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  • Thema: Rechtliche Neuerungen: Das hält das Jahr 2018 bereit

    Tomcraft

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    Alternative Streitbeilegung war „das“ Schlagwort des Jahres 2017 und bildete den Auftakt des immer noch laufenden Jahres. Auch 2018 gibt es wieder konkrete – und unkonkrete – Pläne des Gesetzgebers, mit denen er den Online-Handel auf Trapp halten wird. Doch das große Motto des Jahres wird zweifelsohne die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sein. Wir haben einen Blick in die Zukunft gewagt.

    In keinem anderen Gebiet schreitet die Entwicklung so rasant voran, wie im E-Commerce. Neben der flinken technischen Entwicklung ist vor allem die rege Abmahn- und Gerichtstätigkeit Grund dafür. Auch 2018 stehen wieder einige konkrete gesetzgeberische Pläne in den Startlöchern, die wir chronologisch nach ihrem Inkrafttreten sortiert haben:

    Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches ab 01.01.2018
    Den Auftakt des Jahres bildet eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dies bezieht sich zwar im Wesentlichen auf die Baubranche, hat aber auch Auswirkungen auf den Online-Handel. Weil nicht alle online georderten Waren einfach wieder in einen Karton gepackt und an Hersteller oder Händler zurückgesendet werden (z.B. Fliesen), muss die Rückabwicklung in der gesamten Lieferkette abgewickelt werden. Mit einer Änderung des BGB sollen diese Gewährleistungsfälle nun händlerfreundlicher werden. Zwar trägt der Händler die Ein- und Ausbaukosten weiterhin. Der Händler kann die ihm entstandenen Aus- und Einbaukosten aber nun (einfacher) in der Lieferkette zurückgeben und von seinem Vertragspartner, beispielsweise dem Großhändler oder Hersteller, Kostenersatz fordern.

    Verbot von Zahlungsentgelten ab 13.01.2018
    Nur wenige Tage nach dem Start ins neue Jahr sollten Händler endgültig die Kosten für Zahlungsarten aus ihren Shops entfernt haben. Ab 13. Januar 2018 dürfen Unternehmen keine zusätzlichen Gebühren mehr für bestimmte Zahlungsarten verlangen. Dabei ist es unbeachtlich, ob die Unternehmen im Internet oder lokal verkaufen. Betroffen sind jedoch noch nicht alle Zahlungsarten, sondern nur die Bezahlung mittels Lastschrift, Banküberweisung und Karte, z.B. Kreditkarte.

    Außerdem werden mit dem Gesetz strengere Authentifizierungs-Anforderungen eingeführt. Künftig sollen Kunden die Zahlung nicht mehr nur über einen Parameter, z.B. die Pin, sondern noch über einen weiteren Weg, z.B. einen Fingerabdruck, autorisieren.

    DSGVO ab dem 25.05.2018
    Doch allen anderen Änderungen zum Trotz wird 2018 die DSGVO der größte „Brocken“ sein. Die neue Verordnung, die in allen EU-Staaten gilt, ist ausnahmslos auf alle Unternehmen anwendbar, die mit personenbezogenen Daten aus der EU arbeiten. Im Übrigen gilt das auch für den B2B-Bereich, denn Datenschutz ist kein reines Verbraucherthema.

    Zahlreiche Webseiten und Behörden bereiten bereits jetzt auf die großen Rechtsänderungen vor, die unter anderem einer Erweiterung der Rechte der Betroffenen, als auch neue Informationspflichten umfassen. Auch wenn die DSGVO erst am 25.05.2018 in Kraft tritt: Es müssen zahlreiche Maßnahmen im Unternehmen und Abschnitte in den verwendeten Rechtstexten geändert werden. Die verbleibende Zeit ist daher eine gute Basis für eine intensive Vorbereitung.

    Neue Energielabels für den Handel ab Herbst 2018
    Die bunten Energielabels, die auf vielen Haushaltsartikeln angebracht sind, sollen Kunden auf den ersten Blick Informationen über den Stromverbrauch geben. Bisher hatte jedoch jedes Gerät eine andere Skala. Bis Herbst 2018 werden die Energie-Labels diverser Haushaltsgeräte überarbeitet und auf eine einheitliche Skala von A bis G angeglichen. Händler von Haushaltsgeräten sollten deshalb Augen und Ohren offen halten und sich frühzeitig um die neuen Labels kümmern. Für die zwingende Verwendung der neuen Labels haben Händler jedoch noch eine Übergangszeit bis 2019.

    Geoblocking könnte Ende 2018 kommen
    Findet ein Käufer das gleiche Produkt billiger auf einer anderen Länderseite, kann er dieses kaufen. Bisher haben viele Webseiten das beschränkt, sog. Geoblocking. Eine entsprechende EU-Verordnung soll das nun weitestgehend eindämmen und für einen florierenden grenzüberschreitenden Handel sorgen. Die Verordnung über das Verbot des Geoblocking wird endgültig 2018 beschlossen und gilt dann laut aktuellem Entwurf 6 Monate. Wann das sein wird, ist noch nicht abzusehen.

    Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
    Nicht dessen Inkrafttreten, wohl aber dessen Vorbereitungen sind auch 2018 Thema für den Online-Handel. Auch jetzt schon gilt: Online-Händler, dürfen nur Verpackungen an Endverbraucher versenden, die in Deutschland lizenziert sind. Mit dem technischen Fortschritt sind jedoch neue Methoden für die Verwertung von Verpackungsabfällen hinzugekommen und die Verpackungsverordnung damit teilweise veraltet. Aus der Verpackungsverordnung wird ab dem 01.01.2018 daher ein Verpackungsgesetz, was an dessen Stelle treten wird.

    Gesetzgebungsvorhaben ohne konkrete Termine
    Doch nicht für jedes Gesetzgebungsprojekt gibt es schon so konkrete Pläne. Beispielsweise stehen die Richtlinie zur Barrierefreiheit von Webseiten, ein einheitliches EU-Kaufrecht oder die Richtlinie über das Anbieten von digitalen Inhalten in den Startlöchern. Thema wird 2019 auch das Sperren von Webseiten durch Verbraucherschutzbehörden sein. Bisher sind die Gesetzgebungsprojekte jedoch noch Zukunftsmusik und werden voraussichtlich erst 2019 oder noch später eine keine Rolle spielen.

    Der Händlerbund hilft!
    Die Umsetzung der anstehenden Neuerungen wird vielen Unternehmen einen enormen Mehraufwand verursachen. Der Händlerbund steht Ihnen bei juristischen Fragen als kompetenter Partner zur Seite. Wenn Sie sich als Kunde von Modified jetzt für die kompetenten Rechtsdienstleistungen des Händlerbundes entscheiden, erhalten Sie mit dem Rabattcode P653#M1#2013 einen Nachlass von 30 Prozent auf das Mitgliedschaftspaket Ihrer Wahl. Jetzt informieren!

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=38319.0

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Rechtliche Neuerungen: Das hält das Jahr 2018 bereit
    Antwort #1 am: 29. November 2017, 18:21:10
    Vielen Dank für die Übersicht und die dahinter steckende Arbeit.
    Kommentaren zu manchen gesetzl. Vorhaben enthalte ich mich mal besser ;-).

    Gruß,
    noRiddle

    longchuan

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    Re: Rechtliche Neuerungen: Das hält das Jahr 2018 bereit
    Antwort #2 am: 30. November 2017, 14:35:22

    TrueSlide

    • Schreiberling
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    Re: Rechtliche Neuerungen: Das hält das Jahr 2018 bereit
    Antwort #3 am: 13. Januar 2018, 03:41:28
    [...]
    Verbot von Zahlungsentgelten ab 13.01.2018
    Nur wenige Tage nach dem Start ins neue Jahr sollten Händler endgültig die Kosten für Zahlungsarten aus ihren Shops entfernt haben. Ab 13. Januar 2018 dürfen Unternehmen keine zusätzlichen Gebühren mehr für bestimmte Zahlungsarten verlangen. Dabei ist es unbeachtlich, ob die Unternehmen im Internet oder lokal verkaufen. Betroffen sind jedoch noch nicht alle Zahlungsarten, sondern nur die Bezahlung mittels Lastschrift, Banküberweisung und Karte, z.B. Kreditkarte.

    Außerdem werden mit dem Gesetz strengere Authentifizierungs-Anforderungen eingeführt. Künftig sollen Kunden die Zahlung nicht mehr nur über einen Parameter, z.B. die Pin, sondern noch über einen weiteren Weg, z.B. einen Fingerabdruck, autorisieren.
    [...]

    Was ich mir hier seit längerem Frage, hier gibt es doch wieder unterschiedliche Auffassungen.
    Fängt schon mit PayPal an. Hier dürfen weiterhin Gebühren verlangt werden.
    Ist nun aber zum Beispiel das Modul PayPal Plus installiert, wird dort direkt Lastschrift und Kreditkarte mit angeboten. Auf diese Zahlarten wiederrum dürfen keine Gebühren erhoben werden.
    Nur liegt dieser Service und die Verantwortung ja dann eigentlich bei PayPal und der Shop erhebt an sich ja die Gebühren für die Nutzung von PayPal, was ja nicht verboten ist.

    Wie seht ihr das?
    Dürfte oder darf man in dieser Konstellation die Gebühren weiter geben / erheben?

    golferteddy

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    Re: Rechtliche Neuerungen: Das hält das Jahr 2018 bereit
    Antwort #4 am: 13. Januar 2018, 08:00:23
    Die Frage hier ist auch, ob man einen Hinweis im Shop, dass keine Gebühren erhoben werden, gelöscht werden muss.

    Das könnte dann Webung mit Selbstverständlichkeiten sein.
    (Vgl. ähnlich versicherter Versand)

    Fakrae

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    Re: Rechtliche Neuerungen: Das hält das Jahr 2018 bereit
    Antwort #5 am: 13. Januar 2018, 08:12:31
    [...]
    Was ich mir hier seit längerem Frage, hier gibt es doch wieder unterschiedliche Auffassungen.
    Fängt schon mit PayPal an. Hier dürfen weiterhin Gebühren verlangt werden.
    [...]

    Nein, dürfen sie nicht. Zwar nicht wegen der Gesetze aber wegen der Paypal-AGB, die bereits am 09.01.18 in Kraft getreten sind: Anstehende Aktualisierungen der Richtlinien

    Aus Abschnitt 5.4:
    Zitat
    [...]
    Sie sind als Händler nicht berechtigt, ein Zahlungsmittelentgelt für die Nutzung der PayPal-Services als Zahlungsmethode in Ihrem Online-Shop zu erheben („Surcharging“) .
    [...]

    TrueSlide

    • Schreiberling
    • Beiträge: 397
    Re: Rechtliche Neuerungen: Das hält das Jahr 2018 bereit
    Antwort #6 am: 13. Januar 2018, 12:20:29
    Dieser Punkt ist schon lange bei PayPal hinterlegt, nur dass es jetzt nochmals etwas spezifiziert wurde. Davor hies es (ungefähr so), dass im Vergleich zu anderen Unternehmen PayPal nicht schlechter dargestellt werden darf, also überzogene Gebühren etc.
    (hatte mir jetzt den Link nicht vorher angesehen)

    Mir persönlich geht es aber nicht um die AGB von PayPal (die können schreiben was sie wollen ...), sondern eher um die gesetzliche Sicht, der einzelnen Zahlungsarten, wie bereits zuvor von mir erwähnt.
    13 Antworten
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