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  • Thema: BGB §442 - Verkauf als Händler ohne Garantie/Gewährleistung

    Christian|PCE

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    Guten Tag zusammen,

    ich repariere viele Computer bzw. tausche alte gegen neue aus, und bekomme die alten oft geschenkt. Im Keller türmen sich schon Berge von Hardware/anderen Teilen die allesamt nicht mehr stand der Technik sind, aber ansonsten in Ordnung und als Ersatzteile durchaus brauchbar wären.
    Es ist schade sie immer entsorgen zu müssen, ich habe als Händler aber Angst davor diese zu verkaufen, da ich dann natürlich auch entsprechend eine Gewährleistung geben müsste. Bin eben über BGB §442 gestolpert:

    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__442.html

    Kurz gefragt:
    Habe ich als Händler irgendeine Möglichkeit eine Art Schnäppchenmarkt in meinem Shop zu errichten wo ich die Kunden explizit darauf hinweise das es sich um gebrauchte Artikel handelt die ohne Anspruch auf Garantie und/oder Gewährleistung verkauft werden?

    Vielleicht hat jemand schon Erfahrungen in diesem Bereich machen können, würde mich über Antworten freuen.

    Gruß, Christian

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    Re: BGB §442 - Verkauf als Händler ohne Garantie/Gewährleistung
    Antwort #1 am: 01. Februar 2014, 19:28:27
    Soweit ich mich erinnere darfst du Teile, die funktionieren, nicht pauschal als defekt bzw. ohne Garantie/Gewährleistung/Widerrufsrecht anbieten.
    Ein Kollege mit EDV-Teilen hat das ebenfalls vorgehabt und der Händlerbund oder sein Anwalt waren dieser Meinung, da es auf Irreführung hinauslaufen könnte.
    Ich täte auf jeden Fall mal (m)einen Anwalt dazu zusätzlich befragen.

    Christian|PCE

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    Re: BGB §442 - Verkauf als Händler ohne Garantie/Gewährleistung
    Antwort #2 am: 01. Februar 2014, 20:55:16
    Ja, sieht so aus als wenn das nicht geht, zumindest ist das bislang der Tenor bei dem was ich zum Naschlagen so gefunden habe. Zwar funktionieren die Sachen noch, aber das ist mir am Ende doch zu heiß. Wandert halt weiterhin eigentlich gute Hardware auf den Schrott, ich werd mich mal erkundigen ob man sowas nicht irgendwo spenden kann an gemeinnützige Organisationen oder sowas.

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: BGB §442 - Verkauf als Händler ohne Garantie/Gewährleistung
    Antwort #3 am: 02. Februar 2014, 15:54:26
    Nicht, daß ich das Portal gut finde oder empfehlen würde, aber auf iiihBäääh kannst du doch alles als Privatmann versteigern.

    Gruß,
    noRiddle

    Christian|PCE

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    Re: BGB §442 - Verkauf als Händler ohne Garantie/Gewährleistung
    Antwort #4 am: 05. Februar 2014, 20:06:13
    Klar kann ich da privat alles mögliche verkaufen, habe allerdings ein wenig Angst davor das die das spitz kriegen, weil ich auch einen Firmenaccount dort habe. Deshalb lasse ich da Abstand von ;)
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