:35
    Hier ein sehr hübsches Beispiel zum Thema "Verpackungsgesetz: Wann ist denn nun ein Händler lizenzierungspflichtig?"

    Übrigens, bei all dem Trara um die Verschärfung geht den Meisten die folgende Info verloren.
    Die Entsorger werden in Zukunft verpflichtet, den Händlern Preisstaffelungen je nach Umweltverträglichkeit der Verpackung anzubieten. Umweltfreundliche Verpackungen sollen in der Entsorgung billiger sein als "normale".

    Für die ruhige Zeit zwischen den Jahren gibts auch noch ein längeres Youtube Video mit Gedanken und Ideen zum nachhaltigen Versand.

    https://www.youtube.com/watch?time_continue=51&v=rWteco6Gre4
    Interessant IMHO vor allem ab 12:38
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