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  • Thema: Fragen zur Geoblocking-Verordnung

    Nine75

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    Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    am: 20. Oktober 2018, 14:28:40
    Am 03.12.2018 tritt ja die neue Geoblocking-Verordnung in Kraft. Info-Link: Relevante Änderungen für Onlineverkäufer: FAQ zur Geoblocking-Verordnung

    Nun bräuchte ich diesbezüglich mal Eure Hilfe:
    Ich verkaufe meine Ware nur innerhalb Deutschlands. In meinem Shop wird beim Bestellvorgang somit auch bei "Versand nach" nur "Germany" in der Auswahl angezeigt. Wäre es unter Punk 1) bei "Kasse - Versandinformationen" möglich, da irgendwie einen Text einzubauen, der darüber informiert, dass sich die abweichende Anschrift (also Versandadresse) in Deutschland befinden muss?
    So lese ich es jedenfalls aus dem Text des o. g. Info-Links. Kann mir da Jemand kurz helfen, wie ich das verwirklichen kann? Welche Datei müsste ich wie ändern?
    Wenn ich alle anderen Länder im Backend deaktiviert habe, können diese überhaupt meinen Shop "lesen" oder sind die gesperrt?  Ich denke doch nicht, oder? Kann das ja leider von hier aus nicht testen.

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=39588.0

    fishnet

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    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #1 am: 20. Oktober 2018, 16:24:43
    Wie ich die Verordnung verstehe, MUSST du auch in andere EU Länder verkaufen, du musst nur keinen Versand anbieten, nur Abholung. D.h. innerhalb von DE versendest du, wenn jemand von außerhalb kauft muss er/sie sich selbst  kümmern.

    Die spannende Frage ist eigentlich, was ist mit Produkten für die man in andere Länder aus irgendwelchen Gründen keine Verkaufslizenz hat. Das konnte mir bisher keiner beantworten.

    Das Deaktivieren der Länder hat zur Folge, das man sie bei der Neukundenanmeldung und in der Kaufabwicklung nicht auswählen kann. Ob das rechtlich erlaubt ist sei mal dahingestellt.
    Zitat
    Es wird ab dem 03.12.2018 damit unzulässig sein, EU-Ausländer pauschal von der Möglichkeit eines Vertragsschlusses auszuschließen (z.B. durch technische Maßnahmen, etwa weil keine ausländische Rechnungsadresse hinterlegt werden kann).
    (Quelle)

    Nine75

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    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #2 am: 20. Oktober 2018, 18:37:13
    Ja, ganz genau so sehe ich das auch. Wie kann ich die Sache mit der Selbstabholung im Shop verwirklichen? Ich würde dann wie gesagt gerne noch die Option anbieten, dass der Kunde aufgefordert wird, eine deutsche Lieferanschrift anzugeben. Sozusagen, einen Hinweis darauf zu geben. Die abweichende Lieferanschrift kann man ja schon eingeben, aber vielleicht sollte man dann in diesen Bereich einen Hinweis in Bezug auf die DEUTSCHE Lieferanschrift geben.

    fishnet

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    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #3 am: 22. Oktober 2018, 10:41:17
    Die Beschreibung von Versandmodulen änderst du in
    lang/german/modules/shipping/deine-versandart.php

    Eine Liste geeigneter Programme für die Shopbearbeitung ist hier zu finden: FAQ: Liste wichtiger Freeware- & OpenSource-Programme für die Shop-Erstellung :!:

    DieterW

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    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #4 am: 22. Oktober 2018, 15:01:41
    Wenn er generell keine Selbstabholung anbietet, muss er es auch nicht für Ausländer.
    Er muss nur zulassen, dass ein Ausländer sich die Ware an eine deutsche Adresse liefern lassen kann.

    fishnet

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    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #5 am: 22. Oktober 2018, 15:07:26
    Er bietet keine Selbstabholung an?  :-?  hab ich was überlesen?

    DerNachbar

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    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #6 am: 22. Oktober 2018, 18:22:12
    Nochmal kniffiliger wird es, wenn man seine Waren per Gesetzt nicht ins Ausland verkaufen darf. Heieiei XD

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #7 am: 23. Oktober 2018, 01:13:33
    Ich frage mich allerdings was wir (naja, die Masse, meine Wenigkeit nämlich nicht) uns noch alles gefallen lassen...
    Ich verkaufe an wen und wann und was ich will, immer, egal was die EU-Spac..., ehem, Spezialisten sich wieder haben einfallen lassen. "Freie Marktwirtschaft" tönt es, und ich nehme das beim Wort.
    Am Ende dient alles was die da beschließen nämlich lediglich der Monopolisierung auf große Anbieter, das muß man nur analytisch durchschauen.

    Gruß,
    noRiddle

    vsell

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    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #8 am: 23. Oktober 2018, 14:25:40
    Sehe ichgenau so noRiddle  :thumbs:

    Dem gegenüber steht aber die geplante Änderung des Grundgesetzes in Artikel 1....
    Die Blödheit des Menschen ist unantastbar

    Genau dies erfahren wir täglich von den Bewohnern der Berliner Schwatzbude mit dem schönen Namen Bundestag

    Von "Freier Marktwirtschaft" schwabulieren aber durch unausgegorene Gesetze und Verordnungen gleich wieder torpedieren. Inkompetenz in Reinkultur so nenn ich das !!!

    Morgenstund

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    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #9 am: 23. Oktober 2018, 16:25:35
    Der Reichstag wurde in der Weimarer Republik von gewissen Kreisen auch als Schwatzbude bezeichnet. Bist du sicher, dass du dich in dieser Gesellschaft wohl fühlst, vsell?

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #10 am: 23. Oktober 2018, 17:20:57
    :morning:

    vsell

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    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #11 am: 23. Oktober 2018, 21:29:11
    Der Reichstag wurde in der Weimarer Republik von gewissen Kreisen auch als Schwatzbude bezeichnet. Bist du sicher, dass du dich in dieser Gesellschaft wohl fühlst, vsell?

    Lieber Herr im Himmel.... :doh:
    am 8. September 1901 ist Kaiser Wilhelm aus dem Sattel gerutscht und vom Pferd gefallen.
    Von der Presse wurde dies vertuscht weil man nicht von einem gefallenen Kaiser schreiben wollte.

    Ich wüsste nicht dass wir wieder soweit wären dass Andere einem die Wortwahl vorschreiben.

    Mit gewissen Kreisen in Verbindung gebracht zu werden nur weil man seine Meinung wiedergibt scheint mir ehrlich gesagt mit dem vergreisen diverser Hirne in Zusammenhang zu stehen.  :nixweiss:

    Nine75

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    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #12 am: 23. Oktober 2018, 22:20:08
    Danke schonmal für das Feedback. Nein, ich biete eigentlich keine Selbstabholung an. Muss ich das künftig?

    Wie werdet Ihr die Sache denn lösen in Euren Shops?

    Morgenstund

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    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #13 am: 23. Oktober 2018, 22:26:52
    @vsell: Ich habe dich nicht mit gewissen Kreisen in Verbindung gebracht, weil du deine Meinung wiedergibst, sondern aufgrund der Wortwahl, mit der du dies tust. Damit habe ich dir im übrigen nichts vorgeschrieben, da du deine Meinung natürlich weiterhin - wie du es bisher ja schon wortreich getan hast - gerne äußern darfst. Du darfst bloß nicht erwarten, dies unwidersprochen tun zu dürfen. Wer dezidiert Vokabular aus dem Wörterbuch der Unmenschen benutzt, muss sich gefallen lassen, darauf hingewiesen zu werden und kann nicht einfach das arme, unterdrückte, unschuldige Kind geben.

    @Nine75: Die einfachste Lösung dürfte sein, Kunden aus EU-Ländern, in die nicht versandt wird, den Versand in ein solches Land anzubieten, in das versandt wird. Die müssen sich dann eben eine gültige Versandadresse beschaffen und selbst sehen, wie sie die Ware an den endgültigen Bestimmungsort bringen.

    Timm

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    Re: Fragen zur Geoblocking-Verordnung
    Antwort #14 am: 23. Oktober 2018, 22:29:46
    [...]
    Ich wüsste nicht dass wir wieder soweit wären dass Andere einem die Wortwahl vorschreiben.
    [...]

    Macht doch keiner. Solange man sich im Rahmen des GG bewegt, soll und kann man sagen, was man will. Muss sich aber auch im klaren sein, dass man sich durch bestimmte durch die Vergangenheit negativ behaftete Begriffe auch schnell ins Abseits stellen kann. Ob bewusst oder unbewusst gewählt, mag ich nicht beurteilen.

    Gruß Timm
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