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  • Thema: Das neue Elektrogesetz (ElektroG) für Online-Händler

    Tomcraft

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    Das neue Elektrogesetz (ElektroG) für Online-Händler
    Das am 24.10.2015 in Kraft getretene Elektrogesetz (ElektroG) sieht für Online-Händler, die über einen Internetshop oder einen Online-Marktplatz in Deutschland Elektrogeräte an private Haushalte verkaufen, neue Informations- und Rücknahmepflichten vor. Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus von der janolaw AG erläutert, welche Händler und Geräte von diesen neuen Pflichten betroffen sind.

    Ziel des Elektrogesetzes
    Die Entsorgung von ausgedienten Elektroaltgeräten soll nicht über den normalen Hausmüll erfolgen, sondern muss gesondert erfolgen. Der Online-Händler, der Elektrogeräte verkauft, muss die Rücknahme durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Nähe des Verbrauchers gewährleisten.

    Welche Händler betrifft es?
    Von diesen Pflichten sind nur Online-Händler mit einer Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² betroffen. Online-Händler mit kleineren Versandflächen können Altgeräte freiwillig unentgeltlich zurücknehmen.

    Welche Geräte sind betroffen?

    Kauf eines gleichwertigen Neugeräts
    Beim Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts ist der Online-Händler verpflichtet ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, zurückzunehmen.

    Kleingeräte bis zu 25 cm
    Es existiert darüber hinaus auch eine generelle Rücknahmepflicht (in haushaltsüblicher Menge) für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind. Die Rücknahme darf in diesem Fall jedoch nicht an einen Neukauf geknüpft werden!

    Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Nähe
    Online-Händler sind gesetzlich verpflichtet, für den Verbraucher in zumutbarer Nähe Rückgabemöglichkeiten zu schaffen. Händler können grundsätzlich wählen, wie sie dieser Pflicht nachkommen wollen, z.B. durch Kooperationen mit dem stationären Handel oder Sozialbetrieben (die Caritas oder die Lebenshilfe betreiben Werkstätten, in denen Elektroaltgeräte recycelt werden). Bei Rücksendemöglichkeiten ist es die nächstgelegene Annahmestelle eines Paketdienstes, mit dem der Händler Vertragsbeziehungen unterhält. Für die Einrichtung dieser Rücknahmestellen haben Online-Händler neun Monate Zeit - gerechnet ab Inkrafttreten des Gesetzes.

    Informationspflichten
    Weder für die verpflichtende noch für die freiwillige Rücknahme von Altgeräten gibt es seitens des Gesetzgebers Muster-Texte. Das Gesetz sieht für Händler mit einer Versandfläche unter 400 m² keine Hinweispflichten vor. Der Hinweis seitens des Online-Händlers, ob eine Verpflichtung besteht bzw. nicht oder auf freiwilliger Basis sollte unter einem gesondert gekennzeichneten Link (z.B. „Rückgabe von Altgeräten“) erfolgen.

    Mit unserem Muster habe Sie eine Vorlage für diese Informationspflichten:
    http://www.janolaw.de/docs/elektrogesetz-ruecknahmepflicht.doc

    Hinweis
    Es muss keine Ergänzung in den juristischen Kerndokumenten AGB & Co. vorgenommen werden.

    Weiterführende Details und eine Sammlung der häufigsten Fragen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Risikosicherheit:
    FAQ Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

    Für mehr Details können Sie „Ihre Fragen“ an das zuständige Ministerium richten: https://secure.bmub.bund.de/service/buergerforum/ihre-fragen/

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    Über den Autor
    Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus arbeitet bei dem Online-Rechtsportal janolaw AG und betreut dort den Bereich Internetrecht. Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit über 15 Jahren zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen. Immer mehr Shopbetreiber nutzen die anwaltlichen Leistungen von janolaw erfolgreich für ihr Business. Erfahrene Rechtsanwälte klären Fragen zum Online-Handel sofort verbindlich am Telefon. Für dauerhafte Rechtssicherheit im E-Commerce sorgt der komfortable AGB Hosting-Service, die Update-Services für eBay und Amazon. Mehrere hundert Dokumente  aus zahlreichen Rechtsgebieten wie z.B. Internetrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht leisten schnell und unkompliziert juristische erste Hilfe zum Download.

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