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  • Thema: Fragen zur Geoblocking-Verordnung

    WeXsler

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    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #105 am: 02. Dezember 2018, 18:24:38
    Achso gut. Das war bisher bei mir immer frei.
    Was mir jetzt allerdings noch auffällt, habe bei der Zahlungsweise Vorkasse/Banküberweisung ganz oben den Punkt "Check/Money Order Modul aktivieren" aktiviert. Ist das richtig so? Biete wie gesagt nur Vorkasse per normale Banküberweisung und Paypalzahlung (ohne Rechnung) an.

    Bei mir sieht das so wie im Screenshot aus. Ganz banal.

    Timm

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    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #106 am: 06. Dezember 2018, 14:02:38
    Ich habe es vorerst gelöst wie schon beschrieben:

    - Alle EU Länder freigeschaltet
    - Zahlungsarten für alle EU-Länder freigeschaltet (frei lassen)
    - Versandarten konfiguriert auf Länder, die beliefert werden
    So hab ich es generell auch gemacht.

    Es fehlen bei dir dann aber laut IT Recht Kanzlei noch die EWR Länder Norwegen, Island und Liechtenstein. Eventuell noch die Schweiz.

    Gruß Timm

    Hier der Text von denen:
    Zitat
    3.   Beachten Sie unbedingt die sog. Geoblocking Verordnung!

    Mit der sog. Geoblocking-Verordnung (VO EU Nr. 2018/302) müssen Online-Händler darauf achten, dass EU- bzw. EWR-Bürger aus diesen Ländern nicht diskriminiert werden. So wird es ab Geltung der Geoblocking-Verordnung (03.12.2018) für Online-Händlern nicht mehr erlaubt sein, (bestimmten) Kunden innerhalb Europas den Zugang zu ihren Online-Shops zu beschränken oder zu versperren. Mithin müssen derartige Online-Shops europaweit für jeden *EU- bzw. EWR-Bürger* (EWR-Länder sind Norwegen, Island und Liechtenstein) verfügbar und zugänglich sein.

    Weiterführende Informationen können Sie in unserem Beitrag „FAQ: Was müssen Online-Händler beim künftigen Verbot des ungerechtfertigten Geoblocking beachten?“ nachlesen!

    ....

    ....
    • Grundsatz des Verbots der Diskriminierung:

    Sie müssen es den EU- bzw. EWR-Bürgern ermöglichen bei Ihnen im Online-Shop einkaufen zu können. Die Geoblocking-Verordnung verbietet eine pauschale „Diskriminierung“ von ausländischen Kunden aus der EU bzw. dem EWR. Sie müssen daher grundsätzlich Verträge mit Bürgern aus der EU bzw. dem EWR schließen. Das bedeutet, dass ein Online-Händler seinen Shop so gestalten muss, dass auch EU- bzw. EWR-Ausländer den Bestellvorgang durchlaufen und abschließen können (also z.B. muss es möglich sein, dass die Eingabe einer ausländischen Rechnungsadresse technisch ermöglicht wird). Weitere Informationen und Beispiele: https://www.it-recht-kanzlei.de/geoblocking-faq.html#abschnitt_142

    ÁUSNAHME: Für manche Verkäufe (z.B. urheberrechtlich geschütztes Material, welches elektronisch angeboten wird, Waren mit Verkaufsbeschränkungen ((Alkohol, Feuerwerkskörper, Tiere, Pflanzen) und preisgebundene Bücher) gilt eine partielle Nichtanwendbarkeit, siehe näher hierzu: https://www.it-recht-kanzlei.de/geoblocking-faq.html#abschnitt_45

    • Trotzdem ist das Liefergebiet weiterhin frei wählbar:

    Der Online-Händler bleibt grundsätzlich frei bei der Entscheidung, in welche EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaaten er liefern will. Insbesondere wird er durch die Geoblocking-Verordnung nicht verpflichtet, europaweit zu liefern. Nur für das selbst gewählte Liefergebiet müssen für alle Kunden in der EU + EWR europaweit die gleichen Konditionen gelten. Nähere Informationen und Beispiele: https://www.it-recht-kanzlei.de/geoblocking-faq.html#abschnitt_142

    • Keine grundsätzliche Lieferpflicht ins Ausland:

    Wird vom Händler keine Lieferung in das Land des EU- bzw. EWR-Ausländers angeboten, hat dieser auch keinen Anspruch auf eine Lieferung in sein Land. Er muss dann ggf. die Ware selbst abholen oder eine Lieferadresse innerhalb des mitgeteilten Liefergebiets angeben. Siehe hierzu auch https://www.it-recht-kanzlei.de/geoblocking-faq.html#abschnitt_150

    Eddi

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    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #107 am: 02. September 2021, 17:23:32
    Hallo,

    wie kann ich folgendes umsetzen ?

          1.   Bestellung aus Deutschland, Versandadresse Deutschland, kauf auf Rechnung möglich.
          2. Bestellung außerhalb Deutschland, Versandadresse Deutschland, kauf auf Rechnung nicht möglich.

    Habe es mit dem Rechnungsmodul probiert. Wenn ich dort bei Erlaubte Zonen DE einfüge, wird bei Bestellungen außerhalb Deutschland auch Kauf auf Rechnung angeboten, wenn die Lieferanschrift Deutschland ist.

    Mit besten Grüßen
    Eddi

    WeXsler

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    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #108 am: 03. September 2021, 12:08:48
    Hallo Eddi,
    leider habe ich keine Antwort auf Deine Frage - aber vielleicht hilft Dir der Link-Tip zur IT-Recht weiter. Nach dem Studium stellt sich Deine Frage evtl. dann so gar nicht mehr.
    https://www.it-recht-kanzlei.de/kauf-auf-rechnung-geoblocking.html

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #109 am: 03. September 2021, 12:34:42
    Ich würde diese in Deutschland verbreitete vorbeugende Angst ad acta legen.
    Allein was im Text der verlinkten Seite unter "II. Ausnahme bei objektivem Rechtfertigungsgrund" steht würde mir ausreichen Kauf auf Rechnung ins Ausland nicht anzubieten.

    @Eddi
    Soweit ich das sehe wird für die erlaubten Zonen die Rechnungsadresse betrachtet, sodaß, wenn du das Modul nur für DE zulässt (Feld "Erlaubte Zonen"), es nicht angezeigt werden dürfte wenn die Rechnungadresse im Ausland ist.
    Dein Problem dürfte also für den Fall den ich beschrieben habe nicht existieren.
    Das Feld "Zahlungszone" sollte auf 'keine' bleiben, denn das bezieht sich auf die Liefer- und nicht die Zahlungsadresse.

    Wenn du trotzdem ein anderes Verhalten benötigst kopiere dir das invoice-Zahlungsmodul, bennen es um und passe es so an, daß es tut was du möchtest.
    Das Kopieren eines Zahlungsmodules läuft ähnlich ab wie bei den Versandmodulen, wozu es hier ein Tutorial gibt:
    https://www.modified-shop.org/wiki/Tutorial:_Kopieren_eines_Versandmoduls

    Gruß,
    noRiddle

    WeXsler

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    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #110 am: 03. September 2021, 13:18:17
    @noRiddle - vorbeugende Angst? Nun ja, mag sein. Immerhin sieht die EU-Kommission selbst, wenn ich das richtig lese, hier offenbar auch nur unter Beachtung der Möglichkeiten zur Bonitätsprüfung in einem Land die Möglichkeit den Kauf auf Rechnung Kunden in bestimmten Ländern zu verweigern. Das wären dann laut dem zweiten Link - ich hab`s nicht selbst weiter recherchiert - dann nur Frankreich und Kroatien.

    https://www.rechnungskauf.com/interview-geoblocking-verordnung-kauf-auf-rechnung

    https://www.stores-shops.de/technology/geoblocking-verordnung-mit-folgen-fuer-die-zahlungsmodalitaeten/

    Wer ansonsten sich dem Risiko einer Abmahnung aussetzen möchte, kann das natürlich tun. Es soll Menschen geben, die keinen Bock darauf haben jeden Cent den sie verdient haben wieder abgeben zu müssen ... . Jeder muß das Risiko und den Umgang mit der Verordnung natürlich selbst für sich einschätzen. Eine entsprechende Informationsgrundlage könnte dabei aber sicher hilfreich sein, denn Unwissenheit schützt bekanntermaßen nicht vor Strafe.

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #111 am: 03. September 2021, 15:12:39
    Das mit der Bonitätsprüfung ist ein Beispiel, wie dort ausdrücklich steht. Aber selbst wenn, allein schon "aufgrund sprachlicher Hindernisse" würde ich einfach geltend machen und mich dumm stellen. Können die ja auch so gut wenn sie uns abzocken wollen.
    Ich weiß auch nicht warum alle immer so eine Angst vor Abmahnungen haben.
    Ein Rechtsanwalt ist kein Richter.
    Einer Abmahnung wird widersprochen und nicht ängstlich geduckmäusert und bezahlt.
    Wer will kann ja klagen und ich wette er verliert.

    Wie willst du es übrigens mit PayPalPlus machen ?
    Das wird nicht in allen EU-Ländern angeboten.

    Aber ich weiß schon, wegen dieser deutschen Grundangst und Feigheit haben sich auch bereits Millionen mit nicht getesteter in die Molekül-Produktion von Zellen eingreifender Impfsuppe spritzen lassen. Aber das ist ein anderes Thema.

    Gruß,
    noRiddle

    Eddi

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    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #112 am: 04. September 2021, 11:15:00
    Hallo,

    zunächst vielen Dank für Eure Antworten auf die  Frage, die ich kürzlich gestellt habe.
    Vorweg  möchte ich bemerken, dass ich Grundsätzlich natürlich meinen Shop nach aktuellen Vorschriften einstellen möchte.

    @noRiddle
    „Soweit ich das sehe wird für die erlaubten Zonen die Rechnungsadresse betrachtet, sodass wenn du das Modul nur für DE zulässt (Feld "Erlaubte Zonen"), es nicht angezeigt werden dürfte wenn die Rechnungsadresse im Ausland ist“.

    Bis Du Dir da sicher? Kenne mich nicht mit den Programmsprachen aus, um dass nachzuvollziehen und um Dir zu widersprechen. Habe es jedoch ausprobiert. Und es scheint so, als würde nicht die Rechnungsadresse sondern die Lieferanschrift abgefragt, ob der Kauf auf Rechnung angezeigt wird.

    Habe die Einstellungen wie folgt.

    1. Unter Länder die jeweiligen ausgewählt.
    2. Rechnungsmodul. Erlaubte Zone DE, Zahlungszone keine.
    3. EU Standard Bank Transfer. Erlaubte Zone DE. Zahlungszone keine.
    4. Versandarten Module. Erlaubte Versandzone DE.

    Bei einer Testbestellung mit eine Kundenanschrift z.b. aus Belgien. Konto kann eröffnet werden. Bei der Bestellung wird nach eine deutschen Lieferanschrift gefragt. Versand nach der belgischen Adresse wird verweigert. Danach wird auch der Kauf auf Rechnung angeboten und kann auch gewählt werden.

    In keinem Modul steht ein  BE.

    Hoffe ich mache jetzt hier keinen Denkfehler, wenn ja, bitte korrigiert mich.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, müsste es so dann auch Gesetzeskomfort sein, oder übersehe ich da noch etwas?

    Mit besten Grüßen
    eddi

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #113 am: 04. September 2021, 12:36:21
    Okay, ich vermute du hast nicht die aktuellste Shop-Version. In der aktuellsten Shop-Version 2.0.6.0 ist es definitiv so wie ich beschrieben habe.
    In 2.0.5.1 und davor ist es inkorrekterweise noch nicht so.
    Um das gewünschte Verhalten zu erreichen wäre es am einfachsten upzudaten. Wenn das jedoch mom., aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein sollte, müsstest du in den Code eines Files eingreifen* oder, wie ich bereits sagte, dir selbst ein Rechnungsmodul bauen.

    Gesetzeskonformität:
    Wir können hier keinerlei Rechtsberatung geben, insbesonder nicht meine Wenigkeit, denn ich habe keinerlei juristische Ausbildung. Meine Argumente beruhen schlicht auf Verstand und Logik.
    Ein jeder muß also selbst entscheiden und/oder sich Rechtsberatung holen.

    Gruß,
    noRiddle

    *
    In /includes/classes/payment.php
    das suchen
    Code: PHP  [Auswählen]
                if (defined('MODULE_PAYMENT_' . strtoupper($include_modules[$i]['class']) . '_ALLOWED')
                    && constant('MODULE_PAYMENT_' . strtoupper($include_modules[$i]['class']) . '_ALLOWED') != ''
                    )
                {
                  $allowed_zones = explode(',', constant('MODULE_PAYMENT_' . strtoupper($include_modules[$i]['class']) . '_ALLOWED'));
                }
                if ((isset($_SESSION['delivery_zone'])
                     && in_array($_SESSION['delivery_zone'], $allowed_zones) == true
                     ) || count($allowed_zones) == 0
                    )
                {

    und daraus das machen
    Code: PHP  [Auswählen]
                if (defined('MODULE_PAYMENT_' . strtoupper($include_modules[$i]['class']) . '_ALLOWED')
                    && constant('MODULE_PAYMENT_' . strtoupper($include_modules[$i]['class']) . '_ALLOWED') != ''
                    )
                {
                  $allowed_zones = explode(',', constant('MODULE_PAYMENT_' . strtoupper($include_modules[$i]['class']) . '_ALLOWED'));
                }
                if ((isset($_SESSION['billing_zone'])
                     && in_array($_SESSION['billing_zone'], $allowed_zones) == true
                     ) || count($allowed_zones) == 0
                    )
                {

    Eddi

    • Mitglied
    • Beiträge: 126
    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #114 am: 04. September 2021, 13:04:35
    Hallo noRiddle,

    ja, ich habe den Shop 2.0.5.1. Das erklärt dann auch Dein erste Aussage.
    In dem Fall kann ich den Shop mit den beschriebenen Einstellungen unverändert lasse, wenn ich kauf auf Rechnung anbieten möchte.

    Abschließend auch nochmal einen Dank für Antwort am Samstag Vormittag.

    Gruß
    eddi
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