das regelt, meiner Meinung nach, der Absatz:
Die Checkbox darf nicht ausgefüllt sein, d.h. es darf keine vorgegebene Einwilligung und damit keine opt-out Variante eingebaut werden. Der Webseitenbesucher muss die Einwilligung bewusst aktivieren/abhaken (= opt-in Variante).
diesen hier verstehe ich so, dass ich, wenn der Kunde nicht möchte, dass ich seine Daten speichere, den Vertrag nicht ablehnen darf:
Die Checkbox darf nicht ausgefüllt sein, d.h. es darf keine vorgegebene Einwilligung und damit keine opt-out Variante eingebaut werden. Der Webseitenbesucher muss die Einwilligung bewusst aktivieren/abhaken (= opt-in Variante).
blos wie soll ich in einem Online Shop etwas verkaufen, wenn der Kunde seine Daten nicht preis gibt? In dem Fall als Versand nur Abholung?