Derzeit in aller (eCommerce-)Munde ist die ab dem 25.05.2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Online-Händler werden bis dahin mit einer Reihe von Neuerungen konfrontiert, da bis zu diesem Termin alle Strukturen und Prozesse zur Implementierung des nun EU-weit einheitlich geltenden und harmonisierten Datenschutzes angepasst sein sollten.
Unser Partner IT-Recht Kanzlei hat sich nun in einer aktuellen FAQ dieses Themas angenommen und beantwortet darin die wichtigsten und gängigsten Fragen im Zusammenhang mit den neuen datenschutzrechtlichen Regelungen:
Aus dem Inhalt:
- Muss ich meine Datenschutzerklärung ändern?
- Was leistet die künftige Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei?
- Welche Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung sind zusätzlich zur Datenschutzerklärung zu erfüllen?
- Können Kontaktformulare zukünftig weiter genutzt werden?
- Können in Zukunft weiterhin Cookies eingesetzt werden?
- Können Social-Plugins in Zukunft weiter verwendet werden?
- Was ist zu beachten, wenn Sie Einwilligungen (z.B. für den Newsletterversand) einholen möchten?
- Bleiben alte Einwilligungen wirksam?
- Können Daten in Drittländer (= außerhalb der EU) übermittelt werden?
- Brauchen Online-Händler einen Datenschutzbeauftragten?
- Was versteht man unter den sog. "Betroffenenrechten"?
- Können künftig Bonitätsprüfungen durchgeführt werden?
- Was gilt im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften der DSGVO?
Die vollständige FAQ finden interessierte Onlinehändler hier:
FAQ zur Datenschutz-Grundverordnung im E-CommerceLinkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=38548.0