Antwort #20 am: 14. Februar 2019, 11:14:37
Jetzt meine Frage dazu: Wie verhält es sich rechtlich denn? Vertragssprache kannst Du zwar festlegen auf Deutsch, allerdings hast Du dich mit einer gezielten Ausrichtung auf bspw. kroatische Kunden auch dem kroatischen Recht zu unterwerfen bzgl. Preisauszeichnungen, Haftung etc.
Wenn der Online-Händler seine Geschäftstätigkeit ausdrücklich auch auf das Ausland ausrichtet, dann gilt das Recht des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ich würde mich ungern von einem Franzosen verklagen lassen, weil was nicht gepasst hat. Das geht nicht gut aus, weil die noch krasser sind als die Deutschen
Kompliziert, aber....
Das Vorhalten einer allgemein verständlichen Sprache wie Englisch, zählt nicht als länderspezifische Ausrichtung. Die Angabe von Versandkosten nach Kroatien oder Frankreich schon, sofern auch die zugehörige Sprache vorhanden ist.
Mit Deiner Übersetzung und Angabe der Versandkosten richtest Du also Deinen Shop gezielt auf das jeweilige Land aus. Somit gilt im dümmsten Falls das Recht des Landes in dem der Verbraucher sitzt.
Ich würde sowas nicht ohne anständigen Rechtsbeistand und korrekt verfasste Texte lösen. Versteht der Kroate das Widerrufsrecht nicht, sendet er Dir die Ware nach 2 Jahren zurück und verlangt sein Geld. Doof nur, wenn er dann sogar noch Recht bekäme.
Und genau das ist doch der Punkt, warum viele Händler Ihre Shops eben nicht wahllos an alle Länder ausrichten, weil theoretisch für jedes Land eigene AGB und Regelwerke gelten.
Quelle:
https://www.e-commerce-magazin.de/welches-recht-gilt-fuer-online-verkaeufe-ins-ausland